daddelnaddel
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Das heißt also, dass die Genehmigungsbehörde im Einzelfall vom Waffenbesitzer höchstens einen Nachweis über seine Aktivität (und damit sein Bedürfnis) fordern kann und der Verein hiermit nichts zu tun hat, da der Schütze ja nicht zwingend dort trainieren muss/es auch woanders tun könnte?
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Hi liebe Sportschützen,
mein Vater ist seit Jahrzehnten inaktives Mitglied im Schützenverein. Jetzt bin ich auch neu im Verein und mir wurde mitgeteilt, dass alle inaktiven eigentlich die Waffe abgeben müssten und man dies nun auch kontrolliert (keine Ahnung, wer das tut).
Mit anderen Worten: Gibt es ein neues Gesetz, was eine Aktivität vorschreibt und ansonsten die Waffe einkassiert wird?
Viele Grüße
Waffe weg bei Inaktivität?
in Waffenrecht
Geschrieben
Also ein persönliches Schießbuch, was der Verein in regelmäßigen Abständen abzeichnet, ist empfehlenswert, richtig? Da muss eigentlich nicht jede einzelne Waffe drinstehen, sollte es aber nach den Ausführungen von Schwarzwälder?!
Wenn man sich also wie mein alter Herr als "inaktives Mitglied" mit verringertem Jahresbeitrag im Verein führen lässt, hat man das Bedürfnis für den Waffenbesitz quasi schon verloren bei einer Kontrolle?