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IGNORED

Verbandsbescheinigung BSSB für neue gelbe WBK


Thorsten

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Ich habe im Antragsformular etwas gelesen, man müsse alle vorhandenen WBKen als Kopie mitschicken. Wozu das denn, die gelbe berechtigt doch zum zahlenmäßig unbegrenzten Erwerb, da sollte es doch egal sein, ob man vorher 0, 3, 10 oder 100 Waffen besitzt?

Aufgrund dieser WBK-Sache und einigen aus anderen, nichtigen Gründen im Bekanntenkreis abgelehnten Anträgen befürchte ich, daß ein Schütze, der z.B. durch Mitgliedschaft in mehreren Verbänden etliche Waffen besitzt, evtl. keine Bescheinigung für eine neue Sportschützen-WBK bekommen könnte.

Wie sind Eure Erfahrungen beim BSSB? Werden einem hier Klötze zwischen die Beine geworfen?

Gibt es da vielleicht eine rechtsverbindliche Regelung, auf die man sich ggf. berufen kann? Gegen den Verband klagen wird vermutlich ziemlich erfolglos sein.

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hallo thorsten

ich habe einen perkussionsrevolver auf gelb neu beantragt.

(dsb) in dem neuen antrag an den verband, stand auch,bitte alle wbk´s in kopie beilegen. beim dsb hatte ich das bisher

noch nicht,da ich aber auch im bds bin, kann ich sagen,hier

mussten schon immer alle waffenrechtlichen erlaubnisse in

kopie beigefügt werden. es füllt sicherlich die ordner bei

den verbänden,da ja die meisten wbk kopien dann doppelt und

dreifach vorhanden sind, aber es steht so im antragsformular

und so mache ich es, denn ich denke,wenn man es nicht macht,bekommt man entweder die ablehnung des verbandes oder

wenn sie es gut mit dir meinen, unvollständig--- bitte diesen und jenen punkt noch ausfüllen und erneut einsenden.--

viele grüsse

peter

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Klar, mitliefern wird man die Kopien schon müssen. Meine Fragestellung war eine andere: Da ich davon ausgehe, daß der Verband die Kopien nicht rein spaßeshalber zum Ordnerfüllen verwenden möchte, befürchte ich eben, daß man aufgrund vorhandener Waffen Schwierigkeiten bei der Erteilung eines Bedürfnisses machen könnte. Sonst sehe ich im Falle eines Antrags auf Sportschützen-WBK keinerlei Sinn im mitschicken von Kopien vorhandener WBKen.

Gibt´s dazu Erfahrungswerte?

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@ thorsten

ich könnte mir nur vorstellen,dass man einen schnellen überblick erhält, du kannst ja in einem anderen verband sein

und hast schon zwei waffen im beantragten kaliber,wovon dieser verband nichts wissen kann. (reine vermutung,dass dies ein grund sein könnte) und das ist alles als beispiel

zu werten!!!!! was mir mal so in den kopf gekommen ist.

viele grüsse

peter

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Moin,

was ich mich schon immer gefragt habe, ist folgendes:

Wie in Gottes Namen will der Verband eigentlich sichergehen, daß er überhaupt vom Antragsteller alle WBK´s kopiert bekommt?

Zu guter letzt halte ich dann auch noch die Forderung nach allen WBK Kopien für äußerst datenschutzrechtlich bedenklich. Lustig fand ich auch die Papiere eines Verbandes in dem man sich zur unbegrenzten Datenspeicherung einverstanden erklären sollte.

Gruß,

frogger

PS

Für Schleswig-Holstein wäre das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein zuständig. Die stehen auf so etwas...

www.datenschutzzentrum.de

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@frogger

ich bin im bds und im dsb und demnächst auch im bdmp.

ich denke mal,dass ein verband nur meinen kompletten waffenbestand erfahren kann, wenn er sich auf der zustäündigen waffenbehörde informiert (ob die das dürfen???

keine ahnung)

wenn ich über den bds eine 9mm pistole (beispiel) beantrage,woher wollen die wissen, das ich evtl. schon eine

über den dsb und eine über den bdmp habe.

wenn ich wirklich alle wbk kopien beilege, stimmt ja alles,wenn ich aber eine "übersehe".........

da wäre nur die waffenbehörde, eine andere möglichkeit fällt

mir nicht ein.

viele grüsse

peter

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Hallo Thorsten,

ich habe im Februar die neue Gelbe mit einer Bedürfnisbescheinigung des BSSB beantragt. In meinem Fall im Bezirk Oberbayern war der Erhalt der Bedürfnisbescheinigung problemlos. Ich hatte sämtliche Ablichtungen meiner WBK's mitgeschickt, da ich bei mehreren Verbänden bin, habe ich auf den Kopien bei jeder eingetragenen Waffe einen Vermerk angebracht, von welchem Verein/Verband ich das Bedürfnis bescheinigt bekam. Innerhalb von einer Woche bekam ich die unterschriebene Bedürfnisbestätigung kommentarlos zurück.

Gruß

s+wm29

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Hallo Peter,

dein Vertrauen in allen Ehren, aber der BSSB oder halt bei mir der RSB erhält von mir gar nichts. Er hat meines Erachtens lediglich zu bescheinigen, dass ich Mitglied im Verband bin, dass ich regelmäßig Schießsport betreibe und das es für die beantragte Waffe eine Disziplin gibt.(Punkt) Der Verband hat doch keine Kontrollfunktion. Das soll die Behörde doch bitteschön machen. Wenn die in Ihren Unterlagen sehen, dass du z.B. schon eine Pistole in 9x19 hast, dann können die (die Behörde) doch fragen, warum du eine zweite brauchst.

Was gehen den BSSB deine Waffen an, die du über den BDS bekommen hast? Zumal ja keiner garantiert, was überhaupt mit den Kopien deiner WBKs passiert. Ich kann mir nämlich vorstellen, dass es mit Datenschutz dort nicht allzu weit her ist.

Weiterhin ist es doch egal, wenn du schon eine Pistole in z.B. 9mm hast ( Was weiß ich, z.B. für BDMP Dienstpistole 1) und dann für Sportpistole beim BSSB noch eine 9 Para haben willst.

Ich habe auch schon mal einen Antrag für den RSB ausgefüllt, doch den habe ich dann nach reiflicher Überlegung im Ofen entsorgt. Danach habe ich über den BDMP beantragt. Fazit: Der Antrag besteht aus einer Seite... Waffe ist geeignet, Antragsteller ist Mitglied, Stempel, aus. So sollte das meines Erachtens laufen. Und gekostet hat es im Ggs. zum RSB auch nichts.

Gruß Stefan

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hallo stefan

irgendwo hast du schon recht, ich bin immer so der typ,der

versucht,bei einem antrag alles hieb und stichfest zu machen. (sehr gutgläubig, ich weiss, haben mir schon einige

gesagt/vorgeworfen)

ich denke immer, wenn irgendwas im antrag fehlt, bekomme ich

sofort die ablehnung und das will ich ja auch nicht. es

ist eine verflixte zwickmühle. ich mags auch nicht, wenn

die worte rechtschutz,anwalt,klage,so nicht, dienstaufsichtsbeschwerde usw. usw. fallen, ich glaube immer

noch an das gute im menschen und denke,es muss auch mit einem vernünftigen fairen gespräch machbar sein... ich bin schon öfters mal enttäuscht worden, ich gebe aber nicht auf.

viele grüsse

peter

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In Antwort auf:

Meine Fragestellung war eine andere: Da ich davon ausgehe, daß der Verband die Kopien nicht rein spaßeshalber zum Ordnerfüllen verwenden möchte, befürchte ich eben, daß man aufgrund vorhandener Waffen Schwierigkeiten bei der Erteilung eines Bedürfnisses machen könnte.


Ich versteh Dein Problem nicht ganz. VORHANDENE Waffen spielen bei der Gelben keine Rolle. Hast Du Angst die GRÜNE Mitzuschicken oder was?

Ohne dieses Verständnis muss ich einfach pauschal sagen; NEIN ich kenne niemanden (Erstverein 400 Mitglieder, Zweitverein 40 Mitglieder) dem jemals irgendein Antrag abgelehnt wurde.

Allerdings muss ich auch sagen wie Peter Becker. Man sucht sich eine Disziplin, dazu eine Waffe und dann begründet man warum diese Disziplin mit VORHANDENEN Waffen nicht geschossen werden kann.

Und bei den zig Lauflängen, Abzugsgewichten, Schäftungen, Visierungen und wasweis ich dürftest Du wohl DA kein Problem haben.

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Er [der Verband] hat meines Erachtens lediglich zu bescheinigen, dass ich Mitglied im Verband bin, dass ich regelmäßig Schießsport betreibe und das es für die beantragte Waffe eine Disziplin gibt.


Nunja, das ist so nicht ganz richtig. Der Verband ist ebenfalls verpflichtet zu bescheinigen, dass die Waffe auch erforderlich ist. Ich schätze mal, dass hier der Hund begraben liegt, weshalb die Verbände die Kopien aller WBKs haben wollen.

Das Ganze ist mal wieder ein Stück aus dem Tollhaus. Da hat man sich in Berlin die tolle Idee ausgedacht, dass nur noch Verbände ein Bedürfnis bescheinigen dürfen - aber wie die das tun sollen, wo der Verband doch sehr weit vom einzelnen Schützen weg ist, darüber hat man sich sicher recht wenige Gedanken gemacht.

Für die neue Sportschützen-WBK ist die Einreichung von Kopien vorhandener WBKs natürlich Oberquatsch - ebenso die "Fürsorge" der Verbände um die 2/6-Regelung, die bisweilen auch mal als Begründung für die Einreichung der WBK-Kopien herhalten muss.

bye knight

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@ knight

in dem ganz neuen bedürfnisnachweis des dsb (habe ich ausgefüllt) taucht der punkt auf, bitte alle wbk´s in kopie

beilegen UND man wird auch auf die 2/6 regeleung hingewiesen,wenn sich der antrag auf §14 abs 4 (gelb neu)

bezieht, tja, am ende muss er naürlich unterschrieben werden

und damit ist man dann mit den vorgaben einverstanden.....

viele grüsse

peter

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Ob meine WBK Kopien in der Zeitung veröffentlicht werden oder im katholischen Gemeindeblatt oder beim Verband im Archiv vermodern - mich juckt es nicht - alle meine Waffen sind legal und bezahlt tongue.gif.

Ich will eine Bescheinigung vom Verband - der Verband will von mir ein paar Angaben,Kopien und 10 fuffzich-und gut ist`s grin.gif.

Kratzt mich nicht, was die damit machen, wofür die das wollen,solange sie die gewünschte Bescheinigung liefern - zur Kontrolle berechtigt ist eh nur mein Amt -und die haben sowieso schon alle Unterlagen rolleyes.gif.

Kann man als Fundamental-Bürgerrechtler natürlich vollkommen anderst sehen - unbenommen wink.gifwink.gifwink.gif - aber streiten tu ich nur dann, wenn ich mich "belastet" fühle -davon aber gewiß nicht,das kann ich nicht ernst nehmen tongue.gif

Mouche

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In Antwort auf:

Ob meine WBK Kopien in der Zeitung veröffentlicht werden oder im katholischen Gemeindeblatt oder beim Verband im Archiv vermodern - mich juckt es nicht -


Hallo zusammen,

mich juckts dabei aber gewaltig.

Wie werden denn die Archive beim Dachverband gesichert? Vermutlich nicht so, wie es für unsere Sportwaffen vorgeschrieben ist. Also ein Einbruch beim Dachverband, und ein schlimmer Finger hat einen "Einkaufskatalog", mit dem er dann auch genau weiß, wo der nächste Bruch am erfolgversprechendsten ist...

Grüße trotz Bauchweh

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Es hat eigentlich nicht so sehr was damit zu tun. Meine waffen sind auch legal und bezahlt. Es geht eigentlich eher um den Punkt, dass ich Informationen preisgebe, über deren Verwendung ich nicht weiß, bzw. deren alleinige Verwendung für Verbandsinterne Zwecke nicht absolut garantiert werden kann.

Ich weiß, Paranoia, aber ich bin auch gegen pauschale Telefonüberwachung, Fahndung nach Autos mittels Videokameras auf der Autobahn, pauschale Genkarteien und son Zeugs.

Ich bleibe dabei, dass die Behörde zu kontrollieren hat, ob ich genau diese Waffe brauche bzw. ob sie zum beantragten Zweck auch geeignet ist. Mein Amt hat das ganz gut gelöst. Sie läßt sich das bei der Gelben per Unterschrift bestätigen und gut is.

Meiner Auffassung nach braucht kein Verband die Kopie aller meiner WBKs.

Gruß Stefan

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Ich vermute mal, daß die Dinger nach ein paar Wochen (wenn es überhaupt so lange dauert) durch den Reißwolf gehen.

Und ansonsten : Die meisten Kriminellen sind nicht besonders helle - aber so unterbelichtet, daß sie beim Dachverband einbrechen um sich mit erfolgversprechenden Adressen zu versorgen sind sie dann wohl auch wieder nicht rolleyes.gif

Kurz gesagt : Da gibt es wirklich einfachere Möglichkeiten tongue.gif

Mouche

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Stefan- Telefonüberwachung und Genkarteien sind schon was Anderes.

Ich hab das natürlich ein wenig flapsig ausgedrückt - und ALLES ist mir deshalb wirklich nicht egal cool.gif

Aber - die Verbände mußten sich aufgrund dieses verunglückten Waffenrechts hinter den Kulissen mit den Landesbehörden auf manchen Deal einlassen, damit die Sache überhaupt läuft. Ich hatte da mit jemand vom WSV ein paar sehr interessante Gespräche cool3.gif - und vieles wird nie an die Öffentlichkeit gelangen.

Wenn nun und ich sage jetzt hoffentlich nicht zuviel rolleyes.gif-eine Vereinbarung ungefähr so lautet : "Unsere Sachbearbeiter sind zumeist nicht sachkundig was Waffen anbelangt(leider eine Tatsache) . Wenn wir die Neuen Gelben ausstellen sollen, dann,lieber Verband, prüfe Du bitte zuverlässig, ob die beantragte Waffe(zumindest im ersten Fall) geeignet ist, ob es dafür bei dir eine Disziplin gibt und ob der Antragsteller nicht schon so eine Waffe hat"(was eigentlich nicht wichtig ist, denn die Waffen auf Neue Gelbe dürfen mehrfach ohne Einzelbedürfnis gekauft werden)-dann verlangt halt der Verband alle WBK in Kopie und ein paar Erklärungen .......

Natürlich hätte sich der Verband auch stur stellen können.

Dann gäbe es VOR dem Erscheinen der VV und dem neuen WBK Vordruck keine neue Gelbe WBK tongue.gif

Das war vielleicht in Berlin sogar so geplant - in NRW wäre man davon garantiert begeistert gewesen.

Wär das die bessere Lösung gewesen rolleyes.gif

Leute - die Welt ist nicht Schwar/Weiß cool.gif

Mouche

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VORHANDENE Waffen spielen bei der Gelben keine Rolle. Hast Du Angst die GRÜNE Mitzuschicken oder was?


Richtig. So hatte ich das ja oben auch dargestellt. Nur habe ich ganz konkret drei Fälle im Verein, in denen der liebe Verbandsfunktionär völlig unrechtmäßig sein Amen verweigert hat. Einmal nach altem Waffenrecht bei einer Kurzwaffe, zweimal nach neuem Recht zur Sportschützen-WBK. Alle drei Fälle lassen entweder auf völlige fachliche Ahnungslosigkeit oder aber ultrapingelige Erbsenzählerei in Verbindung mit Machtdemonstration schließen. Da ich auf grün und gelb ein paar Waffen besitze (fast alle über andere Verbände), befürchte ich, daß dieser Mensch sich möglicherweise berufen fühlt, weiterer Verbreitung von Waffen im Volk auf meine Kosten einen Riegel vorzuschieben. Deshalb möchte ich vor Antragstellung möglichst viele Erfahrungswerte und Tips sammeln. Zudem denke ich mir, daß bei einem eventuellen späteren Antrag auf einen Selbstlader oder eine Kurzwaffe dann auf vorhandene, bei anderen Verbänden benutzte Waffen verwiesen wird. So war es z.B. im oben genannten Kurzwaffenfall (und die vorhandene Waffe war absolut ungeeignet für die beantragte Disziplin, hatte lediglich zufällig selbiges Kaliber!). Ich habe wirklich keine Paranoia, aber diese Art von Überwachung und möglicher Gängelung mag ich überhaupt nicht. Für mich sind das Hobby-Waffenrechtsverschärfer!

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Hi!

Idioten gibt´s überall! In jedem Verband ...

War das bei mir ein Kampf, bis ich eine 2. .45er vom OSB (=DSB) bekommen hab um sportlich zu schei..., äh, schießen.

Meine 1. is´ für IPSC reserviert chrisgrinst.gif

(Geht ja schon mit der anderen Visiereinstellung an: Fleck vs. Spiegel aufsitzend).

Wolln die alles nicht kapieren!

Von "Ersatzwaffe" hat man eh´ nix wissen wollen (erst ab Teilnahme Deutsche Meisterschaft aufwärts gaga.gif)

Jetzt is´ mein nächstes Projekt, aus Trotz die alten ... in den Wahnsinn zu treiben: Projekt "dritte 9 Para".

Ich weiß: über anderen Verband weniger Probleme, aber jetzt wird mal der OSB=DSB gequält.

Bin gespannt auf die Reaktionen, wenn die Bilder meiner Teile mit Docter-Sight oder Aimpoint drauf sehen und dann immmer noch glauben, daß DIE für DSB-Disziplinen bestens taugen - DIE 016.gif016.gif016.gif

Alt und verkalkt ...

´Nem Freund hat man geraten, als er ´ne Langwaffe wollte, erstmal Luftgewehr zu schießen (der Dachverband).

Tja, er hat halt scho´ welche über einen ANDEREN DACHVERBAND und dann kommen die 016.gif von wegen Luftgewehr gaga.gifgaga.gifgaga.gif

Grüße

Doc Holiday

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Nur um meinen Senf auch noch dazuzugeben; ich hatte im Feb. bei unserem Bezirkssachbearbeiter mal angefragt, wozu den bei der Beantragung zur "neuen Gelben" die ganzen WBK´n mitgeliefert werden müssten:

Antwort:

Wie Sie aus den Hinweisen im Internet, hier „ Beantragung von genehmigungspflichtigen Waffen“ ersehen können werden bei der einmaligen Beantragung des Bedürfnisses beim Teilverband für eine Waffenbesitzkarte für Sportschützen ( § 14 Abs.4 WaffG ) alle Unterlagen benötigt. Dazu gehören alle WBK`s, der Trainingsnachweis der letzten 12 Monate sowie der Nachweis des Schützenmeisters über die Standanlage ob in eigenem Besitz oder Mietverhältnis. Die jeweils zuständige Behörde verläßt sich auf den Verband / Teilverband, daß der Antragsteller alle Voraussetzungen nach dem Waffengesetz, als Sportschütze, erfüllt. So will die zuständige Behörde sehen ob bei der Beantragung auch alle waffenrechtlichen Erlaubnisse vorgelegen haben. Zudem haben wir zu überprüfen wieviel Waffen der Antragsteller in den letzten 6 Monaten beantragt hat. Dies gilt eben für die erstmalige Beantragung des Bedürfnisses was der Schütze danach eintragen läßt und wieviel prüft dann die Behörde."

Zitat Ende.

Auf mein Nachhacken bezüglich der Verknüpfung mit dem Schießstandnachweis welcher nach §14 so nicht erforderlich ist, bekam ich gestern einen Anruf. Sobald der 1.SchM. bestätigt, dass für die beantragte Waffe einen eigener Stand vorhanden ist bzw. ein Mietverhältnis besteht muss KEIN (wie bisher) weiterer Nachweis beigefügt werden.

Zumindest ein Blatt weniger, ich bin aber nach wie vor der Meinung die Schiesstandfrage hat mit der Bescheinigung nach §14 absolut nix zu tun.

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In Antwort auf:

ich bin aber nach wie vor der Meinung die Schiesstandfrage hat mit der Bescheinigung nach §14 absolut nix zu tun.


Und ich bin der Meinung, dass die Überprüfung auf 2/6-Regelung auch nix mit der Sportschützen-WBK zu tun hat. Damit bleibt für die Bedürfnisprüfung der Sportschützen-WBK auch kein Grund mehr für die Kopien der WBKs.

bye knight

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...und wem seine standhafte Überzeugung wichtiger ist als die Neue Gelbe WBK, der verweigert eben alles und kriegt sie dann nicht tongue.gif.

Mir war die WBK lieber blush.gif ........

Mouche

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