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IGNORED

Wegfall des Bedürfnisses wg. Disziplinänderung?


Peter K

Empfohlene Beiträge

Tach,

habe eine Frage an die Waffenrechtsexperten. Ist vielleicht schon mal gefragt worden, ich frag aber trotzdem:

Mal angenommen:

Es wurde ein Bedürfnis für eine Großkaliberwaffe ausgestellt, für die damals eine geeignete Disziplin bestand (damals DSB-"Sportpistole Großkaliber"). Die Waffe wurde auch erworben. Aufgrund einer "Straffung" des Sportprogramms wurde jedoch die Disziplin auf max. Kaliber .38 beschränkt. Die Waffe weist aber ein größeres Kaliber auf und für dieses besondere Kaliber wird auch keine "Ausweichdisziplin" angeboten.

Besteht das "Bedürfnis" noch?

Gibt es einen Bestandsschutz?

Wie könnte die Sachlage nach dem neuen Waffenrecht aussehen?

------------------

Save shooting!

Peter K

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Hi Peter,

nach den jetzigen Regelungen des Waffengesetzes wird ein Bedürfniss nur beim Erwerb verlangt und nicht für den Besitz, deswegen darf die Waffe weiter besessen werden.

Ausnahmen von dieser Regelung ist: Dir ist bekannt oder hätte bekannt sein müssen, das die Regelungen so geändert werden, das die Waffe nicht mehr nutzbar ist.

Angaben: ohne Gewehr ;-)

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hi peter,

da gehts dir wahrscheinlich genauso wie mir mit meiner 10mmauto wink.gif

keine bange, die können sie dir nicht nehmen, schließlich war der erwerb rechtens. ausserdem kann man damit ja im eigenen vereinsschießstand auch disziplinen anderer verbände, z.b. welche vom bds oder bdmp trainieren/schießen.

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gruß

munny44

- make my day! -

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@munny44:

Da liegst Du leider falsch!

Das neue WaffG sieht keinen Bestandschutz vor! Nach der Novelle werden viele Leute große Augen machen, die bisher immer noch meinen, dass man ihnen ihre Waffen ja nicht mehr wegnehmen kann.

Nach der Novelle werdet Ihr also damit rechnen müssen, dass man Euch dazu nötigt, Eure Waffe abzugeben.

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Sharps !

Der Sharps schießt listig, der Sharps schießt leise. Doch BEVOR er schießt überlegt er weise !!!

Mitglied im FWR Nr. 9600

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@ sharps :

Sicherlich.... -Aber bei des Deutschen liebstem Hobby (nach Gartenzwergen), dem Klagen, wird spätestens das BVerfG diesen lächerlichen Enteignungsbestrebungen ein Ende bereiten.

Und weil man sich auf "politische" Gerichte besser nicht verlassen soll, gilt letztlich immer noch das Zitat des großen NRA- Vorsitzenden Charlton Heston, welches er damals an die Adresse des amerikanischen Präsidenten aussprach :

"[...] you can get this rifle - out of my cold dead hands !"

Insofern einen schönen Sonntag,

Euer

------------------

Geheimrat

-im FWR-

"Moralische Entrüstung besteht in den meisten Fällen

aus 2 % Moral, 48 % Neid und 50 % Hemmungen."

La Rochefoucauld

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Da würde ich mich nicht drauf verlassen. Wer sagt denn, dass im BVerfG nur Personen sitzen, die noch nicht durch die 'Gehirnwäsche' von Politik und Medien von dem grundsätzlich bösen Charakter von Schusswaffen überzeugt sind.

Ein Eingriff in die Grundrechte kann schließlich zum Wohle der Gesellschaft geduldet werden. Was also, wenn sie der Linie der Regierung folgen, dass Waffenbesitz eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt, da der Missbrauch durch einzelne nicht verhindert werden kann?

Ich bevorzuge es, jetzt gegen die Novelle zu kämpfen. Auf den Rechtsweg werde ich erst ausweichen, wenn dieser schwachsinnige Entwurf Gesetz geworden ist.

------------------

Sharps !

Der Sharps schießt listig, der Sharps schießt leise. Doch BEVOR er schießt überlegt er weise !!!

Mitglied im FWR Nr. 9600

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@ sharps :

Hast ja Recht...

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Geheimrat

-im FWR-

"Moralische Entrüstung besteht in den meisten Fällen

aus 2 % Moral, 48 % Neid und 50 % Hemmungen."

La Rochefoucauld

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Zitat:

Original erstellt von Sharps:

@munny44:

Da liegst Du leider falsch!

Das neue WaffG sieht
keinen
Bestandschutz vor! Nach der Novelle werden viele Leute große Augen machen, die bisher immer noch meinen, dass man ihnen ihre Waffen ja nicht mehr wegnehmen kann.

Nach der Novelle werdet Ihr also damit rechnen müssen, dass man Euch dazu nötigt, Eure Waffe abzugeben.


Dann wäre es aber auch Sache der Schießsportverbände (und vor allem des DSB), die Disziplinen so (großzügig) zu gestalten, daß z.B. jemand mit einer großen Großkaliberwaffe ;-) weiterhin Sportpistole Großkaliber schießen kann, obwohl sie ein bisgen mehr als 9 mm Geschoßdurchmesser hat ...

------------------

Save shooting!

Peter K

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Zitat:

Original erstellt von Andrè1:

Es gibt doch immer noch die Vereinsmeisterschaften...
wink.gif

Gruß André

[Dieser Beitrag wurde von Andrè1 am 24. Februar 2002 editiert.]

Die Vereinsmeisterschaften reichen aber nicht aus, denn es muß nach überregionalen Regeln geschossen werden und diese werden eben durch die Verbände vorgegeben. Sonst könnte sich ja jeder Verein seine eigene Disziplin ausdenken, wie z.B. "Mörser 60 mm" ;-)

Also, die Verbände sind auch gefordert!

Peter K

[Dieser Beitrag wurde von Peter K am 24. Februar 2002 editiert.]

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Zitat:

Original erstellt von Andrè1:

Also,bis zur 2. Kw kann man das schon,weil erst ab der 3. eine Verbandsbescheinigung notwendig ist.Ob der Verein da mitspielt,steht auf einem ganz anderen Blatt.

Gruß André

André,

ich weiß ja nicht, welche Bedürfnisformulare ihr verwendet, bei uns sieht das Dingen jedenfalls so aus:

...die Waffe xxx (Art, Kaliber) zur Teilnahme an ordentlichen Schießwettbewerben in der Disziplin xxx benötigt und die beantragte Waffe für die Ausübung der genannten Schießdisziplin erforderlich ist,

... seit mindestens 6 Monaten regelmäßig und erfolgreich an den Schießübungen des Vereins nach überörtlichen Regeln teilgenommen hat.

Es muß also dafür eine Disziplin geben und diese auch noch nach überörtlichen Regeln! Der Vereinsvorstand bürgt also dafür, daß es für die beantragte Waffe eine entsprechende offizielle überörtliche Disziplin gibt! Also leider nix mit 105 mm - Haubitze.

------------------

Save shooting!

Peter K

[Dieser Beitrag wurde von Peter K am 25. Februar 2002 editiert.]

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Ok,letzter Versuch:

http://www.schuetzenverein-eisenach.de/Sac...apitel4_5_6.pdf

Auf Seite 7 von 66 hat Herr Becker einige Anmerkungen zum Thema "ordentliche Schießwettbewerbe" gemacht.

Außerdem ist es ein Unterschied,ob ich "Vereinslos" oder Vereinsmitglied eines Schießsportvereins bin.Entgegen der Verwaltungspraxis ist letzteres aber nicht erforderlich.

http://mitglied.lycos.de/gille/waffr.htm

Gruß André

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Zitat:

Original erstellt von bluepistol:

hi georg,

doch, er geht. ie 6.0!

dauert nur ggf. etwas, da die pdf erst runtergeladen wird!

grüße,

frank

Mit ie 5.5 gings auch, mit Netscape 4.75 gings nicht, allerdings nur der Link, die anderen Kapitel gingen.....

Komisch, Komisch....

Danke

Georg

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