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sealord37

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Beiträge von sealord37

  1. Am 9.5.2024 um 16:11 schrieb BJ68:

    Naja....zum einen wäre ich mal gespannt wie Du den Punkt "1.3.4 Gegenstände, bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann" aus der Anlage II zum WaffG in Verbindung mit dem §1 Abs. 2 Nr. 2 umgehen kannst...denn wenn man den §§ wörtlich nimmt, dann mutiert eine Dose Haarspray vor das man ein brennendes Feuerzeug hält, beim Betätigen des Knopfes jedes mal zu einem verbotenen Gegenstand

     

    Brauch ich für meinen Propanbrenner ne BKA Erlaubnis? Wie krieg ist die Pulle in den Einser?

  2. Am 10.5.2024 um 00:19 schrieb scynet:

    Selbstmord durch Einstellen der Nahrungsaufnahme wegen eines in der Zukunft eventuell geschehenden Ereignisses ist ein Zeichen schwerer Erkrankung

     

    Auf jeden Fall mangelnde persönliche Eignung, falls es mal was beantragen will. 

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  3. vor 14 Minuten schrieb Proud NRA Member:

    Man hat gerade keine politischen Ambitionen, will aber irgendetwas, das sich im Spiel so anfühlt als ob. In manchen Fällen eben mit dem Austesten an und für sich völlig harmloser Grenzverletzungen dem Büttel gegenüber.

     

    Daran ist an und für sich nichts Schlechtes, aber die Wahrscheinlichkeit, dass jemand über so etwas zu einem ernsthafteren Zugang kommt, scheint mit gering. Im Gegenteil: Das ist eher das Ventil, mit dem sich manche Leute leicht von sinnvolleren Ambitionen ablenken lassen.

     

    Soll von  mir aus jeder machen, nur das Breittreten von solchen Dingen kann problematisch werden. Bei euch in Amerika wahrscheinlich eher nicht, aber hier schon.

  4. vor 1 Minute schrieb gipflzipfla:

    die Sache mit dem Bedürfnis, welches mir dann Irgendwer nach mindestens 12 Monaten Abhampelei in irgendeinem "Verein" zuspricht oder es, aus seiner Laune heraus!, ablehnt...

    Was soll ich zu dem Theater noch sagen... (Keine Frage !, lediglich meine Feststellung)

     

    Was genau hast du denn festgestellt? Kennst du jemanden, der nach 12 Monaten Training im Verein oder "Abhampelei", wie du es nennst, aus einer Laune heraus abgelehnt wurde? Falls ja, mit welcher Begründung und hat er es dabei belassen? Wie hat der Verband reagiert?

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  5. vor 1 Stunde schrieb BJ68:

    Warum muss da alles und jedes unter Sport eingeordnet sein

     

    Weil das Bedürfnisprinzip numal Gesetz ist, finden wir alle doof, aber selbiges unter Ausnutzung von Lücken zu umgehen und diese auch noch dem Gegner auf dem Silbertablet zu präsentieren kann jetzt wirklich nicht der Weg zu einem liberalerem Waffenrecht sein.

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  6. vor 10 Stunden schrieb BJ68:

    vielleicht haben die keine Lust auf Vereinsmeierei, die dortigen Denunzianten und Paragraphenhengste, den Vereins- und Schießzwang, inklusive Bedürnfnismist

     

    Ich glaube es ist bei vielen einfach, dass sie gar nicht wissen, wie oder dass man überhaupt zu waffenrechtlichen Erlaubnissen kommt. Dann natürlich eine gewisse Bequemlichkeit und dieses ".....machen wir nächstes Jahr, jetzt erstmal....." oder der Klassiker  "wenn die Kinder groß sind".

    Es gibt immer noch Leute, die meine  Jagdschein und Jagd seien nur was für Adlige und mit abartigen Kosten verbunden, das muss aber nicht zwingend so sein. Wieviele unter den Jägern hier sind denn wirklich adlig? ;-)

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  7. vor 10 Stunden schrieb Bettina Fischer:

    Mittelfristig wird das WaffG so enden wie das Canabisverbot - mit einer zunächst kontrollierten Freigabe.

     

    Wäre zwar erfreulich, aber mir ist nicht ersichtlich, woraus du das schließt. Das WaffG ist ein prima Instrument für Politiker, um mit reiner Symbolpolitik und ohne sich an irgendwelchen Erfolgen messen lassen zu müssen, den schlicht gestrickten Bürgern vorzugaukeln, man würde sich für deren Sicherheit einsetzen. Deswegen wird frühestens was gelockert, wenn es nichts mehr zu verschärfen gibt. Das Problem ist: die Leute wollen es so.

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  8. vor 12 Stunden schrieb JoergS:

    Ein neues Waffengesetz ist NICHT in Sicht, wir haben ja jetzt den VDB und der hat die letzten beiden Initiativen (Seehofer und Faeser) erfolgreich abgewehrt, mit guter Lobbyarbeit und aggressiver Taktik.

     

    Du glaubst also, Nancy und co lassen sich von einer, für mich durchaus ansprechenden, für andere eher nicht, VDB-Kampagne abschrecken?

    Dann kann ich mir gut vorstellen, dass du auch das:

    vor 12 Stunden schrieb JoergS:

    Das ist nicht mehr die eher "linke" CDU unter Merkel. Ich glaube nicht, dass Merz und Linnemann die Waffenbesitzer zur AfD treiben wollen. 

    glaubst.

    Nur glauben kannste da wo die Fenster bunt, sind im Waffenrecht nutzt das nix und das wird verschärft, wenn sich die entsprechenden Parteien dadurch Zuspruch erhoffen, auch und gerade die CDU tickt so, ob sie nun noch genauso links ist wie unter Merkel oder in homöopathischer Dosis etwas von ihrem Markenkern zurückgewonnen hat. Ob da ein paar der wenigen LWB zwischen CDU und AFD schwanken spielt keine Rolle.

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  9. vor 13 Stunden schrieb mwe:

    dass immer mehr Leute erfahren, wie übertrieben restriktiv die WaffG-Gebung in DE läuft. Mit der Konsequenz, dass immer mehr Leute auf unserer Seite sind.

     

    Da hab ich meine Zweifel. Die meisten Leute haben keinen Bezug zu und kein Interesse an Waffen und der Anteil der "Kein Mensch braucht..." Argumentierer ist nicht zu unterschätzen.

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  10. vor 14 Stunden schrieb JoergS:

    Es ist Grundlage meines Geschäfts, Lücken im Waffengesetz aufzuspüren und auf dieser Basis kreative Nischenprodukte zu kreieren.

     

    Schön, dass das für dich ein gutes Geschäft ist, du weißt aber auch, dass aufgedeckte Gesetzeslücken immer ein willkommener Anlass sind, sie zu schließen und dabei auch gleich ein bisschen mehr zu regulieren. Zumindest wird es gern versucht. Deshalb fällt es dir sicher auch nicht schwer zu verstehen, dass andere Leute diese Lücken lieber weiterhin unter dem Radar sehen wollen. Eine Innenministerin, eine übereifrige Behörde oder Gericht....und schon definiert jemand um, was "Herstellen" "Erwerben" usw. heißt. Ist ja nicht so, dass da nicht schon die verrücktesten Sachen rausgekommen sind, Schlüsselurteil, damals das faktische HA-Verbot für Jäger und die Umdeutung von "Überlassen" bei einem Erinnerungsfoto. 

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  11. Am 3.5.2024 um 22:35 schrieb Elo:

    Überraschend, wie lässig man sich die Befugnis wünscht, Bürger ohne Begründung bei der Behörde antanzen zu lassen?

     

    Vorgeschoben, nix weiter. Die Behörde könnte auch ohne Begründung Bürger bitten, persönlich zu erscheinen. Mit der Aussicht, dann nicht ewig auf die Bearbeitung zu warten, würden die meisten wohl liebend gern antanzen. Nur haben die Behörden mit Sicherheit gar nicht die Zeit und die Kapazität, ständig Publikumsverkehr zu bearbeiten und mit dem "Begründungsaufwand" bzw. fehlender Rechtsgrundlage, lässt sich natürlich leichter erklären, warum von persönlicher Vorladung kein Gebrauch gemacht wird.

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  12. vor einer Stunde schrieb Proud NRA Member:

    Es geht um den Betrieb eines Spielzeugs und das Vorführen des (in der Tat doofen) Gesetzgebers und Amtsschimmels.

     

    Und man gibt Nancy damit eine Steilvorlage, das WaffG unbedingt noch ganz schnell zu ändern. Denn diese Lücke, mit der sich Reichsbürger und Rechtsextremisten jetzt auf die Übernahme vorbereiten, muss unbedingt geschlossen werden! Ein paar Medienberichte der bekannten Qualität und jeder Depp wird den Handlungsbedarf erkennen, da kann die FDP dann auch nix mehr machen.

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  13. vor einer Stunde schrieb Elo:

    Ferner hat der Kläger die Schreckschusswaffe in der Schule auch nicht zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang geführt. Gemäß Ziffer 12.3.1 WaffVwV ist ein Bedürfnis im Sinne des § 12 Abs. 3 Nr. 1 WaffG, wenn es - wie hier - keiner Erwerbs- und Besitzerlaubnis bedarf, nach der Zweckbestimmung der Waffe nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.1 festzustellen. Danach sind Schusswaffen Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. Laut Ziffer 2.6 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 der Anlage 1 zum WaffG sind Schreckschusswaffe Schusswaffen mit einem Kartuschenlager, die zum Abschießen von Kartuschenmunition bestimmt sind. Da die Schreckschusswaffe in den Theaterproben und -aufführungen gerade nicht zum Abschießen von Munition diente, erfolgte die Verwendung außerhalb des vom Bedürfnis umfassten Zwecks

    Sind dann Filmdrehs oder eben Theaterstücke nur noch dann erlaubt,  wenn mit der Waffe auch wirklich geschossen wird? Was ist mit dem Foto fürs Kinoplakat, muss da auch geschossen werden?

    Oder beim führen von Schreckschusswaffen zum Selbstschutz, da bleibt ja normalerweise der Finger auch gerade

  14. Am 1.5.2024 um 01:14 schrieb Last_Bullet:

     

    Unterstellung pur. Belege?

    Natürlich.  Erstmal muss ja ein erwerbsberechtigter Ehegatte da sein.  Dann entweder Jäger oder das Erwerbsstreckungsgebot greift. Jetzt stellt sich die Frage,  wie oft ist das schon vorgekommen und hatte derjenige dann wirklich noch Zugriff auf die Waffen? Was ja dann illegal wäre und illegal scheint ja niemanden zu interessieren. Nächste Frage wäre,  wie oft ist es aus so einer Konstellation schon zu einem Verbrechen gekommen? Und wie verhält sich das prozentual zu migrantischen Messerstechereien?

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  15. vor 13 Minuten schrieb ThomasMueller:

    Wenn es  überhaupt keinen Sicherheitsgewinn gibt, lieferst du dem Waffenverbot das erste Argument.

     

    Nö, ein Argument wird daraus nicht. Das Bedürfnisprinzip ist höchstens eine Bremse, die es bequemen Leuten leichter macht, sich was anderes zu suchen. Oder gleich auf dem Schwarzmarkt nachzufragen.

     

    vor 15 Minuten schrieb ThomasMueller:

    denen kann ich nicht vermitteln, dass man Waffen einfach so erwerben und besitzen kann.
    Wer das glaubt träumt rum, es muss eine Kontrolle und Regelung geben.

     

    Natürlich, Registrierung, Zuverlässigkeit überprüfen... da ist nix gegen einzuwenden. Den größten Effekt auf die Sicherheit hat wahrscheinlich noch die Registrierung und Eintragung in die WBK selbst, um zu vermeiden, dass die Dinger überall in Umlauf kommen, wie Schwarzmarktwaffen. Der Rest ist Symbolpolitik. 

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  16. vor 51 Minuten schrieb ThomasMueller:

    Keine Partei, auch nicht Blauen , wird vom Bedürfnisprinzip in der jetzigen Form abweichen.
    Aber die ganz Gängelei danach könnte man schon loswerden, ohne einen Verlust an Sicherheit oder zusätzlicher Gefährdung befürchten zu müssen.

     

    Wobei gerade das Bedürfnisprinzip keinen Sicherheitsgewinn bringt. Zuverlässigkeit schon eher, aber jemand, ob der Waffen haben will nun noch in einen Verein eintritt und ein bisschen trainiert, ändert nichts an seinen Absichten. Und eine Waffe, auch ohne Bedürfnis, im Besitz eines rechtschaffenden Bürgers ohne böse Absichten ist weniger Risiko, als die Waffe in Händen eines durchgeknallten Polizisten.

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  17. Am 24.4.2024 um 11:04 schrieb Proud NRA Member:

     

    Beweise mir jemand eindeutig die Unschuld der Annalena Charlotte Alma Baerbock bezüglich des Vorwurfs, dass sie beabsichtigt, mittels eines Besens zur Walpurgisnacht zum Blocksberg zu fliegen und da Geschlechtsverkehr mit dem Teufel zu haben. Tausend Euro für jeden bar auf die Hand, der mir beweisen kann, dass sie das nicht in ihrem Geiste, ausgesprochen oder nicht, zu dem Zeitpunkt, zu dem ich dieses schreibe, beabsichtigt.

     

    Lass uns das Beweisverfahren eröffnen: in Kuzversion, wer schwimmt, ist schuldig! Ist wahrscheinlich genauso schwer wie kalte Ente

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  18. vor 3 Minuten schrieb Hunter375:

    umsonst sind nicht genügend Polen zum Arbeiten und Leben in Deutschland.  Wer von den hier lebenden Polen will noch zurück in die alte Heimat?

     

    Natürlich, wenn du dir in neuer Heimat ein Leben aufgebaut hast, dann bleibst du auch. Die Polen, die ausschließlich zum Arbeiten nach D kommen, sind aber ganz schön wenig geworden. Das machen jetzt andere.

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  19. Am 20.4.2024 um 13:35 schrieb Hunter375:

    Und das was man in Polen oft als Wohneigentum betrachtet würde man hier als Bruchbude einstufen.

     

    Fahr mal hin, du wirst erstaunt sein. Ist schon seit Jahren nicht mehr so. Insbesondere auch die Städte, wenn du dir Slubice und Frankfurt/Oder anguckst, da fragst du dich welche Seite jetzt Polen ist.

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  20. vor 19 Minuten schrieb mühli:

    Würde ich von einem Einbrecher überrascht bzw. rechtzeitig wach, kann die Pistole greifen und trotz Drohung meinerseits, greift mich der Einbrecher trotzdem mit dem Messer an, dürfte ich auch auf ihn schiessen.

     

    Wie dann dies vor Gericht gewertet wird, ist wiederum eine andere Sache. Dort wird dann sehr genau abgeklärt ob eine Schussabgabe auf den Einbrecher in der spezifischen Situation gerechtfertigt war oder eben auch nicht.

     

    Ehrlich gesagt bin ich froh, dass ich nie in einer solchen Situation war und ich möchte es auch nicht erleben müssen. Egal wie es vor Gericht rauskommen würde, es wäre bestimmt eine sehr unangenehme Erfahrung.

     

    Die Erfahrung wäre möglicherweise noch deutlich unangenehmer, wenn du nicht schießt. Denn wenn  dich der Einbrecher mit einem Messer angreift, bestielt er hinterher wahrscheinlich deine Erben. Es sei denn du hast Glück und irgendwer kriegt es hin dich wieder zusammenzuflicken und die zerfetzten Organteile halbwegs funktionierend zusammenzupuzzeln. Dann kannst du vielleicht als Schwerstbehinderter dich darüber freuen, dass kein Gericht irgendwas negativ werten konnte.

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  21. vor 3 Minuten schrieb s_f:

    Als Sportschütze musst du dir im Zweifel immer anhören lassen, dass du ja Notwehrrecht in der Waffensachkunde dran hattest - da sollte man aus meiner Sicht schon sehr picky sein mit den Formulierungen, auch wenn das erbsenzählerisch wirken kann.

    Wir sind ja hier nicht vor Gericht und Mausebär weiß genau was gemeint war.

     

    vor 3 Minuten schrieb s_f:

    Aber vielleicht wären aktuell fortlaufende, nicht aufhörende Beleidungen (keine abgeschlossene, erfolgte Beleidigung!) ein gegenwärtiger Angriff auf die Ehre

     

    Selbstverständlich! Das wäre eine notwehrfähige Form des Angriffs auf die Ehre. Aber jedem hier sozialisierten Menschen sollte klar sein, dass eine Verteidigung mittels tödlicher Gewalt hier fehl am Platze ist. Das brauch man eigentlich nicht schriftlich. Allerdings gibts inzwischen auch genug Leute, denen das Messer recht locker sitzt und die es für völlig normal halten, nach einer vermeintlichen Beleidigung ihre Ehre durch abstechen des Gegenübers wieder herstellen zu müssen. 

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  22. vor einer Stunde schrieb Mausebaer:

    Damit es in D. eine Notwehrhandlung sein kann, muss es eine Verteidigung sein und diese muss zusätzlich notwendig sein, um den gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Das Abwiegen der Rechtsgüter hast Du bei Notstand. Bei Notstand hast Du keinen Angriff.

     

    Nichts anderes hat er geschrieben:

    vor 2 Stunden schrieb karlyman:

    Hier darf nur kein grobes Missverhältnis zwischen angegriffenem Rechtsgut und Notwehrhandlung bestehen. 

     

    Das bedeutet, was sich eigentlich von selbst verstehen sollte, dass man eine Beleidigung nicht mit 10mm Auto beantwortet. Allerdings könnte dieser Punkt für sich auf Notwehr berufende, noch nicht so lange hier Lebende wichtig werden.

  23. Am 5.4.2024 um 10:05 schrieb ED2:

    Die einen sagen: "Jene schnackseln halt zu viel", die anderen sagen: "Solche benötigen aber pro Kopf so viele Ressourcen wie 100 Stück von den jenen".

     

    Das spielt aber keine Rolle, wenn sich zweitere exponentiell vermehren. Ressourcen hin oder her, wenn in der Folge für immer mehr Menschen kein Platz in der Gesellschaft ist, womit sollen die sich sinnvoll beschäftigen?

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