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IGNORED

München: Zu schnell geschossen vom KVR


Wolli

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http://www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/artikel3832.php

ZITAT aus der SZ vom 15.06.02

Zu schnell geschossen

KVR muss Pump-Guns wieder genehmigen

Sie gilt als die klassische Unterwelt-Waffe: die Vorderschaftsrepetierflinte, besser bekannt als Pump-Gun. Bekanntlich trug auch der Amokläufer von Erfurt ein solches Mordwerkzeug mit sich herum – auch wenn daraus kein Schuss abgegeben wurde. Folgerichtig sollte diese von Sportschützen ignorierte Waffe nun auf den Index gesetzt – sprich: bei einer Verschärfung des Waffenrechts komplett verboten werden. Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle jedenfalls übte sich schon einmal im vorauseilenden Gehorsam und hat seit 15.Mai keine Genehmigung für eine Pump-Gun mehr herausgerückt.

Demnächst wird er wieder umschwenken müssen: Nach KVR-Informationen sollen nach der gestern vom Bundestag verabschiedeten Waffenrechts-Novelle lediglich Pump-Guns mit Pistolengriff verboten werden. Legal bleiben hingegen die Modelle ohne Griff – immerhin 95Prozent aller Repetierflinten. „Von einer Verschärfung des Waffenrechts im Hinblick auf Pump-Guns kann deshalb leider keine Rede sein“, ärgert sich Blume-Beyerle, der angesichts des Fünf- Prozent-Verbots den kompletten Verzicht auf eine Reform „wenigstens ehrlicher“ gefunden hätte. Es ist nicht die einzige Enttäuschung für den KVR-Chef. Erlaubt bleiben auch halbautomatische Flinten, die in den Augen der Ordnungsbehörde noch gefährlicher als Pump-Guns sind – weil die Schussfrequenz höher ist. Ebenfalls ein Flop: die Forderung aus München, das Lagern von Munition in Privathäusern zu verbieten. „Keine Chance“, kam sinngemäß aus Berlin zurück.

Blume-Beyerle appelliert nun an den Bundesrat, diese Versäumnisse nachzuholen. „Nur wenn wirklich alle Arten von Pump-Guns und auch die halbautomatischen Waffen verboten werden, kann verhindert werden, dass Täter wie in Erfurt solche gefährlichen Waffen legal erwerben können“, erklärte Münchens Ordnungs-Chef gestern. Ohnehin sei es bis vor kurzem noch parteiübergreifender Konsens gewesen, wirklich alle Pump-Guns zu verbieten.

Sollte Blume-Beyerles Vorstoß wirkungslos verpuffen, muss die harte Münchner Linie in Sachen Pump-Gun revidiert werden. Über das Gesetz aus Berlin darf sich die Kommune nicht hinwegsetzen. Weiterführen will man aber die bereits Mitte Mai angekündigten Kontrollen, die nach KVR-Auffassung schon nach heutiger Rechtslage möglich sind: verschärfte Inspektionen in Waffen- Geschäften, Militaria-Shops und Schützenvereinen. Zudem soll schon ab der fünften Waffe genau vorgeschrieben sein, wie daheim der Waffenschrank aussehen muss und wo der Schlüssel verwahrt wird. Einen großen Nachteil aber haben alle Zusatz-Kontrollen: Eigentlich ist nicht genug Personal für einen solchen Aufwand vorhanden.

Dominik Hutter

ZITAT ENDE

Hallo Mod, falls schon bekannt bitte Thread löschen!

Wolli

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Zitat:

Original erstellt von Wolli:

„Nur wenn wirklich alle Arten von Pump-Guns und auch die halbautomatischen Waffen verboten werden, kann verhindert werden, dass Täter wie in Erfurt solche gefährlichen Waffen LEGAL erwerben können“


so, und nun schalten wir mal das hirn wieder ein und denken den geblubberten satz zu ende...

herr, schmeiss hirn vom himmel.... frown.gif

------------------

Magnum

Wahltag ist Zahltag!

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Zitat:

Och der arme Blume-Beyerle kann einem ja schon fast leid tun. Isser so schön vorm Startsignal losgerannt und dann wird das Ziel abgebaut.....

Echt klasse formuliert, Michel - bin immer noch am Lachen...

Grüsse, RIP

[Dieser Beitrag wurde von ripper am 17. Juni 2002 editiert.]

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Zitat:

Original erstellt von Michel:

Och der arme Blume-Beyerle kann einem ja schon fast leid tun. Isser so schön vorm Startsignal losgerannt und dann wird das Ziel abgebaut..... kommt wir Spenden was.

Michael

Ich hätte noch eine Kinder-Rassel übrig grin.gif

Aber mal im Ernst : das Verhalten dieses Herrn dürfte zumindest die Tatbestände der Rechtsbeugung und der Anstiftung zur Rechtsbeugung erfüllen.

Kann man diesem Herrn nicht die entsprechenden Konsequenzen eines solchen Handelns angedeihen lassen ?

Aber was kann man in einem Bundesland von den Politikern, der Exekutive und der Judikative erwarten, in deren Wirkungskreis ein hochrangiger Politiker als Ergebnis einer Trunkenheitsfahrt (Schlagzeile : Polentöter im Suff - 10/1983) einen ausländischen Mitbürger getötet hat, dann für kurze Zeit von der Bildfläche verschwunden ist, und nunmehr seit einigen Jahren den (lebenden) Staatsbürgern hier im Freistaat als Staatsminister in einem gewissen Ressort vorsteht ?

Was würde wohl mit einem gewöhnlichen WBK-Besitzer geschehen, welcher alkoholisiert einen Menschen tötet ?

Zwölf Monate auf Bewährung und DM 20.000,- Geldstrafe ?

Könnte sich dieser dann auch Hoffnungen auf das Amt z. B. des Bay. Wirtschaftsministers machen ?

ARES

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Hi ARES,

was sagt Dir der Begriff "Seilschaft"?

Ist wie beim Bergsteigen auch in der Politik!

Man bindet sich aneinander und versucht einen Berg zu besteigen. Einer tritt für den anderen ein und hilft ihm und sichert ihn.

Wenn nun einer - sagen wir mal im vorderen Drittel - ausrutscht und sich den Knöchel verbiegt, scheidet er aus diesem vorderen Drittel erst einmal aus und kann seine Wunden lecken. Auf jeden Fall wird er aber hinten wieder angebunden und kann bei fortschreitender Genesung wieder nach vorne rücken.

Das können die da oben am Berg auch ruhig machen, obwohl ausrutschen in dieser satirischen Betrachtung von mir z. B. strafbar ist. Aber die sind ja auf dem Berg - und unten vom Tal aus sieht man ja nichts.

Pech ist natürlich, wenn es unten einige Leute mit Ferngläsern gibt, die zufällig gerade in diesem Moment die Seilschaft beobachten. Die mucken dann natürlich auf und man bemüht sich sofort, diese abzulenken.

Man hat die Macht und das Geld und bestellt einen Hubschrauber, der mit einer Sprengladung 500 Meter weiter eine Lawine auslöst. Schon sind die Leute im Tal wieder abgelenkt und vergessen, worüber sie sich überhaupt aufgeregt haben.

Bis auf eine kleine Schar, die sich nicht ablenken lässt - hi WO'ler! smile.gif

Gruß Klaus

P.S. Hi Tom, wie wärs - neben Holstern auch Ferngläser!

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Zitat:

Könnte sich dieser dann auch Hoffnungen auf das Amt z. B. des Bay. Wirtschaftsministers machen ?

ARES

das weise ich entschieden zurück, das ist eine unverschämtheit von dir!!!!!

um das amt des bayerischen wirtschaftsministers ausüben zu können, muss man schon mehr leisten: fahrlässige tötung muss es schon sein!

[Dieser Beitrag wurde von falcon am 17. Juni 2002 editiert.]

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Zitat:

Original erstellt von falcon:

fahrlässige tötung muss es schon sein!

Luxuskarosse gegen Fiat-Kleinwagen?

Ich hoffe nur, der Münchner Ordnungsamts-Heini findet mit seinen Ansichten nicht noch irgendwo Gehör!

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Gruß, Thorsten

FWR- Mitglied 154

[Dieser Beitrag wurde von Thorsten am 17. Juni 2002 editiert.]

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Blume-Beyerle ... Däubler-Gmehlin ...

Warum haben eigentlich alle Gutmenschen Doppelnamen? Ist das genetisch bedingt?

Und stellt Euch mal vor, die heiraten ... DAS gäbe einen Namen ... wink.gifgrin.gif

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Sharps !

Der Sharps schießt listig, der Sharps schießt leise. Doch BEVOR er schießt überlegt er weise !!!

Mitglied im FWR Nr. 9600

FDP-Wähler - Wahltag ist Zahltag!!!

[Dieser Beitrag wurde von Sharps am 18. Juni 2002 editiert.]

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Das neue Waffenrecht macht es dann dem Gutmenschen kuemftig zur PFLICHT, auch Antragsteller ueber 25 Jahre zum Moerdertest zu schicken, wenn dafuer Tatsachen vorliegen.

Das sieht dann in der Praxis so aus, dass Jeder der eine Pump-Gun beantragt, diese Tatsache fuer den Test erfuellt, jedenfalls in der kranken Meinung dieses Sachbearbeiters!

Heist also eine Pump-Gun kostet sagen wir mal 700 Euro, Gutachten dazu 1000 Euro!!

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ARMED MEN ARE CITIZENS

UNARMED MEN ARE SUBJECTS

NRA, FWR 2711

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Zitat:

Original erstellt von Edwin:

hallo zusammen,

hat sich da was geändert,oder gelten waffenschrank pflicht immer noch nur für kurzwaffen.

bis 10 lang -> a

kurz -> b

munition getrennt, außer alles in b

(sehr verkürzte darstellung)

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hallo@jalcon

heisst das,das ich ab 10 langwaffen nen a schrank brauch oder bis 10 langwaffen

auf meiner neuesten wbk (2,5 monate alt)

steht nur "so verwahren,daß sie dem zugriff unberechtigter entzogen bleiben shocked.gif

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Zitat:

Original erstellt von MarcDW:

Das neue Waffenrecht macht es dann dem Gutmenschen kuemftig zur PFLICHT, auch Antragsteller ueber 25 Jahre zum Moerdertest zu schicken, wenn dafuer Tatsachen vorliegen.

Das sieht dann in der Praxis so aus, dass Jeder der eine Pump-Gun beantragt, diese Tatsache fuer den Test erfuellt, jedenfalls in der kranken Meinung dieses Sachbearbeiters!

Naja, so weit würde ich nicht gehen. Schließlich muss der Sachbearbeiter das begründen. Und ab diesem Moment kann man klagen.

bye knight

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