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IGNORED

Voreintrag ungültig durch neues Waffenrecht?


Trollo

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Hallo,

ich mal wieder. Ich will mir in den nächsten Wochen eine Fortek 2001 zulegen (cal. 50BMG).

Nun habe ich einen Jagdschein und somit eine grüne WBK. Im Moment sieht es meines Wissens so aus, das ich als Jäger alle Langwaffen kaufen darf die keine Anscheinswaffen sind oder Halbautomaten mit mehr als 2 Schuß im Magazin.

Wenn ich die Fortek nun bestelle und das Gesetz wird geändert habe ich eine Waffe die ich nicht besitzen darf. Folglich entstehen kosten. Wenn ich nun einen Voreintrag in meine WBK eintragen lasse dürfte mir die Behörde die Waffe theoretisch nicht verwehren oder??? Habe ich recht das ich theoretisch alle Langwaffen kaufen darf???

Schreibt mir doch bitte eine kurze Antwort.

Gruß Thomas

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Zitat:

Original erstellt von Trollo:

...

Ich will mir in den nächsten Wochen eine Fortek 2001 zulegen (cal. 50BMG).

Nun habe ich einen Jagdschein und somit eine grüne WBK.

...

Solange die Jagd auf Mammuts und LeopardII-Panzer noch erlaubt ist wirst Du auch diese Waffe (im cal.50BMG) erwerben können... grin.gifgrin.gif

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@thomas :

Dein Beitrag, so wie Du ihn beschrieben hast, ist genau das, wo die Medien drauf spekulieren " Jäger will Mehrlader im schweren Maschinengewehrkaliber "

...kommt Jurassic Park zurück ?? :-)))

Erkläre mal Deinem Sachbearbeiter besser vor Auftragerteilung , für welche jagdlichen Zwecke Du so Ding einsetzen willst , welche jagdlich korrekten Geschosse angeboten werden, bis wieviel Joule Dein Schiesstand freigegeben ist , wieviele Saurier Du jeden Tag erlegen willst, und warum "alle" anderen Jäger seit Ewigkeiten für Grosswild wie Elefanten meist das "falsche" Kaliber nehmen.

:-)) Viel Glück, wenn es Dir gelingt, aber hänge es doch nicht so weit aus dem Fenster :-))

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