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Floppyk

WO Silber
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  1. Das überhaupt diese Evaluierung durchgeführt wurde, halte ich schon mal für einen großen Fortschritt. Ich wüsste nicht, dass das in der Vergangenheit schon einmal mit dem Waffenrecht gemacht wurde. Aber die große Frage wäre, nimmt man darauf Rücksicht oder zieht Faeser ihr Programm in Richtung des bekannten Referentenentwurfs gnadenlos durch? Weiterhin habe ich nichts in Sachen KWS und AR15 Clone gefunden, wie ich auch keine Aussage zum leidigen § 42a gefunden habe. Lediglich die Waffenverbotszonen nach § 42 sind genannt. Gerade zum 42a hätte ich da Aussagen erwartet, zumal sich ein Messerproblem durchaus darstellen lässt. Enttäuscht bin ich auch zum Thema Nachtsichtgerät. Zwar ist die Problematik mit den Infrarotaufhellern erkannt worden, aber in der Schlussfolgerung sieht man keinen Handlungsbedarf. Da hätte ich mir die klare Ausnahme für Jäger gewünscht, dass eingebaute Infrarotaufheller zulässig sind. Da ist mir der Nachsatz, dass "Die von den Verbänden gesehene Notwendigkeit der Zulassung von Nachtziel- und Nachtsichtgeräten einschließlich Infrarotaufhellern sowie Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles ist nachvollziehbar.", zu wenig. Ebenso fehlt eine Bewertung, ob dem Jäger generell Lampen an Waffen erlaubt werden, die das im Entwurf des Bundesjagdgesetz auch vorgesehen ist. Schließlich muss eine solche Ausnahme auch im Waffenrecht stehen. Dann wären Infrarotaufheller automatisch inkludiert.
  2. Im Grundsatz wahrscheinlich nicht. Denn nach §12,4 WaffG ist das Schießen mit Kartuschenwaffen... auf eigenen, befriedeten Grund zulässig. Dabei werden keinerlei "Schießzeiten" genannt. Wenn sich jemand gestört fühlt, könnte er das nach § 117 OWIG mit der Begründung unnötigen Lärmens zur Anzeige bringen, aber das bleibt dann eine OWI und ist keine Straftat. Im Revier zählt auch das Kontroll- oder Einschießen seiner Waffe zur jagdlichen Tätigkeit.
  3. Genau, bitte wieder on topic! Was ist der aktuelle Entwurfsstand?
  4. Ich weiß zwar nicht, ob das so stimmt, aber: Quelle: https://www.rnd.de/medien/swr-haelt-toedlichen-schuss-beim-tatort-dreh-fuer-ausgeschlossen-GRMUGSH5NZEWFMGQ2UIP6EUXMI.html Irgendwo gab es auch ein Foto einer Szene aus einem Tatortfilm, wo deutlich das PTB zu sehen war.
  5. Ich wüsste nicht, dass es Platzpatronen im scharfen Kaliber offiziell zu kaufen gibt. Denn diese müsste CIP haben. Platzpatronen sind als Kartuschenmunition frei ab 18 zu erwerben, wenn diese denn aus ebenso freien Kartuschenwaffen verschossen werden können. Das sind die üblichen Knallpatronen. Alle anderen Platzpatronen sind erlaubnispflichtig. Brauchen wir auch nicht. Es gibt Faltmatrizen für diesen Zweck und jeder Wiederlader könnte diese herstellen. https://www.grauwolf.net/triebel-matrize-zur-sternfaltung-platzpatronen-fuer-kaliber-22-10-3-mm.html Für den Rest dürfte gelten: Wer so ein Berufsziel hat, der wird schon Büchsenmacher sein, bzw. das wird wohl Bedingung für eine solche Zusatzausbildung sein. Ausnahmegenehmigungen für schussfähige Vollautomaten dürften rar sein, wie grün leuchtendes Kryptonit. Während Salutwaffen zwar erlaubnispflichtig geworden sind, aber damit eine WBK zu begründen, dürfte für das Filmgewerbe einfach sein, denn genau dieses Bedürfnis ist ja genannt. Möglicherweise bedient sich die Filmindustrie auch an Museumsexponate, die mit entsprechenden Ausnahmen ausgeliehen werden könnten.
  6. Das meinte ich gar nicht. Wenn jemand wegen früherer Verfehlungen Zweifel an seiner Einstufung zur Zuverlässigkeit hat und gerne eine WBK oder JS anstrebt, kann er ja den KWS beantragen. Wird dieser ausgestellt, wird er auch andere waffenrechtliche Erlaubnisse bekommen. Bekanntermaßen ist die Prüfung für jede waffenrechtliche Erlaubnis gleich. Wird der nicht ausgestellt, so wird die Behörde das begründen. Dann kann er sich den Weg zur WBK sparen, bzw. braucht erst gar nicht einen Jagdscheinkurs anzufangen. Damit kalkuliert man auf die Dummheit anderer. Kommt aber jemand mit Ahnung daher, wird das zum Bumerang, denn er wird dann argumentieren, dass der Inhaber des KWS keine Ahnung hat. Hinweis - zwar ist das Schießen mit einer SSW auf eigenem Grundstück waffenrechtlich zulässig (§ 12, Abs. 4 WaffG), aber der Nachbar kann das dennoch untersagen und zur Anzeige bringen. Das fällt unter unnötigem Lärmen und das ist zu jeder Tageszeit zu unterlassen. § 117 OWIG. Der § 12 WaffG ist kein Freibrief für das (sinnlose) rumknallen mit einer SSW. Allerdings dürfte sich der Nachbar zu Silvesterzeiten mit dem 117 schwer tun.
  7. Was für ein Verein soll das sein? Schützenvereine, die mit SSW schießen sind mir unbekannt. Eigentlich nicht. Denn entweder befindet man sich auf einem befriedeten Besitztum oder nicht. Nur im letzteren Fall wäre der KWS nötig. Auch bei den Waffen ist das unzweideutig, denn der KWS gilt nur in Verbindung mit einer Waffe mit PTB im Kreis.
  8. Ich vergaß - mir sind auch Fälle bekannt, wo der KWS einfach zur Klärung vermuteter Versagungsgründe für "großer" Erlaubnisse beantragt wurde.
  9. Der KWS ist vielfach einfach aufgrund einer Fehlinformation beantragt worden. Denn viele glaubten, man braucht diesen schon zum Erwerb einer SSW, wie auch nicht wenige im Glauben sind, dass dieser auch in Verbindung mit Schlagstock, Elektroschoker, Messer (!) oder gar Druckluftwaffen gilt. Daher gibt es viele "unnütze" KWS, die gar nicht im eigentlichen Sinne benutzt werden.
  10. Ich meine aber das Bundesjagdrecht, was schon seit Jahren novelliert werden soll.
  11. Na dann mache ich mir keine Sorgen. Denn bis zur nächsten Bundestagswahl wird das wohl nicht fertig werden und eine neue Ampel wird es nicht mehr geben. Nebenbei erwähnt - wie lange kritzelt man schon am geplanten Bundesjagdrecht rum?
  12. Das klappt nie. Ich wäre froh, wenn die vielen kleinen bestehenden Interessengemeinschaften sich verbünden und einen gemeinsamen Verband gründen würden. Dann wären auch Mitgliederzahlen da und genau das braucht es in einer Hand.
  13. Zerlegt man nun jede Schusswaffe und zählt die waffenwesentliche Teile, damit diese daraus generierte Zahl sich vervielfacht und sich dann "schlimmer" liest? Üblicherweise besteht jede Langwaffe aus zwei und jede Kurzwaffe aus drei waffenwesentlichen Teilen.
  14. Keine Ahnung, aber das wird die schon im Koalitionsvertrag beschlossene Regelung des KWS sein, dass schon zum Erwerb von SSW der KWS Bedingung ist. Man will also SSW nur an geprüfte Personen abgeben.
  15. Man kann das aber auch anders betrachten: Der Gesetzgeber erlaubt nur 3 Waffen, die offiziell zum Führen im Sinne der Selbstverteidigung zugelassen sind. Das sind CS-Abwehrspray, Elektroschocker und eben eine SSW in Verbindung mit dem KWS. Vom Messer rate ich dringend ab, denn ich gehe prinzipiell davon aus, dass ein Angreifer mehr im Messer geübt ist und daher kann das schnell gegen einem eingesetzt werden.
  16. Gibt es Vorgaben für F3 Feuerwerk bei kleiner Lagermenge? Edit - gibt es offenbar: https://www.pyrotechnix.de/feuerwerk-privat-lagern/
  17. Das ist korrekt. Jedoch stelle ich den Nutzen in Frage. Ich habe den F3 Eintrag bekommen - zu horrenden Gebühren. Den Eintrag gibt es ohne Bedürfnis und Fachkunde. Das gibt es bei F3 nämlich nicht. Da so eine Genehmigung ziemlich exotisch ist, wissen die wenigsten Sachbearbeiter diese Tatsache und wiegeln das erst einmal ab. Ich hatte das Glück, dass ich einen SB kannte, der sich mit diesem Thema mal beschäftigen musste und mein zuständiger SB willens war, diesen anzurufen. Aber es ist klar, dass man diese Möglichkeit, die ja fast schon eine Gesetzeslücke ist, mit hohen Gebühren unterdrücken will. Wie gesagt, meistens kann man das auch kaum nutzen. Das Problem ist zum Einen der Einkauf. Ich müsste mehrere hundert-KM fahren, um F3 Feuerwerk einzukaufen. Zum Abbrand sind die Auflagen hoch. Insgesamt ist es mir der Aufwand von Kosten und Auflagen zu hoch. Ich bin mal gespannt, was die komplette Neuausstellung meines 27'er mit all den Einträgen und Ergänzungen kosten wird, was 2025 anstehen wird.
  18. Uff, dann bin ich ja beruhigt weil ich meine AR15 mitsamt Pistolen behalten darf. Nachtrag: Muss ich das in grün schreiben?
  19. Irgendwie ist vom Verbot der AR15 bzw. aller halbautomatischen Waffen keine Rede mehr.
  20. Da bin ich ganz bei dir. Aber du hast schon das Problem benannt. Wenn es denn gelänge die "normalen Leute" von den "auffälligen Leuten" im Vorfeld zu trennen, wäre das Problem schon gelöst. Das klappt nur leider nicht.
  21. Es ist ja nun viel gemeckert und geredet worden. Habt Ihr denn einen Vorschlag, wie denn eine Regelung bezüglich Messer künftig aussehen könnte? Eine völlige Freigabe zum Führen aller zur Zeit erlaubten Messer? Streichung der jetzigen Verbote von Butterfly-, Spring-, OTF- und Faustmesser? Das würde mich mal interessieren.
  22. Das Hauptproblem ist, dass das Waffenrecht für den Bürger undurchschaubar ist. Es ist aber auch ein Problem eine sinnvolle Regelung zu finden, die den unbescholtenen Bürger mit seinem Taschenmesser unberührt lässt.
  23. Aber wir brauchen eigentlich keine weiteren Gedanken um den Messerparagraf anstellen. Der wird sicher in Kürze geändert, d.h. verschärft werden. Ich gehe auch ganz sicher davon aus, da sich die Innenminister der Länder diesbezüglich einig sind im öffentlichen Verkehrsmitteln Messer komplett zu verbieten. Die Frage wären nur die Feinheiten im genauen Wortlaut und ob da noch weitere Überraschungen lauern.
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