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GunTalker

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  1. Wie ich schon fragte: Ist das Urteil rechtskräftig?
  2. Ist das Urteil rechtskräftig? Wurden keine Rechtsmittel eingelegt?
  3. Ganau hier wird es haken. Bei bereits erfolgter Zustimmung zur Kontrolle wird man die Gebührenzahlung zukünftig nicht mehr verweigern können. Das inzidente Vorgehen gegen § 36 III 2 WaffG wird keinen Erfolg haben, da man nach freiwilliger Kontrolle nicht nachweisen kann, daß vorher ein wie auch immer gearteter Druck erzeugt wurde. Also sind doch Cochones gefragt, um den für ein juristisches Vorgehen erforderlichen Druck der Behörde zu provozieren.
  4. Ich bin zwar nicht angesprochen, kann aber das Gejammere nicht mehr hören. Ihr wollt wissen, was gemacht werden soll/muß? Nicht viele werden es hören wollen........ Die Antwort ist: Cochones zeigen! Es darauf ankommen lassen. Riskieren, daß ein nichtsnütziger Sachbearbeiter die Zuverlässigkeit aberkennt. Dann das Ding durchziehen, bis zum BGH. Eine andere legale Möglichkeit gibt es nicht.
  5. Lies einfach, was ich geschrieben habe und denke darüber nach. Und lass' es gut sein. Die Mitleser haben's kapiert....
  6. Nun, das musst Du nicht. Es zeugt aber von einiger Chuzpe, mir jetzt meine eigenen Worte als Deine Erklärung vorzulegen. Nachdem Du vor kurzem noch genau das Gegenteil behauptet hast. Mann, Mann..........
  7. Für die Innenausschußmitglieder der Grünen geht es ausschließlich darum: Legale Waffenbesitzer werden im Sinne der öffentlichen Sicherheit als gefährliche Gewalttäter angesehen, die mit allen Mitteln bekämpft werden müssen.
  8. Ich glaub's Dir nicht. Entweder hast Du keine Ahnung, oder Dir wird's halt keiner gesagt haben, daß es so ist. Schade, als Profi hätte man Dir die Info schon geben können. Dann halt jetzt von mir: Der Innenausschuß beschäftigt sich seit 2001 mit einem nationalen Waffenregister. Letzte Aktion des Innenausschußes dazu: http://www.sz-online.de/Nachrichten/Politi...ticleid-2184664
  9. Dann vergleiche einfach mal, was die EU-Kommission fordert und was heute im Gesetz steht. Die Mehr-Buchstaben sind sicher alle von alleine da reingefallen, nicht? Beschlußempfehlungen, die das Waffengesetz und sehr wohl auch das NWR betreffen, werden und wurden vom Innenausschuß gegeben.
  10. Der Innenausschuß des deutschen Bundestages hat 37 Mitglieder. Vermutlich zwischen 10 und 20 davon, vier aber garantiert, sind der Meinung, daß die deutschen Sportschützen Cop-Killer sind, haben dies auch mehrfach öffentlich behauptet und beeinflußen die Waffengesetzgebung dementsprechend. Vom Innenausschuß kommen die Beschlußempfehlungen betreffs des Waffenrechts. Auch die Geschichte mit dem zentralen Waffenregister wurde schlußendlich dort ausgegoren. Von dort wird künftig noch mehr kommen, aufgepasst! Wer das nicht sieht und im Gegenteil schönredet ist ein Dummkopf.
  11. Das ist ja ein Ding. Ob das Grafe-Pamphlet dann angenommen wird?
  12. Ganz sicher. :-) Die Presseerklärung wird die Hyänen schon anlocken........
  13. Bitte paßt aber ab sofort mit euren Aussagen auf. Es wird hier bei WO zukünftig Maulwürfe geben, noch und nöcher. Vorsicht!!
  14. Genau. Standesdünkel hin oder her, zusammensetzen und was produzieren. Alles andere wäre feige. Wie gesagt, ICH würde das (den Sachverstand vorausgesetzt) umsonst machen. Das erwarte ich auch von den Kameraden. Also Jungs, auf geht's! Ran an den Feind! Gruß Michael
  15. Das ist eine sehr gute Frage die ich mir auch schon des öfteren gestellt habe. Vor allem wenn ich von mir selbst ausgehe. Ich würde das machen. Ganz sicher und garantiert. Leider fehlt's an der entsprechenden Berufszulassung und Ausbildung.
  16. 09302-200 Zentrale in Rottendorf Gruß Michael der immer googelt und bei goyellow.de nachschaut.
  17. Das kannst Du ja entscheiden wenn Du's gelesen hast und meinetwegen dann reinsetzen. Warte nur ein Weilchen, bin gleich soweit..... Gruß Michael
  18. lieber per PN............... Gruß Michael
  19. Ja. Sag ich aber nicht. Nachdem mein Test von Gestern so gut geklappt hat. 20% reichen mir für's Erste. Gruß Michael
  20. Der §14 scheint der wichtige zu sein. Das heist für mich im Umkehrschluß daß ein privater Verkauf privaten Besitzes keine unternehmerische Tätigkeit ist und insoweit die Gewährleistung ausgeschlossen werden kann. Der Unternehmer übt ja gerade beim echten privaten Verkauf eben keine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit aus. Sollte meine Überlegung falsch sein würde das bedeuten daß ein Gewerbetreibender niemals einen privaten Verkauf tätigen dürfte. Jeder, auch der private Einkauf müßte dann ja ebenfalls als gewerblich angesehen werden. Huiiiiiiiiiiiii, das erzähl' ich morgen dem Finanzamt und ziehe sofort die Vorsteuer für alle Aldi-Einkäufe ab. Gruß Michael
  21. Vermutlich doch, siehe hier: Tom's Regeln Aber wir wollen den thread doch nicht mit solchen Nebensächlichkeiten verwässern, oder? Gruß Michael
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