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IGNORED

Bräucht ne schnelle Auskunft.....


walter

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Waffenrecht und Softair.

Kleiner 0,08 Joule ist ohne Altersbeschränkung. Gilt das auch fürs rumlaufen damit außerhalb befriedeten Besitztums ?

Hab mich damit noch nie beschäftigt müssts aber schnell wissen. Danke

walter

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In Antwort auf:

Gilt das auch fürs rumlaufen damit außerhalb befriedeten Besitztums ?

walter


Ja. Ist zwar eine Schußwaffe, aber vom WaffG ausgenommen (Anlage 2 Abschn. 3 UA 2 Nr. 1 WaffG) und damit "frei verwendbar". Ausnahme: "getreue Nachahmung" einer scharfen Schußwaffe.

War das schnell genug?

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und was ist mit der ersten Strichaufzählung?

.... es sei denn,

- sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,08 Joule steigt oder

..... ? confused.gif

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Hallo Nitro,

über diese Alternative fange ich erst an nachzudenken, wenn mir einer technisch erklärt, wie das Spielzeug tatsächlich aufgerüstet werden kann. Fehlt mir irgendwie die technische Phantasie, mir das bei den heutigen Spielzeugpistolen vorstellen zu können.

Udo

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