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IGNORED

Führen von ASP Baton erlaubt?


Dragon

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Mit .de kann ich leider nicht helfen, in .at werden im WaffG "Totschläger" und "Stahlruten" verboten (was ein ASP ja nicht ist), aber leider von der Exekutive/Zoll beschlagnahmt und unter Androhung eines Gerichtsverfahrens wegen Besitzes einer verbotenen Waffe entschädigungslos eingezogen.

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Teleskopschlagstöcke sind Hiebwaffen nach § 1 Abs. 7 WaffG.

§ 39 Abs. 1 WaffG. sagt folgendes aus:

Wer an öffentlichen Veranstaltungen, insbesondere Volksfesten und öffentlichen Vergnügungen teilnimmt, darf keine Schußwaffen, Hieb- oder Stoßwaffen führen.

Sonst Vergehen nach §§ 39 Abs. 1, 53 Abs. 3 Nr. 5 WaffG.

Ansonsten sind mir keine Einschränkungen über das Führen von Teleskopschlagstöcken bekannt.

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