Hallo,
Also ich hätte da Mal eine Frage zur AR15 im DSB. Ich bin Mitglied des Württembergischen Schützenbundes ( der Dachverband ist der DSB) und ich möchte mir im Frühjahr nächsten Jahres eine AR-15 auf Liste B anschaffen.
Sehe ich das richtig das der DSB/WSV 1850 mir laut Sportordnung ( DSB GK Gewehr,WSV 1850 Liste B) mir keine Möglichkeit lassen eine Mündungsbremse an der Waffe anzubringen ?
Zweite Frage
Wenn ich jetzt beschließe eine BDS Gruppe zu gründen , wie kann mir mein DSB Verein( also eigentlich WSV 1850 Verein) das torpedieren ?
Gruß,
maddinswelt