Zum Inhalt springen
IGNORED

Verbot ohne Entschädigung, geht das ?


Shorty

Empfohlene Beiträge

Offenbar gibt es dafür keine Entschädigung. Zumindest ist es bei den jetzt verbotenen Messern (Balisongs etc.) anscheinend so, dass man seinen legal erworbenen und nun illegal gewordenen Besitz entschädigungslos vernichten lassen muss. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

------------------

MfG

Tim Meister

Freies Land, freie Bürger, liberales Waffenrecht

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zitat:

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist die Aufnahme eines Gegenstandes, der bis zum Inkrafttreten der neu gefassten Regelung über verbotene Gegenstände kein verbotener Gegenstand war, in diese Regelung keine Enteignung, sondern eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums (BVerwG, Urt. v. 6. Dezember 1978 1 C 34/77 in: NJW 1979, 1563). Dabei stellt das Bundesverwaltungsgericht nicht darauf ab, ob der Gegenstand zuvor überhaupt schon als Waffe angesehen wurde oder nicht. Entscheidend ist nach dieser Rechtsprechung, dass durch eine Übergangsregelung dem bislang unangefochten besitzenden Eigentümer die Möglichkeit gegeben ist, den Gegenstand wirtschaftlich zu verwerten, bzw. die Verbotsregelung selbst differenziert genug ist, um besonderen Fallgruppen gerecht zu werden.

So steht es im Zusammenhang mit den Messern in der Begründung. Darauf habe ich hier früher schon hingewiesen. Da hat es aber die meisten zu diesem Zeitpunkt wohl nicht interessiert ("Was interessieren mich die Messer?" blush.gif)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

eine der vielen spassigen rechtsansichten, die das innenministerium (wohl wieder der minderbegabte herr b.) so absondert.

naja, vielleicht hat er ja wirklich noch nichts davon gehört, dass es entschädigungspflichtige inhalts- und schrankenbestimmungen gibt...

auf jeden fall würde ein pumpgunverbot viel, viel teuere, als das jetzt so mancher pumpgunverbietert darstellen will.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Schlagzeile:

"Skandal!

Steuerliche Belastung durch Waffennarren"

Zehntausende Waffenbesitzer stehen Schlange beim Kampfmittelbeseitigungsdienst und den Polizeidienststellen, die völlig unvorbereitet und hoffnungslos überfordert sind.

Nach dem Verbot von Repetierschrotflinten und halbautomatischen Gewehren entsteht dem Steuerzahler durch die Entsorgung dieser nun illegalen Waffen ein Schaden in Millionenhöhe.

Politiker argumentieren: Wären Schützen mit ihren Waffen verantwortungsvoller umgegangen, wäre das entsprechende Gesetz nicht erlassen worden.

Daher muss jeder Betroffene für die Entsorgungskosten seiner Waffen und der passenden Munition selbst aufkommen.

Wenige Wochen später:

"KFOR - Soldaten heben Waffenlager der UCK aus"

Bei der Aushebung eines Waffenlagers der albanischen Untergrundarmee UCK tauchten Waffen auf, die offensichtlich aus Deutschland stammen.

Nachdem sie hierzulande illegal geworden waren, wurden sie den Ermittlungen zufolge nach ihrer Einziehung von korrupten Beamten nach Albanien verschoben.

Der Schwarzmarkt floriert.

Zugegeben, der zweite ist etwas weit hergeholt, aber das mußte grad mal sein...

Das mit den Entsorgungskosten kann ich mir leider nur allzu gut vorstellen.

STEELEYE

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Bundesverwaltungsgericht liegt schief. Die vollständige Enteignung, die im gesetzlichen Bann zu erblicken ist, kann keine Schranken- oder Inhaltsbestimmung des Eigentums sein. Dadurch, daß mir ein Gegenstand praktisch entschädigungs- und ersatzlos entzogen wird, wird das Eigentum in seinem Kernbereich betroffen und das ist verfassungswidrig, wenn keine Entschädigungsregelung das "ob" und "wie" eines Ausgleichs festlegt. Die Ausrede des Bundesverwaltungsgerichts - als etwas anderes kann man es nicht mehr bezeichnen - ist die angebliche Möglichkeit der Verwertung. Wenn jedoch ein Gegenstand illegal ist, stehen seiner Verwertung derartige praktische Probleme gegenüber und ist der Markt, also das Verhältnis von Angebot zu Nachfrage so sehr zu Lasten des Angebots verzerrt, daß von einer praktikablen Verwertungsmöglichkeit keine Rede mehr sein kann. Das praktische Ergebnis der zitierten Entscheidung ist die Vernichtung von Eigentum als dessen Inhalt.

"Wenn der Staat in bestehende Rechtsstellungen eingreift, ist er auch dann zur Entschädigung verpflichtet, wenn er den Kernbereich des Eigentums unangetastet läßt..." (Stein/Staatsrecht, 14. Auflage, Seite 343).

Weder die Sozialbindung des Eigentums rechtfertigt ein entschädigungsloses Verbot, noch wäre ein solches Verbot verhältnismäßig.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zitat:

Original erstellt von RB:

Weder die Sozialbindung des Eigentums rechtfertigt ein entschädigungsloses Verbot, noch wäre ein solches Verbot verhältnismäßig.

Also klagen?

Wer einen Vorderschaftrepetierer oder durch die Novelle verbotene "besonders gefährliche" Messer besitzt, hat also definitiv ein Recht auf Entschädigung?

Wie kann man das durchsetzen?

Wer legt die Höhe fest?

------------------

MfG

Tim Meister

Freies Land, freie Bürger, liberales Waffenrecht

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bevor ich dem Staat meine Waffen ausliefern wuerde, ohne Ersatz dafuer zu bekommen, wuerde ich diese selber zerstoeren.

Nun aber mal zurueck zur Enteignung ohne Entschaedigung. Wenn in der Zukunft dann der Staat ein Haus oder Grundstueck braucht, dann wird dann demnaechst auch "zum Wohle" der Allgemeinheit enteignet oder wie??

Schade das Herr Honecker verstorben ist, der koennte jetzt sich wieder zur Wahl stellen, aber der Herr Krenz ist ja noch da. Diese Leute waere auch nicht schlechter als was wir nun als Regierung haben!

------------------

ARMED MEN ARE CITIZENS

UNARMED MEN ARE SUBJECTS

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zitat:

Original erstellt von TM:

Wer einen Vorderschaftrepetierer oder durch die Novelle verbotene "besonders gefährliche" Messer besitzt, hat also definitiv ein Recht auf Entschädigung?

Wie kann man das durchsetzen?

Wer legt die Höhe fest?

Natürlich gibt es eine großzügige Entschädigung. Die Höhe wird dann wohl durch den Marktwert der Waffe bestimmt. Da niemand diese "schrecklichen" Gegenstände mehr besitzen darf ist der Wert natürlich gleich Null. Also gibt es dann auch eine angemessene Entschädigung in Höhe von 0,00 Euro...

(So oder ähnlich ist es damals wohl auch mit den schon heute verbotenen Gegenständen (Stahlruten, Schlagringe, u.s.w.) gelaufen, wenn ich mich nicht irre...)

Gruß

Blastermaster

[Dieser Beitrag wurde von Blastermaster am 29. Mai 2002 editiert.]

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich vermute, es ist unmöglich, entschädigungslos pumpen zu enteignen. Allerdings kann der Munitionserwerb für nur-pumpe-schützen sicher versagt werden. Ich vermute aber, es werden einfach keine Bedürfnise mehr ausgestellt, wenn es überhaupt soweit kommt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bitte,nehmt es nicht einfach so hin!!!

Wehrt euch gegen diese Enteignungsmaßnahmen,die da mit Sicherheit kommen wird!

Denn sie wird kommen,und so leise,das es keiner von euch merkt!

Erst wenn Post von der Behörde kommt,das diejenigen ihre repetierflinten innerhalb von 4 Wochen entsorgen müssen,wissen sie es ganz genau,aber dann?......gibt es nicht mehr viel,waas man dagegen unternehmen kann.

Eine Klage vorm Bundesverfassungsgericht würde Jahre dauern,und bis dahin,sind erst mal alle Flinten weg!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Ich kann nur noch mit dem Kopf schütteln,über diese Verbotsregierung!!!!!!!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kann ich ja nicht glauben was kommt dann als nächstes Küchenmesser nur noch mit Pol.Führungszeugnis und Attest vom Pschiater?Führerschein erwerb mit 35?Alles reitet auf den legalen Waffenbesitz rum weil der Staat ohnmächtig gegenüber dem illegalen Besitz ist.Unseren Politikern sollte der Fall Dunnblane eine Lehre sein,nach dem KW-Verbot in England war die illegale Einfuhr über 100%höher als davor.Und zwangsenteignen hatten wir schon vor über 60 Jahren da wollen wir doch nicht wieder hin.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zitat:

Original erstellt von ThomasLFZMECH:

Und zwangsenteignen hatten wir schon vor über 60 Jahren da wollen wir doch nicht wieder hin.

nicht ganz: nur den Juden wurden die Waffen abgenommen. Ganz im Dienste der Sicherheit für Otto Normaldepp, versteht sich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

tja so isses nun mal... ist euch doch freigestellt ob ihr die pumpgun vernichtet oder euch strafbar macht.... mit einem verstoss gegen das waffengesetz verliert ihr dann die zuverlässigkeit im sinne des waffg und alle gefährlichen mordinstrumente müssen abgegeben werden...

wie gesagt ich bin (noch) bei der bundeswehr, habe mich damals nicht für so eine schweinepriester-regierung verpflichtet und frage demnächst beim berufsförderungsdienst an ob und inwiefern eine ausbildung zum terroristen geboten ist.

denn eines ist klar: die politik schützt terroristen vor der polizei oder vor deren verdiente strafe!!! siehe rau der für die an krebs erkrankte RAF-terroristin eine aufhebung der lebenslangen haft will weil es ist doch viel zu grausam eine arme frau im gefängniss an krebs dahinsterben zu lassen.

alleine das war ein schlag in das gesicht der familien toter polizisten, jetzigen aktiven polizisten und polizisten die ihre pension erleben dürfen!

die zeiten in denen gewählte vertreter FÜR das land und seine bürger was tun sollen sind vorbei...

qfunce, der der sich um eine green-card beworben hat weil es dort zwar härter aber dafür auch beser ist...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.