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heletz

WO Silber
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  1. So sieht's aus.
  2. Es war eine Anscheinswaffe. Daher spielt es keine Rolle.
  3. Deswegen gibt's ja individuelle Verfahren. Aber Umdrehen bedeutet im Regelfall: Ende des gegenwärtigen Angriffs!
  4. Doch, Fyodor, damit ist der Angriff normalerweise beendet. Jedenfalls sehen die Gerichte das so. Dazu gibt es unzählige Urteile. Auch, wenn uns das nicht paßt. Hier sah der StA halt eine Ausnahme, aber die Familie des Toten will offenbar Rache.
  5. Doch, hat er! Aber hier fanden das Umdrehen und die Schußabgabe etwa gleichzeitig statt, so daß der Staatsanwalt - auch wegen der Gesamtumstände - Notwehr unterstellte.
  6. Aber der Staatsanwalt konnte sie erkennen! Und hatte schon eingestellt!
  7. Mir persönlich erscheint daher der Entzug der WBK als überaus gerechtfertigt. Wer nicht hören will, muß eben fühlen. Und die Kameraden im Verein merken es sich!
  8. Ein Gesetz ist für Dich also ein "Zettel". Aha.
  9. Ja, das ist mir klar! Damals schoß ich mit meinem Bruder und seinem Portugal-K98k in unserem Garten und keinen hat es gestört. Und wenn der Pfarrer mit dem KK meines Bruders die Rosen unserer Mutter geköpft hat, dann hat kein Nachbar was gesagt. Aber heute ist weder früher noch damals! Das solltest Du doch eigentlich mitbekommen haben? Oder wo lebst Du?
  10. Quatsch! Von einem erwachsenen Menschen kann man erwarten, daß er sich von Zeit zu Zeit über die Voraussetzungen seines Sports interessiert. Wie ein Autofahrer sich auch stets auf dem Laufenden halten muß hinsichtlich der gesetzlichen Grundlagen.
  11. Da kommt: Und jetzt?
  12. Das meinte ich auch etwas ironisch, da in NL pro Kopf weniger Waffen legal besessen werden als in D. Wo und wie ist denn die Notwehr in NL geregelt?
  13. Das wäre dann ähnlich wie in Deutschland. Obwohl doch in NL Waffen praktisch verboten sind. Vielen Dank für diesen sachlichen Beitrag, den ich bald übersehen hätte! Hat noch jemand etwas Sachliches beizutragen? Oder müssen noch mehr Glaubensbekenntnisse abgelegt werden?
  14. Es wäre wirklich schön, wenn mal jemand etwas über das niederländische Waffenrecht bzw die Notwehrgesetzgebung dort sagen könnte. Weltanschauliche Statements gibt es in WO eigentlich schon genug.
  15. Busher kam immer noch nichts Fundiertes zum niederländischen Waffenrecht bzw. Notwehrrecht. Leider aber viel Weltanschauliches.
  16. Eben deshalb frage ich. Aber statt Infos über das niederländische Waffenrecht, kommen nur weltanschauliche Phrasendreschmschinen zu Einsatz. Meine Hoffnung ist, daß doch noch einer kommt, der sich auskennt.
  17. Wer kennt sich im Waffengesetz der NL aus? Einigermaßen zumindest?
  18. Soll das jetzt lustig sein? Das Ordnungsamt Augsburg hat einem Juwelier jedenfalls seinen Waffenschein weggenommen, weil es keine übermäßige Gefährdung sah. Deshalb würde mich interessieren, wie das in NL mit ihren recht restriktiven Waffengesetzen so gehandhabt wird.
  19. Immerhin ist Notwehr auch in den Niederlanden straffrei. Jetzt wüßte ich nur noch gerne, mit welcher Berechtigung die Frau die KW besaß. Dürfen Waffen in NL zu Selbstverteidigungszwecken erworben werden? Da habe ich, das gebe ich zu, zu wenig Ahnung.
  20. heletz

    WBK weg?

    CZM52 hat das richtig dargestellt: Die Behörde ist im Recht.
  21. Der Versicherungsbote sagt eigentlich nichts Neues: http://www.versicherungsbote.de/id/4790631/Allianz-Schadensersatz-Amoklauf-Winnenden/
  22. Neuester Stand: Beim Schadenersatz für die Hinterbliebenen konnte man sich einigen. Allerdings klagt nun die Stadt: http://www.sueddeutsche.de/panorama/kosten-fuer-renovierung-der-schule-stadt-winnenden-klagt-gegen-eltern-des-amoklaeufers-1.1880111
  23. Nee, nee, Barker hieß der Mann!
  24. Die Leute von der BLÖD haben allerdings auch nicht sooo viel Ahnung von Waffen: http://www.bild.de/unterhaltung/tv/ulrike-folkerts/ludwigshafen-das-internet-schmunzelt-ueber-interner-tatort-32704738.bild.html
  25. Du bist sicher, daß das kein Karl-May-Film war?
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