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IGNORED

Beurteilung des Schützen beim Ersterwerb einer WBK durch den Vereinsvorsitzenden


SV Lalo

Empfohlene Beiträge

Ich würde sagen nein.

(evtl. ein Jein wenn sehr offensichtlich ist, dass der Kandidat einen an der Waffel hat)

Es gibt klare Regeln für den Erwerb von Waffen als Sportschütze:

- Sachkunde: wird durch ein Prüfungszeugnis nachgewiesen. Hat der Vorstand normalerweise nix mit zu tun.

- Bedürfnis: regelmäßig schiessen. Das bestätigt der Vorstand

- Zuverlässigkeit: Prüft die Behörde. Grosses Führungszeugnis, Staatsanwaltschaft und Gesundheitsamt werden befragt.

n´knappes Jahr Mitgliedschaft im Verband, einen Nachweis über die geforderte Anzahl Trainingstermine sowie Bezeichnung und Nummer der Disziplin, mehr will ich als Vorstand garnicht haben, den Rest machen Verband und Ordnungsamt. Ne Psyschologische Beurteilung kann ich nicht liefern, bin Chemiker und kein Psyschologe....

Gruß

Hilli

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HallO!

Ist es dem Vereinsvorsitzenden zumutbar den Ersterwerber einer WBK auf seine psychische Eignung und Zuverlässigkeit einzuschätzen?

Ich denke manche hätten diesen Zustand nur zu gerne. Gibt es doch recht viel macht, die man vielleicht außerhalb des Schützenvereins nicht so hat.

Ich bin durchaus der Meinung, dass sich ein Verein seine Mitglieder nach welchen Kriterien auch immer aussuchen darf. Aber keine Privatperson sollte irgendwelche Eignungen für den Gesetzgeber feststellen dürfen. Wir haben schon genug Regelungen und Hürden im WaffG, die oft genug über die "Eigeninitiative" diverser Verbände und Vereine überhaupt erst Einzug ins Gesetz gefunden haben.

Ich denke es ist so einem Vereinsfürsten auch klar, dass mit so einer Einschätzung seinerseit auch eine große Verantwortung einhergeht. Was ist denn, wenn er einem die psychische Eignung zusichert und es passiert später (wieviel später eigentlich?) irgendwas, dass diese Einschätzung in Frage stellt?

Wir haben schon genug ausgebildete Psychologen und Psychater, die jedem Menge sehr unseriöse Gutachten erstellen und somit Gerichten die Hände binden, wir brauchen nicht auch noch unqualifizierte Laien, die sich da einmischen

Wenn eineme Verein ein Mitglied nicht gefällt, oder nicht koscher erscheint, hat der Verein doch durchaus die Möglichkeit das Mitglied aus dem Verein auszuschließen. Gerade wenn man den Eindruck hat, es geht jemandem lediglich um den Erwerb (was ja nichts illegales ist), kann man da einen Riegel vorschieben, wenn man sonst Angst hat, die Glaubwürdigkeit des Vereines bei Behörden zu verlieren.

TheHun

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.....

Gerade wenn man den Eindruck hat, es geht jemandem lediglich um den Erwerb (was ja nichts illegales ist), kann man da einen Riegel vorschieben, wenn man sonst Angst hat, die Glaubwürdigkeit des Vereines bei Behörden zu verlieren.

TheHun

Gerade da sortiert das Waffengesetz ja. 3 Jahre nach dem Erwerb gibts ne erneute Überprüfung, wenn dann keine Aktivität im Schießbuch oder sonstwie nachgewiesen wird gilt eben "Pech gehabt"

Es heist ja "Vereinsvorstand" (bzw. bei uns "Schießwart") und nicht "Außenstelle Ordnungsamt"

Gruß

Hilli

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...

Es gibt klare Regeln für den Erwerb von Waffen als Sportschütze:

- Sachkunde: wird durch ein Prüfungszeugnis nachgewiesen. Hat der Vorstand normalerweise nix mit zu tun.

- Bedürfnis: regelmäßig schiessen. Das bestätigt der Vorstand

- Zuverlässigkeit: Prüft die Behörde. Grosses Führungszeugnis, Staatsanwaltschaft und Gesundheitsamt werden befragt.

´...

sowie die persönliche eignung nach § 6, prüfung durch die behörde.

aber, sollte der vereinsfürst, blockwart oder wie auch immer allerdings positive kenntnis vom vorliegen von

tatsachen ( also nix einschätzung a la hobbygutachten !!! ) haben, die für die dort genannten ausschlußgründe sprechen, ja, was soll er dann machen?

die klappe halten?

die behörde informieren?

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sowie die persönliche eignung nach § 6, prüfung durch die behörde.

aber, sollte der vereinsfürst, blockwart oder wie auch immer allerdings positive kenntnis vom vorliegen von

tatsachen ( also nix einschätzung a la hobbygutachten !!! ) haben, die für die dort genannten ausschlußgründe sprechen, ja, was soll er dann machen?

die klappe halten?

die behörde informieren?

Er muß gar nichts machen, solange er keine Straftat deckt, denn er hat dazu keine (rechtliche) Verpflichtung. Er kann aber natürlich - wie jeder andere Mitmensch auch - das Ordnungsamt oder die Polizei über alles informieren, was er für informierenswert hält. Das verbietet ihm niemand, solange er seinerseits keine Straftat begeht (z.B. falsche Verdächtigung, Verstoß gegen den Datenschutz, usw.)

Die "moralische Verpflichtung" liegt irgendwo dazwischen und wird jeder für sich etwas anders ansiedeln.

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Gast God of Hellfire

Ist es dem Vereinsvorsitzenden zumutbar

...

...was heißt zumutbar?

Hat Euer Vorsitzender eine Anfrage der Behörde über einen Schützen bekommen oder möchte der Schütze selbst, daß der Vorsitzende ihn bewertet?

Mehr Details wären schön.

Gruß

GOH

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Hallo!

Ist es dem Vereinsvorsitzenden zumutbar, den Ersterwerber einer WBK auf seine psychische Eignung und Zuverlässigkeit einzuschätzen?

Sofern es sich um einen Diplom-Psyochologen, Psychiater oder Sozialpädogen handelt, ist es sicher zumutbar. Für alle anderen wäre es eine Zumutung.

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Sofern es sich um einen Diplom-Psyochologen, Psychiater oder Sozialpädogen handelt, ist es sicher zumutbar. ...

nein. betr. der pers. eigung nach 6 waffg auch dann doch eher nicht.

tatsachen kann er mitteilen, sollten dann aufgrund dieser tatsachen bei behördens bedenken gegen die pers. eig. bestehen, dann sagt das gesetz:

§ 6 (2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die

persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde dem Betroffenen auf seine Kosten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder köšrperliche Eignung aufzugeben.

also nix mit privater einschätzung / beurteilung auch eines fachlich ausgebildeten vorsitzenden.

und das ist auch gut so.

der betreffende kann ihn natürlich - falls er denn die voraussetzungen des 6 erfüllt- beauftragen.

ob das nun wieder sinn macht, ist eine andere frage. ggf. ist das eine zumutung.

aber, wie schon goh sagte, die zumutbare frage an den themenstarter wäre nun,

wer mutet den fürsten das zu ?

die behörde?

die mitglieder?

der betreffende?

die frau des betreffenden betroffenen?

die volkfront von judäa?

also, etwas mehr info, bitte.

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Unser vereinsfürst ist noch jung im Amt und ist der Meinung sollte sich der antragsteller weitere Waffen zulegen und damit Unsinn treiben , das man ihn zur Verantwortung ziehen kann.

aha.

kurze antwort: :gaga:

unsinn treiben kann er auch schon mit einer waffe.

oder weiß der fürscht etwas mehr ( tatsachen...) über den betroffenen, die, nun, sagen wir, heikel sind ?

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unsinn treiben kann er auch schon mit einer waffe.

:icon14:

SV Lalo - ihr seid schon ein etwas merkwürdiger Verein - sh. Thread "Gelbe WBK".

Richtet euch nach den Befürwortungsrichtlinien eures Verbandes, und gut ist es!

Ein Mitglied, dem ihr Straftaten zutraut, könnt ihr ggf. ausschliessen.

Traut ihr sie im nicht zu, dann verstehe ich die Eierei nicht.

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:icon14:

SV Lalo - ihr seid schon ein etwas merkwürdiger Verein - ...t.

:appl:

ansonsten kann sich der fürst ja mal informieren: k l i c k m i c h, i c h b i n w i e d e r d a . . .

HallO!

Ist es dem Vereinsvorsitzenden ...bla

also dir, gelle ?

...

Wir der neue Vorstand

sind uns noch nicht ganz sicher ob wir diesem Mitglied die Erlaubnis auf eine gelbe WBK erteilen sollen und bitten in diesem besonders heiklen Fall mal hier erfahrene Sportleiter und Schützen um Ihren Rat und Ihre Meinung. ...

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HallO!

Ist es dem Vereinsvorsitzenden zumutbar den Ersterwerber einer WBK auf seine psychische Eignung und Zuverlässigkeit einzuschätzen?

Hallo,

dazu wurde ja bereits einiges gesagt.

Ich sehe es mal folgendermassen:

Sollte sich im Laufe der Mitgliedschaft herausstellen, das das Neumitglied ständig mit 160 km/h durch die Stadt fährt, dabei ständig über 2 Promille, desweiteren unter Drogen steht, alten Omis die Handtaschen klaut, sich eine Glatze polieren lässt und braunes Design trägt ...... würde unser Vorstand und das mit unserer Zustimmung so einem Bewerber auf keinen Fall die Unterschrift sammt Vereinsstempel gewähren!

Gruss

Heinz

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Es geht also darum, daß er sich etwas anmaßen will, was im WaffG gar nicht vorgesehen ist? Es geht also nicht um Leute, die jünger als 25 Jahre sind, sondern um alle, die z.B. eine Neue Gelbe WBK benatragen wollen?

Heinrich

Genau da gehts drum

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Er muss gar nichts machen, solange er keine Straftat deckt, denn er hat dazu keine (rechtliche) Verpflichtung. Er kann aber natürlich - wie jeder andere Mitmensch auch - das Ordnungsamt oder die Polizei über alles informieren, was er für informierenswert hält. Das verbietet ihm niemand, solange er seinerseits keine Straftat begeht (z.B. falsche Verdächtigung, Verstoß gegen den Datenschutz, usw.)

Die "moralische Verpflichtung" liegt irgendwo dazwischen und wird jeder für sich etwas anders ansiedeln.

Genau so sehe ich das auch ! :icon14:

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Genau so sehe ich das auch ! :icon14:

Andererseits liegt an irgend einem Punkt auch das Vertrauen in die von einem selbst als Vertreter des Vereines gewaehlten Personen. Tschuldigung, aber wenn unser Vorsitzender so etwas von sich geben wuerde, dann gaebs auf der naechsten Versammlung mal eine gut deutsche Diskussion, und nach dem Aufbringen der Verbaende und Pflaster eine Neuwahl.

Sicherlich hat das hier angesprochene Thema auch mit beidseitigem Vertrauen zu tun. Neumitglieder werden sicherlich immer waehrend des ersten Jahres durchleuchtet und man wird Ihnen auch beim besten Willen eher freundlich zu verstehen geben was es bedeutet, eine WBK zu haben und wie man mit Waffen umgeht als im Nachhinein zu versuchen, etwas zu kitten. Kann man nicht einmal einen Kameraden beiseite nehmen und sagen: tut mir leid, aber so wie Du mit dem KK auf dem Stand rumfuchtelst bist Du eine Gefahr fuer Dich und alle anderen, und bitte nur auf die Vogelscheibe, nicht auf die Spatzen? Wenn wir wirklich so weit sind, dass wir wieder einen Hilfspolizisten brauchen und eine Gruppe besonnener Menschen nichts mehr ausrichen kann, dann wird es langsam Zeit die Waffen zu verbuddeln und auf die Revolution zu warten.

sollte sich der antragsteller weitere Waffen zulegen und damit Unsinn treiben , das man ihn zur Verantwortung ziehen kann

In diesem Fall sollte er sich einmal Gedanken ueber das Vereinsrecht machen und das, was er ueberhaupt bestaetigt. Das Unterschriebene ist nur der Nachweis ueber das regelmaessige Training und sollte irgendwie stimmig sein. Ansonsten ist er auch noch mit dem eigenen Vermoegen haftbar, wenn der Verein aufgrund seines Verschuldens pleite geht oder er die Insolvenz schuldhaft verzoegert.

Das Einzige, dessen er sich eventuell im Zusammenhang mit Waffen schuldhaft machen koennte, ist, wenn er im Gespraech von einer unmittelbar bevorstehender Straftat Kenntnis bekommt, und dies nicht der Polizei meldet. Dabei ist er aber den Strafgesetzen nach in seiner Eigenschaft als Buerger angesch... und nicht als Vereinsvorsitzender.

Ich wuerde Eurem neuen Vereinsfuersten unbedingt das Studium des Vereinsrechtes empfehlen und eventuell Euch eine Neuwahl.

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Kandidaten, bei denen Ihr ein unsicheres oder komisches Gefühl habt, solltet Ihr halt nicht aufnehmen. Sie später wieder loszuwerden ist ungleich schwieriger. Aber wenn sie reguläre Mitglieder des Vereins sind und ihren Verpflichtungen, wie Teilnahme am Training usw., nachkommen, dann müssen sie auf Wunsch natürlich auch Unterschrift + Stempel auf die "Bescheinigung für Sportschützen" bekommen, mit der sie dann ihre Befürwortung zum Waffenerwerb vom Landesverband abholen. Es kann schließlich nicht Vereinsmitglieder 1. oder 2. Grades geben. Eine genaue und korrekte Voraussage der Zukunft kann vom Vorstand natürlich nicht erwartet oder verlangt werden, etwas gesunden Menschenverstand aber IMHO schon. Vielleicht sollten Kandidaten vor der Aufnahme in den Verein eine Weile als Gäste mittrainieren können, dann kann man sich ein Urteil bilden.

Gruß aus Berlin, Jake C.

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Wenn eineme Verein ein Mitglied nicht gefällt, oder nicht koscher erscheint, hat der Verein doch durchaus die Möglichkeit das Mitglied aus dem Verein auszuschließen. Gerade wenn man den Eindruck hat, es geht jemandem lediglich um den Erwerb (was ja nichts illegales ist), kann man da einen Riegel vorschieben, wenn man sonst Angst hat, die Glaubwürdigkeit des Vereines bei Behörden zu verlieren.

nur eine kleine Anmerkung am Rande:

wer noch kein Ausschlußverfahren mitgemacht hat, weiß nicht, welche Arbeit er sich machen muß!

Ein Mitglied auszuschließen ist eins der schwierigsten Unternehmungen, die ein Vorstand anfangen kann, was Satzungsmäßig und rechtlich zu Beachten ist sowie die korrekte Durchführung ist nicht einfach.

Zum guten Schluß geht diese Geschichte dann noch vor Gericht und wird dann noch schwieriger!

Außer in ganz gravierenden Fällen, die auch 100% dokumentiert und belegbar sind, kann man diese Geschichte vergessen.

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Unser vereinsfürst ist noch jung im Amt und ist der Meinung sollte sich der antragsteller weitere Waffen zulegen und damit Unsinn treiben , das man ihn zur Verantwortung ziehen kann.

Warum habt Ihr Ihn zum Häuptling gemacht. Der 1. bescheinigt nur das Du Mitglied bist und regelmässig trainierst.

Bis dann

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