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IGNORED

Voreintrag für Flinte Kaliber 12


Chiron

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Hallo Forum!

Ich bin Sportschütze und bereits Besitzer der grünen WBK (KK-Pistole).

Ich bin unter 21, lebe in NRW und möchte nun eine Bockdoppelflinte fürs Tontaubenschießen kaufen.

Ich habe alle Unterlagen (auch das ärztliche Gutachten) vorgelegt. Als der SB mir den Voreintrag machen wollte, frage er nach dem Kaliber. Ich verwies auf den Antrag indem ich "Kaliber 12" angegeben hatte. Er wollte aber eine komplette Bezeichnung haben. Also seiner Meinung nach 12/70 o.ä. Das schräünkt mich aber in meiner Entscheidung sehr ein. Wie kann ich wissen, welche BDF ich später kaufen will? Kann ja auch 12/67,5 sein. Darf/Muss er das? Oder genügt die Bezeichnung "Kaliber 12"?

Außerdem will der SB mir keine gelbe WBK ausstellen, weil ich unter 21 bin. Seiner Meinung nach könnte ich mit der gelben WBK auf der die Flinte (Flinte ist ja ab 18 Jahren für Berechtigte zu erwerben) eingetragen ist auch GK Einzelladerwaffen (ab 21) kaufen. Habe ich ein Recht auf die Gelbe mit "Einschränkung? Meine Idee wäre auf die Gelbe die Beschränkung einzutragen (hinten auf der WBK bei "Amtliche Vermerke").

Kann ich das verlangen?

Und wird die Gelbe nur mit Bedürfnisbescheinigung ausgestellt?

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Das sollte im allgemeinen möglich sein mit einem Bedürfnissnachweis vom Verband eine WBK für Sportschützen, auch Neu Gelb genannt, zu erhalten.

Meine mich zu entsinnen das hier schonmal gelesen zu haben von einer Neu Gelb mit Einschränkungen wegen des Alters.

Die Begründung ist ja mal wieder super gelungen. Frag ihn doch mal auf was du dir ein KK Gewehr kaufen sollst? Voreintrag auf Grün? :gaga:

Völliger Unfug sich eine Einzelladerlangwaffe auf Grün eintragen zu lassen. Auch die Bockflinte fällt darunter...

Also sobald ein Nachweis vom Verband da ist, muss er auch die NeuGelb genehmigen. Wieso hast du diese nicht gleich mit der Grünen beantragt?

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Und wird die Gelbe nur mit Bedürfnisbescheinigung ausgestellt?

Für die gelbe WBK brauchst du eine Bedürfnisbescheinigung eines anerkannten Schießsportverbandes. Ohne geht gar nix in Sachen gelbe WBK.

Es wäre ausreichend in der WBK zu vermerken, das du nur Einzelader mit glattem Lauf bis Kaliber 12, sowie Einzel und Mehrlader mit gezogenem Lauf vom Kaliber .22 mit einer E0-Begrenzung auf 200 J erwerben darfst. Verlangen kannst du viel, aber ob du es auch ohne Gerichtsprozess bekommst, ist die andere Sache. Schließlich wohnst du in NRW. Eine Klage vor Gericht ist hier immer ratsam.

Wieso hast du ein ärztliches Gutachten machen lassen? Sowas brauchst du nur, wenn du zwischen 21 und 25 Jahren alt bist und GK-Waffen erwerben willst.

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Vielleicht wollte er ja GK-Waffen erwerben?

Er ist noch keine 21, wäre also eh nicht möglich.

Völliger Unfug sich eine Einzelladerlangwaffe auf Grün eintragen zu lassen.

Und für Sportschützen auch noch unnötig teuer. Auf gelbe WBK ist das viel billiger.

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Ich besitze mehrere Einzalladerlangwaffen, die auf grün eingetragen sind. Bin ich deshalb :gaga: ?

Hauptsache man kann ein Zitat aus dem Zusammenhang reissen und es negativ auslegen.

Also wenn du dich angesprochen fühlst bitteschön.

Wie schon richtig bemerkt wurde geht es hier um einen Sportschützen dem mal wieder unnötig Kosten und Scherereien verursacht werden. Darauf bezog sich das gaga. Das es nämlich völlig widersinnig ist als Sportschütze sich seine Einzellader- oder Repetier- Langwaffen über einen Voreintrag zu besorgen. Früher, als wo du noch jung warst war das anders. Aber heute gibt es solche Sachen wie vereinfachten Erwerb etc. :gutidee:

Was ihr Jäger macht, die ihr sowieso so viele Langwaffen erwerben dürft bis der Geldbeutel leer ist, ist eure Sache. Und nein, das ist jetzt kein Neid. Ich gönn jedem seine Waffen. Nur nicht den SBs in NRW ihre Rechtsbeugung. :peinlich:

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Erstmal Danke für die Antworten.

Das Gutachten musste ich ablegen, da ich eine Flinte Kaliber 12 haben möchte.

Also sobald ein Nachweis vom Verband da ist, muss er auch die NeuGelb genehmigen. Wieso hast du diese nicht gleich mit der Grünen beantragt?

Ich kann also mit dem Bedürfnis für eine 22er Pistole auf Grün sofort NeuGeld beantragen? :confused:

Nimm 12/76

Joar... Und wenn ich dann eine schöne Flinte im Kaliber 12/70 finde? Das Problem ist nicht die Munition zu besorgen, sondern ich weiß nicht was ich so schönes finde.

Voreintrag auf Grün? gaga.gif

Völliger Unfug sich eine Einzelladerlangwaffe auf Grün eintragen zu lassen. Auch die Bockflinte fällt darunter...

Weiß ich. Aber ist bei mir ja eh egal. Mein SB will ja auch auf NeuGelb für jede Waffe ein Bedürfnis haben. :peinlich:

Aber meine Frage steht ja immer noch: Muss ich die Patronenlänge im Voreintrag angeben?

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:confused:

Jetzt bringst du mich echt zum zweifeln.

Ich gebe ja zu ich komm aus Franken und da gehen die Uhren anders. Aber nachdem wir hier von einem Bundesrecht sprechen masse ich mir mal trotzdem an etwas sagen zu können.

Wenn du als Sportschütze glaubhaft machen konntest bei deinem Verband, dass du ein Bedürfniss für eine Sportpistole hast, dann sollte es auch kein Problem sein, ein Bedürfniss für die Sportschützen WBK zu beantragen. Es kann sein, dass das bei euch in NRW beim ersten Mal mit dem Bedürfniss für eine Waffe verknüpft ist aber nicht JEDES MAL. :contra: Wenn du sie mal hast können darauf beliebig viele Einzeladerlangwaffen, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen und Einschüssige Kurzwaffen erworben werden. Ja und es kann sein das fälschlicherweise die 2/6 Regel drauf angewendet wird.

Wie gesagt, es wird wohl regionale Unterschiede geben, aber bei mir war das einfach nur ein weiteres Kästchen auf dem Antrag. Als ich meine SpoPi beantragt habe, konnte ich gleichzeitig NeuGelb mitbeantragen.

Allein die Kostenersparnis, vom verringerten Aufwand mal ganz zu schweigen.

NEIN!

Was willst du denn immer mit einem Voreintrag für die Bockflinte.

Das ist doch völlig unnötig.

Mit NeuGelb heisst einfach losgehen und wenn was passendes dabei ist, gleich einpacken lassen und mitnehmen :gutidee:

Und wofür das Gutachten???

§14 Sieht doch ausdrücklich den Erwerb von Schrotflinten bis Kaliber 12 für Sportschützen ab 18 Jahren vor.

Was haben die dir auf dem Amt bloss erzählt?

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Mit dem Gutachten hast du Recht.

Aber was soll ich machen? Klagen?!

Ich habe das Bedrüfnis für eine KK Sportpistole und diese auch auf Grün erworben.

Außerdem habe ich das Bedürfnis für eine Einzellader-Flinte Kaliber 12.

Den Voreintrag will er mir aufdrüpcken, weil er mir keine Gelbe ausstellen will (weil ich ja unter 21 bin...).

So. Jetzt will er mir aber den Flintenvoreintrag nur auf Grün eintragen und nur in Verbindung mit der Hülsenlänge.

§14 Sieht doch ausdrücklich den Erwerb von Schrotflinten bis Kaliber 12 für Sportschützen ab 18 Jahren vor.

O-Ton war: Haste Pech, ist halt eine Richtline des Innenministeriums.

Ich weiß wie die Gesetzeslage aussieht. Aber was kann ich machen, damit ich das auch durchsetzen kann?! Wie komme ich dem Typen bei ohne viel Geld und Zeit zu investieren?

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Du brauchst als erstes mal einen Anwalt, weil das was bei dir da abläuft ist ja wohl Rechtsbeugung hoch 3. Ab 18 Jahren darfst du Kurz- und Langwaffen im Kaliber .22 erwerben, sofern dem Geschoss nicht mehr als 200 J erteilt werden. Ausserdem darfst du Einzelladerflinten bis zum Kaliber 12 erwerben. Sowohl auf grüne als auch auf gelbe WBK. Sinnigerweise lässt du die Langwaffen auf die Gelbe eintragen, denn das kostet pro Waffe nur € 12,78.-. Auf grüne WBK ist viel teurer, nämlich ca. 100 Euro. Außerdem kannst du auf die gelbe WBK unbegrenzt viele Waffen kaufen und 2/6 gilt auch nicht. Ein Gutachten brauchst du dafür auch nicht. Alles andere ist Bullshit, auch so eine Rechtsbeugeverordnung aus dem Innenministerium ändert daran nicht. Diesem Missstand hilft allerdings nur eine Klage vor dem Verwaltungsgericht ab. Die solltest du auch nicht scheuen, da die Kosten letztlich komplett die Behörde tragen muss. Das du gewinnst ist eigentlich so sicher, wie da Amen in der Kirche, du brauchst nur einen Anwalt, der sich mit Waffenrecht gut auskennt. Allerdings musst du bei Gericht erstmal in Vorleistung treten, aber das bekommst du im Falle des Prozessgewinns vollständig erstattet. Deine Eltern können dir da sicher auch finanziell etwas helfen. Es ist auch imanent wichtig der Behörde zu zeigen, das der Wind bei dir von ganz schräg vorne kommt, denn sonst werden dir immer wieder versuchen dich mit irgendwelchen Schikanen zu gängeln.

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O-Ton war: Haste Pech, ist halt eine Richtline des Innenministeriums.

Ich weiß wie die Gesetzeslage aussieht. Aber was kann ich machen, damit ich das auch durchsetzen kann?! Wie komme ich dem Typen bei ohne viel Geld und Zeit zu investieren?

Forum Waffenrecht eintreten, ÖRAG-Waffenrechtschutz abschließen, so wie es Gesetzeskonform währe Beantragen, gegebenenfalls, wenn denn die Behörde Bockt kann man sich bei der ÖRAG schon im Vorfeld den Anwalt zahlen lassen, dass der für einen Beantragt und nach Ablehnung Klagen.

Alles in allen währe das schon viel Billiger gewesen als das Ärztliche Gutachten.

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Forum Waffenrecht eintreten, ÖRAG-Waffenrechtschutz abschließen, so wie es Gesetzeskonform währe Beantragen, gegebenenfalls, wenn denn die Behörde Bockt kann man sich bei der ÖRAG schon im Vorfeld den Anwalt zahlen lassen, dass der für einen Beantragt und nach Ablehnung Klagen.

Alles in allen währe das schon viel Billiger gewesen als das Ärztliche Gutachten.

Ich wiederhole mich ja ungern, aber: Bis das erstrittene Urteil rechtskräftig wird hat er längst seinen 21. Geburtstag gefeiert - wahrscheinlich sogar seinen 25. Klagen hört sich immer toll an, es löst aber in solchen Fällen das Problem nicht. Vernünftiger ist es die paar Euro mehr auf dem Amt zu lassen, dann hat man zwar nicht Recht bekommen aber eine Waffe.

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Außerdem: Wenn er nicht schon längst im FWR mit ÖRAG ist, ist es dazu jetzt zu spät. Es geht um schnelle und kostengünstige Schadensbegrenzung.

Ich sehe aber auch keinen Grund, warum er Dir die gelbe WBK verweigern kann. Du bist Sportschütze, und das reicht. Er soll Dir mal zeigen, woraus er seine Entscheidung begründen will. Wenn er auf die Einschränkungen auf der gelben eingeht: machen! Und dann klagen, daß die Einschränkungen wieder rausgenommen werden. Dann hast Du die gelbe, und die Einschränkungen kommen sowieso wieder raus.

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Ich bin da ganz sonets Meinung. :icon14:

Es kann nicht sein, das fälschlicherweise von Amtswegen ein Ärztliches Gutachten gefordert wird nur weil der Schütze in NRW wohnt und der SB sich als Monarch aufführt. :gaga:

DAS alleine ist für mich schon ein Grund zur Klage. Wie wichtig (gerade für NRW'ler) das FWR und die ÖRAG sind braucht man wohl nicht zu sagen, traurig genug das es so ist.

Geh noch mal zum Amt und zeig ihm die entsprechenden Passagen im Waffengesetz. Mach ihm klar, das du als Sportschütze ein recht auf eine BDF hast, auch OHNE Voreintrag. Zeig ihm, das du forderst und nicht bittest. Es geht hier um DEIN Recht.

Das Gutachten hat doch Geld gekostet? Das würde ich einklagen - ohne wenn und aber.

Sorry - aber bei solchen Sauereien schwillt mir der Hals. Nur wenn sich jeder wehrt, dann können wir solche Missstände aus der Welt schaffen. Aber bitte nicht klein beigeben - du bist im Recht. :angry2:

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Natuerlich machts Sinn. Wenn naemlich jeder die Rechtsbeugung schluckt, so wie einige hier vorschlagen, wird sich nie was aendern. Klagen, bis in NRW die Verwaltungsgerichte dicht sind, nur so lernen die es mal.

und wenns dauert, was solls? Dauerts eben. Meist gehts schneller, als befuerchtet und danach hat man seine Ruhe UND sein Recht.

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Wie war das mit den Sklaven und den Ketten? :angry2:

Ist ja wirklich der Hammer was sich Leute so gefallen lassen weil sie in NRW wohnen.

Da würd mir gehörig die Lust am Schiesssport vergehen. Als ob es nicht schon anstregend genug wäre mit der bestehenden Gesetzeslage zu Recht zu kommen. Aber das schlägt ja dem Fass die Krone ins Gesicht :o

Sry für solche Äusserungen hab ich kein Verständniss. Das es für ihn unter Umständen nicht sofort zu einem brauchbaren Ergebnis führt zu klagen ist durchaus möglich. Es ist aber eher wahrscheinlich das das Amt seine Haltung unter Androhung einer Klage aufgibt als wenn man kuscht.

Ich weiss, rein ums Prinzip wills wieder keiner machen. Aber wenn sie damit durchkommen, wer sagt dir das du mit 25 eine NeuGelbe kriegst? Du kriegst ja jetzt nicht was im Gesetz steht, warum dann später?

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Das stimmt jetzt aber nicht! Ein Prozeß vor dem VG kostet erstmal nix!

In anderen Bundesländern mag das so sein, aber in NRW ist das definitiv nicht so. Ich habe im April diesen Jahres 453 Euro an die Gerichtskasse des VG bezahlt. Zahlst du nicht, fangen die erst gar nicht an irgendwas in die Wege zu leiten. Aber das Geld bekommst du ja zurück. Wie lange das dauert hängt davon ab, bei welchem VG man die Klage einreicht. In Köln geht das so gar recht zügig, weniger als ein Jahr dauert das im Allgemeinen hier.

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Ich habe heute morgen erstmal die ausgefüllte ÖRAG-Broschüre die meinen FWR-Dokumenten beilag aufgefüllt in den Briefkasten geworfen...

Eine sehr gute Idee. Sobald du den Rechtschutz hast, stellst du einen Neuantrag auf eine gelbe WBK. Wenn der SB dann wieder zicken macht, gehst du zu einem Rechtsanwalt und lässt diesem mit dem SB sprechen. Lenkt dieser nicht ein, muss er einen schriftlichen Bescheid machen, gegen diesen wird Widerspruch eingelegt, dieser vermutlich abgelehnt und dann klagt ihr dagegen.

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