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Clmn1462

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Beiträge von Clmn1462

  1. vor 6 Stunden schrieb steven:

     

    Ein befreundeter Waffenhändler sagte mit, dass ein Ukrainer zu ihm in den Laden gekommen ist und ihn fragte, ob er an 5 AK74 Interesse hätte? 

    Er könnte auch M16 aus den Hilfslieferungen der USA organisieren. 

    Gut, eine Kaschi für 1.000 Euro, ein M16 für 2.000.

    Er hat ihn rausgeworfen.

    Aber, die Waffen kommen im Kofferraum oder im Gepäck hierher. Und finden Käufer.

     

    Steven

     

    wieso rausgeworfen und nicht zur Anzeige gebracht???

     

     

    vor 6 Stunden schrieb steven:
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  2.  ich bereue zutiefst :bump:das ich meinen Revolver Taurus 689 in .357 Mag, älteres Modell, ohne vernünftigen Grund verkauft habe und ich dachte mit einem S&W Revolver wird alles besser….

     

    Und ich wollte mal unbedingt einen Perkussionsrevolver haben….der trifft mal gar nix🤬

     

    • Gefällt mir 1
  3. vor 3 Stunden schrieb callahan44er:

     

    Wer hat denn damit angefangen? Und wenn ich keine Ahnung habe.......tja.......damit komm ich recht weit und bekomme meine Voreinträge obwohl ich noch im 2/6 bin.

    Der TE….

    Aber weiste eigentlich noch um was es hier ursprünglich ging…

    Bitte nicht als Frage verstehen, einfach nochmals drüber nachdenken. 

     

  4. vor 6 Minuten schrieb callahan44er:

    ......und du zeigst mir wo steht das er das darf. Was nicht verboten ist, ist erlaubt! Das gilt auch da!

    Es ist müssig mit rechthabern zu diskutieren die keine Ahnung oder noch nie solche Probleme hatten, wenn es so einfach wäre, würde es keine solchen Themen geben.

  5. vor 31 Minuten schrieb callahan44er:

     

    Ja das ist auch falsch! Für die Einhaltung 2/6 bist du verantwortlich, nicht die Behörde. D.h. du kannst dir sofort 4 Voreinträge holen. Warum 2x hin und 2x warten wenn man weiß was man kaufen will?!

    Tja und jetzt zeigst mir im Gesetz Wo das steht das der SB das nicht so tun darf….

  6. Asche auf mein Haupt, ich rege mich gerade darüber auf das ich innerhalb 3 Monaten ein zweites Mal wegen einem Voreintrag überprüft werde…..und bekomme so Erklärungen wie: wir müssen erst überprüfen ob sie schon wieder einen Voreintrag beantragen können denn Voreinträge gibt es nur wenn ich auch auf Grund wie 2/6 Regelung wieder erwerben darf…..

    der selbe hat mich, nach einer Falschinformation gebeten Rücksicht zu nehmen, er sei neu🤢

  7. Tja so unterschiedlich sind leider die auslegungen….

    Im Landkreis Göppingen wurde die „Haltbarkeitsdauer“ einer Abfrage auf drei Monate verkürzt😢

    Und der SB ist der Meinung diese Frist startet bereits mit der Antragsabgabe!

    Mein Einwand das es nicht funktionieren kann hat ihn nicht interessiert.

  8. Das traurige ist man ist der Sache machtlos ausgeliefert, ausser man bestreitet den Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde in meinem Fall sogar erfolgsversprechend, da ich mit falschen und unwahren Argumenten hingehalten werde. Nur was danach? Ich habe noch weitere Bedürfnisse 😎

     

  9. vor 2 Minuten schrieb **Peter**:

    Welche denn im Sprengstoffrecht? Mir sind die Änderungen leider nicht bekannt. Der letzte Gesetzesstand den ich gefunden habe ist von 09/1976

    Gesendet von meinem SM-G903F mit Tapatalk
     

    Laut gewerbeaufsichtsamt BW sind deren aktuelle unterlagen von 1984...

  10. Laut dem ehemaligen SB nein, das hat er seit 2000 nicht mehr gehört. 
    bei uns in Göppingen gibt es zwei zuständige Stellen, einmal die Stadt mit eigenem Ordnungsamt und für alles drumrum (mit zwei Ausnahmen) der Landkreis und bei dem bin ich und das klappt mit den drei Mädels schon gar nicht, die erzählen Dinge die von absolutem Desinteresse und Ahnungslosigkeit zeugen. Dort klappt gar nichts mehr, die waren zu gebrauchen als noch einer genau sagte was sie zu tun haben, jetzt wo die eine Abteilungsleiterin geworden ist, klappt nichts mehr. Ein Schützenkamerad wartet schon seit mehr als zwei Wochen auf die Eintragung einer UHR auf seine gelbe, im Prinzip ist er rechtmäßiger illegaler Waffenbesitzer... 

  11. Seit 2000 ist die Abfrage beim Gewerbeaufsichtsamt nur für §7 also gewerblich. 
    Die anderen Teilnehmer hatten auch innerhalb 10 Tage ihre Erlaubnise allerdings alle BW jedoch andere Landkreise.
    Und die UB gilt 12 Monate für die Erteilung der Erlaubnis, alles andere ist willkür! Warum sonst wird Abfrage überhaupt zuvor gemacht, bevor man überhaupt den Fachkundelehrgang machen darf, 
    das haben mir heute mehrere Fachkundelehrgangsleiter und ein ehemaliger SB bestätigt. 
    Am Montag gehe ich zum Anwalt und werde mit ihm besprechen wie es weitergeht. 
    Auch auf die Gefahr hin das mein nächster Antrag für die grüne WBK im Dezember wieder so verlaufen wird. 

  12. Wieso hat die UB eine Gültigkeit von 12 Monaten und im Fachkundelehrgang wurde gelehrt das für Waffenrechtliche Anträge innerhalb 6 Monaten nach Ausstellung die Abfragen nicht erneut gemacht werden müssen. Das die eigentlich, können und dürfen was sie wollen ist leider so, damit rechtfertigen sie ja ihren Arbeitsplatz. 
    Mich interessierte ob das normal ist, denn §27 ist rein privat und ergibt für mich keinen Sinn.

    Als ich mich entschlossen habe, mir das alles anzutun hatte ich ein Telefonat mit dem damaligen SB und er sagte eigentlich ist das beim Antrag nur ein einfacher Verwaltungsakt, wenn ich Glück hätte kann man die Erlaubnis am selben Tag bekommen an dem man es beantragt hat. 

  13. Hallo miteinander,

    wollte nachfragen ob das normal ist, das wenn man eine Erlaubnis §27 möchte, alles abgegeben hat und nach mehreren Nachfragen, wann ich diese bekomme... (klar bin ich ungeduldig) irgendwann die Antwort bekomme das die Abfrage beim Gewerbeaufsichtsamt noch offen sei und ich solle von weiteren Nachfragen absehen....

    Ist das normal?

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