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matokla

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Beiträge von matokla

  1. vor 8 Stunden schrieb sonnyboy:

    Bevor die Altvorderen des BSSB so eine Disziplin in die Sportordnung aufnehmen...

    Darum gehts nicht.

    Zitat: "So sprechen wir uns in Schützensolidarität für den Erhalt und die Förderung aller schießsportlichen Disziplinen aus."

    Das ist mehr, als zB. aktuell vom BDMP kommt. Und ich muss zugeben, dass der BSSB dadurch in meiner Achtung wieder gestiegen ist.

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  2. vor 12 Stunden schrieb sonnyboy:

    Diese "Gute Frau" sollte ersteinmal verhindern das solche Werbung unterbunden wird.

    Soll jetzt die Werbung verhindert werden oder das Unterbinden der Werbung?

    vor 12 Stunden schrieb sonnyboy:

    Verkauf ohne Kontrolle der Legitimation

    Welche "Legitimation" brauche ich denn zum Erwerb eines Werkzeugs?

     

    Allgemein wunderbares Beispiel für die schöne deutsche Kultur des gegenseitig Ankackens ala "Wieso wollense mir was verbieten; sollense doch erstmal dem da was verbieten".

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  3. vor 11 Stunden schrieb Proud NRA Member:

    Jedenfalls dürfte eine Sammlung "Nach damaligem Waffengesetz freie Pfeilabschussgeräte 2000-2020" in fünfzig Jahren weitaus einzigartiger sein als die x-te Sammlung "Ordonnanzwaffen Preußens".

    Das hätte vielleicht ausserhalb von Berlin unter Vorlage eines gut formulierten Gutachtens sogar klappen können, die Dinger auf Rot zu behalten. Da brauchts aber auch schon eine gute Portion Chutzpe dazu. Ich weiß nicht, ob ich die gehabt hätte.

  4. Vor einem halben Jahr in Nürnberg:

     

     

    Ganz zu Anfang offenbart die Polizeisprecherin, dass sie den Unterschied zw. verbotenem Gegenstand und Führverbot nach §42a nicht kennt. Und bei 2:19 kommt mein Highlight: der stolz präsentierte beschlagnamte Nagelknipser.

    Und da kommt ihr jetzt mit so kompliziertem Kram, wie "Kubotan"? :lol:

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  5. vor 15 Stunden schrieb karlyman:

    Sieht nach 4 LG, 1 LP, vermutlich 1 freie VL-Pistole aus.

    Und das Teil, das da unten im Bild so neckisch aus dem Holster blitzt, ist wahrscheinlich eine Umarex GP DA 9, eine PTB in 9mm P.A.K

    Griffschale und Decocker sehen jedenfalls danach aus. Ist wohl der Grund, warum man sie nicht stolz in voller Größe präsentiert, sondern zu dreiviertel im Holster versteckt.

    Mann, sind die Bilder peinlich!

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  6. vor 5 Minuten schrieb Schwarzwälder:

    Es ist ein bisschen schade, dass dieses an sich sehr wichtige Thema nun in's Trollige abgleitet. Praktikant Albert ist hier gut bedient worden...

     

    "Praktikant" Albert hat selber zugegeben, dass er zu faul zum Selber nachlesen war....Halt nein, war ja zu klein geschrieben, die Bücher zu schwer zu halten und das alles ohne Bilder....

    Albert hat ja leider auch kein Internet...oh, wailt....

    Und wer jetzt darauf hinweist, dass das alles vorne und hinten stinkt, ist der Troll? Echt jetzt?

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  7. vor 8 Stunden schrieb Albertskauf:

    PS: Falls komische Fragen aufkommen; Ich bin kein Waffenbesitzer. Mache aber ein Praktikum bei einer Waffenbehörde, die mir meine Fragen nicht beantworten können.    

    Du machst ein Praktikum bei einer Waffenbehörde, die dir diese relativ einfachen Sachverhalte nicht erklären kann?

    Sorry, ich glaube dir kein Wort.

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  8. vor 21 Stunden schrieb Pikolomini:

    Wenn Du, egal wann, mit einem bestimmten Alkohalspiegel lebst zeigt das, daß Du zumindest Alkohol also eine Rauschdroge , konsummierst und daher die Gefahr besteht, das Du das auch machst, wenn Du die Verfügungsgewalt über Waffen ausübst. Das gilt es aber zu verhindern.

    Du meinst also, nur ein 100%iger Abstinenzler sollte Waffen besitzen dürfen?

  9. vor 10 Stunden schrieb Pikolomini:

    ..warum ich der Meinung bin, daß Waffen und Alkohol nicht zusammen pssen.

    Nein. Du bist der Meinung, es müsse eine gesetzliche 0 Promille Regelung für den Transport nicht zugriffsbereiter Waffen her.

    Und hast immer noch keinen vernünftigen Grund, oder einen Vorfall aus der Vergangenheit genannt, aus dem du deine Forderung herleiten könntest.

    "Alkohol verändert das menschliche Verhalten..." ist zu allgemein

    vor 3 Stunden schrieb geissi:

    Bei mir ganz einfach: Umgang mit Waffen = 0 Alkohol. Da brauche ich gar nicht weiter drüber nachzudenken.

    Das ist bei mir genauso, aber darum geht es nicht. @Pikolomini fordert eine gesetzliche Regelung, die es nicht braucht, weil diejenigen, die mit Waffen nicht verantwortungsvoll umgehen, sowieso mit den § 5 und 6 über kurz oder lang ausgesiebt werden.

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  10. vor 1 Stunde schrieb Pikolomini:

    " Hoffentlich "!

    Warum? Welche Gefahr geht von einem Menschen aus, der mit einem gewissen Promillewert, aber nicht betrunken eine Waffe in einem verschlossenen Behältnis transportiert? Wieviele Delikte kannst du aufzählen, die vermieden worden wären, wenn es nur endlich schon 0.0 Promille als gesetzliche Vorschrift beim Transport von Waffen gäbe?

     

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  11. vor 3 Stunden schrieb Peter Fischer:

    [sehr viel Text]

    Ich glaube, du bist ein sehr unangenehmer Rechthaber, der hier den Faden zum Anlass genommen hat, ein bisschen mit seinem "tollen" Aufbewahrungssystem anzugeben, dass er mit seinem Nachbarn und seinem SB ausgeheckt hat und der nun sauer ist, dass das hier nicht wie erwünscht ankommt.

     

    BTW: Sich darauf rauszureden, dass man ja nicht "Schwachkopf" gesagt habe, sondern nur "Schwach...k" schrub, hat das geistige Niveau eines Fünfjährigen.

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  12. vor 7 Stunden schrieb Peter Fischer:

     

    Es geht hier im Forum auch nicht um die Frage "Was hätten wir in diesem Fall tun können?", sondern um die Selbstreflexion und die Lehren aus dem Vorfall, und das ist primär der physische Zugang zu Waffen und Munition, durch die Kenntnis wo der Schlüssel ist oder wie die Code -Nummer lautet oder wo Schlüssel und/oder Code zu finden ist - das ist schon alles - was aber die allermeisten hier nicht realisieren wollen.

     

     

    Meiner Meinung nach kann man als LWB aus dem Vorfall gar keine Lehren ziehen. Der legale Besitz ist vom Illegalen, was die Aufbewahrung von Waffen und Munition betrifft, vollkommen entkoppelt.

    Der Besitzer illegaler Waffen wird ganz sicher keinen Gedanken an die waffg-konforme Aufbewahrung verschwenden, denn er macht sich bereits durch den Besitz strafbar. Also liegen die Dinger in der Küchenschublade oder sonstwo, wahrscheinlich geladen oder die Patronenschachtel zumindest gleich daneben. Mit Safes, deren Schlüssel und Codes wird sich da doch gar nicht befasst. Kostet doch nur unnötig Geld.

     

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  13. vor 21 Stunden schrieb Tatonka:

    Das gesteigerte schießsportliche Bedürfnis, das die Überschreitung des Grundkontingents rechtfertigt, muss damit fortbestehen und für jede einzelne Waffe glaubhaft gemacht werden. (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 23.06.2021 – 6 S 1481/18 –)

    Nur in BW und NRW, soweit ich weiß.

    Jedenfalls nicht in Bayern. Hier reicht die regelmässige Teilnahme an Wettkämpfen mit der Waffenart (Kurz/Lang).

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  14. vor 45 Minuten schrieb Pikolomini:

    Helft mir auf die Sprünge.

    Er wird zur Terrorgefahr in D befragt (ist halt auch Journo und somit Experte für Alles...) und bringt in dem Zusammenhang unser WaffG ins Spiel, dass ja erlauben würde, dass sich mögliche Täter mit freien Waffen eindecken, weil da ja soo viele Lücken seien.

    Erstens: wo sollen die Lücken in unserem vernagelten Waffenrecht, in dem mehr verboten als erlaubt ist, denn sein? Was will der? Besitzkarte für Küchenmesser?

    Zweitens: Terroranschläge mit freien Waffen? Gehts dem noch gut?

    Drittens: Terroristen halten sich nicht ans WaffG - was soll dann da der Verweis in diesem Zusammenhang?

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