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Suerlaenner

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Beiträge von Suerlaenner

  1. Übe Dich in Geduld, es dauert so lange wie die Behörde benötigt und geht auch nach Nachfrage nicht schneller.

     

    Bei uns im Kreis 2 Sportschützen am selben Tag WBK zum Voreintrag hingeschickt, eine kam nach 14 Tagen und die andere nach 10 Wochen zurück

  2. vor 13 Minuten schrieb HillbillyNRW:

    Da wird Sound zum Sicherheitsfeature.


    Schwachsinn, hört eh keiner, siehe Probleme bei der Blaulichtfraktion, zumal Du damit Deine Umwelt belastest.

     

    Wer keine weiten Strecken fährt, nicht mit dem Bike zum Nordcap oder Korsica will, warum nicht, zum hinstellen vor der Eisdiele reicht so ein E-Bike, für mich auf den Weg zur Arbeit wäre es ein vollwertiger Ersatz, aber für meine Touren eher nicht und wenn das Teil genauso lausig verarbeitet ist wie z.B. Tesla, dann auch eher nicht.

     

     

     

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  3. Früher gab es beim BDMP die Ausbildung zur Aufsicht und zum Schießleiter, die Ausbildung zur Aufsicht war reduziert, aufgrund von Änderungen in der SPO können nur Schießleiter Wettkämpfe als berechtigte Person beaufsichtigen…..

     

    Ausbildung zur Aufsicht wird seitens des Verbandes seit ca. 5 Jahren nicht mehr angeboten 

  4. Klappe halten, sich um seines kümmern und im Fall der Fälle sich um seines kümmern, von daher ist es Gold Wert wenn die Familie schön weit weg wohnt.

     

    Im Krisenfall gibt es eh nur falsche Freunde und keine gesellschaftlichen Strukturen, von daher ist es verkehrt darauf aufmerksam zu machen was man hat, Du wirst das erste Lynchopfer werden und damit enteignet 

    • Gefällt mir 4
  5. Es ist ein Messer welches in einem Gebrauchsgegenstand verborgen ist und damit nach aktueller Lage ein verbotener Gegenstand, außer eventuellen Ärger bringt Dir das Teil keinen wirklichen Nutzen.

     

    Von daher überleg was Du damit machen kannst, im besten aller Länder kannst Du damit leider nicht wirklich viel anfangen.

    • Gefällt mir 1
  6. Notstromaggregat als Benziner macht nur kurzfristig Sinn und die erzeugte kWh ist richtig teuer, sinniger wäre wenn Ölheizung ein Dieselbetriebener Generator oder besser noch eine Flüssiggasheizung und dann eben einen LPG betriebenen Generator fest zu installieren.

     

    Aber egal wie, die erzeugte kWh kostet richtig Asche, Leistungsgerecht ans Netz angeschlossen, damit je nach Leistungsanforderung die Last angepasst wird schont den Geldbeutel sowie den Verbrauch, eine Auslegung auf max. benötigte Leistung bei 75% Motorlast schont das Gerät.

     

    Als Verbrauchsmaterial solltest Du jedes Verschleißteil mind. 1x im Keller haben, neben Ersatzfiltern, Schläuchen, Öl für den Motor…….

  7. vor 8 Stunden schrieb PetMan:

    Bin ein Fan von den schweizer Messern. Habe fast immer eins dabei. Aber das kleinste , das ich am Schlüsselbund trage, kann mir in so einer "Waffenverbotszone " Ärger machen


    Oder auch nicht, durch die Änderung des Waffengesetzes gab es für uns ja etwas gutes

     

    Zitat

    Jede waffenrechtliche Erlaubnis führt dazu, dass ein Inhaber eines Waffenscheins, einer Waffenbesitzkarte oder eines kleinen Waffenscheins ohne weitere Begründung ein berechtigtes Interesse zum Führen eines §42a WaffG konformen Messer in einer Waffenverbotszone besitzt.

    Für Mitglieder dieser Personengruppe ändert sich im Hinblick auf das Führen von Messern praktisch nichts, denn die Regelungen außerhalb und innerhalb einer Waffenverbotszone sind für die Inhaber von WS, WBK und KWS identisch.

    Eine Änderung ergibt sich am Rande: Wer ein Messer aufgrund des Vorhandenseins einer waffenrechtlichen Genehmigung mitführt, ist nicht nur verpflichtet, die Genehmigung selbst mitzuführen, er oder sie muss zusätzlich seinen Personalausweis oder Reisepass mitführen. Die Verpflichtung ein gültiges Personaldokument mitzuführen ergibt sich aus § 38, Absatz 1, Punkt 1(a), WaffG (Ausweispflichten).

    Die Ausweispflicht besteht auch jetzt bereits, wenn man eine durch den kleinen Waffenschein genehmigte Schreckschuss- bzw. Gaspistole oder ein RSG führt. Die Veränderung durch die Anwendung dieser Vorschrift liegt etwas verborgen im Detail: Da Messer im §38 WaffG nicht explizit erwähnt werden, sind Messer automatisch unter dem Oberbegriff „Waffe“ erfasst.

     

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