astra0579
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vor 38 Minuten schrieb suerlänner:
Die 22er ist also nicht deine eigene Waffe?
Ne, das ist die Vereinswaffe. Ich selbst habe eine Büchse in .308.
Da aber die Schiessbahn der BW leider lang nicht zugänglich war , in ich auf die .22er ausgewichen.
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vor 10 Minuten schrieb suerlänner:
Es geht um Waffenart. Das heißt, lang oder kurz.
Verstehe ich evtl. den Paragraf 14 , Absatz 4 da falsch , da ist von eigenen erlaubnispflichtigen waffen die Rede . Oder bezieht sich dies nur auf das Bedürfnis zum Erwerb und nicht zum Fortbestand ?
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Hallo zusammen,
bei mir sind fünf Jahre vergangen, seit Ausstellung der ersten WBK. Nun steht eine waffenrechtliche Bedürfnisprüfung an .
Also habe ich fix meinen Schiesssportleiter des VdRBW angemailt, dieser hat die erforderliche
Bescheinigung an das Ordnungsamt gesendet.
Ebenso wurde bestätigt , dass ich regelmäßig mit erlaubnispflichtigen waffen trainiere
Die Behörde hat mir den Eingang der Bestätigung nun übermittelt , möchte aber entweder Kopien des Schiessbuchs , Kopien der Vereinskladde oder eine Auflistung der Schiesstermine.
Ich will sicher keinen unnötigen Streit mit der Behörde, kann diese Praxis aber keinesfalls verstehen .
Ich habe auf wbk gelb eine Büchse in .308, konnte aber in der besagten Zeit lediglich .22 lfb schiessen , dies regelmäßig . Gilt hier auch der passus der eigenen Waffe , oder reicht hier die Kategorie aus ?
danke im Voraus
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vor 8 Stunden schrieb callahan44er:
Link?
Bin mal so frei, https://www.eisenbach-tresore.de/Waffenschrank/Waffenschrank-Stufe-A-nach-VDMA-24992/Waffenschrank-Grad-0-4-EN-1143-1-Elo.html
Bedürfnis , Nachweise werden verlangt
in Waffenrecht
Geschrieben
Ich habe ja mir eigenen waffen geschossen , nämlich mit beiden kurzwaffen.
Auf der gelben steht bisher nur die .308. Da gibts keine Nachweise in den letzten 24 Monaten. Ich habe zwar auf einem Stand der Jäger ab und an geschossen , da gibts aber keine Stempel oder ähnliches.
Es wäre mir aber auch neu , dass ich mit jeder waffe die Nachweise bringen muss . Wie soll man denn das erbringen , wenn man die gelbe wbk voll belegt hat ?
Bis ich ins Gesetz gesehen hab, war ich mir sicher , dass der Nachweis nur für die Kategorie erbracht werden muss (kurz / lang) und nichts spezifischeres