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IGNORED

Gewehr-Granat-Gerät


Lucky Luke

Empfohlene Beiträge

Obwohl ich einer bin, der sich mit aller Kraft für eine VERNÜNFTIGE Liberalisierung des deutschen Waffenrechts einsetzt, muß ich hier mit aller Deutlichkeit sagen:

DIESE GEWEHR-GRANATWERFER-SACHE IST ABSOLUTER SCHWACHSINN UND IM SINNE UNSERER SACHE ÄUßERST KONTRAPRODUKTIV!!!!!!!!!!!!!!!!

Da ich hier im Forum erfahren habe, dass die Waffenrechtsbehörden, BMI, BRENNEKE, Politiker etc. fleißig mitlesen, sind solche Beiträge für unser Ansehen K A T A S T R O P H A L !!!!!!!!!!!!

EIN GEWEHR-GRANAT-GERÄT IST MIT ABSOLUTER SICHERHEIT EINE VERBOTENE KRIEGSWAFFE OHNE JEDEN SPORTLICHN ZWECK !!!

Schau mal im Kriegswaffenkontrollgesetz nach (Anhang Kriegswaffenliste), das beantwortet Deine Frage wohl hinreichend!!!

Falls Du Schweizer Staatsbürger sein solltest (die so was ja mit kantonaler Ausnahmebewilligung sammeln dürfen) solltest Du solche Beiträge trotzdem nicht im DEUTSCHEN WO bringen.

Das ist nur Wasser auf die Mühlen unserer Gegner!!!

@ Redaktion:

Thread bitte LÖSCHEN!!!!!!!!!!!!!

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@ Hugo :

Ich glaube, dass das mit dem Gewehr-Granat-Gerät in die gleich Richtung geht wie "UZI-Selbstbau - Leichtgemacht" und "Wie bastle ich mir eine Claymore-Mine"!!!

Ich persönlich finde, dass Sprengmittel, Granatwerfer, Raketen, RPG's, etc. mit dem Schießsport oder sinnvollem Waffensammeln nichts zu tun haben!!!

Natürlich sind auch Hollowpoint-Geschosse für Kurzwaffenkaliber nach geltendem Waffenrecht verboten.

Aber dafür gibts in der Praxis (Schießsport, Wiederladen, Selbstverteidigung, Jagd) SINNVOLLE Anwendungsmöglichkeiten.

Ich befürchte halt, wenn unser "hochgeschätzter" Herr B. aus B. (oder Konsorten) sowas liest, hat er damit wieder eine "Steilvorlage" gegen unsere Sache zu Verfügung, so ganz nach dem Motto : Und sowas wollen "SPORTSCHÜTZEN" sein !!!

Gruß

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@Hollowpoint

1.) Solche Äusserungen finde ich absolut daneben.

3.) Was soll das mit dem "sportlichen Sinn" ??? --> Es ist warscheinlich eine DEKO-Waffe !!!

Schönen Abend noch,

darkAngel696 .

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@ darkAngel696 :

So wie ich das verstanden habe, geht es hier um ein FUNKTIONSTÜCHTIGES Gewehr-Granat-Garät mit DEKO-Granaten.

Ich mache mir halt Sorgen, dass sowas in einer Zeit, in der wir hart gegen völlig unsinnige Verschärfungsattacken seitens des Gesetzgebers kämpfen müssen, unserer Sache nicht dienlich ist.

Wenn wir eines Tages ein halbwegs liberales Waffenrecht haben werden (und ich als hoffnungsloser Optimist glaube mal daran) umd wir von den Politikern und der Mehrheit des Volkes nicht mehr als Gefahr für die innere Sicherheit angesehen werden, DANN können wir mal anfangen über das Sammeln von vollautomatischen Waffen, Gewehr-Granat-Geräten und sonstigen (noch)verbotenen Waffen unter strengen Auflagen (Aufbewahrungsvorschriften) zu diskutieren.

ABER DAFÜR IST DIE ZEIT NOCH NICHT REIF !!!

Wir haben zur Zeit ganz andere Sorgen, z.B. das Verhindern von Wegfall des Erbrechts an Schußwaffen, temporärer Waffenbesitz etc. !!!

Gruß

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Hollowpoint:

1. Die Frage hätte in der Tat eher ins Sammlerforum gepaßt, als hierher, wo sie etwas deplaziert wirken mag. Im Forum "Karabiner 98" befindet sich zur Zeit auch eben solch ein Thread. Insoweit könnte, wer gerne ein Härchen in der Suppe finden wollte, den Fragesteller sicher ein klein wenig kritisieren; andererseits wollte er ja gerade eine rechtliche - keine sammlerische - Auskunft, und da ist er dann letztlich doch richtig hier.

2. Wenn du nicht die *geringste*, aber auch nicht die allergeringste Ahnung vom Waffenrecht hast, solltest du freilich lieber den Mund halten und nicht in einer solchen aufgeblasen-aggressiven Weise andere Leute anpöbeln.

3. Selbstverständlich unterliegen Gewehrgranatgeräte (Schießbecher) _nicht_ dem KWKG; deshalb werden sie auch immer wieder mal im DWJ oder Visier angeboten. Es sind ja keine Granatwerfer oder Granatgewehre. Lies es nach in der KWL.

Carcano

[Dieser Beitrag wurde von carcano am 17. Februar 2002 editiert.]

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@ Lucky Luke :

Für meine Formulierung, dass diese Gewehrgranat-Gerät-Sache absoluter Schwachsinn sei, möchte ich mich bei Dir ENTSCHULDIGEN.

Ich wollte Dich damit keinesfalls als schwachsinnig bezeichnen.

Das war nicht nett und es tut mir wirklich leid.

Mir ist bei Lesen des Wortes "Gewehr-Granat-Gerät" irgendwie ne Sicherung durchgeknallt.

Mich hat bei dieser ganzen Geschichte nur die Sorge umgetrieben, welche Außenwirkung so ein Thema auf gewisse Leute, Journalisten und Politiker entfaltet.

@ carcano :

Ich bin davon ausgegangen, dass Gewehr-Granat-Geräte unter Abschnitt V, Nr.30 der Kriegswaffenliste fallen (Granatgewehre).

Ist das nicht so?

Ich bitte Dich um kurze Aufklärung.

Falls ich in dieser Sache Unrecht gehabt haben sollte, bitte ich Lucky Luke auch für mein Unwissen und meine Arroganz um Entschuldigung.

Ich werde mich bemühen, dass mir so ne dumme Sache nicht wieder passiert!

Gruß

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Mal langsam Kammeraden, Für Verwirrung wollte ich nicht sorgen,nur eine klare Rechtsauskunft haben.

Diese Gew.-Gra.-Geräte (der Name klingt zugegeben etwas beängstigent) sind einfache Metallbecher zum aufklemmen auf die Mündung eines 98k.

Ich habe diese Dinger schon X mal auf Ausstellungen und Messen gesehen wo sie zum Verkauf angeboten wurden.

Deshalb sind sie nach meiner Meinung auch nicht verboten, war mir aber nicht ganz sicher.

Ich brauche diese Dinger natürlich nicht um damit zu schießen, ich bin Sammler.

Gruß Lucky

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@ Hollowp.,

will mal nicht so sein und vergebe Dir.

*handschüttel...handschüttel...BOX..indenmagen...HAU..einsaufdierübe...TRET..inden???* grin.gifgrin.gif

So, puuuhhh! Friede.

Aber je mehr ich darüber nachdenke!

Es währe doch besser gewesen das Thema etwas andes zu formulieren.

Etwa: Erlaubtes Zubehör für K98k ?

Ein kleines bisschen Recht muss ich Dir geben, Hollowp.

Ich möchte auf gar keinen Fall unserer Sache -dem Kampf für ein liberales Waffenrecht- Schaden zufügen.

Der Nahme "Gew.-Gra-Ger-." ist wohl das gefährlichste an dem ganzen Ding.

Desshalb bitte ich den Admin. den Themenahmen zu ändern in:

"Erlaubtes Zubehör für den K98k?." Oder etwas in der Art.

Falls das nicht möglich ist Admin., bitte den ganzen Thread löschen.

Danke für Eure Antworten.

Gruß Lucky

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Zitat:

Original erstellt von Hollowpoint:

Ich bin davon ausgegangen, dass Gewehr-Granat-Geräte unter Abschnitt V, Nr.30 der Kriegswaffenliste fallen (Granatgewehre).

Ist das nicht so?

Ich bitte Dich um kurze Aufklärung.

Nein; diese Bestimmung umfaßt nur Granatwerfer und reine Granatgewehre, nicht Granatverschußaufsätze wie die hier behandelten.

Gruß, Carcano

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@ Lucky Luke :

Ja, man muß seinen Feinden verzeihen, aber nicht eher, als bis sie gehängt worden (Heine) wink.gifgrin.gif

Freut mich, dass "mer wiada guat san", wie man in Bayern sagt.

Ich würde Dir ja gern einen Kasten bestes bayerischer Versöhnungsbier übers Web schicken, aber ich glaube da müssen erst noch ein paar technische Verbesserungen im Internet erfunden werden, bevor das geht !

Deinen Vorschlag, solche Themen künftig etwas subtiler zu formulieren finde ich toll und absolut nachahmenswert.

Ohne wieder jemanden auf den Schlips treten zu wollen will ich hier nochmal sagen, dass gewisse Themen ZUR ZEIT besser nicht in der Öffentlichkeit diskutiert werden sollten (Ich hab da wieder mal so ein Thema bei WO gefunden, es ging um Klappschäfte für den Marlin Camp Carbine.45 samt 20-er Magazinen).

Das ist nicht nur für unsere Sache bedenklich, derjenige könnte auch schnell mal ungebetenen Hausbesuch von der Polizei und den Waffenrechtsbehörden bekommen. Muß ja nicht unbedingt sein !

@ carcano :

Vielen Dank für den Tip !

Ich habe anfangs doch glatt gedacht, es würde sich hier um so eine Art Granatwerfer handeln, wie ihn sich die US-Truppen unter ihr M16 montieren.

Errare humanum est !

Gruß

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Für das in A als "Stg58" bezeichnete FN FAL gabs (als ich meinen Wehrdienst ableistete) noch in den Unterlagen einige Hinweise auf solche Blechbecher.

M.W. wurde gesagt, da gehört dann auch eine spezielle Patrone ohne Geschoß dafür mit umso mehr Treibmittel rein, sonst fliegt die Gewehrgranate (Kriegsmaterial) nicht weit genug. Werde nicht mehr unterrichtet, da es die Waffen ziemlich hernimmt.

Und im Fall des tatsächlichen Einsatzes solle man bloß nicht versuchen so ein Ding aus irgendeinem Anschlag heraus zu verschießen (geht nur zweimal - einmal links, einmal rechts), sondern den Schaft fest in den Boden stemmen.

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