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IGNORED

MPU für unter 25.Jährige Berufswaffenträger?


Andy R.

Empfohlene Beiträge

Hallo Zusammen !

Kennt jemand den aktuellen Stand für unter 25. jährige

Berufswaffenträger?

Gibt es zwischenzeitlich eine Ausnahme von dieser Pflicht?

Hat jemand diesbezüglich schon Erfahrungen mit der

Behörde gemacht?

Vielen Dank für die Hilfe !!

Andy

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Also, aus dem Gedächtnis heraus... ich meine, daß von der MPU ausgenommen nur Vollzugsbeamte sind, die auch die Ermächtigung haben, ihre dienstlich zugewiesene Waffe privat zu führen - sprich, alle Polizisten des Bundes und der Länder, die mal diesen kleinen Antrag bei ihrer Behörde ausgefüllt haben.

Ich mußte neulich feststellen, daß ich als Ex-Bulle leider nicht mehr zu diesem beneidenswerten Personenkreis von Begünstigten gehöre... pissed.gifgaga.gif

mfg

Trooper

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In Antwort auf:

Schaut Euch mal den § 55 (1) WaffRNeuRegG (schon die Abkürzung ist eine Tortur!!!


Die Abkürzung heißt ja auch WaffG wink.gif Das WaffG ist nämlich nur der erste Artikel des WaffRNeuRegG1

In Antwort auf:

Dieser generalisiert das Thema.


Nee, das heißt nur, dass Bedienstete bestimmter Behörden nicht an das WaffG gebunden sind, soweit sie dienstlich tätig sind.

bye knight

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Habe gerade mit meiner Behörde telefoniert. Dort wurde mir die Auskunft erteilt, dass auch z.B. Polizeibeamte ein solches Gutachten benötigen.

Solche Widersprüche kann sich nur der deutsche Gesetzgeber ausdenken.

Beim TÜV erhielt ich die Aussage, dass solch ein Gutachten zwischen 99 und 150 Euro kostet.

http://www.tuev-sued.de

gaga.gif

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