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**Peter**

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Beiträge von **Peter**

  1. Gutes Argument von Dir, klasse!
     
    Zum Vergleich 2019:
     
    Einbrüche in Österreich: ca. 10000
     
    Einbrüche in Deutschland: ca. 95000 !!!!
     
    Das sind fast 10 mal mehr Einbrüche als in Österreich! ÜBEL!!!!
     
    Das häusliche Recht auf Waffen in Österreich ist also absolut effektiv! SOWAS sollte man mal der Lügenpresse mitteilen!!!
     
    Ich meinte eher, die Einbrüche in Haushalte von LWB[emoji3]

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  2.  
     
    Das hängt sich eben etwas daran auf, wo und über welchen Verband Du beantragt hast. Ich persönlich habe zur Zeit z.B.  noch einen Bedürfnisantrag laufen für einen 12/76 Halbautomaten. Wurde über den DSB beantragt und ist noch in unserem "Grundkontigent" von "2 Kurzwaffen und 3 halbautomatischen Langwaffen", wird also problemlos durchgehen, obwohl ich mit den Kurzwaffen einiges über dem Grundbedürfnis bin.
     
    Bei der Beantragung des Bedürfnisses wird hier definitiv nicht nach der Kategorie der beantragten Waffe gefragt, das verifiziert das Amt und trägt entsprechend ein.
     
    mfg
    Harry
    Für welche Disziplin beim DSB bekommst Du ne halbautomatische Flinte?

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  3. Das traurige ist man ist der Sache machtlos ausgeliefert, ausser man bestreitet den Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde in meinem Fall sogar erfolgsversprechend, da ich mit falschen und unwahren Argumenten hingehalten werde. Nur was danach? Ich habe noch weitere Bedürfnisse [emoji41]
     
    Eben. Das sollte man sich gut überlegen. Als LWB ist man Mensch zweiter Klasse und Bittsteller in D

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  4. vor 3 jahren hatten wir auch noch andere gesetzliche vorgaben...
    Welche denn im Sprengstoffrecht? Mir sind die Änderungen leider nicht bekannt. Der letzte Gesetzesstand den ich gefunden habe ist von 09/1976

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  5. Bei mir hatte die UB im Jahr 2017 so ca 1,5 Wochen gedauert und nachdem ich die Prüfung gemacht hatte, wurde mir der 27er direkt bei Vorlage der Fachkundebescheinigung ausgestellt

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  6. Ich wollte mir für die Savage MSR 15 Recon das CMMG Wechselsystem holen. Behörde meinte nein, wegen Feststellungsbescheid der Waffe. Beim BKA nachgefragt. Entweder WS mit Feststellungsbescheid oder Savage mit anderem Handschutz(Einzelbescheid) und dann CMMG. Das wäre teurer als ne separate .22er

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  7. Du bist also im Besitz von Dir selbst geladener Munition in .22 lr?

    ja, dann darfst Du die auch weiterhin besitzen mit Deinem 27er!

     

    Doch, Du hast das behauptet!

     

     

    Schreib also nicht so n Mist hier im Rechts-Forum, sonst glaubt das noch wer.

    Die richtige Rechtsnorm hast Du selbst zitiert, jetzt musst Du sie nur noch verstehen!

     

     

    Also, kauf den Stempel und gut is, vergiß den Rest, oder mach Dich mal richtig schlau.

    Sehr nett, dankeschön. Ich habe nichts behauptet sondern etwas gefragt. Dafür ist das Forum schliesslich da. Erklär es mir bitte

     

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  8. Hat ja auch niemand behauptet!

    Ich will keine 22er stopfen, könnte aber, wenn ich die richtige Presse hätte und damit ist der Besitz erlaubt. Von Fabrikmunition habe ich nichts gesagt.

     

    Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)

    § 27 Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang

    (1) Wer in anderen als den in § 7 Abs. 1 bezeichneten Fällen

    1.

    explosionsgefährliche Stoffe erwerben oder

    2.

    mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will,

    bedarf der Erlaubnis.

    (1a) Eine Erlaubnis nach Absatz 1 zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz der dabei hergestellten Munition nach § 10 Abs. 3 des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung.

     

    Ich wollte nur wissen, ob der Munitionserwerb von der Waffe abhängig oder allgemein für das Kaliber gilt

     

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  9. Also bei uns kostet der Voreintrag 47, der Munerwerb 32 und die Eintragung der Waffe 16, egal ob bei Voreintrag oder nicht.

    Da ich nen 27er Schein habe und auch in der Vereins WBK eingetragen bin wäre der Besitz geregelt. Am besten noch ne 22er Plempe auf gelb und Ruhe ist

     

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