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peter becker

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hallo

wie gesagt, ein reines denkbeispiel.

wenn ich am 1,1,2004 2 waffen auf die wbk gelb neu erworben habe, muss ich ja bis zum 1,6, warten um wieder einen eintrag zu erhalten. wenn ich jetzt aber am 1,3, eine dieser

beiden waffen auf wbk rot (als beispiel) umtragen lasse,muss

ich dann trotzdem bis zum 1,6, warten, um wieder einen eintrag in die wbk gelb neu zu erhalten???????

viele grüsse

peter

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@ frogger

@ jürgeng

ja, mir ist da bisher auch immer was anderes erzählt worden.

wbk gelb neu = 2 einträge in 6 monaten.

ich habe gerade das druckfrische antragsformular des dsb

zur hand,da wird es auch vermerkt........

viele grüsse

peter

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Was frogger sagt ist eine - auch nach meiner Ansicht -richtige Auslegung/Interpretation/Sicht des Gesetzes,die aber von den Behörden -zumindest in BW - NICHT geteilt wird.

Da wird argumentiert, daß sich die 2/6 Regel auf alle genehmigungspflichtigen Waffenerwerbe eines WBK Inhabers bezieht. Diese Sicht wurde vermutlich mit dem berühmten IM-Erlaß vom 26.Januar den Behörden vorgegeben-ist also für die Bearbeiter verbindlich - solange es nicht von einem Gericht gekippt wird.

Diese Auslegung sieht auch keine "Bilanzierung" vor - also z.B. "Gutschrift" eines zusätzlichen Erwerbs wenn in dem Zeitraum eine Waffe verkauft wurde(bzw. umgetragen auf ROT,wie in Deinem Fall geschildert)-denn nach dortiger Ansicht wird der Erwerb,nicht der bilanzierte Bestand zugrunde gelegt.

Dagegen gibt es angeblich bereits laufende Verfahren - von einem abgeschlossenen ist mir nichts bekannt.

Du mußt Dich nicht an die Regel halten - kannst eine dritte Waffen erwerben und anmelden und falls die Behörde das für falsch hält, den Rechtsweg beschreiten - ich hab aber keine Ahnung,was in dem Fall mit der Waffe ist, wenn Du sie wohl angemeldet hast,Dir aber z.B. der Eintrag unter Hinweis auf die 2/6 Regel verweigert wird.

Falls das jemand schon durchgezogen hat - hier würde sicher lebhaftes Interesse an einer Sachverhaltsschilderung bestehen!

Mouche

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Über die 2/6-Regelung wird viel gestritten. Meines Erachtens betrifft diese sehr wohl alle WBK und alle Waffen außer der alten gelben WBK weil für diese wegen Besitzstand des § 58 Abs. 1 WaffG der § 14 nicht anwendbar ist.

Gerade bei der neuen gelben WBK, die ja so viele Freiheiten einräumt, macht diese Mengenregelung Sinn, aber das ist nur meine bescheidene Meinung. blush.gif

Aber dort steht auch "in der Regel". Wenn man mit seinem SB nicht ganz über Kreuz ist (und wer vom Forum hier ist das schon chrisgrinst.gif) kann man auch mal drei oder vier Wummen pro sechs Monate erwerben. Meistens scheiteres ja eh vorher am Kleingeld.

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Ich hoffe, dass Dich bald ein Verwaltungsgericht von Deiner "bescheidenen Meinung" abbringt.

"Aber dort steht auch "in der Regel". Wenn man mit seinem SB nicht ganz über Kreuz ist (und wer vom Forum hier ist das schon ) kann man auch mal drei oder vier Wummen pro sechs Monate erwerben." chrisgrinst.gif

"Meistens scheiteres ja eh vorher am Kleingeld."

Wetten, dass nicht ? grlaugh.gif

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@ mouche

tja, da besteht noch viel unsicherheit, ich habe genauso

schon beide variationen auf die wbk --gelb alt-- gehört.

die einen sagen,dass die vorgaben der wbk gelb alt UNVERÄNDERT weiterbestehen,die anderen meinen,dass auch gelb

alt auf die 2/6 regel anzuwenden ist.

viele grüsse

peter

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Hallo Sachbearbeiter

verstehe ich dich richtig, dass nach deiner Meinung die 2/6er Regelung auch für die Rote WBK gilt?

Auch konnte mir noch keiner eine vernünfige Erklärung für diese Regelung nennen, ausser natürlich "Ich will das so".

Mir fällt dazu nur ein, dass gewisse Leute, die vielleicht früher Polizisten verprügelt haben oder RAF Mitglieder mit Ihrem Herzblut verteidigt haben die Wirtschaft nachhaltig schädigen wollen. Wie sagt unsere Gerd Show so schön:"Wir schaffen das"

Steven

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@ steven

au weia, an wbk rot habe ich in dieser richtung noch gar

nicht gedacht, ich kanns mir aber nicht vorstellen,dass

man eine sammel wbk hier so knebelt, ich habe die genauen

vorgaben im moment nicht parat, bei wbk rot gibt es sogar

eine regelung,wenn man in einem bestimmten zeitraum nichts

erwirbt, wird das interesse und damit der bedürfnisnachweis

für die rote wbk in frage gestellt.

viele grüsse

peter

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Die 2/6 Regel betrifft die Rote sicher nicht, da es bei dieser Regelung um Sportschützen geht.

@ Sachbearbeiter : Es ist sehr schön, wenn Du der Meinung bist, daß die 2/6 Regelung NICHT für die Alte Gelbe gilt -nur :Es gibt Kollegen von Dir in BW - durchaus vernünftige und nette Leute icon14.gif - die das aber genau so sehen, nämlich das die 2 / 6 Regel auf ALLE WBKs - auch die alten Gelben anzuwenden ist tongue.gif

Wenn Du mir eine belegbare Fundstelle aus Erlaß o.ä. hast, warum Du es nicht so siehst-dann würde mich das freuen grin.gif. Der Hinweis auf den § 58 allein hat noch nicht so richtig überzeugt cool.gif

Mouche

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Die rote WBK hat nix mit der Regelung in § 14 zu tun, da § 17 hier maßgebend ist. Erwerb auf rote WBK also auf jeden Fall unbegrenzt im Rahmen des Sammelgebietes.

Zur alten gelben WBK: da nach § 58 Abs. 1 WaffG die nach altem WaffG erteilten Erlaubnisse im genehmigten Umfang fortgelten (die alte gelbe WBK berechtigt gemäß § 28 Abs. 2 WaffG1976 allgemein zum unbefristeten Erwerb von Einzellader-Langwaffen) und nachfolgend nichts anderes bestimmt ist - § 14 ist (hier) nicht einschlägig, da nicht § 58 nachfolgend - muss die alte gelbe WBK weiterhin ohne Mengenbeschränkung gültig sein.

Alles in Butter Mouchilein ? grin.gif

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Hallo Sachbearbeiter

weiter oben schreibst du,"Gerade bei der neuen gelben WBK, die ja so viele Freiheiten einräumt, macht diese Mengenregelung Sinn, aber das ist nur meine bescheidene Meinung."

Also, deiner Meinung nach macht sie Sinn. Welchen, deiner Meinung nach. Auch wenn es deine ureigenste Meinung ist, wirst du, da du an der Front sitzt, diese bei den Beurteilungen mit einfliessen lassen, meiner Meinung nach. So wird versucht, etwas, das so nicht gewollt ist, zu zementieren.

Steven

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Meine Meinung bildet sich daraus, wie ich die gesetzliche Regelung interprätiere, die ich ausführen soll. Es gibt meines Erachtens keinen Grund, warum die in § 14 Abs. 2 geregelten Bedürfnistatbestände nicht für Absatz 4 gelten sollen. Wäre diese Regelung in Absatz 4 getroffen, würde sie nur für die - neue - gelbe WBK zählen (was nach meiner Auffassung auch so richtig wäre).

Über Sinn und Zweck gesetzlicher Regelungen lässt sich sicherlich vortrefflich streiten, was ich hier im Forum immer wieder mit schmunzeln betrachte. smirk.gif Bloße Waffenanhäufungen durch (großzügige) Mengenbeschränkungen zu regeln stellt wohl für keinen Sportschützen ein ernsthaftes Problem dar, zumal ja im Einzelfall Ausnahmen möglich sind. Aber wie schon gesagt, beschränkt sich der Erwerb zumeist ohnehin auf den Geldbeutel... (wenn man die inzwischen breite Masse der Bevölkerung jammern hört, wundert man sich, dass überhaupt noch Waffen gekauft werden).... rolleyes.gif

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Hallo Sachbearbeiter

das ist doch mal eine klare Aussage. Dazu empfehle ich die Lektüre vom FWR, ind der genau auf diesen Punkt eingegangen wird. Wille des Gesetzgebers und so. Und diese misteriöse Aussage über eine "Waffenanhäufung", vor der so viele Politiker und Beamte, meistens inden oberen Chargen Angst haben, stellt sich für mich nicht. Wo ist der Sicherheitspolitische Aspekt, ob ich nun eine oder fünfhundert Sportwaffen besitze? Ausser die Wirtschaft ankurbeln, sehe ich keine negativen Begleiterscheinungen. Im Gegenteil. Bei so vielen Waffen wird mir idR eine Einbruchmeldeanlage diktiert, was die Sicherheit vor den bösen Waffen erhöht.

Steven

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Hört sich nicht allzu logisch an, diese Argumentation (mehr Waffen bedeuten mehr Risiko des Verlustes, Missbrauchs etc.) - aber von Deiner Seite natürlich nicht anders zu erwarten. smirk.gif

Gesteh mir bitte auch zu, dass ich durch meine tägliche Praxis im Polizeiwesen einen gewissen Einblick habe, was den legalen und illegalen Umgang mit Waffen betrifft... AZZANGEL.gif

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Schon richtig, aber die Regelung betrifft auch den Erwerb dem ein Verkauf vorausgeht - also schlichtes "Upgrading" ist genau so ausgeschlossen durch diese Regelung wie "Anhäufen".

Und was die Klarheit der 2/6 Regelung für WBK Gelb ALT angeht - Du mußt es nicht MIR erklären rolleyes.gif - Du solltest vielleicht mal ein Rundschreiben des IM zu diesem speziellen Punkt anregen (da könntest positv "auffallen") da ein Teil Deiner Kollegen das eben NICHT SO sieht grin.gif

Mouche

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Hallo Sachbearbeiter

Selbstverständlich sehe ich in dir einen Mann der Praxis, deshalb habe ich mich auf diesen Dialog eingelassen. Bei der Anzahl der Waffenbesitzer kommt es zwangsläufig zu Missbrauch, Verlust und was der Dinge mehr sind. Nur, ich halte dagegen, wieviel legale Waffen wurden im letzten Jahr gestohlen. Natürlich nur die lt Gesetz gelagerten. Wieviele Missbräuche wurden begangen? Wie würde dies mit der 2/6 Regelung der neuen gelben WBK verhindert. Ich denke wir sind darin einer Meinung, dass man durch Verbote sehr wenig erreicht. Jedes Gesetz wird gebrochen.

Steven

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@Steven: es werden immer wieder Waffen gestohlen. Wo weniger Waffen sind, können auch weniger gestohlen werden, oder hab ich mich da verrechnet ? smirk.gif In erster Linie sollte man sich am wahrlichen Schützenbedarf orientieren. Und das tue zumindest ich in der Praxis - wie viele andere SB tagtäglich auch...

@Mouche: hab das schon lange ans BIM weiterleiten lassen. Von den SB, die sich Gedanken zur alten gelben WBK gemacht haben, ist der große Teil meiner Ansicht und lässt weiterhin unbeschränkten EL-Langwaffenerwerb zu (wobei die Inhaber der alten gelben WBK bei mir bisher trotzdem nicht mehr als 2/6 erwerben...).

Ist auch ein bissl schwierig (mit Rechtsgrundlage !) anders zu argumentieren. chrisgrinst.gif

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