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IGNORED

privater Waffenversand unmöglich?


wahrsager

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nun heisst es ja, die post dürfe/wolle eigentlich keine waffen mehr versenden. irgendwann machte dann der tipp die runde, dass GO (general overnight) die einzige alternative wäre.

leider aber habe ich gerade erfahren, dass die nur waffen verschicken, wenn der absender mitglied im VDB ist gaga.gif da sind ja nicht mal alle händler drin. mad.gif

ich weiss dass weiterhin fleissig per post verschickt wird, und wenn man es dem paket nicht ansieht... naja... aber eine bekannte von mir muss eine flinte nach frankreich schicken und da wollte ich schon den 100% hasenreinen weg empfehlen... leider scheint es den nicht zu geben.

ein weiteres problem bei GO ist übrigens, dass sie alle frankreich-sendungen über belgien verschicken... also ein weiteres transit-land, das die sache sicher nicht einfacher macht. frown.gif

es gab hier übrigens mal einen längeren thread zum thema, aber die neue suchfunktion funktioniert nur für die letzten 6 monate frown.gif warum eigentlich? confused.gif

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aber die neue suchfunktion funktioniert nur für die letzten 6 monate
frown.gif
warum eigentlich?
confused.gif


Zur Versandproblematik selbst weiß ich auch nix anderes (Go nur für VDB-Mitglieder war mir bekannt) - aber zum Suche-Problem, das gestern schon jemand anders ansprach, das kann ich nicht nachvollziehen: ich hab mal probehalber VISIER-Themen gesucht, die bewußt "älter als 7 Monate" sein sollten und kriegte auf Anhieb jede Menge Threads aus Februar 2004 und früher angezeigt. Neuer Test: "Versand" in Betreff oder Text, "älter als sechs Monate" (man muß aber oben die "neuer als X Wochen" etc ausschalten, also hochschieben, bis das Leerfeld kommt!) brachte 180 Treffer.

Z.B. http://foren.waffen-online.dehttp://foren....2&Number=172928

oder

http://foren.waffen-online.dehttp://foren....1&Number=203578

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was mich mal interesieren würde, welche rechtliche konsequenz kann sich denn aus dem versand einer waffe via post ergeben ?

angenommen die wumme kommt auf dem weg zum empfänger abhanden ??

ich denke mal seitens der post ist dann der versicherungsschutz hin........aber wie verhällt es sich den seitens einer ordnungsbehörde ????????

oder die post entdeckt (warum auch immer) das sich in dem packet eine waffe befindet, was läuft dann ab ??

uswuswusw

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Rechtliche Konsequenz bei Verschwinden?

Die Post muss Schadenersatz leisten in der normalen Hoehe fuer versicherte Postpakete. Denn da war dann natuerlich keine Waffe drin, sondern nur Maschinenbauteile.

Daher IMMER als Paket versenden, NIEMALS als Paeckchen.

Wenn das weg ist, hat man Pech.

Die Ordnungsbehoerde interessiert sich nicht, weil das WaffG den gewerblichen Transport expilzit zulaesst.

Und die Post muss einen guten Grund haben, falls sie die Sendund geoeffnet hat, sonst gibts ne nette Anzeige wegen Verstoss gegen das Briefgeheimnis. Ausserdem darf sie den Inhalt dann nicht behalten oder verschwinden lassen (Diebstahl) sondern kann ihn (Dann natuerlich auf dessen Kosten) an den Absender zurueckschicken.

Ich wuesste aber gerne, wo dieser Befoerderungsausschluss eigentlich zu finden ist.

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Die Frage ist halt, wer sich dran hält. Egun selbst wird es nicht jucken, weil man die Waffen ja auch persönlich abholen oder über einen Händler versenden kann
AZZANGEL.gif

@Wahrsager: letzteres würde ich Dir empfehlen, wenn Du ganz sicher gehen möchtest.
rolleyes.gif


der händler darf aber auch nur über GO... und da kommt das transitland belgien wieder ins spiel. brauch ich da dann nicht eine verbringungserlaubnis nach belgien und dann eine von belgien nach F (oder wie auch immer sowas in belgien geregelt ist) ???

ich hab neulich ein bei egun gekauftes gewehr per post erhalten, da war ein grosses loch in der pappe und man konnte unschwer erkennen, dass es ein gewehr war. hat keinen gestört rolleyes.gif aber gruselig war es schon.

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Was ist denn nun mit dem teuren "Eigenhändig" Versand?

Hat das eine gesetzliche Grundlage oder liegt das an der Post?

Wenn das Paket weg ist muss man der Post ja nachweisen was drin war, um entschädigt zu werden. Soll man dann Waffenteile angeben?

Außerdem benötigt man ja sicher für die Behörde eine Bescheinigung der Post, dass die das Paket verschlampt haben.

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Jetzt hab ich nochmal nachgesehen, in den Gefahrgutbestimmungen der Post finden sich KEINE Waffen.Im Gefahrgutgesetz soweit ich es durchsuchen konnte, auch nicht.

http://www.dhl.de//mlm.html/dhl/images/d...700556_Rege.pdf

In den AGBs zu den Paketdiensten finden sich in den vom Transport/Haftung ausgeschlossenen Gegenstaenden KEINE Waffen.

http://www.dhl.de//mlm.html/dhl/images/d...national_dt.pdf

Das WaffG ERLAUBT den Transport auch von Nicht-WBKlern bei gewerblichem Transport ausdruecklich.

"§12(1)2. vorübergehend von einem Berechtigten zur gewerbsmäßigen Beförderung, zur gewerbsmäßigen Lagerung oder zur gewerbsmäßigen Ausführung von Verschönerungen oder ähnlicher Arbeiten an der Waffe erwirbt; "

http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#P12

Die Verbringung innnerhalb der EU ist in§31 geregelt. http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#P31

Wo Problem? Weder in den Paket-AGBs noch im WaffG wird es untersagt oder ausgeschlossen.

confused.gif

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aber zum Suche-Problem, das gestern schon jemand anders ansprach, das kann ich nicht nachvollziehen: ich hab mal probehalber VISIER-Themen gesucht, die bewußt "älter als 7 Monate" sein sollten und kriegte auf Anhieb jede Menge Threads aus Februar 2004 und früher angezeigt. Neuer Test: "Versand" in Betreff oder Text, "älter als sechs Monate" (man muß aber oben die "neuer als X Wochen" etc ausschalten, also hochschieben, bis das Leerfeld kommt!) brachte 180 Treffer.

Z.B.

oder


danke, uli!

hab es halt immer mit "neuer als 9 monate" versucht, weil da irgendeine gesetzesänderung am jahresanfang war (glaub ich) und das geht nicht. und warum das nicht geht, weiss ich immer noch nicht.

ich hab mir die links durchgelesen, also ist der versand nun doch per post möglich... war die änderung nun nur bei munition oder gab es gar keine änderung?

confused.gif

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Da ich beim ersten Posting über das Grundproblem nicht nachgedacht hatte: die Post verschickt auch weiterhin Waffen (z.B. unsere von VISIER aus), und wir kriegen auch täglich chrisgrinst.gif neue über die Post.

Die Änderung (gültig seit 1.1.2003) bezog sich ausschließlich auf Munition, weil die geforderte Überreichung samt Begleitpapieren nicht machbar gewesen sollte. Siehe http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl102s4350.pdf

Also, ab die Post!

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Hallo,

es stand nirgends, das der Postversand, bzw. der Versand per Paketdienst verboten sei. Das Problem liegt auch nicht beim Versand, sondern darin, das der Transporteur Erfüllungsgehilfe des Versenders wird. Der Versender (also Absender der Waffe) GARANTIERT, das der Empfänger BERECHTIGT ist, die Waffe(n) zu erhalten. Und da liegt der Hase im Pfeffer. Da die Post beim normalen Paket eben KEINE Identitätsprüfung vornimmt, und dieses Paket eben auch mal bei der Mama oder dem Nachbarn abgibt, stellt dies ein Verstoss DES WAFFENVERSENDERS gegen das Waffenrecht dar, da er dann die Waffe nämlich einem Unberechtigten überlassen hat. Die Handlungen seines "Erfüllungsgehilfen" -nämlich die der Post oder des Paketdienstes, sind nämlich rechtlich IHM anzurechnen. Ist die Waffe dann weg, wird man wohl gegen den Versender wegen illegalen Überlassens einer Schusswaffe an Unberechtigte ein Verfahren einleiten. Aus diesem Grunde gibbets bei der Post den (überteueren) Tarif des Expressdienstes mit "eigenhändig und keine Alternativzustellung". Dort wird eine Ident-Prüfung vorgenommen. Dafür kostet der Spass dann aber auch kräftigst Euros....

Aber es ist der einzigste rechtlich eindwandfreie Weg Waffen zu versenden, wenn man kein Händler(VDB) ist, und eben GO nicht benutzen kann.

@wahrsager:

Wenn deine Waffe via Belgien versandt wird, muss ein Preavis der belgischen Behörden vorliegen, andernfalls kann Beschlagnahme in Belgien drohen. Ist zwar meistens negierbar, da keine Grenzkontrollen stattfinden. Es kann aber Ärger geben, wenn die Franzosen die dann fehlende Transitgenehmigung der Belgier monieren würden...

GF

Muni

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wie sieht es denn aus,wenn ich eine waffe an einen büma

verschicke??? ich wähne mich als versender in sicherheit,aaaaber wenn der lehrling im ersten jahr dann dieses packet annimmt,da der büma selbst im moment nicht in

der firma ist..... was dann????

viele grüsse

peter

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dann darf der lehring das, im rahmen der ausbildung bzw. als angestellter ist das erlaubt.

siehe:

§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

3. von einem oder für einen Berechtigten erwirbt, wenn und solange er

a) auf Grund eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses

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