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IGNORED

Gebühren bei Verschrottung?


atoms

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@ atoms

ja,die werden fällig, ich habe mal ein gewehr aus meiner

gelben (alt) wbk austragen lassen,da ich sie zum deko stück

umbauen hab lassen. es kostet die normale austragungsgebühr,als wenn du sie verkauft hättest und lässt

sie dann aus deiner wbk austragen.

viele grüsse

peter

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Hmmm.... Gemäß Abschnitt II Ziff. 11b der Anlage zum Gebührenverzeichnis der WaffKostV wird für die Eintragung des Überlassens einer Waffe in der Waffenbesitzkarte eine feste Gebühr in Höhe von 12,78 Euro festgesetzt.

Man muss also unterscheiden, ob das Ding überlassen wird oder aber im Besitz des WBK-Inhabers bleibt. rainbow.gif

Wenn das Teil der Polizei zur Vernichtung überlassen wird, muss für den Austrag diese Gebühr erhoben werden. Soweit ok.

Da bei der bloßen Unbrauchbarmachung aber hingegen kein Besitzerwechsel stattfindet (die vorübergehende Überlassung zur Unbrauchbarmachung ist wie bei einer Leihe oder vorübergehenden Fremdverwahrung nicht ausreichend für einen Austrag), stellt sich die Frage, ob dann nach Abschnitt III Ziffer 1 zu verfahren ist. Demnach ist für Amtshandlungen, die im Interesse oder auf Veranlassung des Gebührenschuldners vorgenommen werden und nicht in Abschnitt I oder II aufgeführt sind, eine Mindestgebühr in Höhe von 25,56 Euro zu erheben.

Meines Erachtens wird hier aber keine Amtshandlung vorgenommen. Der Waffenbesitzer schickt der Waffenbehörde eine Bestätigung über die Unbrauchbarmachung zur Kenntnisnahme für die Akte. Er besitzt dieses Ding weiterhin und deshalb ist es unschädlich, dass es noch in der Waffenbesitzkarte eingetragen ist.

Ergo: Verschrottung = Gebühr für den Austrag, Änderung zu Dekowaffe für eigenen Besitz = keine Gebühr. AZZANGEL.gif

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dann muss er nur noch einen büma finden, der eine waffe für 12,78 euro zur dekowaffe macht smirk.gif

@ atoms:

wie ist denn der zustand von schlitten und griffstück? evtl kannst du den kram an meinen büma schicken und bekommst sogar nochwas dafür... (näheres auf wunsch per pn)

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