Kiwi38
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danke für eure antworten. aber für mich dummy noch einmal: wäre es, unabhängig vom sportlichen schießen okay, wenn ich ein großes magazin für 25 schuß z. b. zum testen des gewehres oder was auch immer, auf dem schießstand benutzen würde?
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vor 8 Minuten schrieb CZM52:
alles klar, danke. habs gefunden
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vor 11 Minuten schrieb Schwarzwälder:
Allerdings gibt es inzwischen auch kurze GSG Stgw.44 Magazingehäuse-Magazine: https://www.sportwaffenshop.de/shop/Magazine/GSG-Magazine/Magazin-GSG-StG-44-10-Schuss?source=2&refertype=3&referid=3
Der Verkäufer warnt aber vorsorglich schon mal:
Originär kurze ab Werk wären womöglich besser? Das Magazingehäuseverbot beginnt schon, seltsame Blüten zu treiben...
ich habe zwei originalmagazine, die auf 10 schuß begrenzt sind und wesentlich kürzer als das "große" magazin sind. die wurden mit der waffe geliefert. also denke ich, dass diese "legal" sein müssten. diese magazine sehen genauso aus, wie die im sportwaffenshop. andere gibts leider nicht in dieser größe.
und über das thema magazingehäuseverbot will ich gar nicht reden. ich versteh es einfach nicht. ich glaube mittlerweile, dass es die politiker selber auch nicht mehr verstehen
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vor 1 Minute schrieb CZM52:
Was hast du den gelesen?
den §6 AWaffV
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vor 16 Minuten schrieb CZM52:
Das Wort Zentralfeuer ist dir dabei Aufgefallen?
das Wort Randfeuer hast auch gesehen?
wo soll mir das aufgefallen sein? im §6 AWaffV steht nichts über zentralfeuer- bzw. randfeuerpatronen
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wobei natürlich auch bei KK der §6 gilt mit 10 Schuss beim sportlichen Schießen
das ist schon klar, aber ich muss das gewehr einschießen, munition testen etc. ist also kein sportliches schießen
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hab ich. nicht nur einmal, sondern mehrere male
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vielen dank für deine spontane reaktion. woher hast du diese information? ich bin die gesetze durchgegangen, habe aber nicht entsprechendes gefunden
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Hiiiiiiiiiiiiiilfe
Wer kann mir weiterhelfen? In einem YouTube-Video zum Thema Waffenrechtsverschärfung wurde im Brustton der Überzeugung mitgeteilt, dass für halbautomatische Gewehre die Magazinbegrenzung auf 10 Schuß nicht gilt. Ist dies nun so richtig oder nicht?
Zur Info: Ich besitze ein StG 44 .22 lr von GSG
Bitte helft mir (evtl. mit Bennenung der gesetzlichen Grundlage). Vielen Dank
Randfeuerpatronen Magazinbeschränkung ja/nein?
in Waffenrecht
Geschrieben
dankeschön