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upima

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Beiträge von upima

  1. ... aber wenn ich so sehe , über was sich unsere leidgeplagten Beamten so ihre Köpfe zerbrechen (müssen) um den Bürger mit noch mehr Leid - und vor allem Gebühren plagen zu können/dürfen/müssen/sollen - dann frag ich mich manchmal ob das alles nicht ein ganz kleines bischen mitverantwortlich ist,für den Zustand, in dem sich dieser Staat trotz ansich bester Grundlagen und Voraussetzungen befindet :heuldoch: ..................

    Auch wenn es arg polemisch war, ist das ein Teil des Problems.

  2. Die WBK ist die Erlaubnis.

    Hat er die zurückgegeben, hat er keine Erlaubnis mehr.

    Ergo kann man die Erlaubnis nicht widerrufen - mangels Existenz derselben.

    Interessent im Zusammenhang mit der Diskussion über die Gebühren für eine oder mehrere WBKs.

    Dort heißt es doch regelmäßig die WBK sei lediglich die Urkunde, nicht die Erlaubnis.

    ;)

    Reicht es also, wenn man eine WBK zurückgibt?

    Die anderen sind ja nur noch Urkunden. :rolleyes:

    Oder ist vielleicht doch jede WBK jeweils eine eigene Erlaubnis.

    Da müßte mal argumentativ ne Linie rein. :pro:

  3. Ach, so was haben die?

    Besitzen alle Verwaltungssachbearbeiter einen Dienstausweis oder gibts den nur für "Aussendienstler"?

    Ich vermute nein.

    Aber wie schon geschrieben sollten alle, die auch ausserhalb der Dienstgebäude tätig werden sich entsprechend legitimieren können.

    SBs, die auch ausserhalb der Büros tätig werden(müssen) gibts ne Menge >> Gesundheitsamt, Jugendschutz, Konzessionen, Bauordnung, allg. Gefahrenabwehr usw.

  4. Edit: meines Erachtens muss SB im Dienst sein, denn ein Polizist darf ja schließlich auch nicht in seiner Freizeit Verkehrskontrollen durchführen... :)

    Wer entscheidet denn, ob ein SB im Dienst ist!!

    Ich geh davon aus, dass viele das selbst im Rahmen der Verantwortung für ihren Arbeitsplatz tun können.

    Wird ja schließlich nicht alles vorgeschrieben.

    Mag aber sicher unterschiedich gehandhabt werden.

    Wie weist sich eigentlich ein SB auf dem Schießstand aus? Ich meine, da könnt ja jeder kommen :ninja:

    Dienstausweis. Nichts einfacher als das.

  5. Hallo,

    nehmen wir mal an, ein SB hat Langeweile (nichts in der Glotze, Frau zickt rum).

    Mensch, da könnte ich mir doch mal einen schönen Abend auf dem Schießstand machen und ein paar Sportschützen ärgern!

    Erscheint auf Schießstand, stellt sich kurz als der zuständige SB vor, verlangt von anwesenden Schießleitern und Schützen Ausweise und WBKn zwecks Kontrolle und ob denn auch schön artig nach der Sportordnung geschossen wird!?

    Wie weit reichen seine Befugnisse, wenn allein oder wenn in Begleitung z.B. eines Polizeibeamten?

    Ist wohl noch nicht (ausser Ismanning, dort aber wohl heftiger) vorgekommen, aber wie verhält man/frau sich als Schießleiter/Standaufsicht/anwesender Sportschütze/Jäger, welche Rechte und Pflichten?

    Personalausweis gegenüber Polizeibeamten ist klar, aber z.B. SB allein?

    Ist Theorie, aber was wäre wenn?

    Hängt u.U. auch davon ab, ob er gleichzeitig zum Verwaltungsvollzugsbeamten und ggf. mit welchen Befugnissen bestellt ist.

  6. Soll das heißen, das meine zuständige Behörde sich etwa nicht an das Gesetz hält? ^_^

    Ich werde (eventuell) heute noch eine Kopie einer "neuen Gelben" einstellen, die meinem Vereinskameraden gehört und die ist von der Region ausgestellt..... Falls er mit seinem Scanner einig wird, ansonsten gibts den BEWEIS auch morgen erst.

    Aus HI und PE kann ich es ebenfalls belegen.

    Gruß Markus

    Es ist doch aber keine Frage der ausgestellten WBK.

    Die Frage ist doch lediglich, was die jeweilige Behörde für den Eintrag fordert; sprich welche Bedürfnisbescheigung(en).

    Sobald Du für die ganze Flotte ein Bedürfnis bescheinigst, bekommst Du natürlich auch alles eingetragen.

    Schrieb ich aber schon schon weiter oben.

    Es sollte doch aber in der Praxis auch kein Problem sein, für mehrere Disziplinen ein Bedürfnis nachzuweisen.

  7. @upima, wie ich sehe kommst Du aus Niedersachsen?!

    Nun, ich auch.

    Merkwürdigerweise, hat meine zuständige Behörde nicht das geringste Problem, Waffenbesitzkarten auszustellen, die sich nach dem bestehenden Gesetz richten oder wie soll ich mir sonst erklären, das wir aus dem gleichen Bundesland kommen und ich etwas bestätigt bekomme, das Du in Frage stellst?

    Hier ist meine "neue Gelbe"....von hinten.

    Gruß Markus

    Ob das bei der Region auch gelungen wäre?

  8. Welche waffen gibt es denn, die man "niemals" aufgrund eines Bedürfnisses, sondern nur nach WBK gelb/neu erwerben darf? Nenne mir eine einzige.

    Davon hab ich nichts geschrieben.

    Ich schrieb, dass man eine Waffe, die man mangels Bedürnis nicht erwerben könne, gleichwohl aufgrund einer gelben WBK erwerben könne, wenn denn zwangsweise das komplette " Programm" eingetragen würde.

    Sag mal, in welcher Mission reitest Du hier eigentlich gegen Windmühlenflügel ?

    Mich reizt die Diskussion mit Platzhirschen. :s75:

  9. @Joe,

    nein ich habe keine Angst vorm eigenen Schatten! Ihr? ;)

    Und es spricht in der Tat einiges für die These nach der von Dir zitierten Begründung.

    Nur ist auch diese Begründung, die auch seinerzeit Aspekte verkannt haben mag, kein Dogma sondern lediglich Indiz.

    Allerdings spricht auch einiges dagegen.

    Folgte man ihr, wäre es z.B. ohne Weiteres möglich über den Umweg der gelben WBK eine Waffe zu erwerben, die man auf dem normalen Weg niemals, da kein Bedüfnis, hätte erwerben dürfen.

    Meinst Du, das war Intention des Gesetzgebers. Wohl kaum, oder?

    @Wahrsager,

    wer argumentativ solche Gegenüber wie Dich hat, schläft gut. :D

    Ich freu mich auf Dein "Aber Du" :rotfl2:

  10. Es muß mir auch nicht geholfen werden, da ich mit dem 14 IV kein Problem habe. :peinlich:

    14 IV enthält eine Aufzählung von Waffenarten, bei denen im jeweiligen Einzelfall nach dem erstmaligen Bedürfnisnachweis ein Abweichen von 10 I S.3 erfolgt.

    Gründe hierfür habe ich mehrfach genannt. Vielleicht solltest Du einfach mal darauf eingehen. Habe ich biasher niirgends finden können. Das wirkt eher schwach(wir wollen das Niveau ja halten) :bud:

    Nun kommst Du :rotfl2:

    :heuldoch:

    Kraftausdrücke helfen Dir hier auch nicht weiter.

    "Esst Kuhfladen - eine Million Fliegen können nicht irren!"

    Aber um mal bei Deiner Argumentationsweise zu bleiben... Was ist denn mit den unzähligen Behörden, die die neue Gelbe ohne Beschränkung ausstellen? Irren DIE denn deiner Meinung nach? Und was ist mit den Verbänden (den BdMP mal aussen vor)? Was ist mit den Juristen beim FWR?

    Hm?

    :D

    Das ist geil :rotfl2:

    Die Fliegen verdammen um sie im zweiten Satz anzuführen. :gutidee:

  11. Darum geht es doch hier überhaupt nicht!

    Es geht um den Wortlaut eines Gesetzes, der wurde hier jetzt mehrmals erläutert... und dazu sagst Du nichts...nur, dass Du es anders siehst. Dann erklär doch mal WIESO!!!

    :00000733:

    Bist Du der Chefimkreisdreher?

    Stimmt, es geht um den Wortlaut des Gesetzes und Du hast nix Neues beigetragen.

    Und warum ich es anders sehe habe ich mehrfach versucht deutlich zu machen.

    Leider hat sich bisher niemand mit den Argumenten auseinandergesetzt.

    Stattdessen stampfen einige bockig mit dem Fuß auf den Boden.

    Gerichtsurteile sind nicht bekannt, obwohl offensichtlich von etlichen Behörden so verfahren wird.

    Wenn meine Auffassung im übrigen solch eine Einzelmeinung wäre, wie der Versuch sie darzustellen, wäre dieser Beitrag doch gar nicht zustande gekommen.

    Oder hatte Gunny alles drin?

    Axo, dass ich die Art und Weise Deines Zitierens und des damit verbundenen Wunsches der Sinnentstellung scheisse und wenig sachorientiert finde, erwähne ich nur mal nebenher.

  12. "Einmaliger Bedürfnisnachweis, unbefristete Erwerbserlaubnis, 4 Waffenarten" ist die

    mehrheitlich vertretene Position, genau wie's im § 14(4) WaffG steht.

    "Einmaliger Bedürfnisnachweis, unbefristete Erwerbserlaubnis"

    O.k., dann sind wir uns ja einig.

    Bis auf die 4 Waffenarten. ;)

  13. Die hier immer wieder gemacht Aussage des wissentlich falsch angewandten Rechts wird sich nur durch ein Urteil klären lassen. Zunächst bleibts hier ne Behauptung aus durchaus nachvollziehbarem Interesse.

    Auch wenn mir das Argument der Deliktsrelevanz durchaus einleuchtet, kann es letztlich aber nicht rundherum überzeugen.

    Denn:

    Unter dem Aspekt der Deliktsrelevanz müssten diese Waffen ja dann durchaus auch frei erwerbbar sein, oder?

    Sind sie aber eindeutig nicht. Oder wird das auch inzwischen in Frage gestellt?

    Und warum sollte der Gesetzgeber jemandem vor diesem Hintergrund das Recht einräumen, eine Waffe wie z.B. eine einläufige Einzellader Kurzwaffe ohne ein Bedürfnis hierfür zu erwerben?

    Und wenn, wie hier auch schon genannt wurde, für die gelbe WBK gar kein Bedürfnis mehr nachgewiesen werden müßte, wie bzw. woran sollte man dann einen Sportschützen in den besagten Disziplinen ausmachen.

    Helft mir mal. ;)

    Bin für jeden ernsten Tip auf Gedankenfehler dankbar.

  14. Wozu ein Urteil, wo doch der Gesetzestext (ausnahmsweise) EINDEUTIG ist ?

    Mit Deiner Auffassung davon stehst Du so ziemlich allein auf weiter Flur,

    und nicht nur, weil das hier ein Waffenforum ist.

    Seh ich anders, aber das macht das Salz in der Suppe :s75:

    Aber kann denn nun jemand Butter bei die Fische tun?

    Der Austausch unterschiedlicher Auffassungen allein bringt ja nicht weiter.

    Zu sechs "auf ihn mit Gebrüll" auch nicht ernsthaft.

    Hilfreich war bisher lediglich der Hinweis von Joe.

    Axo, ich find den Gesetzestext auch eindeutig ;)

    selbsterkenntnis... :eclipsee_gold_cup::eclipsee_gold_cup:

    Tja, so können wir Stunden weitermachen. :rotfl2:

  15. @upima :peinlich::rtfm:

    ach upima... :heuldoch:

    :rotfl2::00000733:

    Es fehlen offensichtlich nicht nur die Gelassenheit sondern auch die Argumente.

    Hat jemand ein diesbzgl. Urteil. Dürfte ja bei der überwältigenden Klarheit der hier geäußerten Sichtweise kein Problem sein.

    Wenn übrigens sogar das Bedürfnis dem Grunde nach wegfallen soll, stellt sich die Frage, warum der DSB das Bundesverwaltungsamt von der Bevollmächtigung der Landesverbände zur Austellung von Bescheinigung des Bedürfnissses nac § 14 IV informiert. Solche Dummerchen.

    Bin an ernsthaften Statements durchaus interessiert.

    Natürlich bin ich auch beeindruckt wenn jemand zeigen will, dass er glaubt die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben und Smilies bedienen kann.

    Und nun los im Sinne von "Aber Du..."

  16. Da sagt § 14(4) WaffG aber was ganz anderes !

    Nein, die Formulierung lautet "Abweichend von § 10 I S. 3 ........"

    Also ist die Erleichterung nur in Bezug auf die Erwerbserlaubnis für ein Jahr zu lesen und kann auch nur für die in 14 IV aufgelisteten Waffenarten angewendet werden.

    Gleichwohl muß wie bei jeder anderen Waffe auch jeweils ein Bedürfnis vorhanden sein.

    Warum sollte auch der Gesetzgeber jemandem das Recht zum Erwerb einer Waffe einräumen für das es gar kein Bedürfnis gibt???

    Da kann das 20 mal von irgendjemand auf Wunschbasis anders interpretiert werden. ;)

    Es sollte doch aber in der Praxis auch kein Problem sein, für mehrere Disziplinen ein Bedürfnis nachzuweisen.

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