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rainers-messerwelt

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Beiträge von rainers-messerwelt

  1. Es ist nicht nur die andauernde Bedürfnisprüfung anhand des absolvierten Trainings, es droht auch ein Verbot von Magazinen mit mehr als 10 Schuss für Langwaffen und mehr als 20 Schuss für Kurzwaffen.

    Hierzu die News des BDS :

     

    Ich kann nur jedem empfehlen diese Petition zu unterstützen:

     

    https://www.openpetition.de/petition/online/nein-zur-unverhaeltnismaessigen-verschaerfung-des-waffenrechts-bmi-gesetzentwurf-vom-9-januar-2019

     

    Zitat

     

    An alle Mitglieder des BDS

    Liebe Mitglieder,

    am vergangenen Freitag, den 18.Oktober fand eine Besprechung mit den Vertretern des Bundesinnenministeriums statt. Dort kam es zu definitiven Klarstellungen über die Auslegung des vorliegenden Regierungsentwurfs zum Waffengesetz. Der Verständlichkeit und Einfachheit halber die wesentlichen „Highlights“:

    Die Waffenbehörden „sollen“ (derzeit „können“) die Berechtigung zum weiteren Besitz der als Sportschütze erworbenen Waffen „in regelmäßigen Abständen“ (neu aufgenommen) prüfen. Um die als Sportschütze erworbenen Waffen behalten zu dürfen, muss man in Rahmen einer solchen Überprüfung nachweisen, dass man in den zwölf Monaten vor der Überprüfung mit jeder Waffe – es sind wirklich alle gemeint – den Schießsport regelmäßig betrieben hat!

    Das Wort regelmäßig ist zwar ein unbestimmter Rechtsbegriff, im Bereich des Waffenrechts aber eindeutig festgelegt: er bedeutet 18-mal im Jahr oder jeden Monat einmal.

    Hat man eine Waffe zehn Jahre lang als Sportschütze, so muss für diese Waffe nur noch eine Bescheinigung seines Vereins erbracht werden, wonach weiterhin Mitgliedschaft besteht. Dies gilt auch wieder jeweils nur immer für jede einzelne Waffe. Für die erste Waffe also nach zehn Jahren und wenn er beispielsweise eine weitere Waffe nach neun Jahren gekauft hat, reicht eine Bescheinigung der Mitgliedschaft für das Weiterbestehen des Bedürfnisses an diese Waffe erst nach weiteren zehn Jahren – also erst 19 Jahre, nachdem die erste dieser beiden Waffen erworben wurde, kann die dauernde Aufzeichnung der schießsportlichen Aktivitäten aufhören. Gegenwärtig sind das drei Jahre, nach dem Erwerb der ersten Waffe.

    Alle Magazine für Langwaffen mit mehr als zehn und für Kurzwaffen mit mehr als 20 Patronen Kapazität, die vor dem 13. Juni 2017 erworben wurden, können angemeldet werden. Aber nicht angemeldete Magazine dieser Art werden zu „verbotenen Gegenständen“. Wer eine Pistole besitzt und eine Langwaffe im gleichen Kaliber erwirbt, bei der sich das Pistolenmagazin verwenden lässt, muss das Kurzwaffenmagazin vernichten und darf nur noch solche Magazine mit einer Kapazität von 10 Patronen besitzen, sonst macht er sich strafbar.

    Umgekehrt darf natürlich auch niemand, der eine Langwaffe hat, eine entsprechende Kurzwaffe mit einem Magazin mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen erwerben, wenn dieses Magazin in die vorhandene Langwaffe passt.

    Blockierte Magazine sind in diesem Fall wie auch in allen anderen Fällen nicht zulässig, weil nicht nur große Magazine an sich, sondern bereits Magazinkörper für derartige großen Magazinen verboten sind. Obwohl die EU Richtlinie – sogar präzise auf die deutschen Anforderungen abgestimmt – Ausnahmen für Erwerb und Verwendung von großen Magazinen für Wettkampf- und Leistungsschützen in internationalen Verbänden vorsieht, wird dies auf Anweisung des Ministers im BMI-Entwurf ignoriert.

    Wer eine halbautomatische Flinte mit einem Röhrenmagazin besitzt, muss prüfen, wie viele Patronen das Röhrenmagazin im kleinsten „bestimmungsgemäßen“ Kaliber aufnimmt. Derzeit gibt es Patronen im Kaliber 12/60. Allerdings sind nun auch viel kürzere Patronen im Kaliber 12/44 erhältlich. Auch wenn man keine einzige dieser kurzen Patronen je hatte, kommt es nun auf diese an und nicht auf die Patronen, die etwa in der WBK bei dieser Waffe stehen. Deshalb sollte jeder Waffenbesitzer prüfen, wie viele Patronen das Röhrenmagazin seiner Waffe aufnimmt. Welcher Patronentyp zugrunde zu legen ist, ist unklar.

    Sollte das Magazinrohr mehr als 10 Patronen aufnehmen ist zu klären, was geschehen soll. In jedem Fall ist die Vernichtung der Waffe durch einen Berechtigten möglich. Auch sollte der Austausch des Magazinrohres zulässig sein. Jedoch ist dies derzeit noch nicht geregelt. Ob und gegebenenfalls welche Blockierung ausreicht, ist unbekannt.

    In der Kürze der Zeit hat dieses Schreiben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Highlights können und werden vermutlich noch folgen.

    Bitte unbedingt beachten:
    Alles Obenstehende ist vom Bundesministerium des Innern unter der Führung des Ministers Horst Seehofer (CSU) und dem für das Waffenrecht zuständigen Staatssekretär Stephan Mayer (CSU) zu verantworten.

    Es liegt nun nach der ersten Lesung im Bundestag im Ausschuss für Inneres und Heimat unter dem Vorsitz von Frau Andrea Lindholz (CSU).

    Es muss betont werden: die Abgeordneten können für diesen „grandiosen“ Entwurf nichts!

    Er ist in seinen Anforderungen an Sportschützen für den weiteren Besitz ihrer als Sportschütze erworbenen Waffen einmalig restriktiv.

    Dieser wird bei entsprechendem Inkrafttreten,

    • 1.    den Gebrauchtwaffenmarkt zusammenbrechen lassen,
    • 2.    viele Waffenfachgeschäfte und Büchsenmacher in den Ruin treiben,
    • 3.    vermutlich die Waffenrechtsbehörden völlig überlasten,
    • 4.    die Schießsportverbände zigtausende- wenn nicht gar hunderttausende Mitglieder kosten und
    • 5.    diese Verbände und ihre Vereine noch mit den zusätzlichen Bescheinigungen überfordern.


    Als mündige Bürger eines demokratischen Rechtsstaates sollten wird den politischen Verantwortlichen klarmachen, was dieser Entwurf für uns bedeutet.

    Und nochmals zur Klarstellung: Dem Bundesministerium des Innern stehen nicht Personen vor, die der Partei „Die Grünen“ angehören… auch wenn es momentan so aussieht.

    Friedrich Gepperth

    BDS Präsident




    Anhang – Kontakte:

    Herrn Bundesminister
    Horst Seehofer   
    Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
    Alt-Moabit 140
    10557 Berlin

    Herrn Dr.
    Markus Söder
    Christlich-Soziale Union in Bayern e. V.
    Mies-van-der-Rohe-Str. 1
    80807 München

    Herrn Staatsminister
    Joachim Herrmann
    Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
    Odeonsplatz 3
    80539 München

    Mitglieder des Innenausschusses im Bundestag, erreichbar jeweils mit dem Namen und dem Zusatz „MdB“ unter

    Platz der Republik 1
    11011 Berlin

    Vorsitzende: Andrea Lindholz (CDU)
    Stellv. Vorsitzender: Jochen Haug (AfD)

    CDU/CSU: Armin Schuster (Obmann), Philipp Amthor, Christoph Bernstiel, Michael Brand, Marc Henrichmann, Hans-Jürgen Irmer, Michael Kuffer, Mathias Middelberg, Axel Müller, Petra Nicolaisen, Josef Oster, Detlef Seif, Alexander Throm, Christoph de Vries, Marian Wendt
    SPD: Burkhard Lischka (Obmann), Lars Castellucci, Saskia Esken, Uli Grötsch, Sebastian Hartmann, Gabriela Heinrich, Elisabeth Kaiser, Helge Lindh, Susanne Mittag, Mahmut Özdemir
    AfD: Gottfried Curio (Obmann), Bernd Baumann, Lars Herrmann, Martin Hess, Christian Wirth,
    FDP: Manuel Höferlin, Konstantin Kuhle, Jimmy Schulz, Benjamin Strasser, Linda Teuteberg
    Linksfraktion: André Hahn, Ulla Jelpke, Petra Pau, Martina Renner
    Bündnis 90/Die Grünen: Luise Amtsberg, Monika Lazar, Konstantin von Notz, Filiz Polat
    Fraktionslos: Frauke Petry

     

     

     

     

  2. Gehen wir doch mal von dem aus was der TS will.

    6 Schusswaffen aus USA importieren, Schlagbolzen entfernen und im Bankschließfach lagern, dann die Waffen als Deko an die Wand hängen.

    Sorry, ja das ist verboten und geht überhaupt nicht.

    Da der TS keine eigene waffenrechtliche Erlaubnis besitzt, gibt es nur die Möglichkeit die Waffen, sofern sie nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, von einem deutschen Büchsenmacher importieren zu lassen, der sie dann auf Deko umarbeitet.

    Aber das wird wahrscheinlich mehr kosten als die Waffen wert sind.

     

  3. Bei jedem Kauf gibt es eine waffenrechliche und eine zivilrechtliche Seite.

    Waffenrechtlich ist klar, die Waffe ist beim Bock im Handelsbuch und aus Deiner WBK ausgetragen.

    Deine Vertragspartner sind zivilrechtlich der Franzose, der nicht kaufen darf, und die Firma Bock, der Du den Auftrag für den Export gegeben hast.

    Du musst jetzt den Auftrag an Bock dahingehend ändern, dass er die Waffe verkaufen soll.

    Der Erlös abzüglich Bocks Kosten bekommt dann der Franzose.

     

  4. Richtig!

    In Kanada sind Kurzwaffen die nicht mindestens eine Lauflänge von 105 mm haben verboten.

    Außerdem dürfen Magazine eine max. Kapazität von 10 Patronen haben.

    In Kanada musst Du ein IIC (international import certificate) beantragen und ein EUC (end use certificate) selbst verfassen.

    Das IIC ist vom Foreign Affairs, Trade and Development Canada, das EUC musst Du nach einem vorgegebenen Muster der BAFA verfassen.

    Mit diesen Papieren kann hier in Deutschland die Exportgenehmigung von der BAFA gemacht werden und die Zolldeklaration erfolgen.

    Der Versand dürfte allerdings so um die 650 € kosten.

  5. vor 20 Stunden schrieb callahan44er:

    Na ja, nicht immer. Siehe 30-06.

    Da hast Du schon Recht.

    Ich habe geschrieben:"hier findest Du häufig die Bezeichnungen wie..."

    Auf die Besonderheiten wie .30-06 (Kaliber in Zoll und dann die Jahreszahl der Entwicklung dieser Patrone) bin ich nicht eingegangen.

    Sonst müsstest Du auch erklären was z.B. .30-30, .30 Carbine etc. oder was das I oder IS, oder das R in der Bezeichnung heißt.

    Für einen Neuling ist das wohl etwas zu viel.

  6. Du hast in Deinem Eingangsthread die Hülsenlänge angesprochen.

    Bei den Kurzwaffenpatronen sind die untergeordnet. Das Kaliber z. B. .357 Mag. .38 Spezial, 9 mm Luger/Para ist ausreichend. Die 9 mm Luger wird auch häufig mit 9 x 19 angegeben. Die 19 ist dann die Hülsenlänge in mm.

    Bei der Sachkunde werden aber auch die Bezeichnungen für Gewehrkaliber behandelt. Hier findest Du häufig Bezeichnungen ähnlich der 9 x 19. Z. B. 8 x 57 / 7,62 x 51 etc.

    Die Angabe vor dem x ist immer der Nenndurchmesser des Kalibers, nach dem x kommt dann die Hülsenlänge.

    Aber das Kaliber muss auf jeder Waffe angegeben sein.

  7. vor 21 Stunden schrieb HBM:

    Interesant - meine Sportschützenbedürfnisse regle ich über den BDS-Landesverband, aber was mich an Deiner Aussage am meisten irritiert ist, dass der Verband noch der Bestätigung der Sportschützeneigenschaft für die erste gelbe WBK gar nichts mehr mit zusätzlichen Waffen bzw. zusätzlichen gelben WBKs (falls die erste voll ist) zu tun hat. Da stellt der zuständige SB bei der zuständigen Waffenbehörde doch einfach eine weitere gelbe WBK aus, falls die erste voll ist.

    Wenn Dein SB das so macht, dann hoffe dass er Dir noch sehr lange erhalten bleibt. Die meisten Behörden verlangen für die nächste gelbe WBK das volle Prozedere mit Bedürfnisbescheinigung vom Verband.

  8. vor 11 Stunden schrieb HBM:

    Ungewöhnlich, normalerweise gibt es die Gelbe ohne irgendeinen "Ersterwerb" einfach mit der Begründung "bin Sportschütze und möchte eine Gelbe WBK". Wüsste auch nicht, mit welcher Begründung ein solcher Antrag vom Verband und/oder dem Sachbearbeiter abgelehnt werden könnte (o.k:, evtl. vom Verband wenn es dort noch irgendwelche anderen Regelungen gibt, aber gesetzlich meiner Meinung nach keine Möglichkeit der Ablehnung).

    Dann frag mal bei Deinem BDMP nach.

    Ein Schütze wollte sich einen UHR kaufen. Da seine gelbe voll war beantragte er eine Neue. Der BDMP lehnte den Antrag ab. Begründung: Es gibt im BDMP keine Disziplin für diese Waffe.

  9. vor 10 Stunden schrieb uwewittenburg:

    Aber irgendeinen Gewinn wird es geben, aber für wen wohl?

    Für den Verkäufer oder Hersteller?

    Der stille Teilhaber (Fiskus) verdient auch ganz schön mit.

    Zitat

    Für den Erwerb neuer Sicherheitsbehältnisse, die nicht der Besitzstands-regelung unterfallen, werden Anschaffungskosten von jährlich 4,5 Millionen Euro veranschlagt.

    MwSt., Unternehmenssteuern, da wird der Herr Schäuble schon mal ca. eine Million Mehreinnahmen einrechnen können.

  10. vor einer Stunde schrieb callahan44er:

    Diese Aussage wird sich auf schärfere Gesetze, die sie als Schikane der armen Asylanten ansieht, beschränken.

    Der Grüne Grundsatz: "Keine Waffen in Privathand/Haushalten" wird davon nicht betroffen.

    Eigentlich überflüssig das zu hinterfragen. Die Meinung der Grünen zu unserem Sport sind hinlänglich bekannt und oft genug ausposaunt.

     

  11. vor 46 Minuten schrieb Michael Grote:

    Wenn ich die Liste der geladenen Sachverständigen sehe sträuben sich mir die Nackenhaare:

     

    Sachverständige? Wenn ich da den Namen Roman Grafe lese..... der hat doch nun wirklich keinen Sach.....Verstand.

    Das Einzige was der im Bundestag in der Lage ist zu bringen hat er schon bewiesen. Haßreden gegen LWB.

    Und wer steht u.a. für diesen Antrag?

    Ehemaliger RAF Anwalt Hans Christian Ströbele und natürlich die verehrte Frau Künast, die vielleicht Ahnung von vegetarischer Ernährung hat, aber bestimmt nicht vom WaffG.

    Eine Schande, dass sich der Bundestag mit solchem Schwachsinn befassen muss.

    Es wird wie glücklicherweise sehr viele Anträge der Grünen im Sande verlaufen.

  12. vor 8 Stunden schrieb Raiden:

    Seit den letzten paar Jahren kommt es mir immer mehr so vor, als wollten manche Händler keine (vernünftigen) Geschäfte abschließen.

    Gefühlt 60% der Anfragen bleiben, auch bei "großen" Läden, sowieso unbeantwortet.

    Das sollte man vielleicht auch differenziert sehen.

    Was hast Du in welchen Mengen angefragt?

    Es gibt "Sparfüchse" die schreiben für 1000 KK-Patronen 20 Händler an. Beim Günstigsten wird bestellt.

    Die anderen 19 Händler bekommen keine Antwort auf ihr Angebot.

    Klar, die haben irgendwann auch mal die Schnauze voll und werden auf Anfragen dann nicht mehr antworten.

  13. vor 20 Stunden schrieb marieluise:

    wen muss ich wählen bei der nächsten wahl um das zu ändern

     

    vor 18 Stunden schrieb marieluise:

    oh noo da würde mein kugelschreiber feuer fangen beim ankreutzen  AFD nein danke

    So was nennt man "Beratungsresistent"

    Bist Du mit Heletz verwandt?

    Wähl die Grünen, da bekommst Du, nachdem Du Deine Waffen abgegeben hast, auch noch einen fleischfreien Tag verordnet, fährst ein Tretmobil, und wenn Du es bis in die oberste Etage geschafft hast darfst Du Dich straflos neben einer Cannabis Pflanze fotografieren lassen. 

    Was soll Deine Eingangsfrage überhaupt? "Wen soll ich wählen?"

    Informationsmöglichkeiten gibt es im Netz im Überfluss.

    vor 18 Stunden schrieb Jager:

    In den Wahlkabinen liegen Bleistifte...

    Die brennen aber noch leichter als Kugelschreiber.  :D

  14. Der Meinung, dass für einen Export in die Schweiz die BAFA zuständig ist, war ich auch einmal.

    Ich musste mich hier:

    eines Besseren belehren lassen.

    Wenn Dein Deutscher Händler noch dieser Meinung ist, hat er (genau wie ich) die Änderungen nicht mit bekommen.

    Der von MarkF gepostete Link zum Zoll ist aussagekräftig und kann vielleicht Deinen Händler auch überzeugen.

    Es ist also nur die CH Einfuhrbewilligung und die Verbringungserlaubnis der örtlichen deutschen Behörde erforderlich.

  15. vor 19 Minuten schrieb Pi9mm:

    Da das Leben jedoch nicht nur aus dieser einen Leidenschaft besteht; wird gewiß nicht Jeder, der diese teilt, nur DESWEGEN diese Bewegung unterstützen.

    Das ist schon richtig. In Anbetracht dessen, dass diese Partei in der nächsten Bundestagswahl vielleicht 10 - 15 % bekommt, werden, da sie nicht an der Regierung beteiligt sind, die unmöglichsten Koalitionen möglich.

    Schwarz - grün / rot - dunkelrot - grün / schwarz - rot - grün etc.

    Und für den nächsten Waffenrechtswahnsinn ist es mir lieber, dass diese Oppositionspartei 20 % + hat.

  16. vor 8 Stunden schrieb knight:

    Die Dinge sind nie schwarz oder weiß. .................Im Falle der LWB leider doch. Oder sage mir doch bitte mal einen einzigen Politiker (außer der AfD) der sich in letzter Zeit vorbehaltlos für den legalen Waffenbesitz ausgesprochen hat.

    ................wohingegen LWBs aus Sicht der Innenpolitiker eher als Konkurrenz, teilweise sogar als Gegner, angesehen werden mögen. Damit triffst Du wohl den Nagel auf den Kopf.

     

     

     

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