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IGNORED

Eintragungspflicht von Einsteckläufchen 4M20


Dieter H.Marschall

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Hallo,

schon mehrfach wurde in meinem Sammlerkreis folgendes Problem diskutiert: Für Walther-Pistolen gibt es Einstecksysteme im Kal. 4M20 für Pistolen im Kal. 7,65 bzw. 9mm kz. Diese wurden vor 1945 von Carl Walther/Zella-Mehlis gefertigt und tragen natürlich kein PTB-Zeichen. Nach dem Krieg wurden technisch identische Einsteckläufchen von Lothar Walther gefertigt - diese erst ab 1972 mit PTB-Zeichen. Welche dieser Läufchen sind denn nun eintragungspflichtig und welche nicht - wenn überhaupt? Wie wird mit Altbesitz verfahren?

Dieter.

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In Antwort auf:

Wenn sie erlaubnisfrei sind, dann sind sie auch nicht eintragungspflichtig. Denn es ist nicht nur der Erwerb erlaubnisfrei, sondern auch der Besitz.


...nicht nur das - wie im angegebenen Thread festgestellt wurde, nicht mal eintragungsfähig (solange eine entsprechende Basiswaffe vorhanden ist)!

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