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IGNORED

RAG´n


Joe

Empfohlene Beiträge

Ich habe bereits bei verschiedenen Fragen Antworten gegeben.

Leider bin ich etwas schreibfaul und habe manches nicht vollständig sondern nur im wichtigsten beantwortet.

Fakt ist, daß hier oftmals RAG Schießsport mit RK verwechselt wird. Eine RAG ist einer RK gleichgestellt und hat ebenso einen Vorstand und eine Satzung.

Und daß man glaubt daß Reservisten einer RAG nur bei der BW schießen.

Wir schießen Disziplinen die in allen anderen Verbänden auch geschossen werden und darüber hinaus nach der Militärischen Förderung was in den Bundesrichtlinien bekannt gemacht worden ist.

Mitgliedschaft richtet sich nach den Satzungen.

Bei mir in der RAG können nur Mitglied werden die bei Polizei, Bundesgrenzschutz, Justiz, oder Bundeswehr tätig sind oder waren und Mitglied in einer RK sind.

Dies gefällt nicht allen aber in unserer Gründungssitzung wurde dies so beschlossen.

Weiterhin sind für den Beitritt folgende Unterlagen vorzulegen.

Lichtbild, Polizeiliches Führungszeugnis, der Antrag und die Mitgliedschaft einer RK muss bestehen.

Danach wird man für ein 1/2 Jahr Mitglied auf Probe (anschließend wird die Aufnahme in der RAG vom Vorstand und vom Schießsportleiter beraten) und nach 1 1/2 Jahren hat man die Möglichkeit, nach regelmäßiger Teilnahme (Mindesanzahl ist festgelegt) und Teilnahme an Meisterschaften, einen Antrag auf eine WBK zu stellen.

Dieser Antrag wird vom Schießsportleiter geprüft, von Vorstand, Kreis,- (für KK), Bezirksschießsportbeauftragten (für GK) überprüft.

Die Erteilung erfolgt dann wie überall über das Zuständige Amt.

Alle für euere RAG wichtigen Info´s könnt ihr über eueren Orgleiter erfahren der euch mit Sicherheit an die richtige Stelle weiterleitet oder direkt bei euerem RAG Schießsport Vorsitzenden.

Wenn Ihr nicht wisst wo euere RAG ist, könnt ihr auch mit euerem Kreis oder Bezirksschießsportbeauftragten reden der weis wo RAG´n in seinem Bezirk sind und wer der Ansprechpartner ist.

Meine Meinung privat: Reservisten sind eine starke, gesetzestreue und gute Gemeinschaft aus Ehrenwerten Bürgern dieses Landes und haben es nicht verdient mit dem neuen Waffengesetz politisch bestraft zu werden.

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"Meine Meinung privat: Reservisten sind eine starke, gesetzestreue und gute Gemeinschaft aus Ehrenwerten Bürgern dieses Landes und haben es nicht verdient mit dem neuen Waffengesetz politisch bestraft zu werden."

- Recht hat er! Und viele Reservisten sagen: Wenn das Mißtrauen des Staates mir gegenüber so groß ist, daß dieser meint mir mittels Entwaffnung den Schießsport unmöglich machen zu müssen, dann tue ich auch nichts ehrenamtliches mehr für diesen Staat. - M.E. ein großes Risiko für die Mitgliederentwicklung im Reservistenverband. Ob diese Befürchtung zutrifft, wissen wir in ein, zwei Jahren...

"Mitgliedschaft richtet sich nach den Satzungen.

Bei mir in der RAG können nur Mitglied werden die bei Polizei, Bundesgrenzschutz, Justiz, oder Bundeswehr tätig sind oder waren und Mitglied in einer RK sind.

Dies gefällt nicht allen aber in unserer Gründungssitzung wurde dies so beschlossen."

- Da ist es aber wichtig zu betonen: Nach der Bundesrichtlinie über das Schießen im Verband sollen sich die Landesverbände nach Nr. 4 Buchstabe d eigene Landesrichtlinien geben. Das, was Joe oben schreibt, gilt also nicht im gesamten Reservistenverband.

Ich füge hinzu: Gott sei Dank, nix für ungut.

Die Mitgliederbeschränkung finde ich wirklich abwegig: Wenn man schon auf gedient abstellt, wieso dann zusätzlich Justiz?? Wieso eine ungediente Rechtsanwältin, aber keinen ungedienten Lehrer?

Bei uns genügt die Erfüllung der gesetzlichen Erfordernisse: Mitgliedschaft, zwölf Monate regelmäßiges Training, Sachkunde usw.. Zuverlässigkeitsprüfung und Prüfung der persönlichen Geeignetheit beim Waffenerwerb ist Aufgabe der zuständigen Behörde bei Mitwirkungspflicht des Verbandes natürlich.

Man sollte also immer mal in die Landesrichtlinien schauen.

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Das mit der Justiz ist eigentlich auf die Personen bezogen worden, die nach dem Gesetz zur damaligen Zeit auch wie bei der BW, auf Mannscheiben, wie bei der Militärische Förderung die Disziplinen nach ZDV geschossen wurden, bezogen worden.

Hi kompliziert

Halt wir haben solche die nicht auf die Holzstoßscheibe schießen dürfen einfach ausgeschlossen.

Vielleicht nicht ganz richtig formuliert, aber im Sinne für unsere RAG mit Sicherheit nicht umbedingt ganz falsch.

Den Sinn einer Formulierung genau zu treffen ist für nicht Rechtskundige ehrenamtliche nicht immer so einfach aber der Sinn wird durch den Vorstand gewahrt.

Mit dieser Regelung wollten wir gesetzesgetreu bleiben und uns nicht unbedingt mit Ausnahmen belasten und uns ins schlechte Licht führen.

Dies soll nicht gegen Andere Schützen sein, sondern soll die Mitglieder der RAG vor Schaden bewahren. Dies ist im Vordergrund der Auftrag der Vorstandschaft das wir zum einen Gesetzestreu und zum anderen im Sinne der Mitglieder unsere RAG und ihre Mitglieder vor Schaden bewahren.

Also um nicht in eine solche Situation zu kommen haben wir damals diese Entscheidung gefällt und hoffen das das richtig war. AZZANGEL.gif

Andere Meinungen akzeptiere ich auch, aber ich sehe darin immer ein Problem das nicht einfach und nur mit Rechtswissenschaftlern zu regeln ist. confused.gif

Da halten wir uns als Laien lieber raus.

Kommste nirgents rein muste dir auch nirgent rauswinden. wink.gif

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Da ist es aber wichtig zu betonen: Nach der Bundesrichtlinie über das Schießen im Verband sollen sich die Landesverbände nach Nr. 4 Buchstabe d eigene Landesrichtlinien geben. Das, was Joe oben schreibt, gilt also nicht im gesamten Reservistenverband.

Klar ich habe nur versucht einen Abklatsch zu geben. schreibfaul halt

chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Jedes Land hat sich ja auch noch Landesrichtlinien gegeben die auch noch zu beachten sind. Aber das kann sich jeder selbst erörtern.

Und nur so nebenbei sollte das schießen nicht nur aus Richtlinien und Gesetzen bestehen sondern auch noch aus der aktivität Schießen.

Hi es gibt doch noch mehr als nur mich die beim VdRBw sind. icon14.gificon14.gificon14.gif

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Joho! laugh.gif

Aber eins muß ich noch los werden: Dat mit der >Gedient-Klausel is gar nix jut, ich finden. Weil: 1. Ich will mehr Frauen in unseren Reihen. 2. Ich will Bekehrungen: Sogar ehemalige Wehrdienstverweigerer schmeissen nach dem ersten Schiessen häufig ihren Pazifismus über Bord - erste Voraussetzung für die Heilung von Hoplophobie. Ich nenne das "Vorwärtsverteidigung" im Schießsportwesen. chrisgrinst.gif

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ZITAT:

Da die Bundeswehr Rechtsnachfolger der NVA ist, müssen doch auch Reservisten der NVA Mitglied werden können. Oder irre ich mich da?

________________________________

Jein.

Der Reservistenverband ist zunächst nix weiter als ein e.V., hat insofern nix mit Bundeswehr zu tun, als daß er rechtlich eigenständig ist.

Zweck des Verbandes ist aber (jedenfalls mal gewesen, als der die Bundeswehr noch eine klare Aufgabe hatte, die sich nicht mit jedem Minister änderte) zum einen ein Bindeglied zwischen Bundeswehr und Bevölkerung zu sein und zum zweiten Aus- und Weiterbildung von Reservisten mit zu tragen. deshalb haben wir zwei Arten von mitgliedern: ordentliche Mitglieder (bei der BW gediente Kameraden) und sog. Fördermitglieder. Ex-NVA-ler können genauso wie Zivildienstleistende oder (auch) ungediente Frauen Fördermitglieder werden. Grundsätzlich haben ordentliche und Fördermitglieder die gleichen Rechte und Pflichten. Ausnahmen: Fördermitglieder können im Verband gewisse Funktionen nicht bekleiden. Außerdem können sie an gewissen veranstaltungen grundsätzlich nicht teilnehmen, ausgenommen sie kommen in die Gnade über eine sog. Gästeregelung zugelassen zu werden. (Im Verband werden Verbandsveranstaltungen und sog. dienstliche Veranstaltungen unterschieden - VVaG´s und DVaG´s. Eine dienstliche Veranstaltung ist z.B. ein kampfmäßiges Reservistenschießen mit G3 auf Schießplatz der Bundeswehr in Uniform. Dagegen eine Verbandsveranstaltung: Schießen mit eigenen zivilen, also nach WaffG zugelassenen Waffen gemäß schießsportordnung des Verbandes.) An Verbandsveranstaltungen können alle Mitglieder, also auch Fördermitglieder teilnehmen. Daher können Fördermitglieder gemäß Bundessatzungen auch den VdRBw als schießsporttreibenden Verband nutzen, selbst wenn sie bei der NVA waren oder gar nicht gedient haben.

Der Reservistenverband hat also mit der Bundeswehr nur insofern etwas zu tun, als daß er im staatlichen Auftrag (dafür gibt es von diesen auch Kohle für den Verband) die Aus- und Weiterbildung der Reservisten mit betreibt; bei DVaGs im Zusammenwirken mit der Bundeswehr.

Vor diesem Hintergrund impliziert die Frage oben allerdings noch eine andere: Können ehemalige NVA-ler den Status eines ordentlichen Mitgliedes im Reservistenverband erhalten. - Das ist eine ärgerliche Geschichte. Nach der Wende haben die Aktenverwalter gemeint, man könne keinem Ossi trauen. Man hätte also zur sog. Wiedereingliederung nochmal von vorne anfangen müssen: Soldat, Wehrübung usw. - Man hätte seinerzeit nicht einmal einen Gefreitendienstgrad mit rübernehmen können; außerdem sollte sich jeder gaucken lassen. (Gab natürlich auch Ausnahmen bei Fachleuten.)Zwischenzeitlich wurden die Regeln zwar geändert - aber inzwischen hat sich das Problem über das Alter gelöst: Nu sind wir alle ein gutes Jahrzehnt älter und haben keine Lust mehr, uns als Stoppelhopser von 20jährigen kommandieren zu lassen. Außerdem geht die BW im Moment sowieso den Bach runter, jedenfalls als Wehrpflichtarmee. Ob die BW als Berufsarmee noch einen Reservistenverband im jetzigen Sinne benötigen würde, darf bezweifelt werden. Da gäbe es dann wohl andere Strukturen.

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Du hast ja recht aber

das mir den NVA-lern ist so eine Sache, sie sind und werden nur wenn sie in die BW übernommen worden, sind als nicht als Fördermitglieder gesehen und somit hätten wir wieder ein Problem dem wir aus dem wege gehen wollten.

Ich weis daß wir da mich ganz konform mit dem VdRBw liegen und sollten auch Förderer in unsere Mitten lassen, aber da gibt es schnell probleme die wir nicht wollen.

Es tut uns leid, daß wir nur einfache Menschen sind und uns in diesem Punkt keinen Ärger mit dieser Sache machen wollen, wir sind wie schon gesagt halt keine Rechtswissenschaftler und umgehen ganz einfach das Problem so.

Aber, seit 10 Jahren ist bisher nur ein Antrag gekommen bei dem wir aus diesem Grund abgesagt haben und dieser Mann habt es verstanden und uns sogar recht gegeben.

Aber das mit der BW wird in der Zukunft noch mehr damit zu tun haben daß wir die Wehrpflichtigen die aus der BW kommen erst mal ausbilden an den Allgem. Grundkenntnissen. So hat es zumindestens die BW gefordert. Wie du schon sagst, wir bekommen im Verband ja auch Geld dafür.

Diese Geschichte hat aber nichts mit RAG Schießsport zu tun da diese Ausbildung zum größten Teil den RK´s überlassen ist.

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Hallo Joe,

Da mit den Mannscheiben und Holzstoß wäre ich vorsichtig, denn 1. sind schießen der RAG's meist keine DVag Veranstaltungen (also ohne Zuziehung) und 2. sind weder in dder Bundesrichtlinie noch in den mir bekannten Sportornungen der Länder Mannscheiben vorgesehen.

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Quatsch wir schießen ja auch nach ZDV oder übt ihr nicht im Militärischen interesse???

Die Schießübungen der RAG´n ist vorrangig das Schießen für die Militärische Förderung und ergo nach ZDV.

Was die ZDV alles her gibt wisst Ihr ja.

Erst als Zweites wird das Sportliche Schießen auf Militärischen Schießständen erlaubt.

RAG´n sind auserdem durch die gleichstellung mit den RK´s in die milFö eingebettet und sind zZ. keine reinen Schießsportvereine. Und auserdem wer verbietet mir als RAG daß ich eine Dienstliche Veranstaltung oder eine Ute mache.

Als RAG hat man halt auch im Sinne der BW zu denken und nicht nur als Sportschütze. Und auch nicht nur Schießen sondern sollte man auch nach HVO sich aktiv an der Verbandsarbeit beteiligen wie z.B. Sanausbildung oder Gruppengefechtsschießen der RK´s organisieren oder das Kreispokalschießen oder oder.

Die RAG´n haben sich in die Gemeinschaft der RK´s zu integrieren und an der milFö zu beteiligen, wir bekommen immerhin im VdRBw viel Geld für die Ausbildungsstanderweiterung und der Ausbildung im allgem. Gefechtsdienst aller Truppen.

Die meisten vergessen, daß wir nicht nur ein "Schützenverein" sind sondern Reservisten die ihre Aufgaben auch mit der Polbi und Dienstlichen Veranstaltungen füllen sollten.

Daß sich die Sportlichen Schießdisziplinen in der Masse hervorheben und da auch keine Mannscheiben verwendet werden ist klar und nie bestritten worden.

Mit kameradschaftlichem Gruß

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Hallo Joe,

Na ich weis nicht ,ob man Bundes-u. Landesrichtlinie als Qatsch abtuen sollte.Das mit der Militärischen Förderung ist zwar richtig,aber Du solltest zwischen Verbandveranstaltungen ohne hoheitliche Aufgaben(VVag)und Dienstlichen Veranstaltungen(DVag) unterscheiden.Die RAGén nennen sich doch sicher nicht ohne Grund RAG-Schießsport.Es steht also der Schießsport im Vordergrund. Wenn ich mir die Mustersatzung anschaue, dann steht da unter Rechtsform:"Die RAG-Schießsport ist ein zusammenschluss von Freunden des Schießsports im Rahmen einer Gliederung des Verbandes der Resrvistender Deutschen Bundeswehr e.V." Natürlich hindert uns niemand darüber hinaus auch an Veranstaltungen der RK`s, / des Verbandes teilzunehmen aber eine RAG-Schießsport ist halt wie der Name es schon sagt vorrangig gegründet worden um Schießsport zu betreiben.

MFG

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Hallo Joe,

Schießen nach ZDV und in der RAG das sind zwei Paar Schuhe, denn sonst hättest du ja Anspruch auf Genehmigung deiner STAN Waffe auf WBK und nicht auf irgendeinen 100 Jahre alten Repetierer chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif.

Aber mal ernsthaft, die RK´s/RAG´en sind für die aktive Truppe mehr oder weniger eine zusätzliche Belastung, der sie sich soweit möglich entziehen möchten. Falls Ihr in der glücklichen Lage seit das die Truppe euch unterstützt seit froh. Bei uns wird schon vorgerechnet was der Truppe dieses "Hobby" kostet. Deshalb und auch wg. dem neuen WaffG. sollte man ruhig auf dem Teppich bleiben und nicht sofort alles mit der Brechstange einfordern. Die sanften, gut überlegten Schritte bringen einen weiter wink.gif

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Es ist völlig egal wer die VVag macht ob es eine RK oder eine RAG ist im gegenteil es ist sogar gewünscht, daß RAG´n sich an der allgem. Verbandsarbeit beteiligen. Somit sind auch RAG´n aufgefordert sich in die Gemeinschaft der RK´s einzugliedern.

Ich gehe jedoch davon aus, daß Ihr euch nur mit dem Wort Schießsport auseinandersetzt und nicht mit den übrigen aufgaben einer RAG.

Uns wird doch sowieso immer vorgeworfen, daß wir uns nur um den Schießsport kümmern.

Fakt ist doch " eine RAG ist einer RK gleichgestellt".

Somit haben wir nach langem Kampf die Rechte aber auch die Pflichten einer RK bekommen die aber keiner so richtig war haben will.

Daß in diesem Punkt sich sicherlich noch etwas tut ist, im Bereich des Schießsports durch das Waffenrecht ersichtlich, wir sollten jedoch auf diese lang erkämpfte Gleichstellung nicht verzichten.

Auch in meiner RAG versuche ich, daß wir uns in der Kreisgruppe unseren Neigungen entsprechend an der Verbandsarbeit sinnvoll beteiligen.

Beispiel:

RAG Wanderfreunde organisiert einen Orientierungsmarsch um den Kirchturm für alle RK´s im Kreis.

RAG Schießsport organisiert eine Schulschießübung im Kreis.

Wo ist da bitte der Unterschied?

Es kann jetzt natürlich mit dem neuen WG sein daß sich da was tut, ich hoffe nicht.

Schießen nach ZDV und in der RAG das sind zwei Paar Schuhe,

wenn es rein nur um RAG Schießen geht ja, jedoch nicht wenn es um Verbandsarbeit geht wie z. B. einer Schulschießübung für die Kreisgruppe.

Deshalb und auch wg. dem neuen WaffG. sollte man ruhig auf dem Teppich bleiben und nicht sofort alles mit der Brechstange einfordern. Die sanften, gut überlegten Schritte bringen einen weiter.

In Bezug auf RAG Schießsport ist diese Überlegung sicherlich richtig. icon14.gif

Jedoch solltest du dir mal die Vorgaben der BW an den VdRBw ansehen. wink.gif

un nun nen Kaff grin.gificon14.gif

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