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Beiträge von GunsRus
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"Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten!"
Ich glaube diesen Lumpen kein Wort!
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VP9 Ultra Match Trigger, Sear Spring Kit
https://www.hkparts.net/shop/pc/Ultra-Match-Spring-Set-VP9-VP40-VP9SK-367p17222.htm
Das benötige ich auf jeden Fall 2x
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Meine Behörde hat jede meiner Waffen auf Grün gleich komplett eingetragen.
Dazu habe ich lediglich eine Kopie der Rechnung mit Daten der bereits gekauften Waffe abgegeben.
Die Kopie der WBK nebst Kontaktdaten meiner Behörde habe ich dann dem Händler zukommen lassen woraufhin er die Waffe versendet hat.
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vor 33 Minuten schrieb Derkönig:
(auf 6 DSB Scheiben je 5 Schuss)
Auf welche DSB Scheiben?
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Muss als Einzellader auf Gelb, da zwar Vorderlader aber nach 1871 entwickelt.
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Bist du sicher, dass sich überhaupt zwei Luftgewehre im Nachlass befanden?
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Mein letzter Eintrag auf Gelb:
9 Minuten, inklusive Weg vom Auto ins Amtszimmer und zurück.
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Ich selbst habe jedesmal ein gewisses Unbehagen, wenn ich früh als erster beim Schießstand eintreffe.
Mehrere Taschen und Koffer mit Waffen und Munition, da kann man schnell zum Ziel werden, wie man an diesem Beispiel sieht.
Zum Glück verbietet mir das Gesetz eine Waffe zur Notwehr am Mann zu tragen.
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Vielleicht war dir die Heimfahrt auch einfach zu lang.
Über Nacht dürftest du ja auch bleiben.
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vor 7 Stunden schrieb Sebastians:
Ach ja: Unsinnige, absolut überflüssige Regel.
Findet meine Frau nicht.
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BDS K1.11
ZitatDie Standaufsicht bzw. der Schießleiter hat sich von der Sicherheit bezüglich der
abgelegten Waffen und von der Sicherheit auf dem Stand zu überzeugen, bevor er den
Stand zur Trefferaufnahme freigibt. Dies beinhaltet eine angemessene Zeit für den
Schützen zum Entladen und Ablegen bzw. Wegpacken der Waffe und die
anschließende Kontrolle der Situation durch den Standverantwortlichen.DSB 0.2
ZitatDie Standaufsicht bzw. der Schießleiter hat sich von der Sicherheit bezüglich der
abgelegten Waffen und von der Sicherheit auf dem Stand zu überzeugen, bevor er den
Stand zur Trefferaufnahme freigibt. Dies beinhaltet eine angemessene Zeit für den
Schützen zum Entladen und Ablegen bzw. Wegpacken der Waffe und die
anschließende Kontrolle der Situation durch den Standverantwortlichen. -
Zitat
wenn Munition unter Verletzung der Anzeige- und Nachweispflicht des § 36 Abs. 3 S. 1 WaffG in einem der Waffenbehörde nicht gemeldeten Behältnis aufbewahrt wird – selbst wenn die Aufbewahrung in einem solchen Behältnis (materiell betrachtet) i. S. d. § 13 Abs. 3 AWaffV a. F. möglich wäre.
Ehrlich gesagt verstehe ich dies auch so, dass ein Behältnis zur Aufbewahrung nur dann genutzt werden darf wenn dieses der Behörde gemeldet wurde.
Das wäre ja mehr als sinnbefreit!
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vor 49 Minuten schrieb Quwertzuiop:
Ist die Aufsicht eigentlich verpflichtet, sich vor dem Wegpacken der Waffe durch einen Schützen vom Ladezustand zu überzeugen?
Zumindest beim DSB und BDS schreibt dies die Sportordnung vor.
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Erinnert mich gleich an das Video von "John" von Active Self Protection aus Panama letztes Jahr.
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vor 22 Minuten schrieb adsc:
Natürlich, aber wenn du wirklich der einzige bist mit Wasser, Strom und Lebensmitteln weit herum, dann hast du eben schon in Punkto Familie/Nachbarschaft/Gemeinde versagt.
Hä?
Wenn wir von Krisenvorsorge sprechen, dann schließt das logischerweise meine Familie ein.
Denn für niemand anderes tut man so etwas...
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vor 44 Minuten schrieb adsc:
Wenn nämlich jemand weiss, dass du Waffen hast, bist du eine potentielle Gefahr, was manche zu einem Präventivschlag verleiten könnte.
Wenn du im Umkreis der Einzige bist mit Wasser, Strom und Lebensmitteln könnte das aber auch Begehrlichkeiten wecken bei Anderen.
Dann ist es vielleicht von Vorteil wenn man sein Eigentum zu schützen weiß.
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vor 2 Stunden schrieb Hildegunst von Mythenmetz:
Oder doch schon mit der Faschingspistole üben?
Was spricht dagegen?
Unser Sohn war 4 als er zum Fasching als Polizist ging.
Selbstverständlich mit Pistole.
Da wurde Zuhause natürlich auch mal auf den Fernseher geschossen...
Schon da habe ich ihm beigebracht, dass man den Finger vom Abzug nimmt und die Waffe immer in eine sichere Richtung hält.
Wo siehst du das Problem?
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Funktioniert in anderen Bereichen doch auch...
-Feuer
-Elektrizität
-Messer
-Straßenverkehr
usw.
Da käme auch niemand auf die Idee zu sagen
Finger Weg! Das darfst du wenn du 25 Jahre alt bist!
vor 6 Minuten schrieb Hildegunst von Mythenmetz:Verbindlicher Schießunterricht in den Schulen?
Die Schulen sollten sich auf die Bildung konzentrieren, für alles andere bin ich als Elternteil verantwortlich.
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Tragisch in jeder Hinsicht...
Der junge Mensch, der sein Leben verloren hat, auf der einen und der junge Mensch, der ein Leben lang mit dieser Schuld klarkommen muss, auf der anderen Seite.
Meine persönliche Meinung:
Würden junge Menschen viel früher für den Umgang mit Feuerwaffen sensibilisiert, ließen sich solche Unfälle vermeiden.
Hier ist eine Reform unseres Waffenrechts und des damit verbundenen "Jugendschutzes" dringend notwendig!
Denn was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr!
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vor 28 Minuten schrieb Sal-Peter:
Sind RepetierFLINTEN (Pump-Action) Selbstladelangwaffen? Nein. Also nicht von §14 (3) WaffG erfasst. Dementsprechend nicht im "Kontingent" enthalten.
OK!
Das habe ich bisher gar nicht in Betracht gezogen.
Damit ist gerade wieder ein Slot auf meiner WBK frei geworden.
Danke für den Hinweis.
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vor 48 Minuten schrieb Sal-Peter:
Genau, Pumpen (Flinten, keine Büchsen!) stehen komplett außerhalb des Grundbedürfnisses.
Bitte was?
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Zwischenfrage:
Wie ist eigentlich die Mitnahme eines wesentlichen Teiles der Waffe in Italien geregelt?In Deutschland stelle ich den verschlossenen Waffenkoffer in den Hotelschrank und nehme z.B. den Verschluss der Waffe mit.
Ist das in Italien ähnlich erlaubt?
PS: Die Waffengesetze da unten erscheinen einem ohnehin recht konfus.
7,62x51 NATO verboten
.308 Winchester erlaubt
Covid-19 und Schließung Schießstände
in Waffenrecht
Geschrieben
Kam heute rein...
Sachsen hat sich dazu wie folgt positioniert.