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rainers-messerwelt

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  1. Schön daß Du Deinem, oder allgemein den Händlern auch was gönnst. Du hattest Recht mit Deiner Vermutung, daß es sich um Ware der ehemaligen Wischo handelt. Aus dem Grunde glaube ich nicht, daß vergriffene Artikel noch zu dem Preis nachgeliefert werden. Andere Marken werden zu ähnlichen Preisen folgen. Die meisten Artikel sind schon vergriffen. Aber wer was findet, oder gefunden hat, und hat noch keinen Voreintrag in der WBK............ wer die Waffe incl. Versandkosten komplett bezahlt (den Angebotspreis natürlich), dem hebe ich sie auf, bis er seinen Voreintrag bekommen hat. Das kostet bei mir nichts extra! Sollte aber schon ein überschaubarer Zeitraum bleiben. Nicht das einer meint: jetzt such ich mir einen Schützenverein, dann mach ich die Sachkunde....... und so in 2 oder Jahren kannst Du mir die Waffe schicken. @ promo über mein Profil kommst Du auf meine Homepage, da biete ich auch einen Importservice an. Die Bedingungen für den Export sind die gleichen. Kannst mich ja direkt oder PN anschreiben. @ Leupold der 629 Universal Champion .44 Mag. mit 6" Lauf ist noch da. Gruß Rainer
  2. Die Frage sollte anders gestellt werden. Nicht: „was mißfällt am meisten am WaffG?“ sondern: „was gefällt am meisten am WaffG?“ Das Thema wäre wesentlich schneller abgehandelt! Das neue WaffG schießt mit Kanonen auf Spatzen, wo gar keine Spatzen mehr da sind. Ein Dreizehnjähriger darf sich noch kein CS-Gas kaufen, Pfefferspray bekommt er aber problemlos, ein Siebzehnjähriger kann problemlos ein Fleischmesser mit beliebig langer Klinge kaufen, zum Kauf eines Bajonettes muß er aber erst 18 werden. Ein Sturmgewehr auf Halbautomat umgebaut, ist als Original-Kriegswaffe in Deutschland verboten. Das gleiche Modell von einem anderen Hersteller ist, da keine Kriegswaffe, problemlos auf EWB zu bekommen. Kein Deutscher Büchsenmacher darf eine vollautomatische Kriegswaffe auf Deko umbauen. Die Dinger werden nach England gekarrt, dort umgebaut und wieder ganz legal nach Deutschland importiert. Ein 24-jähriger Polizist darf tagsüber mit seiner 9 mm Para auf Streife fahren, darf auf dem Polizeischießstand damit trainieren. Wenn er aber abends in seinem Schützenverein Großkaliber schießen will und dazu eine Pistole 9 mm Para kaufen möchte, muß er vorher den „Idiotentest“ absolvieren. Wo bleibt da die Logik? Es gibt noch viel zu tun für FWR und E.L.F.! Und ob das WaffG bei einem Regierungswechsel einfacher wird, wage ich zu bezweifeln. Es ist genau so, wie das Steuergesetz. Das Steuergesetz sollte mal so einfach werden, daß die Steuererklärung auf einen Bierdeckel paßt. Ich habe zwei Bierdeckel gebraucht. Es sind noch ein paar Vereinfachungen dazu gekommen.
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