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IGNORED

kleiner Waffenschein für bisher freie Luftgewehre!


Falke

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Obwohl ich bisher glaubte, die Waffenrechtsnovelle mit allen Änderungen zu kennen,

ist mir als Luftgewehrbesitzer gerade gesagt worden,

das auch die bisher freien Luftgewehre seit dem 1. April in eine Waffenbesitzkarte eingetragen werden müssten.

Ich konnte es nicht glauben, aber da ich ein gesetzestreuer Bürger bin, habe ich die Polizei hier in Celle angerufen und von einem Sachbearbeiter

die Auskunft bekommen, das auch für die bisher freien

Luftgewehre (die mit dem "F") beim Ordnungsamt eine kleine Waffenbesitzkarte beantragt werden muß.

Ich bin hiervon völlig überrascht, zumal ich die Gesetzesänderungen mitverfolgt habe und nun nicht weiß, ob dieses Thema bisher eigentlich nur grundsätzlich verdrängt worden ist.

Denn ich gehe davon aus, das die Auskunft des Sachbearbeiters der Polizei richtig ist..

Demnach habe ich ab dem 1.April 03 noch 6 Wochen

Zeit die Luftgewehre zu veräussern (an einen Berechtigten) oder einen kleinen Waffenschein ,der 50.- Euro kostet, zu beantragen.

any comments?

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Blödsinn! Davon hätte Dirty Harry schon berichtet. chrisgrinst.gif Der Polizist bringt das wohl mit den Britischen Plänen durcheinander, dort sollen Luftgewehre auf WBK und Spielzeugwaffen verboten werden.

Demnächst werden die Briten mit Kirschkernen auf Scheiben spucken. crazy.gif

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kein Aprilscherz,

mein Vater hat mich angerufen und mir mitgeteilt, das er das in der Zeitung gelesen hätte.

Daraufhin habe ich das Polizeikomissariat hier angerufen (weil keine Lust, daß man mir mgl. mein Eigentum mit dieser Rechtfertigung einfach abnimmt) und von einem Sachbearbeiter dieselbe Auskunft bekommen. Zweck sei die im Umlauf befindlichen freien Waffen zu registrieren.

Ich kann partout nichts derartiges in der Neuregelung des Waffengesetzes finden, bin aber wie vor den Kopf gestoßen...

ich gebe hier wirklich nur wieder was mir soeben widerfahren ist

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hi Leute,

bleibt mal locker, diese Geruechte sind definitiv BULLSHIT.

Der sog. kleine Waffenschein ist NUR fuer PTB-Waffen (Schreckschuss, Gas...) und nur dann, wenn man sie FUEHREN will. Der Besitz ist weiterhin frei ab 18.

Ansonsten sind Druckluftwaffen wie gehabt FREI ab 18 und duerfen WIE GEHABT nur mit RICHTIGEM Waffenschein in der Oeffentlichkeit gefuehrt werden. Aber wer will das schon?

Was sagt denn das Gesetz zu freien Waffen?

gucksdu hier:

http://www.europaeische-legalwaffen-foeder...ffgneu.htm#Anl2 und scrollst ein bisschen runter, bis Du zum Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 (Erlaubnisfreie Arten des Umgangs) kommst. Da steht, dass freie Druckluftwaffen wie bisher gehandhabt werden. Es aendert sich NICHTS!

Wer aber dennoch seine "verbotenen" Druckluftwaffen vorsichtshalber abgeben will, der kann sie mir gerne zuschicken, Porto zahle ich AZZANGEL.gif

gruss, Frank

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In Antwort auf:

und wie siehts mit meiner armbrust aus?????
confused.gif


Die bleibt auch frei. Naja, nicht ganz, bisher war sie vom WaffG nicht erfasst, jetzt schon. Aber es aendert sich nichts gravierendes dadurch, selbst das fuehren ist frei!

Gruss, Frank

P.S. Ich nehme natuerlich trotzdem auch Armbrueste zur Entsorgung an, Porto geht, wie bei den Druckluftwaffen auf mich , naeheres per pn AZZANGEL.gifcool3.gif

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was mich hierbei halt wundert, ist auch folgendes:

Da abgesehen davon , daß bekannt ist, daß ich einige sehr schöne Luftgewehrmodelle besitze,

mir gleich zweimal diese, hier noch immer nicht völlig entkräftete Auskunft bezüglich der Meldepflicht gegeben wurde. Sogar von der Behörde.

Die Auslegung der Gesetzesänderungen in der Praxis

wäre das Thema.

Sollte das war sein mit der Meldepflicht durch einen kl. Waffenschein, dann gebe ich erst Ruhe bis auch in jedem Haushalt jedes Messer ebenso registriert werden muß

(falls ich diesen Herzinfarkt überlebt haben sollte)

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@ Falke:

Es gibt da nichts auszulegen, in diesem Punkt ist das Gesetz ausnahmsweise sogar mal klar verstaendlich.

gruss, Frank

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das sehe ich auch so, und ich werde bestimmt noch irgendwo einen Satz finden wie:

"Luftgewehre mit geringer Leistung bleiben auch weiterhin von dem kleinen Waffenschein

unberührt"

Leider zeigt dieses Thema auch, wie leicht man man einfach mal in Frage gestellt werden kann,

obwohl ich persönlich auch davon ausgehe, das der kleine Waffenschein für LG`s mit geringer

Leistung Humbug ist.

aufgrund der heutigen eindeutigen Aussage des Sachbearbeiters des hiesigen Polizei bin ich jedenfalls gezwungen, morgen sowohl bei der hiesigen Polizeidienststelle als auch beim Ordnungsamt

schriftlich nach der Rechtsgrundlage bzw. nach einem entsprechenden Antrag zu fragen.

(..die sollten lieber mal losgehen und sich die Tresore angucken, als wie immer auf den kleinen rumzuhacken, hi )

Ich werde den Schriftverkehr dann später hier aktualisieren

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In Antwort auf:

das sehe ich auch so, und ich werde bestimmt noch irgendwo einen Satz finden wie:

"Luftgewehre mit geringer Leistung bleiben auch weiterhin von dem kleinen Waffenschein

unberührt"

Leider zeigt dieses Thema auch, wie leicht man man einfach mal in Frage gestellt werden kann,

obwohl ich persönlich auch davon ausgehe, das der kleine Waffenschein für LG`s mit geringer

Leistung Humbug ist.

aufgrund der heutigen eindeutigen Aussage des Sachbearbeiters des hiesigen Polizei bin ich jedenfalls gezwungen, morgen sowohl bei der hiesigen Polizeidienststelle als auch beim Ordnungsamt

schriftlich nach der Rechtsgrundlage bzw. nach einem entsprechenden Antrag zu fragen.


Punkt 1) Der "kleine Waffenschein" ist eine Erlaubnis zum FÜHREN, nicht zum Besitz von Schreckschuß/Gaswaffen, die mit dem PTB-Zeiechen versehen sind.

Punkt 2) Luftdruckwaffen sind grundsätzlich vom Führen ohne "richtigen" Waffenschein ausgeschlossen. Sie sind beim Weg zum Schießstand o.ä. wie scharfe Waffen entladen und nicht zugriffsbereit zu transportieren.

Punkt 3) Luftdruckwaffen sind nur "frei ab 18", wenn ihre Maximal-Mündungsenergie die Grenze von 7,5 Joule nicht überschreitet. Stärkere Luftgewehre (Einzellader) müssen auf die gelbe WBK eingetragen werden. Starke Mehrlader sind problematisch.

Punkt 4) Woher weiß die Behörde, daß Du zwei Luftgewehre hast? Die haben sicher das Bundesdatenschutzgesetz gebrochen!

Punkt 5) Bist Du rechtsschutzversichert? Dann schnell den RA was verdienen lassen, die wollen auch leben!

Punkt 6) Druck Dir das WaffG (neu) aus, lies es mit nem Textmarker in der Hand durch und Du bist fit für die nächste Zeit.

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Falke,

Du mußt unterscheiden zwischen Erwerb und Führen:

Erwerb und Besitz:

bei "F"-Modellen frei ab 18. (Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 der Anlage zum WaffG)

bei allen anderen Modellen Erwerb nur gegen Erwerbserlaubnis (WBK)

Führen:

Nur mit Waffenschein (nicht "Kleiner", sondern normaler)

Udo

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Also MEIN Sachbearbeiter hat mir Stein und Bein geschworen, dass die Größe des Kalibers direkt proportional zur Größe des Waffenscheins ist. Es gibt dann also kleine, ganz kleine, mittlere, größere und ganz große. gaga.gif

Deshalb wird es auch noch eine Weile dauern, bis die Bundesdruckerei für jedes Kaliber einen Vordruck entworfen und gedruckt hat. crying.gifcrying.gifpissed.gif

Aber jetzt mal Spaß beiseite: Falke, bedank' Dich bei Deinem Ordnungsamts-Menschen recht artig dafür, dass er Dich so erfolgreich in den April geschickt hat und lad ihn zum Ausbau der guten Beziehungen auf ein Bierchen ein. grin.gifgr1.gifgrin.gifgr1.gifgrin.gif

Gruß, Ronald

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Wo ist eigentlich der Haken (ja, es ist 23 Uhr), wenn man einem Jugendlichen unter 18 ein Luftgewehr/LuPi/Softair aushändigt, damit dieser Jugendliche z.B. im Keller eines Hauses (Eigentümer erlaubt es) Schießübungen unter Aufsicht eines Erwachsenen durchführt. Der Jugendliche "erwirbt" doch für diese Zeit die Waffe.

Da dürfte es doch keine Probleme geben?

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Luftpumper schießen ist nach dem neuen WaffG ja ab 12 grundsätzlich öffentlich (Verein) erlaubt-seh da also für den Privatbereich kein Problem.

Mouche

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update

Um diesen etwas merkwürdigen Sachverhalt abschließend nun halbwegs geradezurücken möchte ich auch hier noch einmal hinzufügen, daß ich nocheinmal versucht habe, den Sachbearbeiter bei der Polizei zu erreichen.

Der Name war bei der Vermittlung allerdings nicht bekannt.

Daraufhin habe ich beim Ordnungsamt angerufen, und der Sachbearbeiter hat mir nocheinmal bestätigt, daß es keine Waffenbesitzkarte für Luftgewehre mit dem "F" gibt.

Alle Aufregung war also umsonst.

Wenn ich jetzt überlege, ob ich mich ärgern oder freuen soll, dann freue ich mich lieber.

Luftgewehr macht nämlich viel mehr Spaß als Trompete spielen............grins

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In Antwort auf:

[...] Daraufhin habe ich beim Ordnungsamt angerufen, und der Sachbearbeiter hat mir nocheinmal bestätigt, daß es keine Waffenbesitzkarte für Luftgewehre mit dem "F" gibt. [...]


Es gibt auch keine Waffenbesitzkarte für PTB-Waffen - sondern nur eine Erlaubnis zum Führen (kl. Waff.-schein)!

In Antwort auf:

Luftgewehr macht nämlich viel mehr Spaß als Trompete spielen............grins


Eine gute Kombinationmöglichkeit wäre Flinte und Jagdhorn - zumal auf der Treuíbjagd beides zum Einsatz kommt!

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