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IGNORED

Dynamisches Büchsenschießen


Jake Cutlass

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Hallo liebe WO-Gemeinde,

ist hier ein Mitglied des BLDS anwesend? Dieser Verband betreibt ja u.a. das dynamische Büchsenschießen, über dessen Zukunft ich mir so meine Gedanken mache. Ich habe vor, in Zukunft an Veranstaltungen dieser Art teilzunehmen; bisher hatte ich wegen des Waffenrechts nicht so richtig geeignete Sportgeräte dafür (in Bayern war ja manches erlaubt, was in Berlin und sonstwo verboten war), aber jetzt sind die Vorschriften ja (hoffentlich) bundesweit einheitlich. Die Beschränkung auf 10 Schuß Magazine, die der Gesetzgeber in Zukunft für das sportliche Langwaffenschießen mit Selbstladern fordert, muß ja auch für die dynamischen Disziplinen gelten und da würde mich interessieren, wie der BLDS dazu steht. Wenn alle Schützen nur 10er Magazine verwenden, ist es ja kein Nachteil; aber im Ausland, wo ja diese Disziplinen auch viel geschossen werden, auch als 3-Waffen-Matches mit Kurzwaffe und Flinte, sieht es ja wieder ganz anders aus. Wird eventuell versucht, eine Ausnahmegenehmigung für internationale Wettkämpfe zu erwirken?

Für eine kompetente Antwort von direkt betroffenen BLDS-Mitgliedern wäre ich dankbar.

Jake Cutlass

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...na wie vorausschauend von diesen Engländern, die Enfields nur mit 10 Schuß Magazinen zu bauen rolleyes.gif-als ob sie die "Kraut-VO" vorhergesehen hätten crying.gifcrying.gif

Mouche

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der ausschluss von magazinen für halbautomatische langwaffen die mehr als 10 schuss fassen vom sportlichen schiessen steht allerdings schon im aktuellen verordnungsentwurf.


GRUMMEL. Und in Anbetracht solcher Schweinereien halten es einige Leute hier im Forum (die ich ansonsten absolut respektiere!) für angebracht, den aktuellen VO-Entwurf der Öffentlichkeit vorzuenthalten?

Ich finde es ÜBERHAUPT NICHT witzig, wenn wir uns auf eine derartige Begrenzung einlassen -- denn warum sollte die nur für Langwaffen gelten und nicht für Kurzwaffen? Selbst wenn das in der aktuellen VO nicht drinsteht, es wäre der nächste "logische" Schritt. (Gerade, wenn man sich im BMI bei der Argumentation an die amerikanische 10-Schuss-Regelung anlehnt, die ja in der Tat für Kurzwaffen gilt.)

Mir ist schon klar, dass wir möglichst bald eine VO brauchen, aber deswegen solche Kröten zu schlucken, von denen (meines Wissens) vorher NIEMALS die Rede war, halte ich für die falsche Vorgehensweise.

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Ich möchte nur ganz leise und vorsichtig an den Ur-Topic erinnern: liest hier ein BLDS-Mitglied mit, das das Dynamische Büchsenschießen betreibt? Den Rest der Diskussion bitte in den VO-Thread bei "Waffenrecht". Wäre schön, wenn ich einen Bayern anhören könnte, bevor DIESER Thread von den Mods geschlossen und gelöscht wird...

Jake C.

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@clausi:

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GRUMMEL. Und in Anbetracht solcher Schweinereien halten es einige Leute hier im Forum (die ich ansonsten absolut respektiere!) für angebracht, den aktuellen VO-Entwurf der Öffentlichkeit vorzuenthalten?


was könnte es dafür wohl für einen grund geben? *grübel*

In Antwort auf:

...denn warum sollte die nur für Langwaffen gelten und nicht für Kurzwaffen?


ah, da ist er ja, der grund!

gute idee, noch mehr verbote zu fordern!

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mahlzeit,

ich betreibe besagte disziplin im besagten verbande, kann dir aber leider im moment keine auskunft dazu geben. damit hat sich wohl noch niemand aus den nicht-vorstandsreihen beschäftigt. falls es hilft kontaktiere ich allerdings gerne den vorsitzenden meiner slg um weitere informationen einzuholen oder von höherer stelle einholen zu lassen.

mit fränkischen grüssen,

Heinz

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Howdy Heinz,

schön daß dieser Topic doch noch von einem BLDS-Schützen aufgegriffen wird. Ja, es wäre schön, wenn du weitere Auskünfte einholen könntest. Dynamische Büchse ist ja wie gesagt, die einzige Disziplin, bei der eine hohe Magazinkapazität (wie auch beim IPSC für Kurzwaffen) dem Schützen Vorteile bringt. Na gut, man könnte ja Repetierer schießen, aber da muß man ja lange suchen, bis man einen mit mehr als 10 Patronen findet (bei Langwaffenkalibern) und letztendlich macht es wohl mit Selbstladern erst richtig Sinn...

Ich bin gespannt, was Du herausbekommst!

Schöne Grüße aus der Hauptstadt (wo dieser Mist zusammengerührt wurde, aber ohne mich!) von

Jake C.

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Hinsichtlich des dynamischen Büchsenschießens wird sich sicherlich was tun und zwar im BDS. Bis heute gibt es nur provisorische und versuchsweise Flinten- und Büchsenregeln in der IPSC. Dies wird sich in nicht allzu ferner Zukunft ändern. Im Gesamtvorstand des BDS wurde darüber bereits gesprochen.

Allerdings ändern auch die Einführung dieses IPSC Gewehrschießens nichts an der Malaise bezüglich geeigneter Schießstände. Auf 25m mit dem 308 oder 223 Automat? Da lachen doch die Hühner. Für was gibt es eigentlich Kurzwaffen? Auf 50 und 100m haben die Stände zumeist Seilzuganlagen. Wenn ordentlich abgeladen wird, werden die Betreiber und bei offen Ständen die Betonhochblenden ihre helle Freude haben – und danach dann die Schützen, wenn sie nicht mehr wiederkommen dürfen.

Der BLDS hat höchstens so um die 400 Mitglieder, wenn überhaupt. Mit der Anerkennung dürfte es etwas knapp werden.

Wenn Magazine mit höchstens 10 Schuss beim sportlichen Schießen mit Halbautomaten verwendet werden dürfen so heißt das

a) nicht, dass man nicht andere Magazine kaufen und besitzen darf

B) es gegenüber der bisherigen Rechtslage z.B. bei der Abänderung von KWkG Waffen ein Fortschritt darstellt, da waren nämlich nur 5-Schuss Magazine erlaubt

c) interessant wäre, bei welchen zivilen sportlichen Halbautomatenwettkämpfen (abgesehen von den Reservisten) der letzten 40 Jahre Magazine ,die mit mehr als 10 Schuss geladen waren bzw. geladen werden durften, verwendet wurden?

d) es meines Erachtens eine weitverbreitete Sehnsucht im Großkaliberbereich gibt, sich durch völlig realitätsfremde und von den gesellschaftlichen Realitäten total ungetrübte Forderungen und Klagen selbst den Hahn abzudrehen.

Schießübungen mit Häuserkampfszenarien – am besten natürlich auf Nahdistanzen so unter 5m - mit den „Sportkarabinern“ (laut DWJ) BT96 bzw.oder BWT5 oder mit dem Steyr USR mit 30 Schuss Magazinen wären nicht nur das Ende des Halbautomatenbesitzes sondern auch das Ende des IPSC Schießens in Deutschland an sich. Bei so einem Vorgang kommt die deutsche IPSC Comunity dann sicherlich nicht so davon, wie diesmal. Ganz im Gegenteil. Auch Fritze, der diesmal gar brutalstmöglich hingelangt hat, wird dann nichts mehr richten können. Dann ist der Zapfen ab.

Man sollte bitte doch einmal darüber nach denken, dass d e r deutsche Sportschützenverband, nämlich der DSchB keine einzige Halbautomatendisziplin mit Zentralfeuerbüchsenpatronen im Sportprogramm hat!

Glaubt allen Ernstes irgend jemand, dass sich die Politiker von den kleinen Krautern BDS, BDMP oder DSU auch nur ansatzweise in ihrem Vorgehen hindern lassen werden, wenn sie angetrieben von Medien, Polizeiverwaltungen und Ministerialbürokratien ein Automatenausschluss vom sportlichen Schießen beschließen wollen? Hier lachen die Hühner auch. Was passiert, wenn eines Tages der Nachfolger von Ambacher, wie schon sein Vorgänger gegen Großkaliber und dann vielleicht gezielt gegen Selbstladebüchsen wettert?

Lange herausstehende Magazine bei Halbautomaten sind exakt d a s Teil, was die vom Schießen im allgemeinen und vom tatsächlichen sportlichem Schießen im besonderen völlig unbeleckten Entscheidungsträger dieses Landes und ihre Zuarbeiter völlig aus der Fasson bringen. Die Apparate mit solchen Dingern unten dran kennen sie nämlich recht gut von der Tagesschau oder von n-tv. Und irgendwie finden sie das wohl nicht so ganz lustig, wenn die Leute, die man gemeinhin mit Schützenfest und Trachtenumzug assoziiert, sich so a´la Rambo gerieren.

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Hallo Leute,

Ich habe von NINoR bis jetzt noch nichts gelesen, aber das was er hier geschrieben hat, trifft voll das Leben und die Realität, leider!

Soviel von meinem Wissen her:

International besteht im IPSC Gewehrschießen keine Magazinbegrenzung, in der Praxis werden dort Magazine bis etwa 30 Schuss benutzt. Ausnahmen, ja auch die gibt es, sind England, Australien (da nichts mit Halbautomaten) und Kanada (da nur 5 Schuss). Glaube, auch Österreich ist nicht gerade das Paradies in dieser Hinsicht, aber eher wegen den Waffen.

Wenn jetzt in Deutschland eine Begrenzung für das sportliche Schießen auf 10 Schuss kommt, so ist das nicht schön, ich ärgere mich sogar darüber, schon deswegen weil die 10er Magazine nicht immer so leicht und billig zu bekommen sind. Nur auch das wieder vom sportlichem aus betrachtet, es gibt bei uns fast keine IPSC Schießen mit Langwaffen, bei allen anderen Disziplinen tut man sich mit 10 Schuss keinen Abbruch, bzw. lädt sowieso nicht mehr. Die IPSC Schießen, soweit sie mal stattfinden, sind so was von beschnitten, verkürzt, vereinfacht in D, dass dann die Beschränkung auf 10 Schuss das Kraut auch nicht mehr fett macht. Darüber hinaus machen häufige Magazinwechsel die Wahl des Sportgewehrs noch einfacher, da weiß man dann was man von einem AR15 hat.

Darüber hinaus sollte man auch den deutschen Zeitgeist nicht vergessen, er ist halt mal von Bild geprägt (wie Pisa ja bestätigt), ein paar Bilder mit Schießenden mit so langen Magazinen oder kleinen Trommeln, kann da nachträglich noch einiges an Problemen bereiten. Überhaupt so kurz nach dem Fall des §37, die Augen sind das noch nicht gewohnt, neue Verordnungen sind schnell gemacht.

Währe man die ganze Sache mit dem §37 etwas mehr Piano angegangen, hätten einige ruhiger geschlafen, aber so schreit es direkt nach Beschränkungen. Ich habe mal noch die Hoffnung, dass diese Beschränkung als Übergang zu einem Wegfall dieser sein könnte, wobei ich genug Realist bin auch was anderes vorstellen zu können. Auf alle Fälle ist der Wegfall vom §37 ein gewaltiger Fortschritt, an den ich schon gar nicht mehr geglaubt habe und alles bekommt man sowieso nie.

Gruß

Makalu

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@falcon:

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ah, da ist er ja, der grund! gute idee, noch mehr verbote zu fordern!


Die Logik erschliesst sich mir nicht ganz: Da steht in einer VO eine bestimmte Regelung drin (10-Schuss-Mags bei Langwaffen). Was ist jetzt schlimmer:

a) Diese einfach hinzunehmen und eine öffentliche Diskussion darüber zu unterbinden.

oder

B) Im Rahmen einer öffentlichen Diskussion auf die Absurdität einer solchen Regelung und die möglichen Auswüchse (auf Kurzwaffen) hinzuweisen.

Ich frage mich, wie man eine derartige Kapazitätsbegrenzung begründen will. Wenn wir diese unkommentiert hinnehmen, dann unterstützen wir eine m.E. falsche Auslegung des WaffNeuRegG. Dort ist ein Ausschluss von Waffen (wie man das auf Magazine ausdehnen will, ist mir schon schleierhaft) vorgesehen aufgrund ihrer

"Konstruktion, ihrer Handhabung oder Wirkungsweise". Ich kann jetzt nicht erkennen, warum "grosse" Magazine in Langwaffen auf Basis dieser Regelung "pfui" sein sollen, in Kurzwaffen aber nicht. Auf eine solche Idee muss man Menschen vom Schlage Brennekes nicht bringen -- diese Idee war m.E. der AUSGANGSPUNKT dieser Regelung!

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Hallo an alle Interessierten am dynamischen Büchsenschießen!

Ich als BDS LV 1 Mitglied fände es schon mal super, wenn der BDS das IPSC-Schießen auf Langwaffen ausweitet. Dann wird es wohl auch hierzulande ein paar mehr Veranstaltungen dieser Art geben. Für Büchsenkaliber sind solche Stände wie Phillipsburg, mit langen Bahnen über 300 m (?) ohne Seilzüge, optimal. Mir schwebte so etwas wie die Wettkämpfe für Scharfschützenwaffen vor, nur eben mit etwas mehr Zeitdruck, mit maximal 400 m Schußentfernung und die Mehrzahl der Schüsse auf 100-250 m . Mindestentfernung 50 m, also nix "Häuserkampf".

DEN machen wir ja wohl auch nicht mit den IPSC-Kurzwaffen, sondern ja nur ein interessantes Parcourschießen mit Hindernissen und u.a. gelegentlichen laufenden oder wackelnden Scheiben. Für Langwaffen im Kurzwaffenkaliber stelle ich mir Übungen wie mit den Kurzwaffen vor, mit etwas vergrößerten Entfernungen; z.B. alle Schießboxen 5 m zurück und fertig ist der Parcours für die KW-Muni-Karabiner (selbstverständlich nach den gesetzlichen Vorgaben, also ohne BWTs und BT 96s). Übrigens: gilt für die KW-Karabiner dann eigentlich auch das 10 Patronenlimit? Der Ruger PC 9 nutzt ja die Pistolenmagazine der P 85 usw. die ja auch schon 15 Schuß fassen. Hat bestimmt keiner drüber nachgedacht... Ich hatte für KW-Muni-Langwaffe an einen M 1 Karabiner gedacht, der bleibt ja hoffentlich politisch korrekt...

Und Makalu hat natürlich auch Recht, daß die Kapazitätsbeschränkung für Magazine hauptsächlich logistische und finanzielle Konsequenzen für die Schützen hat, die dann nicht mehr auf die billigen Surplusmagazine zurückgreifen können. Ich weiß auch, daß der Besitz der Magazine nicht beschränkt ist, aber auf das Verbot bei der sportlichen Verwendung wird ja von den Veranstaltern der Wettkämpfe, und den Behörden ganz besonders, geachtet werden.

Ich finde es wirklich schade aber bezeichnend, daß Begriffe wie "Drohpotential", in Zusammenhang mit Sportwaffen, wieder in die VO Einzug gefunden haben. Offensichtlich geht das, was 30 Jahre im Waffengesetz und in den Köpfen der Ministerialbeamten drin war, nicht so einfach wieder raus. Immer noch müssen Sportschützen damit leben, als potentielle Bankräuber oder Waffendroher angesehen zu werden, obwohl es m.W. keinen Fall gibt, bei dem ein Sportschütze mit einer legalen Sportwaffe einen Raubüberfall durchgeführt hat.

Also warten wir das Wirksamwerden der VO ab und leben dann damit und kaufen dementsprechend unser Sportgerät ein.

Weiterhin "Gut Schuß" wünscht

Jake C.

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Hallo liebe WO-Gemeinde,

ist hier ein Mitglied des BLDS anwesend?

Die Beschränkung auf 10 Schuß Magazine, die der Gesetzgeber in Zukunft für das sportliche Langwaffenschießen mit Selbstladern fordert, muß ja auch für die dynamischen Disziplinen gelten und da würde mich interessieren, wie der BLDS dazu steht.

Wenn alle Schützen nur 10er Magazine verwenden, ist es ja kein Nachteil; aber im Ausland, wo ja diese Disziplinen auch viel geschossen werden, auch als 3-Waffen-Matches mit Kurzwaffe und Flinte, sieht es ja wieder ganz anders aus. Wird eventuell versucht, eine Ausnahmegenehmigung für internationale Wettkämpfe zu erwirken?

Für eine kompetente Antwort von direkt betroffenen BLDS-Mitgliedern wäre ich dankbar.

Jake Cutlass


Hallo Jake,

bei Wettkämpfen des BLDS im dynamischen Büchsenschießen gab es schon seit jeher (leider) die Beschränkung auf 10-Schuß-Magazine.

Sobald Du ins Ausland fährst gelten dort die dortigen Waffengesetze; sofern diese keine derartigen Beschränkungen kennen - gemäß den internationalen IPSC-Regeln für das praktische Gewehrschießen gibt es keine Beschränkung der Magazinkapazität, da mußt Du Dir halt parallel für sportliche Auslandsaktivitäten noch ein paar andere Magazine zulegen.

Der BLDS wird m. E. zu keinem Zeitpunkt in Erwägung ziehen, eine Ausnahme von der 10-Schuß-Begrenzung für internationale Wettkämpfe auf bayerischem Hoheitsgebiet beim Innenministerium zu beantragen.

Die Beteiligung der Schützen an Wettkämpfen im dynamischen Gewehrschießen in Bayern ( nur ca. 40 Teilnehmer zur BM) war in der Vergangenheit auch nicht gerade so, daß man in der näheren Zukunft die Ausschreibung von internationalen Wettkämpfen ins Auge fassen müßte.

Im kommenden Juli findet die nächste bayerische Meisterschaft im dynamischen Büchsenschießen statt - Ausschreibung unter www.blds.de - Gäste sind jederzeit willkommen.

DVC

ARES

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Hallo ARES,

vielen Dank für Deine Antwort! Bisher war mir als preussischem Nordlicht die genaue Sportordnung für die dynamische Büchse nicht bekannt, aber wenn sie nicht mit der neuen VO kollidiert, umso besser! Für Wettkämpfe im Ausland habe ich sowieso den Erwerb von ein paar BW-Magazinen in der Planung. Ich habe schon vor einigen Tagen per mail mein Interesse beim BLDS bekundet, aber bisher leider ohne Antwort. Na, kann ja noch kommen.

Schöne Grüße von

Jake C.

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Hallo ARES,

...

Ich habe schon vor einigen Tagen per mail mein Interesse beim BLDS bekundet, aber bisher leider ohne Antwort. Na, kann ja noch kommen.

Schöne Grüße von

Jake C.


Hallo Jake,

die größe Chance per E-Mail eine Antwort vom "BLDS" zu erhalten hat man, wenn man den Vizepräsidenten des BLDS - Herrn Dieter Hausmann - anfunkt.

DVC

ARES

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