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Dekoteilesätze


Jens41AE

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Gude!

Kann mir jemand sagen, wo der Besitz von Deko-teilesätze

(ich meine damit die kompletten Einzelteile einer Kriegswaffe, zB MPi, deren wesentliche Teile (Lauf Verschluß) unbrauchbar gemacht worden sind)

geregelt ist?

Oder weiss sonst jemand, wie das gehandhabt wird? Ich habe widersprüchliche Ansichten dazu gehört: verboten, wenn Zusammenbau mgl. ist, generell verboten, nicht verboten.

Ich erinnere mich zumindest, dass diese Dinge vor einigen Jahren zumindest auf Waffenbörsen noch verkauft wurden.

Außerdem habe ich gehört, dass nun nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht nur Lauf und Verschluß, sondern auch das Griffstück ein wesentlicher Teil iSd WaffG seien.

??

Danke und viele Grüße

Jens

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