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IGNORED

Verspäteter Erbfall


JV

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Ein Beispiel hervorragender Behördenarbeit:

Mein 1992 verstorbener Großvater war Altbesitzer eines Flobert-Gewehres, das er dann irgendwann einmal abgegeben hat, anscheinend ohne es abzumlden. Heute, nach über zwölf Jahren, bekommt mein Vater ein Schreiben der Waffenrechtsbehörde, ob er im Besitz der Waffe sei. Ausserdem wird er aufgefordert, evtl. weitere erlaubnispflichtige Waffen, für die er keine WBK besitzt, mit anzugeben. Das ganze ohne jede Belehrung, was es bedeutet, sich zu einer Straftat, nämlichen unerlaubtem Waffenbesitz, schriftlich zu bekennen.

Ein möglicherweise unzuverlässiger Erbe hätte die Waffe jetzt zwölf Jahre unbehelligt besitzen und verwenden können. Ich finde es jedenfalls interessant, wie zuverlässig und schnell der Behördenapparat in dieser Hinsicht funktioniert.

Da wir über den Verbleib der Waffe nach dieser langen Zeit keinerlei Nachweis mehr führen können, wird sie wohl als aus legalem Besitz abhandengekommen in die Statistik eingehen und in den Augen der Öffentlichkeit Sammlern, Sportschützen und Jägern zu Lasten gehen.

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Genau, das ist jetzt sehr gut geregelt worden. Wenn jemand eine Waffe an privat verkauft, ohne diese austragen zu lassen und dieser die Waffe ebenfalls nicht eintragen lässt, ist sie weg und wird bei der Polizei zur Sachfahndung ausgeschrieben. Das wird man mit keinem Zentralregister der Welt verhindern können... tongue.gif

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Aber man wird beim "Auftauchen" einer solchen Waffe wenigstens direkt wissen, wo sie herkam. Beim jetzigen System ists nämlich NICHT möglich.Kein Mensch der Ordnungsbehörden, bzw. Strafverfolgungsbehörden kann nämlich ALLE waffenrechtlich zuständigen Behörden anschreiben, ob bei Ihnen eine Waffe (Typ xy, Nr xyyy) gemeldet ist. Ein zentrales Waffenregister wäre dabei schon hilfreich; auch für etwaige andere rechtlich zulässigen und notwendigen Maßnahmen. Hier bei uns war vor nicht allzu langer Zeit der Fall, das 2 Beamte bei einem mental anfällig gewordenen Mann auftauchten, um ihn im Zusammenhang mit einem Verstoss zum Fischereirecht zu befragen. Bei diesem Gespräch sagte der Mann, er wolle seine Genehmigungen im Nebenzimmer holen und zeigen, stattdessen erschien er mit einer Schusswaffe in der Tuer und gab sich selbst einen Kopfschuss. Hätten die Beamten Kenntnis davon gehabt, das er Waffenbesitzer sei, hätten diese wahrscheinlich anders reagiert und evtl. den Suizid verhindern können, bzw. hätten ihr eigenes Selbstgefährdungspotential mindern können. Denn anstatt sich selbst, haette der zu Befragende auch die Beamten erschiessen können.

Also alles hat 2 Seiten; und da meine Waffen nunmal sowieso gemeldet sind, habe ich auch nichts dagegen, wenn diese zentral erfasst wären und nur den zuständigen Stellen (die natürlich genau präzisiert werden müssten, wann, wieso, weshalb eine Abfrage erfolgt) auf begründete Anfrage zur Verfügung stehen würden.

GF

Muni

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Wie so oft, kommt es immer darauf an, was man daraus macht. Es kommt darauf an, zu welchem Zweck man das Ding aufsetzt, wer darauf aus welchen Gründen zugreifen kann und wer die Daten mit anderen Daten aus welchen Gründen abgleichen kann. Und natürlich wer das ganze Spiel wie gut kontrolliert.

Gerade die Auskunft an die Polizei wie oben beschrieben halte ich für eine extrem zweischneidige Sache. Je nachdem wer da wie schnell in Panik gerät, ist mal flux das SEK oder MEK da und tritt die Tür ein. Wiedermal wäre der Ehrliche der Dumme, da die Polizei bei einem illegalen Waffenbesitzer natürlich nicht über diese Information verfügt und sich entsprechend mental auf ein Kaffeekränzchen einstellt.

bye knight

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Ja, da ist was dran.

@Muni: Auch heute hat man die Möglichkeit der Recherche. Man fängt beim Hersteller an und geht dann den Verkaufsweg über Händler x, Jäger y, Sportschütze z etc. weiter... Bislang hab ich so noch jede registrierte Waffe gefunden. Für das Zentralregister spräche allenfalls eine schnellere Suchmöglichkeit (wenns dort nicht so lange wie manchmal beim Bundeszentralregister dauert blush.gif).

Wenn aber eine Waffe nirgends angemeldet wird, nützt auch ein Zentralregister nix. crazy.gif

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In Antwort auf:

Ja, da ist was dran.

@Muni: Auch heute hat man die Möglichkeit der Recherche. Man fängt beim Hersteller an und geht dann den Verkaufsweg über Händler x, Jäger y, Sportschütze z etc. weiter... Bislang hab ich so noch jede registrierte Waffe gefunden. Für das Zentralregister spräche allenfalls eine schnellere Suchmöglichkeit (wenns dort nicht so lange wie manchmal beim Bundeszentralregister dauert
blush.gif
).

Wenn aber eine Waffe nirgends angemeldet wird, nützt auch ein Zentralregister nix.
crazy.gif


Hier gings ja nicht um nicht angemeldete Waffen, Aber sag mir mal, wie Du bei Astra, Star, FN vor 1975, S+W, oder Colt Auskünfte haben willst? Astra und Star gibbets nicht mehr, FN antwortet Dir sowieso nicht (die letzte Antwort musste ich ueber das beg.Justizministerium bei Androhung von Beschlagnahme erzwingen); Colt und S+W antworten allenthalben dem ATF-Tracing-Center. Als "kleiner" deutscher Hansel "no chance".....

Hier gings wie gesagt nur um schnelle Ermittlung von (letzten)Standorten einer Schusswaffe, und die wäre nur ueber ein zentrales register möglich. Ich habe schon hunderte von Waffen gesucht, die immer noch in den WBKs von Jäger "A" waren, obwohl sie schon Jahre von Jäger "B" besessen wurden. Das sind keine Einzelfälle und gerade in Erbfällen werden in Unkenntnis der Procedere Waffen von Erben und Witwen verkauft, die keine Ahnung davon haben, ob ihr Gegenüber die entsprechende Erwerbsberechtigung hat. Habs oft genug erlebt, das als Antwort kam: Der hatte doch einen Jagdschein (egal ob Kurz-oder LW den Besitzer wechselte)....

Ich bin gegen mehr Staat bei allen Dingen, aber hier hielte ich es einfacher für eine sinnvolle Sache (wegen meiner auch nur mit Abrufrecht durch die Waffenrechtsbehörde-andere sollten nur in begründeten Fällen über die Waffenrechtsbehörde Zugriff haben-). Und wie gesagt: Registriert bin ich doch sowieso; wo also liegt das Problem?? Da auf unrechtmässig besessene (also unregistrierte Waffen zu verweisen) finde ich nicht schlüssig.

GF

Muni

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Tja Muni. Du gibts in Deinem Posting aber nun mal selbst zu, dass Jäger A schon lange die Waffe nicht mehr besitzt, die in seiner WBK eingetragen ist. blush.gif

Registriert ist das Teil ja bereits bei Jäger A. Welchen Vorteil hast Du, wenn es zusätzlich nochmals im Zentralregister so drinsteht und sich Jäger B einen Dreck drum schert, den Besitzwechsel anzumelden ??? Das kapier ich jetzt net...

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Recht so, Muni!! Noch mehr Bürokratie, noch mehr Spionagentum, noch mehr Kontrolle, noch ein paar Register mehr und die Kriminellen, die sich jetzt schon beömmeln, lachen immer lauter.

hemo

Abbau von Kontrollen legaler Waffenbesitzer und stärkere Kontrollen bei illegalem Waffenbesitz!!!

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In Antwort auf:

Und wie gesagt: Registriert bin ich doch sowieso; wo also liegt das Problem??


Ein waffenrechtliches Zentralregister würde die "Transparenz" (= gläserner Bürger) eines legalen Waffenbesitzer verglichen mit dem Register des Kraftfahrt Bundesamtes (hier werden alle KFZs gespeichert) nur unwesentlich erhöhen. Allerdings würde der Vergleich auch zeigen, wie aus einem einfachen Register im Laufe der Zeit eine breite Auskunftsdatei für alle möglichen Zwecke wurde.

Das Zentralregister wurde - wenn ich mich richtig erinnere - auch während des Gesetzgebungsverfahrens zum jetztigen WaffG oft vorgeschlagen. Allerdings hatten sich die Länder dagegen gewehrt. Die scheuten wohl den Aufwand, die ganzen WBKs noch mal abtippen zu müssen chrisgrinst.gif

bye knight

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Genau.

Was ich allerdings für gut halten würde, wenn alle Waffenbehörden Deutschlands miteinander vernetzt wären wie z.B. die Einwohnermeldeämter. Es gäbe dann einfach einen "Waffenpool", in dem alle registrierten Waffen Deutschlands drinstehen und die Waffenbehörde, wo der Waffenbesitzer seinen Hauptwohnsitz hat, hat jeweils Zugriff auf die Daten.

Das würde bei der Aktenführung immense Zeiteinsparung bedeuten, da man dann nicht jedes mal alle Waffendaten neu erfassen müsste. Bislang können Waffenbehörden die Waffendaten in der Regel nur dann einer anderen Waffenbehörde online übermitteln, wenn diese die gleiche Software hat.

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