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Alle Inhalte von suerlänner
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(S) RCBS Primer feed small
suerlänner antwortete auf suerlänner's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Hat sich erledigt. Hab noch beide Einzelteile gefunden und die "Primer rods" bastel ich jetzt selber. -
Hallo, Suche für ein rcbs Zündhütchenhandsetzgerät das weiße zweiteilige Plastik Teil, welches die Zündhütchen zuführt. Finde im Netz nur die rechte Seite, die linke ist nirgendwo verfügbar. Vielleicht hast jemand das Teil rumliegen und braucht es nicht mehr. Eventuell auch noch die beiden Pinne, einmal groß und einmal klein, engl. "Primer rod". Danke
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Bedürfnisnachweis Überkontingent nach zehn Jahren
suerlänner antwortete auf suerlänner's Thema in Waffenrecht
Und deswegen ist auch immer die zentrale Aufbewahrung ein Thema? Damit so ein Lager dann noch größer wird? -
Bedürfnisnachweis Überkontingent nach zehn Jahren
suerlänner antwortete auf suerlänner's Thema in Waffenrecht
Also, wenn ich's jetzt hier richtig verstanden hab muss in meinem Bundesland NRW das Bedürfnis der Überkontingentwaffen auch nach zehn Jahren weiter durch Wettkampfteilnahmen nachgewiesen werden? -
Servus, Muss der Bedürfnisnachweis (regelmäßige Wettkampfteilnahme) für die Überkontingentwaffen auch noch nach zehn Jahren erbracht werden, oder reicht hier auch die reine Vereins- bzw. Verbandsmitgliedschaft wie beim Grundkontingent? Ich denke eher, dass der Nachweis erbracht werden muss. Hab's aber nirgendwo so direkt gefunden. Gruß
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Als ich vor sechs Jahren meine erste WBK beantragt habe, dauerte dies ca. fünf Monate. Auch Eintragungen dauerten lange. Es gab Fälle, da dauerte die Eintragung einer Pistole knapp neun (!) Monate. Mittlerweile wurde massiv Personal aufgestockt, die Bearbeitung einer Eintragung dauert jetzt 2-3 Wochen. E-Mails werden zügig beantwortet und telefonisch läuft es auch rund. Das war aber schon früher der Fall.
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Heißt es nicht auch "mindestens" Schwenkriegelschloss? Da dürfte dann ein gutes Vorhängeschloss auch geeignet sein, oder? Nur eine Vermutung...
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Folgendes steht im Gesetz: (4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe 1. mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben hat oder 2. mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben hat. Besitzt das Mitglied sowohl Lang- als auch Kurzwaffen, so ist der Nachweis nach Satz 1 für Waffen beider Kategorien zu erbringen. Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.
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Die 22er ist also nicht deine eigene Waffe?
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Es geht um Waffenart. Das heißt, lang oder kurz.
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Schon erledigt
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Alles klar, vielen Dank euch beiden.
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Tach zusammen, Folgendes Schreiben habe ich von meiner Behörde erhalten: Sehr geehrter Herr xyz, (...) Das Fortbestehen des Bedürfnisses für erteilte waffenrechtlichen Erlaubnisse muss alle 5 Jahre überprüft werden (§ 4 Abs. 4 WaffG). Sie müssen also nach § 14 Abs. 4 und 5 WaffG nachweisen, dass Sie weiterhin schießsportlich aktiv sind und ein Bedürfnis für den Besitz Ihrer Waffe/n haben. Sie müssen nachweisen, dass Sie in den letzten 24 Monaten regelmäßig den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe betrieben haben, und zwar mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum oder mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten. Sie besitzen sowohl Lang- als auch Kurzwaffen, daher ist der Nachweis für Waffen beider Kategorien zu erbringen. Bitte legen Sie mir eine entsprechende Bescheinigung Ihres Schießsport- verbandes vor, derzeit genügt auch eine Bestätigung des dem Schieß- sportverband angehörenden Vereins. Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass diese Regelung erst ab dem 01.01.26 in Kraft tritt. So schreibt es auch der BDSLV4 auf seiner Internetseite. Ich hab jetzt kein Problem das nachzuweisen und komme auch längst an diese Zahlen. Aber trotzdem passt hier vielleicht irgendwas nicht ganz. Kann mich jemand erhellen? Gruß
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Vielleicht kanns auch einfach nur weg?
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Zweimal bei egun gekauft. Einmal von einer Verwertung. Sehr schlecht. Einmal von einem kleinen Händler. Sehr gut. Progun/VDB sehr gut. Auctronia/Frankonia sehr gut.
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@weyland Passt die Visierung denn?
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Passt denn nicht die LPA SPR Visierung auf die LDC? https://www.arms24.com/lpa-spr-mikrometervisier-target-p226-spr28ss07 Wie ist die im Vergleich zur verbauten Visierung?
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Nachdem ein Eintrag bei uns letztes Jahr noch nen gutes halbes Jahr gedauert hat, sind wir momentan bei nem Vierteljahr. Laut Behörde ist in dieser Zeit eine unbeglaubigte Kopie ausreichend. Zumindest in ihrem Zuständigkeitsbereich. Langt mir meistens.
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Vielleicht auch beides.
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Es hätte dort auch "muss" stehen können...
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Vermutlich wird's eh 1 zu 1 übernommen.
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Brownells ist doof! Der Mecker- und Wunsch-Thread
suerlänner antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
@Speedmark Das Fotogewinde sollte UNC sein. -
Wenn die Eintragung der Waffe nur nen paar Tage/Wochen dauert isses ja noch halb so wild. Gibt allerdings auch Behörden da dauert das nen knappes dreiviertel Jahr. Wenn man in der Zeit keine Munition kaufen darf, ist das schon extrem nervig.
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Macht natürlich Sinn.