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rainers-messerwelt

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  1. Jetzt mach doch mal halblang. Deine Antwort war mindestens genau so idiotisch. Die Antwort hatte auch irgendwie - wo ihre Berechtigung. Aber, etliche private Verkäufer sind sich ganz einfach nicht sicher ob und wie sie eine Waffe gesetzeskonform versenden sollen. Deswegen lassen sie den Versand, von Ihrem Waffenhändler oder Büchsenmacher ausführen, in der Annahme, dass der das schon richtig macht. Zudem haben sie keine Arbeit mit dem Verpacken und Versenden. Lass Dir von dem Verkäufer einen Scan seiner WBK und die Daten seiner Behörde schicken, im Zweifelsfalle erkundigst Du Dich bei seiner Behörde, und der Käse ist gegessen. Eine Gewährleistung oder Garantie hast Du bei einem Privatverkauf sowieso nicht. Der private Verkäufer ist lediglich für seine Artikelbeschreibung verantwortlich, hat er da einen Mangel verschwiegen, kannst Du ihn belangen, sonst nicht.
  2. Ist wohl ziemlich dumm gelaufen. Wahrscheinlich hat Neckermann damals die Daten der Käufer an die Behörden weiter geben müssen. Eigentlich hätte auch damals schon eine WBK ausgestellt werden müssen. Die Waffe wurde dann wahrscheinlich auch mit der Waffennummer registriert, und jetzt hat ein Sachbearbeiter die uralt Fälle wieder ausgegraben. Ich kann Dir eigentlich nur raten, geh zu dem Sachbearbeiter, und schildere den Sachverhalt so wie es tatsächlich war. Die Konsequenzen liegen zum größten Teil im Ermessen des Sachbearbeiters. Damals durfte eine Waffe noch in einem verschlossenen Koffer aufbewahrt werden. Wenn dieser Koffer damals bei einem Umzug z.B. verschwunden ist, können die heutigen Aufbewahrungsvorschriften nicht angewendet werden. Andererseits hast Du auch kein Gegenargument wenn der SB davon ausgeht, dass die Waffe erst in neuerer Zeit verschwunden ist. Ich würde auf alle Fälle zuerst persönlich mit dem SB reden, dann siehst Du wo der Hase hin läuft. Den Rechtsanwalt kannst Du dann immer noch einschalten.
  3. Wenn Du weißt, von wem Du welche Waffe in Tschechien kaufen willst, besorgst Du Dir bei Deiner Waffenbehörde eine Importgenehmigung. (Verbringungserlaubnis) Die wird auf eine bestimmte Waffe mit Waffennummer den Angaben über den Lieferanten in Tschechien und Deinen Personalien ausgestellt. (Bekommst Du natürlich nur, wenn Du hier eine Genehmigung zum Kauf dieser Waffe hast. Sprich Voreintrag in der WBK) Die schickst Du dem Tschechen, und der bekommt damit bei seiner Behörde eine Exportgenehmigung. Dann kannst Du rüber fahren, und die Waffe dort kaufen. Oder Dir nach Deutschland schicken lassen. Zollgebühren fallen keine an, da innerhalb der EU. Wenn Du dort abholen willst sind die beiden Genehmigungen mitzuführen. Das ist alles was Du brauchst. Aber kalkuliere mal, ob sich das wirklich lohnt. Die Verbringungserlaubnis hier kostet 25.- €, die tschechische Genehmigung wird auch etwas kosten. Plus Porto bzw. Fahrtkosten.
  4. Cornid, sieh zu, dass Du die WBK findest. Vergleiche die Einträge mit den vorhandenen Waffen. Dann beantragst Du die Erben WBK. Wenn eine Waffe fehlt, wie Du vermutest, und Du sie nicht wieder auffinden kannst, sprich den Leihnehmer nicht mehr ausfindig machen kannst, musst Du die Behörde über die fehlende Waffe informieren. Wenn Du die Erben WBK hast, kannst Du die Waffen einem BüMa überlassen. Wenn der die Waffen in seinem Handelsbuch einträgt, und in seinem Bestand übernimmt, ist die Blockade der Waffen vom Tisch. Allerdings bist Du dann auch Deine Erben WBK los, da die Waffen als veräußert gelten. Wenn Du dann über Schützenverein oder Jagdschein ein eigenes Bedürfnis hast, kannst Du die Waffen von dem BüMa wieder in Deine neue WBK eintragen lassen. Du solltest dem BüMa also schon vertrauen können. Wenn Du den Weg über den Schützenverein nimmst, bedenke dass ein Schütze nur 2 Waffen in 6 Monaten erwerben darf. Möglicherweise bekommst Du als Schütze keinen Voreintrag für die Kurzwaffe, wenn die zum sportlichen Schießen nicht geeignet ist. Für einen Jäger gilt diese Regelung nicht. Der Jagdschein wäre also die bessere Alternative.
  5. Wozu denn die Mitgliedschaft im Verband und Rechtsschutzversicherung? botack hat es schon ganz richtig geschildert. (Bis auf seine letzten Tipps.) Cornid, wenn Du selbst keine waffenrechtlichen Genehmigungen hast, musst Du damit rechnen, dass die Behörde die Auflage macht, dass die Waffen blockiert werden müssen. Das kann recht teuer werden. (rechne mal mindestens mit 200 Euro pro Lauf. Also bei einem Drilling 600 Euro)
  6. Beim Onlinekauf ist das Bewertungsprofil des Verkäufers sehr wichtig. Bei einem Verkäufer mit 0 Bewertungspunkten sollte man besondere Vorsicht walten lassen. Sieh Dir die neutralen und negativen Bewertungen an. Hat er, und wie, die negative Bewertungen kommentiert? Wer war der negative Bewerter? Hat der selbst viele negative Bewertungen? Dann würde ich seiner Bewertung nicht so viel Gewicht beimessen. Dann, wie hat der Verkäufer die Waffe beschrieben? Gibt er Mängel an? Siehst Du jeden Teil der Waffe auf den Fotos? Wenn er nur ein Foto eingestellt hat, bitte um weitere Fotos, und frage nach Details. Kauf zur Probe, wie von Hunnnter beschrieben, ist nur möglich, wenn sich der Händler vor dem Kauf damit einverstanden erklärt hat. Wenn der Verkäufer Händler ist, muss er eine Widerrufsbelehrung haben. Die muss in seinem Angebot zu sehen sein, damit räumt er Dir ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen ein. Sieh Dir sein Impressum an, Adresse, Tel. Nr., seine Genehmigungsbehörde muss er darin auch angeben. Das Risiko kannst Du nie völlig ausschließen, aber mit ein bisschen Vorsicht lässt sich in der Regel Online ganz gut einkaufen.
  7. Wenn dem so ist, war unsere Verfassungsbeschwerde von Anfang an ein totgeborenes Kind. Wobei ich mich dann aber wirklich fragen muss, wusste das, oder konnte das die Kanzlei nicht wissen?
  8. Dann sollten wir zuerst mal den Vorstand fragen, ob er sich diese Arbeit im Interesse aller noch mal machen will. Das kann erst entschieden werden, wenn sichergestellt ist, dass der Vorstand weiterhin im Amt bleibt. Manfred wärst Du in dem Fall nochmal mit dabei? Dann sollten die voraussichtlichen Kosten abgeschätzt werden, und wir müssen klären ob die noch erforderlichen finanziellen Mittel hier mit Spenden aufzubringen sind. Weiterhin sollten wir im Auge behalten, ob die Verfassungsklage der ABW zur Entscheidung angenommen wird.
  9. Ich muss mir jetzt doch die Frage stellen, warum war die RA-Kanzlei im Vorfeld eigentlich relativ sicher, dass die Klage zur Entscheidung angenommen wird? Entweder war die Erwartung der Kanzlei zu optimistisch, oder die Ablehnung ist krass gegen sonstige juristische Gepflogenheiten erfolgt. Wenn letzteres stimmt, warum werden dann von der Kanzlei die Erfolgsaussichten bei einer Klage vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof als wenig erfolgversprechend bezeichnet? Ich kann nicht glauben, dass in anderen europäischen Ländern eine solche Einschränkung der Bürgerrechte widerspruchslos hingenommen würde. Es bringt jetzt absolut nichts, wenn wir das Wieso und Warum hier diskutieren. Wir sollten darüber diskutieren, ob wir auf europäischer Ebene weiter machen wollen. Wenn, dann sollten wir uns aber darüber im Klaren sein, dass noch einige Spenden für diese Sache erforderlich sein werden. Wenn deutsche Richter diese Grundrechtsverletzung nicht behandeln wollen, aus welchen Gründen auch immer, dann sollte man das meiner Meinung auf europäischer Ebene weiter verfolgen und klären lassen.
  10. Nee!!! Faire Preise wären besser!!! Eine Schachtel 18,60, fünf Schachteln kosten 15,50 /Schachtel. Aber jeder, der eine Schachtel kauft, bekommt die nächst höhere Rabattstaffel. Also 15,50. Wer online eine Schachtel bestellt ist der Dappes, der bezahlt die 18,60! Selbst bei Sonderangeboten sind noch Rabatte drin. Faire Preise sehen anders aus.
  11. War, so glaube ich, die richtige Entscheidung. Wir kommen sonst vom 100-sten ins 1000-ste, und hier einen Themenwirrwar rein. Aber wenn wir wieder beim Thema sind, wäre nett vom Manfred wenn er mal wieder den Stand unserer "Kriegskasse" angeben würde. Hatten wir noch weitere Kosten? (Rechtsanwalt)
  12. Mal nur so am Rande ist die Auslegung definitiv falsch! Aber das ist die Macht der Länder und die Ohnmacht der Jäger. Bis denn endlich einer mal klagt. Wäre nicht das erste Mal, dass NRW-Auslegungen des WaffG für nicht gesetzeskonform erklärt werden. Ich befürchte, wenn Du die mit einbinden willst, ist Armatix eine Woche später gesetzlich vorgeschrieben.
  13. Wie weit wollt Ihr Euch denn noch von der Realität entfernen? >Kopfschüttel< DDR 2.0 Unliebsame Meinungen werden jetzt in eine imaginäre Diktatur zurück gewünscht. Und den Diktaturstaat gleich mit dazu. Die Überlegungen von NO357 sind gar nicht mal so abwegig. Ich darf daran erinnern, dass vor einigen Jahren irgend ein Schlaukopf mit einer Klage vor dem VG durchgekommen ist. Grund: Die Familien, die Kinder haben müssen in den Beiträgen zur Sozial- oder war es Rentenversicherung besser gestellt werden, als Familien ohne Kinder. Er hat Recht bekommen. Und was haben die Politiker gemacht? Die Beiträge für Kinderlose sind angehoben worden. Der Schlaukopf hat dann zwar weniger bezahlt als andere, aber immer noch genau so viel wie vorher. Ich bin nicht der Meinung von NO357. Auch nach dem alten WaffG war es möglich bei begründetem Verdacht Kontrollen durchzuführen. Und ein begründeter Verdacht ist im Zweifelsfalle recht schnell konstruiert. Das Problem was jetzt anliegt, ist die Tatsache, dass sich einige Städte die neue Möglichkeit der unangemeldeten Kontrollen zur Pflicht machen. und darin auch eine Möglichkeit sehen, Gebühren zu kassieren. Die Pflicht zur Kontrolle ist eine rein irrige Interpretation der jeweiligen Städte und Gemeinden, so nicht gesetzeskonform, und meiner Meinung auch so nicht vom Gesetzgeber gewollt. Dagegen wehren wir uns letztendlich. Meiner Meinung sollte das Gesetz der Behörde lediglich die Möglichkeit geben die Aufbewahrung zu kontrollieren wenn der LWB sich z.B. permanent weigert die Aufbewahrung zu dokumentieren oder nachzuweisen. So wird es z.B. in unserem Landkreis gehandhabt. Ohne Gebühren! Und das finde ich auch in Ordnung. Da aber die Auslegung des WaffG Ländersache ist, ist es nicht möglich diese einzelnen Auswüchse zentral zu unterbinden. Aus diesem Grunde muss der § 36 Abs. 3 per Verfassungsklage in den ursprünglichen Wortlaut von 2008 zurückgeführt werden. Meine Meinung. Muss nicht von jedem geteilt werden. Aber in die DDR 2.0 oder GB ziehe ich deswegen trotzdem nicht. Gruß Rainer
  14. Leute, mit Geh weg!! macht ihr es Euch zu einfach! Wir verlangen Toleranz von Leuten, die mit Waffen nix am Hut haben. Wo bleibt unsere Toleranz, wenn wir eine Meinung vorgesetzt bekommen, die uns nicht passt?
  15. In manchen Fällen sicherlich richtig. Aber so ist es mir lieber, als wenn ein "Waffenrecht" "Zum Letzten" wird. LG Rainer
  16. "H" ist das, was man Hat! "S" ist das, was man haben Sollte!!!!!!
  17. Der Achim Schäfer (Waffenverwertung) ist ein absolut korrekter Geschäftsmann! Aber eben ein Geschäftsmann. Vielleicht bekommst Du auf eGun für Deine CZ mehr!? Vielleicht bekommst Du Deine Marlin auf eGun billiger!? Weiß jemand die Lottozahlen von nächster Woche? Der Gebrauchtwaffenmarkt ist z. Zt. unter dem Gefrierpunkt. Und Frankonia gibt zwar Rabatte auf Neuwaffen, aber Gebrauchtwaffen dort verkaufen?? Muss jeder selbst wissen, worauf er Wert legt. Sicherheit beim Waffenhandel, Vabanquespiel beim Verkauf, Dumpingpreise ohne Garantie. Alles ist möglich.
  18. Wirst Du auch nicht können. Auf der IWA werden von fast allen Ausstellern nur Bestellungen entgegen genommen. Geliefert wird dann nach der IWA nur an Händler, Behörden etc. Kleinigkeiten kann man hin und wieder schon kaufen. Aber nichts, wofür Du Deine WBK bräuchtest. Das kannst Du. Und träumen darfst Du auch. Da sind auch Waffen zu sehen, deren Preis Dein Jahresgehalt wohl übersteigen wird. Du musst nur an den richtigen Stand gehen. Aber auch ne gute Gelegenheit Dich mal bei der FvLW vorzustellen. Die haben da auch nen Stand.
  19. Na dann willkommen Stroepper, Hut ab. Gleich richtig eingestiegen und die gute Sache unterstützt. Was Du zu Dir selber sagen willst, kannst Du auch unter Deinem Profil ablegen. Deine Bewertung ist schon mal gut. Und vergiss nicht mal hier zu sehen: http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=394293 Gruß Rainer
  20. Ich habe die Zusagen ohne Betragsnennung mit je 20,- € angenommen, und komme bis hier auf eine Summe von 4967,11 € Am Wochenende werde ich Manfred meinen Obolus in Bar übergeben. Damit Du besser rechnen kannst: nochmals 50,- € Ich finde, es sieht ganz gut aus.
  21. Wenn ich logisch denke, kommt dabei raus, dass man niemanden vor den „bösen“ Legalwaffenbesitzern schützen muss. Ich weiß zwar, was Du damit gemeint hast, aber politische Argumentation ist selten logisch! Was mich auf der FvLW - Seite stört ist dieses: Es gibt hier schon Threads über ehemalige Spendenaufrufe. Auch Berichte über zweckbezogene Spenden die dann der E.L.F. übergeben wurden. Und jetzt hofft man, dass davon wieder etwas für diesen Zweck zurückfließt. Na ja, die Hoffnung stirbt zuletzt. Die Spendenaufrufe werden (auch von mir) an alle möglichen LWB verteilt, die nichts mit WO und der FvLW am Hut haben. Die Spenden sind zweckgebunden! Wenn der FvLW jetzt sagen würde: war wohl nix, das Geld wir für was Anderes verwendet, wer glaubt Ihr, wird dann noch jemals auf einen Spendenaufruf reagieren? Die Verfassungsbeschwerde MUSS durchgezogen werden, sonst hat der FvLW für alle Zeiten seine Glaubwürdigkeit verloren!!!! War wohl nix und Geld behalten ist der Weg in den Abgrund!
  22. Was soll sich denn daran änder Sharps? Der verkauft die Waffe im Export, und Du führst sie ein. Anders ist lediglich der Transport. Aber, wie gesagt Transport durch Tschechien weiß ich nicht. Und führe mal Deine "Billigwaffe" die Dir eine Fahrt in die Slowakei wert ist hier vor, wenn Du sie hast. Schönen Gruß Rainer
  23. Der Papierkram bleibt der selbe. Wenn Du über Österreich fährst, reicht es aus, wenn Du die Verbringungserlaubnis beider Staaten mitführst. Tschechien weiß ich nicht. Solltest Dich erkundigen, ob Du nicht da ev. eine Transitgenehmigung brauchst. Ich habe mal zwei Waffen aus Ungarn mitgenommen. Die Verbringungserlaubnis habe ich bei meiner Behörde tel. angefordert und per Fax nach Ungarn schicken lassen. War ein spontaner Kauf. Ich wusste nicht ob ich für Österreich eine Transitgenehmigung brauche. So ganz wohl war mir nicht in meiner Haut, als ich durch Österreich fuhr. Später habe ich mich beim BKA erkundigt. Die Verbringungserlaubnis hätte denen völlig ausgereicht. In der Schweiz z.B. brauchst Du als dort Ausländer zusätzlich eine Transportgenehmigung wenn Du eine Waffe nach Deutschland transportieren willst. Gruß Rainer
  24. Hallo SB, das Thema hatten wir hier schon mal. Hier sind wir halt unterschiedlicher Meinung. Aber jetzt bedenke doch mal bitte: Wir in Deutschland erwarten zuerst die Verbringungsgenehmigung aus dem EU-Ausland. So weit richtig wirst Du jetzt sagen. Aber er Verkäufer im Ausland wird doch dann auch zuerst auf die Verbringungserlaubnis aus Deutschland warten!!?? Das Verfahren ist doch EU-weit einheitlich. Oder nicht? Gruß Rainer
  25. Was ******* schreibt ist richtig. Er macht es halt in absoluter Kurzform. Die Verbringungserlaubnis für den Import bekommst Du bei Deiner Waffenbehörde. Dazu brauchst Du alle Waffendaten (Art, Kaliber, Waffennummer) dann die Daten des Verkäufers (Name, Adresse) Die musst Du dem Verkäufer schicken. (Fax reicht normalerweise) Der bekommt wiederum damit bei seiner Behörde die Verbringungserlaubnis für den Export. Die wird er Dir in Rechnung stellen. Was das in der Slowakei kostet weiß ich nicht. Die Österreicher z.B. müssen 56,- € dafür hinblättern. Diese Abwicklung ist EU - einheitlich. Der Beschuss dagegen hat nichts mit der EU zu tun. Die Holländer z. B. sind auch in der EU sind aber nicht im C.I.P. und haben keinen Beschuss. C.I.P. ist ein Übereinkommen von 1969 über die gegenseitige Anerkennung von Beschusszeichen dem auch Deutschland beigetreten ist. Die ehemalige Tschechoslowakei war auch mit dabei. Demnach sind die Beschussmarken der Slowakei auch hier und in allen C.I.P. - Staaten gültig. Die Waffe könnte also auch Beschusszeichen von Italien, Belgien, Tschechien etc. tragen die hier auch gültig sind. Du solltest Dich also erkundigen welche Beschusszeichen die Waffe hat. Was also an Kosten auf Dich zukommen könnte: Deine Import (Verbringungs-)erlaubnis, die des Händlers, ev. die Abfertigung die der Händler berechnet und den Versand. Wie ******* schon schrieb, das solltest Du mit dem Verkäufer klären. Der Papierkram ist nicht so wild. Gruß Rainer
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