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suerlänner

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Beiträge von suerlänner

  1. Hallo,

     

    Suche für ein rcbs Zündhütchenhandsetzgerät das weiße zweiteilige Plastik Teil, welches die Zündhütchen zuführt.

    Finde im Netz nur die rechte Seite, die linke ist nirgendwo verfügbar.

    Vielleicht hast jemand das Teil rumliegen und braucht es nicht mehr.

    Eventuell auch noch die beiden Pinne, einmal groß und einmal klein, engl. "Primer rod".

     

    Danke

     

  2. Ich häng mich mal hier dran. Möchte gerne Fördermitglied werden und hab schon zig mal versucht das über das Online-Formular auf der Seite der FvlW zu erledigen.

    Ich trage meine Daten ein, bestätige dass ich ein Mensch bin und drücke aus senden. Dann dreht sich die Eieruhr und nichts passiert.

    Weiß jemand Rat?

    • Wichtig 1
  3. Als ich vor sechs Jahren meine erste WBK beantragt habe, dauerte dies ca. fünf Monate. Auch Eintragungen dauerten lange.

    Es gab Fälle, da dauerte die Eintragung einer Pistole knapp neun (!) Monate.

     

    Mittlerweile wurde massiv Personal aufgestockt, die Bearbeitung einer Eintragung dauert jetzt 2-3 Wochen.

     

    E-Mails werden zügig beantwortet und telefonisch läuft es auch rund.

    Das war aber schon früher der Fall.

  4. Folgendes steht im Gesetz:

     

     

    (4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe

    1.
    mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben hat oder
    2.
    mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben hat.

    Besitzt das Mitglied sowohl Lang- als auch Kurzwaffen, so ist der Nachweis nach Satz 1 für Waffen beider Kategorien zu erbringen. Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.

     

     

  5. Tach zusammen,

     

    Folgendes Schreiben habe ich von meiner Behörde erhalten:

     

     

    Sehr geehrter Herr xyz,

     

    (...)

     

    Das Fortbestehen des Bedürfnisses für erteilte waffenrechtlichen Erlaubnisse muss alle 5 Jahre überprüft werden (§ 4 Abs. 4 WaffG).

     

    Sie müssen also nach § 14 Abs. 4 und 5 WaffG nachweisen, dass Sie weiterhin schießsportlich aktiv sind und ein Bedürfnis für den Besitz Ihrer Waffe/n haben.

     

    Sie müssen nachweisen, dass Sie in den letzten 24 Monaten regelmäßig den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe betrieben haben, und zwar

     

    mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum oder

     

    mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums

     

    von jeweils zwölf Monaten.

     

    Sie besitzen sowohl Lang- als auch Kurzwaffen, daher ist der Nachweis für Waffen beider Kategorien zu erbringen.

     

    Bitte legen Sie mir eine entsprechende Bescheinigung Ihres Schießsport- verbandes vor, derzeit genügt auch eine Bestätigung des dem Schieß- sportverband angehörenden Vereins.

     

     

    Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass diese Regelung erst ab dem 01.01.26 in Kraft tritt. So schreibt es auch der BDSLV4 auf seiner Internetseite.

    Ich hab jetzt kein Problem das nachzuweisen und komme auch längst an diese Zahlen.

    Aber trotzdem passt hier vielleicht irgendwas nicht ganz.

     

    Kann mich jemand erhellen?

     

    Gruß

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