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IGNORED

vorübergehende Waffenverbringung CH-D


Fairlane

Empfohlene Beiträge

Hallo

hätte einige Fragen an das Forum bezüglich Waffentransport.

Ausgangslage: deutscher Staatsbürger, Sportschütze, Wohnsitz CH, einige Male im Jahr sollen die, in CH erworbenen, Waffen mit nach D für einige Tage anlässlich Trainingsschiessen und Wettkämpfe. Es liegt keine WBK oder EFWP vor, alles in der Schweiz erworben und dort auch schiessportlich tätig.

- kann ich mein Standardgewehr mitnehmen? Was wäre alles notwendig?

- liegt der Fall bei meinem PE90 anders?

Die österreichischen Grenzer waren einigermassen ratlos, für Sportgewehre braucht es nur eine Einladung des Vereins/Gaus. Bei einem PE90 wussten Sie es nicht genau, eventuell braucht es noch eine Genehmigung. Aber auf deutschem Gebiet gelten wieder andere, angeblich strengere, Bedingungen, wer weiss Rat oder hat sein Zeug schon mal mitgenommen und könnte Rat geben?

Grüsse, Fairlane

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