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TEREX

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Beiträge von TEREX

  1. Als Folge der Mitgliedschaft zum UNO Feuerwaffenprotokoll musste, die Schweiz zun Protokoll ein Sekretariat einrichten. Dieses Sekretariat gilt als zwischenstaatliche Organisation und geniesst nach CH Recht Privilegien, wie Steuerbefreiung auf Abgaben aller Art. 

    Der schlechte Witz an der Sache, die Schweiz wollte dieses Büro zuhanden der UNO aktiv nach Genf hohlen und es wird mit Bundesgeldern subventioniert.

    Zusammenfassung: Das UNO Feuerwaffenbüro und seine Mitarbeiter geniessen diplomatische Immunität + die CH zahlt die Miete für die Mission.

     

    https://eda.admin.ch/agenda2030/de/home/aktuell/news.html/content/eda/de/meta/news/2016/6/13/62158

     

  2. Es kann nicht schaden Mitglied zu sein, aber die Sache mit dem Vereinszwang ist umgekehrt nicht eine gute Sache. Die von der EU wollen so etwas wie ein kontrolliertes Schiessen einführen, anders gesagt wer nicht Mitglied in einem Schützenverein ist und sich als Sportschütze bezeichnet kriegt ein Problem, oder könnte demnächst ein Problem bekommen, weil die freien Schützen der EU ein Dorn im Auge sind.

     

    https://www.blick.ch/news/politik/eu-gesetz-fuer-die-schweiz-die-svp-schaltet-auf-stur-id7102193.html

     

  3. Rein subjektiv betrachtet scheint der Grund für höhere Zahlen in den Waffen-Statistiken von Österreich entweder im Sicherheitsgefühl der Bürger zu liegen, oder im florierenden Schwarzhandel, welcher seit dem Jahr 2014 separat aufgelistet ist. Ein andere, dritte Quelle von illegalen Waffen, könnte gemäss Angaben aus  der "do-it-yourself" Produktion, nämlich vom 3-Drucker her führen. Dabei so denkt man, ist Österreich von lauter Schengen Staaten umgeben...

     

    http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/5054352/Oesterreich-ruestet-illegal-auf

     

    https://kurier.at/chronik/oesterreich/kriminalitaet-anzeigen-nach-waffengesetz-steigen/275.451.980

     

     

     

     

     

  4. Am 12.7.2017 um 09:34 schrieb knight:

    Dem Grunde nach kann ich seine Argumente schon nachvollziehen. Wenn man argumentiert (und das tut unsere Politik ja so), ein Polizist könnte ja in eine Situation kommen, in der er seine Waffe braucht, dann muss ich dieses Argument grundsätzlich auch bei Otto-Normalo zulassen.

     

    Soweit ich weiß gibt es hier noch mal einen Unterschied, weil es auch Situationen geben kann, in denen ein Polizist sich in Dienst setzen muss, wo ein Otto-Normalo einfach weiter gehen kann. Ob das am Ende wirklich ein springender Punkt ist, halte ich für fraglich.

     

    Oder worauf beziehst du dich?

     

     

    Naja, der Polizist ausser Dienst, könnte eben in der Freizeit gewisse Herren entdecken, welcher die Polizei schon lange habhaft werden will. Dann doch lieber mit Waffe, hier ist der Unterschied zum Zivilist, welcher ja bekanntlich immer die Polizei rufen muss, wenn es um Schutz von Leib und Leben geht, ausser es geht gerade nicht anders. Das ist jetzt kein Argument für den strengen Bedarfsnachweis für den Waffenpass für all jene welche den Nachweis begründen müssen.

  5. Nationalrat Addor Jean-Luc https://www.parlament.ch/de/biografie?CouncillorId=4154 hat eine Interpellation betreffend der Reduktion von Lärmbelastungen im Umfeld von Schiessständen eingereicht. https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20164158

    Im Wesentlichen ging es darum die Vorgaben welche im Umweltschutzgesetz https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19830267/index.html , respektive die Schallschutzwerte welche darin vorgeschrieben sind mit dem Waffengesetz https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19983208/index.html respektive der Verordnung um Schalldämpfer zu kombinieren. 

    Die Lösung: Der Schalldämpfer soll als Waffenzubehör via den WES zu erwerben sein und nicht wie bisher über eine Ausnahmebewilligung. In Frankreich wo solche Schalldämpfer frei verkauft werden, sind nämlich unterdessen wegen dem Skaleneffekt in der Produktion die Preise für Schalldämpfer über die Jahre hinweg gesunken. 

    Was den Schiessstand betrifft werden mit solchen Schalldämpfer die Gesetzes-Werte um ein vielfaches gesenkt, dabei ist noch nicht einmal gesagt worden ob diese Dinger nur im Schiessstand benutzt werden dürfen, weil nur dort machen sie in Bezug auf das Umweltschutzgesetz Sinn. 

    Eines ist sicher, weder die Eisenbahn, noch der Strassenverkehr (https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19860372/index.html) oder der Luftverkehr ist heute in der Lage eine Pegelkorrektur auf diese Art durchzuführen wie es auf Schiessplätzen möglich wäre.

     

    http://www.army-discount.com/store/silencieux-vortex-nato-ii-c/

     

    http://www.armurerie-douillet.com/silencieux-frein-de-bouche-cat114.html

     

  6. vor 2 Stunden schrieb Swisswaffen:

    Lies nochmals meinen Post: in einen Schrank, zu dem nur Du die Schlüssel hast. Schreib den Schrank an mit: "Eigentum von Terex". Das reicht.

     

    Bei Gütergemeinschaft muss ein Ehevertrag aufgesetzt werden. Darin kannst Du dann Deine Waffengeschichte regeln. Siehe: https://www.ch.ch/de/guterstand/

     

    Für weitere Fragen wendest Du Dich an die Zentralstelle Waffen beim FEDPOL.

    Wenn in der Gütergemeinscht angenommen 2 Glock 17 vorhanden sind, und es komnt zu einer Scheidung oder Tod des CH- Menschen, dann hat der Listen-Mensch mit "seiner" Glock 17 oder evtl. Beiden Waffen ein Problem, weil dieser die Ware nicht veräussern kann, respektive unter dem Marktwert weil erzwungen. 

  7. Die Frage wurde nicht beantwortet, respektive aus dem Gesetz wird Marcher nicht schlau werden. Grund: Eine Wohnung kann Besitz( Mietwohnung) oder Eigentum (Stockwerk oder Hauseigentum) darstellen. Was also nun, wenn man Besitz ( Waffen) in eine ebendiese Wohnung einbringt? Faktisch wäre es in einem gemischten Haushalt nicht anders als in einem reinen CH Haushalt, nur eben mit dem Vorzeichen ohne wenn und aber, denn Zugriff auf die Waffen für einen Listen Menschen konsequent zu verunmöglichen. Stichwort: Güterstand Ehe! 

  8. Buchführer müsste man gelernt haben, dann nämlich könnte man jede X beliebige Zahl auf einer separaten Liste, einem Besitzer und einem Land zuordnen. Naja optional wäre ein Waffen Scanner welcher die bewährten Nummern welche seit 100 Jahren auf zirka 99% aller Waffen prangen, erkennen kann so ziemlich die einfachere Lösung, anstatt dem sinn und nutzlosen hinzufügen von 4 oder 5 numerischen oder alphanumerischen Ziffern, nachträglich auf die Waffe hämmern. 

  9. @an alle Friedensforscher

     

    Deutsch muss man verstehen und den Sachverhalt, Büchsenmacher-technisch auf CH-Deutsch übersetzen können, dann würde einem auffallen, dass die restliche EU... (ohne Schweiz..) das Abändern von Kategorie A Waffen (zu CH Deutsch.., Vollautomaten) zu Kategorie B Waffen ( zu CH Deutsch, Halbautomaten) ohne gesetzliche Restriktionen erlaubt...aber eben FEDPOL übersetzt anders, respektive nach eigenen Überlegungen.

     

    oder was sehe ich hier als PPsh-41 und weiteres zum Verkaufen angeboten? 

     

    http://www.waffenschumacher.com/shop_234_ppsh-41-_.htm

     

    https://www.prodej-zbrani.cz/

     

    ppsh41_1.jpg

     

     

  10. Das Forschungsprogramm "DRAPA Brain Initiative" hat offenbar militärisches Potenzial. Wie bekannt wurde ist geplant mittels eines implantierten Chip im menschlichen Gehirn elektrochemische Neuronensignale nutzbar zu machen. Gennant wurden Interface mit GPS, Sprachen und Internet. Das ganze ist noch Projekt und weitere Forschung sei nötig. Tierversuche hätten vielversprechende Resultate gezeigt. Umgekehrt könnten Gehirnkuren über den Chip abgewickelt werden.

    http://europe.newsweek.com/us-military-plans-cyborg-soldiers-new-darpa-project-418128?rm=eu

    darpa-hack-brain-neurostimulation-device

  11. Uupss Weissmimöschen beleidigt....

    Passiert halt, wenn man sich einmischt wo man nichts verloren hat und dazu meint "dann halt doch hier einfach den Schnabel." wäre eine Nettigkeit.

    Aber wie einer schon schrieb, der Thread ist für so einen Kindergarten zu schade, wir mögen uns nicht und ich kann damit leben...

    Wo hast den du was verloren, he? Im übrigen habe ich diesen joker_ch nicht einmal um seine Meinung gebeten, schon ist er mir frech rüber gekommen. Er empfindet das CH Waffenrecht einfach als liberal abgeleitet durch seinen Vollautomaten-Besitz. Wenn man dann mit Softair vergleichen kommt, weil die Schweiz diese Dinger als Waffen einstufen, redet er von Kindergarten und auch konnte er nicht ausräumen, dass bei einem Umzug in ein EU Land ein Schweizer, sein Sturmgewehr und die Vollautomaten nicht mitnehmen kann. Mit solchen Vergleichen glaubt er das Thema würde hier kaputt gehen. Aber eben er interessiert sich nur für die Schweiz.

    Na guck doch mal an was die uns nicht alles versprochen haben anlässlich der Schengen Abstimmung, z.B. das Bankgeheimnis wird gewahrt und wo sind wir heute. Ist ja klar, die Bolschewiken wollen das Eigentum abschaffen, deswegen.

    https://www.bk.admin.ch/themen/pore/va/20050605/index.html?lang=de

  12. Das ist auch völlig belanglos. Entscheidungen wurden noch nie und werden auch nie von der Masse getroffen werden. Es kommt immer nur auf eine kleine, disziplinierte Handvoll hart arbeitender Überzeugungstäter an.

    Eine erfolgreiche Lobby ist wie die Bolschewiken oder die Jakobiner. Oder denkt an fanatisierte Studenten, die bis morgens um drei in ihrem Hochschulsenatsausschuß pro vegane Mensa und geschlechtergerechte Sprache agitieren. Solche Leute gewinnen.

    Und nicht der x-beliebige CDU-Kreisverband anno 2016.

    Das Gespengst von Bolschewismus geistert wieder durch unsere Staedte und findet seinen Platz in der Verwaltung von Behoerden. Es offenbart sich nicht offen, aber es ist da und schlaegt zu. Deswegen die Geringschaetzung vom Eigentum, welche sich z.B. in der Enteignung von Waffen zeigt.

  13. Mich interessiert einen Scheissdreck ob ich mit meinen Knarren in Europa rum kurven kann. Mich interessiert was in der Schweiz passiert und solche Vollpfosten wie du sind eine Katastrophe.... Aber wahrscheinlich darfst du in unserem sehr liberalen Land nur eine Software kaufen, deswegen der Zwergenaufstand.

    Und damit du völlig am Rad drehst du brauchst einen WES um eine Bluegun zu importieren, so und jetzt mach es mal auf Rumpelstilzchen, daß wie unsere Ruhe haben

    joker_ch zeigt Gefühle! In unserem liberalen Land hat er gesagt, Donnerwetter dieser User hat Humor. Wen du dich nur für die CH interessierst, dann sprechen wir nicht selbe Sprache, aber so langsam vermute ich das du dich privilegiert fühlst durch dein Vollautomaten Besitz, oder vielleicht bist es tatsächlich, also dem Schreibstil nach schon.

  14. Du kommst aus einem Land wo Leute wie ich MG's, MP und anderes haben dürfen und wo 90% aller Waffen nicht registriert sind...

    Also wir haben viel zu verlieren, aber mit der Heulsuzen Nummer mit Airsoft machst du dich nur lächerlich und unglaubwürdig mit deinem hirnverbrannten Geschreibsel.

    Ich mich nicht, aber die anderen schon wenn behauptet wird, für Softair Import in die CH braucht es eine WES, also da muss schon eine gewaltige Schraube locker sitzen, wenn ich als Ausländer in zig EU Staaten mit einem simplen Personalausweis eben diese Dinger kaufen kann. Aber auch sonst soll mir mal einer aufzählen in welche EU Länder ich aktuell mein ex CH Armee Stgw.90 zwecks kurzfristigen Arbeitsaufenthalt mitnehmen kann. Ach ja klar zum Glück können im EU Feuerwaffenpass Kategorie B Waffen eingetragen werden...

  15. Mach Dir da mal besser keine Hoffnung. Eu-Recht kann problemlos national verschärft werden, es darf nur nicht "milder" sein...

    Leute die Sache mit dem "assault weapons ban" im EU Format ist zu bekämpfen, auch wenn wir in den einzelnen Staaten schon heute de facto Verbote von halbautomatischen Waffen kennen.

    Ich komme aus einem Land wo bereits der Erwerb von Softair als Waffen gilt, wobei es bei den Softair noch keine Kategorie A Waffen gibt, müsste es aber demnächst geben, wenn man die Analogie vom Aussehen einer Waffe konsequent übertragen würde. Das ist ist aber reine Linguistik weil der Begriff Softair ist im Waffengesetz der Schweiz eigentlich verschwunden, weil diese Dinger als Waffen durchgehen. Was eine Softair darstellt musste dann über technische Merkmale bestimmt werden.

    Hypothetisch angenommen alle halbauto Waffen und solche welche wie Kriegswaffen aussehen werden verboten, dann werden eben diese Waffen in die Kategorie A hinaufgestuft.

    Die Folgen wären dann, dass alle diese Waffen auf dem EU Waffenpass hinfällig würden, ein Verkauf von privat zu privat grenzüberschreitend und landesintern ebenfalls scheitern würde. Der reinste Horror aus kaufmännischer Sicht, weil in vielen Ländern Kriegswaffen nur mit einer Spezialbewilligung gehandelt werden können, wobei die Erteilung einer solchen Bewilligung wiederum an Voraussetzungen geknüpft sind. Mit anderen Worten gesprochen 100'000 ende von Waffen wären urplötzlich Kriegsmaterial und sowas handeln nur die wenigsten EU Staaten an ihre Bürger aus.

    Alternativ bliebe dann der Verkauf an aussereuropäische Abnehmer welche diese Waffen wie gewohnt als halbautomatisch taxieren, oder an lokale Kriegsmaterialhändler.

    Aber noch immer würde und müssten dann Ausnahmen gemacht werden für die Gruppen der "privilegierten" Waffenbesitzer nämlich für die Angehörigen der internationalen Missionen. In diesem mini Segment der Waffenbesitzer gäbe es dann den "Supergau" wenn ein französischer Agent z.B. nach Griechenland eine halbautomatische Waffe als Reisegepäck einführt.

  16. Erzähl doch keinen Unsinn..

    Als erstes können die Behörden als Waffenhändler aggieren, habe selber manche Beschlagnammte Waffen sowie auch Ex-Behörden Waffen gekauft. Sehe mich noch in Neuchatel bei der Polizei Behörde wo man mir einfach eine Micro-Uzi eine Mini-Uzi in die Hand gedrückt hat und ich damit in der Hand durch Halb Neuchatel gelaufen bin, weil ich keine Waffentasche dabei hatte. Oder eine Kashi von einem Untersuchngsrichter. Oder die MP5-SD die vorher der Basler Polizei gehörten.

    Dann die Frage der VA in HA umgewandelt hat in der Schweiz einen Grund weil es vor 1999 sehr, sehr viele gab wo der Umbau so notdürftig war das den Rückbau jeder Idiot hingekriegt hätte. Habe noch MP Suomi 31 der FR Polizei gehabt wo nur ein Schweisspunkt den VA Modus verhinderte, der fiel nach einem Magazin ab.

    Das spielt keine Rolle, die Behörden agieren dabei eher als Vermittler den als Waffenhändler. Eine definitiv eingezogene Waffe kann jeder kaufen dafür braucht es nur das Einverständnis vom ex Waffenbesitzer (vorausgesetzt die Waffen wurde legal erworben), weil dieser hat 2 Möglichkeiten: Verschrottung oder Verkauf, wobei er beim Verkauf einen Käufer nennen kann. Selbst bei definitiv eingezogenen Waffen läuft alles über einen WES, das ist ja eben gerade der Sinn davon, dass legal erworbene Waffen immer entschädigt werden müssen, illegale Waffen verkauft die Polizei nie.

    Tja schön für dich mit der MP Suomi, aber das erklärt noch lange nicht warum ein G36 von der Bundeswehr wie ein Stgw.90 abgeändert werden kann und von in die Schweiz exportiert werden könnte. Ich meine diese sture Behauptung der CH Behörden eine eben gerade durch einen Büchsenmacher von A nach B abgeänderte sei dennoch eine A Waffe, begreift nun wirklich keiner.

  17. Ich mach mal ein Beispiel:

    In Deutschland wird das PPsh 41-LDT als Kategorie B Waffe verkauft, in der Schweiz gilt diese Waffe als verbotene Waffe. Also besser gesagt sobald der Grenzübertritt in die Schweiz gemacht wird, erfolgt die Umstufung von Kategorie B nach Kategorie A.

    Umgekehrt der Vergleich in der Schweiz, ist das Stgw 57 eine Kategorie B Waffe (ex A Waffe), beim Grenzübertritt nach Deutschland erfolgt die Verwandlung zur Kategorie A Waffe.

    Oder hypothetisch angenommen, das deutsche HK G36 oder das österreichische Steyr AUG würden nach Dienstende umgebaut und dem ex Wehrdienstangehörigen überlassen, es kann niemals in die Schweiz importiert werden, weil die Schweizer dann behaupten es wäre eine Kategorie A Waffe.

    Nun wie ihr seht liegen die Dinge nicht so einfach, weil hüben wie drüben nicht mit den gleich langen Ellen, Verzeihung technischen Werten gemessen wird. Es ist eigentlich das perfekte Ärgernis schon heute, wenn aus Phantasie und vor allem aus Boshaftigkeit der Handel so unterbunden wird. Es ergibt wie gesagt keinen Sinn wenn die Behörden, die von ihnen selber erfundenen und heute in EU Waffenrichtlinie aufgelisteten Richtlinien, in Bezug aus die lokalen Waffengesetze nur selektiv anwenden, siehe Stgw. 90. Warum um alles in der Welt ein Bundeswehr G36 oder Steyr AUG, nicht nach Stgw.90 Norm abgeändert werden kann und somit importiert und verkauft werden könnte ist mir schleierhaft, jedenfalls mit Logik und technischem Ermessen nicht nachzuvollziehen.

    Ein verbot von allen halbautomatischen Waffen macht ergo keinen Sinn, weil damit alles (ex) halbautomatische ins A höher gestuft wird, und somit zusätzlich der gesamte Handel zwischen den einzelnen EU Staaten zum erliegen kommen würde und die auf den EU Waffenpässen eingetragen Waffen hinfällig werden, weil dort keine Kriegswaffen (also A) Waffen eingetragen werden können. Der Staat könnte gar nicht mehr entschädigen, zumindest in der Schweiz weil sich die Behörden nicht als Waffenhändler bewerkstelligen dürfen, also nur die Verschrottung übrig bleibt.

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