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P 8X

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Beiträge von P 8X

  1. Am 20.1.2024 um 14:33 schrieb gipflzipfla:

    Anschütz... schon immer etwas anders !

    https://meisterschuetzen.org/forum/thread/1230-anschuetz-und-armatix/

    Kommt mir keine davon ins Haus, auch wenn ich damit liebäugle.

    Und auch sonst ist das so eine Sache mit dem "Kundendienst" von Anschütz.

    Habe mir ein gebrauchtes KK-Anschütz-Gewehrchen zugelegt, System 64. Leider nicht kompatibel mit System 54,

    wie sich anläßlich meines anfangs mal zuhause vergessenen Verschlusses herausgestellt hat. Ich hätte einen 54er Verschluß geliehen

    bekommen, der aber leider nicht paßte. Gebrauchsanleitung war auch nicht vorhanden, und im Netz gibt es zwar welche

    zum Herunterladen, doch nicht für meine Waffennummer.

    Also versuchte ich bei Fa. Anschütz eine alte Gebrauchsanleitung zu bestellen.

    Versucht mal, dort anzurufen - ich glaube, die mögen keine Endkunden am Telephon.

    Also gemailt, nach 2x hin und her Waffennummer durchgegeben, um kostenpflichtige Zusendung des Heftchens gebeten.

    Antwort: diese Nummer gäbe es nicht. Das sei vermutlich kein Anschütz; ich solle Photos schicken.

    Ich habe das dann erstmal ad acta gelegt, weil ich inzwischen auch so klarkomme.

    Eine Neuwaffe dieses Herstellers kommt für mich definitiv nicht in Frage; erfreulicherweise gibt es Alternativen.

     

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  2. vor 8 Stunden schrieb Handgunner:

    bei dem ersten zitierten gespräch "nwr austausch" ging es wohl um das nationale waffenregister - da ist der vdb der richtige ansprechpartner als vertreter der händler und büchsenmacher. das ist absolut okay und in DER runde braucht es auch keine sportverbände oder das fwr.....nur um das ins rechte licht zu setzen.....

    Was spricht denn dagegen, daß wir alle, ob Händler oder Büchsenmacher, Schützen oder Jäger, die gleichen Interessen haben?

    Was nützt mir als Schütze, wenn mein Händler untergeht, oder mein Büchsenmacher dichtmachen muß?

    Haben wir nicht letztendlich alle die gleichen Interessen? Warum immer wieder gegen die eigenen Leute arbeiten?

    Manche haben den Schuß immer noch nicht wahrgenommen .. wie ahnungslos kann man eigentlich sein?

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    • Wichtig 2
  3. Ich würde es so formulieren:

    Ersatzteile aus der Bauzeit der eigenen Waffe verwenden.

    Also Erfurt zu Erfurt (offensichtlich nochmals ein spezielles Thema für sich), DWM für DWM, also grob bis in die 20er, und besonders was Magazine angeht!!!,

    von Simson keine Ahnung, und wer lange und viel schießen möchte: Mauser/Vopo und entsprechende Ersatzteile.

    Und dann gibt es immer noch manche Schätzchen aus der Frühzeit, die empfindlicher als andere sind. Und enger gepaßt. Viele Diven darunter.

    Aber es lohnt sich immer. Finde ich. Jedenfalls, wenn man diesem "anmutigen Kniegelenk" (Zitat VISIER-Spezial) verfallen ist.

    Viel Erfolg!

    • Gefällt mir 1
  4. Am 17.8.2023 um 22:37 schrieb Bettina Fischer:

    Spaß beiseite.

    M.E. machen 90% des WaffG wenig Sinn und halten einer realistischen Überprüfung nicht stand.

    Warum 3 HA als Grundbedürfnis bei Sportschützen?

    Sicherlich alles eine relativ willkürliche Festlegung, die in irgendeinem Ausschuss geboren wurde und den damaligen politischen Willen wiedergibt.

    Wie so vieles eben.

    Heute wäre es wohl eher 1 KW...

     

    In Rheinland-Pfalz/ RSB nicht ein HA.

    B-Liste? Fehlanzeige

  5. vor 2 Stunden schrieb IMI:

    Ich suche einen möglichst kleinen Tresor für eine Lanwaffe.

    Habt ihr bitte irgendwelche Links oder Tipps für mich?
    Danke.

    IMI

    Für was genau (Länge, Optik)?

    Und ein Tip von mir und von so vielen anderen vor mir:

    der erste Schrank ist immer zu klein!!!

  6. Am 26.5.2023 um 01:05 schrieb Rene2109:

    Wie stellt Dir Dein Verband denn aktuell Dein Bedürfnis aus? Woher weiß der Verband das Du jeden Monat 1x, bzw. 18x im Jahr mit einer erlaubnispflichtigen Waffe geschossen hast? Kann er dann ja gar nicht, weil er keine Ahnung darüber hat.

    Genau.

    Braucht er bisher ja auch nicht.

    Wenn ich ein neues Bedürfnis beantragen möchte, lasse ich mir die Schießnachweise vom Verein bestätigen, und schicke sie meinem Verband.

    Also was soll der Umweg über Verein --> Verband --> Amt, wenn ich den Erhalt meines Bedürfnisses nachweisen soll.

    Das geht unkomplizierter über Verein --> Amt. Der Verband hat nicht danebengesessen und zugeguckt.

  7. Am 23.5.2023 um 18:13 schrieb lrn:

    Genau so wie es geschrieben steht: Erst ab 2026 benötigst Du eine Verbandsbescheinigung, bis dahin reicht eine Bescheinigung des Vereins.

    "Sie müssen nachweisen, dass Sie in den letzten 24 Monaten regelmäßig den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe betrieben haben, und zwar

    mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum oder

    mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums"

     

    Wie soll mir denn mein Verband diesen Nachweis (ab 2026) erbringen? Der ist doch nicht mein Vereinsträger, und hat keine Ahnung, wie oft ich womit trainiert habe.

  8. Hallo ..

    ich habe mich dieses Jahr für einen Wiederladelehrgang angemeldet.

    Und lese jetzt eure Posts. Wobei ich nicht total unbeleckt bin, denn ich interessiere mich schon länger dafür.

    Was stimmt denn nun - lauter Annahmen und Meinungen, aber wer weiß wirklich etwas? Zum aktuellen Nachschlagen, bitte!

    Herstellen von Muni, die man (nicht) auf der Karte hat?

    Besitzen von Muni, die man (nicht) auf der Karte hat?

    Delaborieren? Weiterverwenden der Komponenten?

    Wie sieht es damit aus?

  9. Am 4.5.2023 um 19:47 schrieb Wolfgang Seel:

     

    Ein Rechtsstaat soll nach "Ermessen" einer Behörde seine Entscheidungen herbeiführen? 

     

    Ein Rechtsstaat führt nach "Ermessen einer Behörde" gar nichts herbei. Er ist ein Organ, das Richtlinien erlässt.

    Die die Behörde in ihrem Sinne interpretiert bzw. interpretieren kann. Jedenfalls tut sie es mitunter.

    Hinterher kann man als Betroffener ja Widerspruch bzw. Rechtsmittel einlegen.

     

  10. vor 11 Stunden schrieb Max Musculo:

    Egal on Overnite, Neu oder wie sie alle heißen, arbeiten mit einem lokalen Logistiker zusammen. 

    Bei uns ist das immer der gleiche und wenn man mal freundlich bei denen anfragt geht auch telefonische Avis oder Abholung im Lager. Zumindest hier bei meinem funktioniert das tadellos und ohne Mehrkosten. 

     

    Das Lager ist 10 Minuten mit dem Auto entfernt und bevor ich einen Tag Urlaub nehmen muss, fahr ich entspannt nach Feierabend oder zwischendurch vorbei und hole die Sendung ab. 

    Bei mir das Gleiche:

    freundlicher Kontakt zum lokalen Dienstleister, Abholung bis max. 17:30 Uhr, und ich kann es mir einrichten.

    Auch, wenn ich gut doppelt so lange dafür brauche als 10 min, immer die bessere Wahl.

    Beim Einliefern ebenso.

  11. vor 14 Stunden schrieb MrCoopa:

    Ob man Erbwaffen schießen darf habe ich keine Ahnung. Als Wiederlader sollte der Munitionserwerb zumindest kein Problem sein.

    Das Schießen von Erbwaffen zu anderen Zwecken als zur Feststellung des Zustandes bzw. der Funktionstüchtigkeit oder zum

    Bewertenlassen und Vorführen/ Verkaufen ist durchaus strittig, und, soweit mir bekannt ist, nirgends rechtlich geregelt.

    Damit wären kontinuierliche Nutzung oder auch Wettkampfschießen natürlich ausgeschlossen.

    Zudem hat jede Behörde einen Ermessensspielraum, WEIL es nicht geregelt ist. :glare:

  12. vor 1 Stunde schrieb Sal-Peter:

     

    WANN ENDLICH BEGREIFEN DIE DEUTSCHEN, dass "die Sportordnung" ALLEIN die WETTKÄMPFE regelt - aber nicht das Training?

     

    Vielleicht deshalb, weil es nirgends gelehrt wird? Und schon gar nicht in der Sachkunde ..

    Es ist ein Thema ,das diffus und unklar bleibt, weil es nicht behandelt wird.

    Warum das vielleicht so sein könnte, darüber möche ich hier nicht weiter spekulieren.

  13. vor 4 Stunden schrieb Jahtzee:

    Abgesehen von den oben genannten Punkten gibt es auch genug B-Liste Disziplinen in DSB Landesverbänden, bei denen ich auch mit den bösen Black Rifles Löcher stanzen kann.
    Aber das sind wohl keine echten Schotten - auch wenn sie im DSB schießen... :D

    Leider nicht in jeder B-Liste .. welch ein Unterschied zwischen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz (RSB).

    Letzterer ist so arm an B-Listen-Disziplinen, da kommen dir die Tränen.

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  14. Das Seltsame bei mir ist, daß ich erst seit ein paar Monaten anfange zu mucken, wenn es neben mir "knallt".

    Die ersten zwei Jahre hatte ich das erstaunlich gut im Griff als Anfänger, ich war mehr mit mir beschäftigt und

    im besten Falle versunken in das, was ich tat. Doch inzwischen hat sich das leider geändert.

    Und ich bekomme nichts, aber auch gar nichts ins Ohr reingesteckt, ich habe schon eine ganze Sammlung von

    diesen Stöpseln.

    Meditation? Yoga? Baldrian?

    Eine Katastrophe für meine Präzision.

  15. Am 1.4.2023 um 00:43 schrieb PetMan:

    3 meiner überkontingentwaffen schiesse ich im April auf der LM BDS direkt nacheinander auf dem gleichen Stand.Erst die Walther PP, dann den 1911er und am ende den 686. Brauche nur auf einen Termin fahren, muss nicht mal die Bahn wechseln oder abbauen und neu aufbauen. Hab da schon leute 6 oder 7 Waffen so nacheinander schiessen sehen. Wusste früher nur nie warum............heute weiß ich es.

    Sind die auch alle über ein BDS-Bedürfnis erworben worden, oder ist es egal,  in welchem Verband die Überkontingentwaffen beantragt wurden?

  16. Am 28.3.2023 um 11:49 schrieb Sachbearbeiter:

    Die Monatsfrist des § 20 WaffG ist in der Tat recht kurz, da nach einem Todesfall auch so viele andere Dinge zu regeln sind.

     

    Allerdings läuft diese erst ab Bekanntsein der Erbenstellung. Wenn ein Erbschein erst nach etlichen Monaten ausgestellt wird (kommt in der Praxis recht häufig vor), ist man also erst mal nicht unter Zeitdruck. Es ist aber auch dann natürlich gut die Waffenbehörde zu informieren, dass die Waffen alle da sind und weiterhin eine sichere Verwahrung derselben gewährleistet ist.

     

    In Eilfällen (Testament wird gleich aufgefunden) rasch handeln

    Wer bitte, als Partner (und / oder Erbe) des Verstorbenen, weiß darüber schon Bescheid?

    Und die ersten 4, 5, 6 Wochen nach Todesfall sind eine ganz spezielle Zeit, die man erstmal überstehen muß. Mit all ihren Anforderungen.

    Dann ist die Frist ohnehin meistens abgelaufen.

    Hat ja auch seine Gründe. Ein Schelm, wer Böses darüber denkt ..

    • Wichtig 1
  17. vor 4 Stunden schrieb chapmen:

    Sollte hier nicht das typische WO Bashing sämtlicher Parteien werden- ich finde es eher interessant das man stolz drauf ist von denen besucht zu werden die einem den Todesstoss versetzen....

    Etwa in dem Sinne?

    Ave Caesar, morituri te salutant?  :wacko2:

  18. Am 1.4.2023 um 13:08 schrieb chris_3:

     

    Gehört zwar nicht zum Thema, aber:

    Das stimmt nicht, im Gegenteil: tschechisch ist die einfachste der slawischen Sprachen. Und man bekommt slowakisch quasi gratis dazu.

    Sicher schwerer als französisch, englisch oder spanisch - aber definitiv einfacher als russisch, ungarisch chinesisch etc.

    Zwar immer noch ein bißchen OT, doch ich habe einen nahen Verwandten, der mit einer Tschechin verheiratet ist.

    Gut, weder er noch ich sind sprachlich irgendwie begabt. Ich tu mich besonders schwer, da hilft Abi mit zwei Fremdsprachen auch nicht viel.

    Er wiederum spricht durch die Praxis fließend Spanisch und Englisch. Aber Tschechisch? Nada ..

    Auch die Kinder wachsen ohne die "gefühlte Zumutung" auf.

    Gut, alles ist irgendwie relativ. :pardon:

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