**Peter**
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Beiträge von **Peter**
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Also, ich könnte von nem Schützenkollegen ne DE in .44 Mag bekommen. Deswegen die Frage
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Bedürfnis für Kaliber .50 AE vorhanden. Wie sieht es aus, wenn man sich eine DE in .44 Magnum und ein WS in .50 AE kaufen möchte?
Danke und Gruß
Peter
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Und wer erschiesst die Wölfe? SEK oder Bundeswehr?
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Oh mann, ist es so schwer zu verstehen, was ich meine[emoji41]Der schlaue Einbrecher kommt wenn keiner zu Hause ist.. da hilft LWB nicht gegen Hausbesuche.
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Ich meinte eher, die Einbrüche in Haushalte von LWB[emoji3]Gutes Argument von Dir, klasse!
Zum Vergleich 2019:
Einbrüche in Österreich: ca. 10000
Einbrüche in Deutschland: ca. 95000 !!!!
Das sind fast 10 mal mehr Einbrüche als in Österreich! ÜBEL!!!!
Das häusliche Recht auf Waffen in Österreich ist also absolut effektiv! SOWAS sollte man mal der Lügenpresse mitteilen!!!
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Falls ein Totalverbot wirklich mal kommen sollte bin ich gespannt, wie sich die Einbruchszahlen in Privathaushalten entwickeln !
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Für welche Disziplin beim DSB bekommst Du ne halbautomatische Flinte?
Das hängt sich eben etwas daran auf, wo und über welchen Verband Du beantragt hast. Ich persönlich habe zur Zeit z.B. noch einen Bedürfnisantrag laufen für einen 12/76 Halbautomaten. Wurde über den DSB beantragt und ist noch in unserem "Grundkontigent" von "2 Kurzwaffen und 3 halbautomatischen Langwaffen", wird also problemlos durchgehen, obwohl ich mit den Kurzwaffen einiges über dem Grundbedürfnis bin.
Bei der Beantragung des Bedürfnisses wird hier definitiv nicht nach der Kategorie der beantragten Waffe gefragt, das verifiziert das Amt und trägt entsprechend ein.
mfg
Harry
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Bei BDS LV6 musst du die genaue Waffenbezeichnung beim Antrag angeben
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Genau[emoji3]LV6 hab ich recht?
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Cool. Beim BDS hätte ich erst einen Wettkampf nachweisen müssen. Da wurde mir geraten ne Benelli M3 zu kaufen. Das geht ins KontigentDSU
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Bei welchem Verband hast Du das Bedürfnis für eine VRF als Erstwaffe bekommen?
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Eben. Das sollte man sich gut überlegen. Als LWB ist man Mensch zweiter Klasse und Bittsteller in DDas traurige ist man ist der Sache machtlos ausgeliefert, ausser man bestreitet den Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde in meinem Fall sogar erfolgsversprechend, da ich mit falschen und unwahren Argumenten hingehalten werde. Nur was danach? Ich habe noch weitere Bedürfnisse [emoji41]
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Eben. Also Schikane oder Unwissen der Behörde. Bei uns geht alles ganz schnell und die SBen und der Chef der Behörde sind extrem fit und engagiert
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Welche denn im Sprengstoffrecht? Mir sind die Änderungen leider nicht bekannt. Der letzte Gesetzesstand den ich gefunden habe ist von 09/1976vor 3 jahren hatten wir auch noch andere gesetzliche vorgaben...
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Bei mir hatte die UB im Jahr 2017 so ca 1,5 Wochen gedauert und nachdem ich die Prüfung gemacht hatte, wurde mir der 27er direkt bei Vorlage der Fachkundebescheinigung ausgestellt
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Was denn?
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Wie? Zweitwohnungssteuer? Ich habe auch 2 Wohnsitze.
Habe gerade nachgesehen: Gibt es hier nicht!
Also Post bitte ignorieren, da dass ja nur bestimmte Städte erheben
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Komisch, meine G3 beim Bund hatte einen Festschaft=keine Kriegswaffe?
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Ist meine erste AR15, wusste ich nicht. Aber egal, hab ja noch ne separate 22er gekauft
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Ich wollte mir für die Savage MSR 15 Recon das CMMG Wechselsystem holen. Behörde meinte nein, wegen Feststellungsbescheid der Waffe. Beim BKA nachgefragt. Entweder WS mit Feststellungsbescheid oder Savage mit anderem Handschutz(Einzelbescheid) und dann CMMG. Das wäre teurer als ne separate .22er
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Sehr nett, dankeschön. Ich habe nichts behauptet sondern etwas gefragt. Dafür ist das Forum schliesslich da. Erklär es mir bitteDu bist also im Besitz von Dir selbst geladener Munition in .22 lr?ja, dann darfst Du die auch weiterhin besitzen mit Deinem 27er!
Doch, Du hast das behauptet!
Schreib also nicht so n Mist hier im Rechts-Forum, sonst glaubt das noch wer.
Die richtige Rechtsnorm hast Du selbst zitiert, jetzt musst Du sie nur noch verstehen!
Also, kauf den Stempel und gut is, vergiß den Rest, oder mach Dich mal richtig schlau.
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Hat ja auch niemand behauptet!
Ich will keine 22er stopfen, könnte aber, wenn ich die richtige Presse hätte und damit ist der Besitz erlaubt. Von Fabrikmunition habe ich nichts gesagt.
Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)
§ 27 Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang
(1) Wer in anderen als den in § 7 Abs. 1 bezeichneten Fällen
1.
explosionsgefährliche Stoffe erwerben oder
2.
mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will,
bedarf der Erlaubnis.
(1a) Eine Erlaubnis nach Absatz 1 zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz der dabei hergestellten Munition nach § 10 Abs. 3 des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung.
Ich wollte nur wissen, ob der Munitionserwerb von der Waffe abhängig oder allgemein für das Kaliber gilt
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Das Wiederladen ist nicht auf bestimmte Kaliber eingeschränkt.
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Also bei uns kostet der Voreintrag 47, der Munerwerb 32 und die Eintragung der Waffe 16, egal ob bei Voreintrag oder nicht.
Da ich nen 27er Schein habe und auch in der Vereins WBK eingetragen bin wäre der Besitz geregelt. Am besten noch ne 22er Plempe auf gelb und Ruhe ist
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Eintragung Wechselsystem
in Waffenrecht
Geschrieben
Schon klar. Gibt es da keinen Trick? WS von 50AE auf die 44er draufbauen und eintragen lassen und den Originallauf als WS? Ich frage mal bei der Behörde nach.
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