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lrn

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Beiträge von lrn

  1. Das Problem ist wie oft in der IT weniger, eine Software einzuführen, sondern die Leute, die sie benutzen sollen.

     

    Wenn es um reine Mitgliederverwaltung geht, dann ist es letztendlich egal, das kann dann zumindest für kleinere Vereine auch eine Tabellenkalkulation, wenn man den Bankeinzug auf andere Weise macht und nicht mehrere Personen damit arbeiten müssen.

     

    Die meiste Vereinssoftware ist zwangsläufig recht allgemein gehalten. Schließlich soll sie für alle möglichen Vereine passen. Daher kann es am Anfang umständlich sein, eine Datenbank für den eigenen Verein anzupassen. Weniger von der Software her, als eine Datenstruktur zu erstellen.

    Beispielsweise sollte ein Schützenverein, wenn er denn schon eine extra Software verwendet, auch verschiedene Verbandsmitgliedschaften, waffenrechtliche Erlaubnisse (WaffG!), Aufsichtsberechtigungen (AWaffV!) und Arbeits-/Aufsichtsdienste erfassen können.

     

    Admidio fehlt in der Liste. Kostenlose, webbasierte, recht flexible PHP/SQL-Lösung für eigenen Webspace.

     

    Demo:

    https://www.admidio.org/demo/adm_program/modules/announcements/announcements.php

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  2. vor 12 Stunden schrieb Andor:

    Das Geld würde ich auf keinen Fall behalten sondern nach Ablauf der Frist zurücküberweisen.

     

    Warum? Käufer ist im Annahmeverzug.

    Er möge entweder eine eigene Erwerbsberechtigung nachweisen (und nicht bloß behaupten) oder alternativ einen anderen Erwerbsberechtigten nennen (z.B. Waffenhändler), an den überlassen werden soll.

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  3. vor 14 Minuten schrieb erstezw:

    Erschütternd oft die Formulierung "plötzlich und unerwartet"... 

     

    Naja.

     

    "So wie die fette Sau gequalmt hat, haben wir alle schon lang drauf gewartet" wird keiner in eine Todesanzeige schreiben.

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  4. Das hab ich mir beim Durchblättern der v0 des BDMP auch schon oft gedacht (auch vor Jahren schon, Corona-Diskussion kann also unterbleiben): Schützen sterben offenbar gerne schon in nicht allzu alten Jahren.

     

    Ist schießen besonders ungesund? Irgendeine Beeinträchtigung wird man sicher haben, aber deswegen werden die Leute nicht gleich wie die Fliegen tot umfallen. Andererseits ist Schießen (zumindest für 95% der Sportschützen) wohl auch kein körperlich fordernder Sport, der gesundheitlich irgendwas bringen würde. Im Gegenteil, viele sind, sagen wir es mal freundlich, "wohlgenährt"...

     

    Auch bei uns im Verein, wir haben viele gestreßte Leute, viele Raucher, und viele eben auch "wohlgenährt". Weiterer Faktor ist bestimmt der geringe Frauenanteil (haben höhere Lebenserwartung). Und das alles dürfte eben auch auf die Lebenserwartung in der Gruppe Einfluß haben, schließlich ist diese durchaus nicht allzu gut durchgemischt.

     

    Insofern halte ich es an sich nicht für besorgniserregend, aber wäre es gut, wenn solche Sterbeanzeigen vielleicht Anlaß geben, ein bißchen gesünder zu leben (davon schließe ich mich selbst nicht aus).

     

     

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  5. Am 24.3.2024 um 09:40 schrieb msk:

    Genau so. Vermutlich. 

     

    Ich würde daher auch Aussagen während irgendwelcher Diskussionen nicht auf die Goldwaage legen. Nicht jeder gibt in jeder Minute hundertprozentig Durchdachtes von sich. Relevant ist, was letztendlich in Gesetzesvorlagen landet und beschlossen wird.

     

    Gleichzeitig sind dieselben Leute aber Meister darin, die Worte der anderen auf die Goldwaage zu legen.

     

    Nein, bitte gleiche Maßstäbe für alle. Bullshit abgelassen, für Bullshit in der Verantwortung.

     

    Aufgrund ihrer hohen Verantwortung beziehen die werten Abgeordneten ja auch hohe Bezüge.

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  6. vor 22 Stunden schrieb lrn:
    vor 22 Stunden schrieb karlyman:

    Ein (1!) Rotlichtverstoß als Beleg der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit (mit all ihren Folgen)...?  

     

    Mit Verlaub, aber das ist doch krank.

     

    Und kommt nicht mal von links, nicht von grün, sondern von einem CDU-Abgeordneten.

     

    daraufhin...

     

    vor 12 Stunden schrieb CvonderSee:

    Screenshot_20240323_202012_X.jpg

     

    Und der Urheber ist auch noch Sportschütze? :unknw:

     

    Wieder einmal ein Bestätigung für mich, daß bei der CDU wirklich Hopfen und Malz verloren ist. Die haben für mich schon lange jede Glaubwürdigkeit verloren.

     

    Danke @CvonderSee

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  7. vor 15 Minuten schrieb karlyman:

    Ein (1!) Rotlichtverstoß als Beleg der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit (mit all ihren Folgen)...?  

     

    Mit Verlaub, aber das ist doch krank.

     

    Und kommt nicht mal von links, nicht von grün, sondern von einem CDU-Abgeordneten.

     

    Man beachte die Argumentation:

     

    Zitat

    Das ist bestimmt einfach, weil dann das Technische Polizeiamt mitteilen kann: Der kann sich nicht einmal an die Straßen‐
    verkehrsordnung halten. Und dann kann er auch nicht legaler Schusswaffenbesitzer sein.

     

    Wenn man gleiche Maßstäbe an Politiker anlegt (Kann sich nicht mal an die StVO halten, wie dann an die Verfassung? Raus aus dem Parlament), könnte ich sogar gewisse Sympathien dafür entwickeln.

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  8. Ich hatte sowas neulich auch, in einem alten A-Schrank (wenn auch mit getrennt bedienbarem Riegelwerk), den ich als Pulverschrank nutze. Beim letzten mal war das Schloß ein klein wenig schwergängiger als vorher, nun ging plötzlich gar nichts mehr. Mit viel Geduld und einigen Faustschlägen zum Gängigmachen habe ich ihn doch noch aufbekommen.

     

    Diagnose: Schmierfett vom Gestänge hatte sich in die Bestandteile separiert, Öl ist am Gestänge runter ins Schloß gelaufen, hat dort zusammen mit Graphitstaub eine Pampe gebildet und das Schloß schwergängig gemacht.

    Schloß ausgebaut, mit Bremsenreiniger ausgewaschen, mit Petroleum alles Fett vom Riegelwerk entfernt, einige Kontaktstellen mit hitzebeständigem Marinefett wieder dünn gefettet, zusammengebaut, läuft wieder sanft und wie geschmiert. Ob ich der Schloßmechanik etwas Silikonspray gönne, oder Graphitpulver, oder es ganz ungeschmiert lasse, weiß ich noch nicht.

     

    Das nächste Mal würde ich sofort beim geringsten Anzeichen nachsehen, was in der Tür los ist.

     

    Die rechtlich korrekte und sinnvolle Lösung für eine vorübergehende Aufbewahrung der Waffen bei jemand anderem wäre übrigens nicht die befristete Überlassung (§12 Abs. 1 Nr. 1 a WaffG), sondern die ebenfalls -auch mehr als 4 Wochen - erlaubnisfreie Überlassung zur Verwahrung (§12 Abs. 1 Nr. 1 b WaffG)).

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  9. vor 6 Stunden schrieb lrn:

    Das Problem: Ich hab keine Ahnung mehr, was es für ein Holster ist... :confused: und kann daher keine Empfehlung aussprechen. Ich find keine Rechnung, keine Bestellbestätigung mehr, nix. Ist aber glaube ich ein älteres H&N Speedsec.

     

    Kaum sucht man, findet man schon eine Typenbezeichnung drauf: HS CW5

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  10. Eben deswegen. Mal eine Unmutsäußerung, deswegen kommt bei mir keiner auf die Ignorelist. Aber ständiges Geseier und Gestänker, das brauch ich mir nicht antun.

     

    Back to topic: Ich hatte mal einen Korth ALX (oder STX? glaub ich) zur Probe. Der paßte in mein Holster für S&W. Der Korth ist nicht mehr, das Holster schon.

     

    Das Problem: Ich hab keine Ahnung mehr, was es für ein Holster ist... :confused: und kann daher keine Empfehlung aussprechen. Ich find keine Rechnung, keine Bestellbestätigung mehr, nix. Ist aber glaube ich ein älteres H&N Speedsec.

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  11. Zitat

    Immer wieder kommen Menschen durch Sportwaffen ums Leben. Und immer wieder zeigt sich dasselbe Muster

     

    Ich kann den Artikel nicht lesen. Aber wenn die Dame analysiert und Muster erkennt, ist doch an sich gar nichts dagegen einzuwenden. Fakten und (bitte objektive!) Analysen tun der Sache gut.

     

    Bitte gleich weitermachen mit

     

    a) Messerstechereien

    b) Drogenkriminalität

    c) Drogentoten

    d) Pädophilie

    e) Gewalt in der Familie

    f) Verkehrstoten

     

    (aufgrund erheblich größerer Fall- und Opferzahlen bietet sich eine viel breitere Datenbasis) 

     

    und schauen, ob man da etwa auch Muster erkennen kann, und wenn ja, welche. Die Opferzahlen können dann die gesellschaftliche Dringlichkeit der erforderlichen Maßnahmen auf dem jeweiligen Feld diktieren.

     

    Allerdings befürchte ich daß plötzlich - falls je vorhanden - der Wille zur objektiven Analyse schwinden dürfte.

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  12. Habt Ihr schon mal überlegt, warum der §10 Abs. 1 AWaffV das bewußt offenläßt? Ja, genau. Weil es von der Schießstätte, von der Anzahl der anwesenden Schützen, deren Fähigkeiten und der geschossenen Disziplin abhängt.

     

    Das entscheidet ggf. die anwesende verantwortliche Aufsichtsperson oder der Standbetreiber nach eigenem Ermessen. Wenn Ihr Euch dazu trotz Sachkunde nicht in der Lage fühlt (die Antwort ist gerichtet an den Fragesteller und dessen Verein), dann könnt Ihr ja den Standbetreiber oder hilfsweise die Behörde (siehe §10 Abs. 1 S. 5 AWaffV) bitten, eine Mindestanzahl festzulegen... :unknw:

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  13. Nein, es ist nicht alles gesagt.

     

    Was fehlt: Die genauen Anforderungen an Art und Qualität der nachgewiesenen Schießnachweise legt der jeweilige Verband in seinen Bedürfnisrichtlinien fest. Im Falle des Fragestellers beim BSSB sind die gegebenen Auskünfte insoweit zutreffend, daß die Waffenart innerhalb des Grundkontingents unerheblich ist.

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