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keks

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Beiträge von keks

  1. Da ich total den Anschluss und auch irgendwie den Durchblick verloren habe hier mal direkt ne Frage:


    Wie wird das zukünftig laut dem Entwurf mit Lowern für AR15 zB gehandhabt ? Braucht es für einen Ersatzlower ein "Bedürfnis" oder ist der für WBK Inhaber weiter bedürfnisfrei zu erwerben und muss nur eingetragen werden ?

     

    MfG Kai

  2. Und unsere Behörde macht es richtig gut...6 Monate ab der "zweiten" Waffe...

     

    Also Waffe kaufen 1.1., dann z.B. 1.3. --> Nach unserer Behörde erst wieder am 1.9. Erwerb möglich. (2 Stück dann)

     

    Da ich bisher eigentlich immer in engen Abständen zwei erworben habe ging es bei mir immer nur um wenige Tage oder Wochen die ich "zu lang" warten musste.

     

    Wenn es für mich mal wirklich relevant wird muss ich mir überlegen wie ich da vorgehe !

     

     

  3. vor 8 Stunden schrieb walthi:

    Wozu denn den 3D-Drucker bemühen? Große Magazine bzw. Magazin-Körper werden doch (noch) nicht zu verbotenen Gegenständen.

     

    Steh ich auf dem Schlauch, aber laut Referentenentwurf ist es doch genau so dass die zu "verbotenen Waffen" werden... ?!

     

     

  4. vor 3 Minuten schrieb BBF:

    Stimmt, wird Zeit, dass dies der Realität angepasst wird. Nach den Erfahrungen aus der IPSC Welt sollte man das anpassen.

     

    Wer hat dir den erzählt, dass der BDS so viele Mitglieder hat?

    Das war eine echte Interessensfrage...Denn bei 1,3 Mio Mitgliedern im DSB war mir nicht direkt präsent dass ein einzelner Landesverband soviele Schützen in sich konzentriert haben könnte...Aber Bayern hat tatsächlich mit 500.000 Schützen bei 13 Mio Einwohnern fast 4% aller Bürger in Schützenvereinen...

     

    Der BDS hat nur irgendwas um 75.000 Mitglieder...Ich hab den Faktor 5 den oben jemand angab direkt eingerechnet.

     

     

  5. vor 1 Stunde schrieb daimler01:

    Dauert bei uns keine 30 min " beim Erstantrag einer grünen WBK mit Vor Eintrag einer Waffe " wenn alle Papiere dabei sind sowie der Sachkundenachweis.

    Unser SB tippte damals " 6 Jahre her " ca. 10 min auf seinen PC rum und wusste alles über mich, wiegesagt ist von Bundesland zu Bundesland und von 

    Kreis zu Kreis unterschiedlich, sei froh das du nicht im Keis Pinneberg bist " Schleswig-Holstein " na da geht was ab bei der Tante !

    Kann ich irgendwie nicht glauben...Vor 6 Jahren soll die LKA sowie lokale Polizei Abfrage online möglich gewesen sein ?!

    Sicher dass dort vor WBK Erstantrag keinerlei anderen waffenrechtlichen Erlaubnisse bestanden haben ?

     

     

  6. vor 1 Stunde schrieb ASE:

    Mit ziemlicher Sicherheit war diese Einschränkung exakt so intendiert, um dadurch die Verbreitung der AR15 Systeme einzudämmen.

     

    Wir wissen ja auch alle warum das so ist, aber imho ist das eigentlich mit dem Thema Lower erlaubnispflichtig erledigt...Denn dadurch ist eigentlich schon verhindert dass ein Sportschütze eine große Zahl an schussfähigen "Komplett"-Systemen in Einzelteilen daheim hat.

     

    Das Wechselsystem sollte von der Handhabung bitte so bleiben wie bisher !

     

     

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  7. vor 3 Stunden schrieb Speedmark:

    Mein Vorschlag ist Eindeutig, bei Widerhandlung trägt die Person die Folgen einzeln und persönlich!

     

    Ja, da sind wir uns absolut einig ! Mir ging es um das Wort "strafbar", denn für meinen Geschmack ist der Verlust der Zuverlässigkeit eine viel zu harte Strafe dafür, dass man den "technischen Defekt" im Gegensatz zur selbst zugeführten Alkoholmenge nicht sofort bemerken muss/kann...

     

    Oder gehst du jetzt dann immer hin und testest nach jeder Nutzung jedes Magazin ob wirklich nur noch 10 reingehen ? Die Abnutzung ist schleichend und nicht zu spüren...Irgendwann gehen 11 rein. Und dann soll ich die gleiche Strafe bekommen wie mit nem 30er und alles abgeben ? Nicht ok für mich.

     

    Wäre wie der Verlust der Fahrerlaubnis auf Lebenszeit wegen Fahren mit Bremsbelägen knapp unterhalb der Verschleißgrenze....

     

    Kein generelles Verbot, Umsetzung wie bei den Jägern wäre mein Wunsch. Wer erwischt wird mit tatsächlich 11 bzw 11+1 Murmeln in der Kanone --> Strafbar

    Wenn das Mag aufgrund "Nutzung" plötzlich 11 fassen kann --> Kein Verlust der Zuverlässigkeit

     

     

     

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  8. vor 12 Stunden schrieb Speedmark:

    Besser wäre einfach zB. die gängigen 10er Begrenzungen zuzulassen und uns anschließend in Ruhe zulassen, anstatt die Körper zu verbieten. Würde man ohne "Regelrechte Begrenzung" angetroffen, so würde man sich strafbar machen.

    Gefährliche Sache...Um sauber zu laufen sind die Begrenzer immer irgendwie an der Grenze dazu dass mit drücken auch 11 reingehen... Begrenzer können auch brechen etc.

     

    Und schon sollen alle Erlaubnisse entzogen werden weil "strafbar"?

     

    Nein, dann nutzt man schon aus Eigenschutz Magazine die vom Hersteller EINDEUTIG als 10er Magazine verkauft werden und verändert daran keinesfalls etwas selbst.

     

     

  9. Edit:

     

    Fang doch vielleicht mal mit der 9er und der .45 HK an...Schieße Wettkämpfe und schau wohin du dich entwickelst, was dir Spaß macht, wo du besser werden willst. Die Möglichkeit wenn du fürs IPSC brennst dann da eine für Classic zu beantragen hast du dann noch...Und wenn du mal mit Optik schießen willst gibts im BDS die freie Klasse in der eine .45 USP mit Reddot sicher Spaß machen würde.

     

    Um generell über die 2 KW hinaus etwas zu beantragen ist es ja schonmal notwendig dass du schießt und an Wettkämpfen teilnimmst...Um auf IPSC zu beantragen benötigst du den SuRT !

     

    Es sollte hier auch niemals nur um die reine Waffenbeschaffung gehen...Wer allerdings viel sportlich schießt der benötigt für die verschiedenen Disziplinen eben mehrere Waffen...

     

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  10. Ich hab mich immer gefragt wer sowas mit sich machen lässt...Und hier im Thema finden sich dann offenbar etliche die mehrfaches Vertrösten, mit Terminen von denen man zu dem Zeitpunkt schon weiß dass sie nicht zu halten sind, noch in Ordnung finden...

     

    Weil man ja auf anderes schließlich auch wartet... ?‍♂️

     

    Ich verstehe hulk2k !

  11. Eigentlich ganz ok der Bericht, bis auf das Thema Australien und die Zahlen zu den Mordzahlen mit Waffe..Das hätte nicht sein müssen da wieder nur einseitig dargestellt.

     

    Was mir aber auch aufgefallen ist: Wenn die Polizei mit der SFP9 nicht trifft könnte es doch daran liegen wie die den Abzug betätigen...Schaut man sich das Abzugsverhalten der jungen Polizeidame an, wie ruckartig dort gezogen wird und zwischen den Schüssen der Finger komplett weggeht ist dies nicht ganz optimal...So ab Minute 3:38...

     

     

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  12. Mechanisches Schloss wäre mir viel zu fummelig und langsam...

     

    Elektronisches Schloss ist was feines, für den Notöffnungsschlüssel der durchaus sinnvoll sein kann sollte man doch einen sicheren Platz finden können, man muss ja da nicht täglich dran !

     

     

     

     

  13. vor einer Stunde schrieb zausel:

    Weiterhin gab es Fälle, wo in Magazinen gelagerte Munition als Beweis für die Unzuverlässigkeit gewertet wurde weil dadurch die Zugriffsbereitschaft erhöht würde was damals zu einer Ahndung wegen nicht bedürfnisgedeckter Aufbewahrung geführt hatte.

    So, dass würde mich genauer interessieren...Damit hätte jeder IPSCler der früh morgens zum Wettkampf fährt und aus Zeitgründen alle Magazine am Abend vorher schon vorlädt und die dann imho vorschriftsgemäß mit in seinen hochwertigen 1er Waffenschrank dazulegt ein Problem...

     

     

  14. Tja, so handhabt man das heutzutage...Immer wieder auch daran zu sehen, dass bei Diskussionen zur Aufbewahrung (zB auch bei Facebook Gruppen o.ä.) irgendwelche Grafiken von Firmen herausgekramt werden und als "Beweis" angeführt...In die Quelle schaut keiner mehr, wobei ich auch oft das Gefühl habe dass viele das dort geschriebene auch nicht verstehen würden...Die Grafik ist dann eben doch bequemer...

     

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  15. Es geht ihm doch um die Schranktürinnenseite...Die ist mittels kleinen Schräubchen als Abdeckung des Schließmechanismus an die Tür geschraubt...(Bei mir zumindest)

     

    Und gerade dieses Blech ist doch wohl das Teil am Schrank, was am allerwenigsten zur Aufbruchsicherheit des Tresors beiträgt...Ich persönlich hätte da überhaupt kein schlechtes Gewissen ein 2-3mm Loch reinzubohren um ne Schraube reinzumachen...Oder ggf. zwei der Originalen Schrauben rausdrehen und eine Schiene mit drunter machen die dann quer über die Tür läuft an der man was befestigen kann ! 

     

     

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  16. vor 17 Stunden schrieb schattenspeer:

    Aber das ist dann nicht so auf Kante genäht wie mit den 10Schuß hier.

    Und bei mir war der Killer, dass ich neue Magazine dabeihatte mit Begrenzer drin und mir nix dabei gedacht habe...Aber mit 10 Schuss drin liefen die dann überhaupt nicht ! Hat mir 2 Stages absolut verhagelt weil ich erst nicht genau wusste ob es nur die neuen waren oder an was es lag.

    Ich konnte als Notlösung dann nix anderes tun als sogar immer nur 9 laden und das war natürlich ein mega Nachteil, da fast überall die Stages auf die 10er ausgelegt waren. Das hat mich auch richtig Zeit und Plätze gekostet.

     

    Naja 2019 wird alles besser, Begrenzer etwas angepasst, jeweils 2 gekoppelt und dann mal schauen dass ich konstant durchkomme...In ein paar Stages hatte ich ~70%, Overall >60% wären nett bei gleichem Niveau an Startern wie 2018.

     

     

  17. Ich hab sehr wenig Erfahrung, eigentlich nur das LV5 Rifle Match dieses Jahr und "Training"...

     

    Ich habe die 3 Doppelhalter von H&S für 99€  gekauft und bestückt mit 6 Mags eingesetzt.

    Geht, aber für nächstes Jahr hole ich mir Koppler und nehm 3 Gekoppelte mit und nutze einfach nur 3 Magazintaschen ! Das wird für mich besser funktionieren...

     

    Grüße Kai

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  18. Ich bin kein Jurist, ich verstehe das "oder" am Ende des Buchstaben d) in  §9 nicht...

    Stünde es nicht da, würde ich meinen der 3. Satz gilt immer...

     

    Genauer Text:

     

    § 9 Zulässige Schießübungen auf Schießstätten
     (1) Auf einer Schießstätte ist unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens
     (§ 27 Abs. 7 Satz 1 des Waffengesetzes) das Schießen mit Schusswaffen und Munition
     auf der Grundlage der für die Schießstätte erteilten Erlaubnis (§ 27 Abs. 1 Satz 1 des
     Waffengesetzes) nur zulässig, wenn
       1. die Person, die zu schießen beabsichtigt, die Berechtigung zum Erwerb und Besitz
       von Schusswaffen nachweisen kann und das Schießen mit Schusswaffen dieser Art
       innerhalb des der Berechtigung zugrunde liegenden Bedürfnisses erfolgt,
        2. geschossen wird
       a) auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung,
       b) im Rahmen von Lehrgängen oder Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen
       (§ 22),
       c) zur Erlangung der Sachkunde (§ 1 Abs. 1 Nr. 3) oder
       d) in der jagdlichen Ausbildung, oder
      3. es sich nicht um Schusswaffen und Munition nach § 6 Abs. 1 handelt.
     
     
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