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scotty600

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Beiträge von scotty600

  1. Ich kann uneingeschränkt netxp-verein empfehlen. Fairer Preis, robuste online Banking Anbindung Alle möglichen Mitgliedsbeitragkonstellation möglich und Robust. Schneller Service mit direktem Kontakt. Wenn keine Anlagenbuchhaltung / Bilanzierung notwendig ist, kann man damit auch den Jahresabschluss EÜR auf Knopfdruck erledigen.

  2. Am 16.1.2024 um 23:49 schrieb BlackFly:

    Die interessanteste Frage wäre jetzt: wer war der EINE Unterstützer den der VDB hatte?

    Das kann ja eigentlich nur der BDS gewesen sein :hi:

    Denn laut @Friedrich Gepperth kann man ja nicht in zwei Lobbyverbänden gleichzeitig sein. Das trifft aber auf den BDS zu. Das FWR und der BDS (und viele andere auch) sind eigenständig im frei zugänglich Lobbyregister geführt. Wie geht das, dass man sogar gleichzeitig in zwei Lobbyverbänden Vorsitzender ist?

     

     https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche?q=waffen&searchReferer=%2Fstartseite&filter[activelobbyist][true]=true

    Screenshot 18.01.2024 um 20.44.39 PM.png

    Screenshot 18.01.2024 um 20.45.49 PM.png

    • Gefällt mir 5
  3. @Gordy, warum brauchst Du soviel Text um zu sagen das alle blöd sind?
    Wie kommst Du auf die selbst dumme Aussage das jemandem die Waffenrechtliche Erlaubnis entzogen werden sollte, weil er eine Frage im Forum stellt und betonst das auch noch mit bold black?

    Warum sagst Du öffentlich das du selbst so viele Leute kennst die sich eine waffenrechtliche Erlaubnis erschleichen möchten und das Du diesen dringend helfen möchtest?

     

    • Gefällt mir 4
  4. vor 11 Minuten schrieb Alex:

     

    Die Frage war, ob man das Bedürfnis erkennen kann, wenn man von der Sportlichen Nutzung ausgeht.

     

    Auf der WBK grün erkennt man das Bedürfnis an der Zeile 4.

    Bei einen Jäger WBK steht kein Datum für Langwaffen zum Erwerb drin.

    Du meinst Spalte 4 (nur mal so). ... man kann es erahnen aber die Wahrheit steht nur im Rechner der Behörde! und diesen Ausdruck des NWR kann man ja anfordern.

    Ich habe z.B. Langwaffen von sportlich auf jagdlich umschreiben lassen, das sieht man in der WBK nicht. Bei KW steht immer ein Datum/Stempel in Spalte4 egal ob Jagd oder Sport. 

    • Wichtig 2
  5. Ich verstehe das Problem nicht. @fw114 Du hast da einen Screenshot eingefügt, wo ist dieser her? Im Gesetz steht das so nicht drinnen.

     

    Weiterhin sagt die Verwaltungsvorschrift zu §13 ganz klar das es möglich ist:

    Zitat

    13.4 Keine weitere Erlaubnis benötigen Inhaber eines gültigen Jahres- wie auch Tagesjagdscheines nach § 15 Absatz 2 BJagdG für den Erwerb und vorübergehenden Besitz von Langwaffen nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 (z.B. Leihe für höchstens einen Monat oder für die – ggf. auch über einen längeren Zeitraum notwendige – sichere Aufbewahrung oder Beförderung für einen anderen Berechtigten). Insoweit steht nach § 13 Absatz 4 der Jagdschein einer WBK gleich.

     

    Der Inhaber einer WBK kann darüber hinaus gestützt auf § 12 Absatz 1 Nummer 1 von einem Berechtigten auch eine Kurzwaffe erwerben und vorübergehend besitzen (siehe auch Nummer 12.1.1).

     

    Ebenso in der Verwaltungsvorschrift, es zählt das Bedürfnis des Leihenden (Entleiher) und nicht des Verleiher.

     

    Zitat

    12.1.1.1 Mit Nummer 1 Buchstabe a wird die vorübergehende Entleihe von Schusswaffen vor allem unter Sportschützen und Jägern aus Gründen der öffentlichen Sicherheit als unbedenklich auf eine eindeutige gesetzliche Grundlage gestellt. Die Befristung auf einen Monat soll das Vagabundieren von Schusswaffen – insbesondere die Dauerentleihe – verhindern. Für eine längere Entleihe ist eine Besitzerlaubnis der Waffenbehörde notwendig.

     

     

    Die Freistellung ist auf das Bedürfnis des Entleihers beschränkt; Sportschützen dürfen nach dieser Vorschrift keine nach § 6 AWaffV ausgeschlossenen Waffen, Jäger keine jagdrechtlich verbotenen Waffen entleihen. Diese Beschränkung soll sicherstellen, dass der von einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz Freigestellte die Waffe nicht gegenüber dem ihm anerkannten Bedürfnis zweckentfremdet.

     

    Ganz am Anfang schreibst Du das die Entleiherin noch keine Langwaffe hat!!! möchte sich aber eine KW für Fangschuss ausleihen ??? Das ist dann doch sehr theoretisch.

    • Gefällt mir 1
  6. vor 19 Stunden schrieb webnotar:

    Schwarmwissen gefragt

     

    Die Match-Veranstalter

    ... sind in erster Linie verantwortlich. Das Sammeln und in Kisten werfen und übergeben ist auf einem Schießstand jedem erlaubt, solange die Munition den Stand nicht verlässt. 

     

    vor 19 Stunden schrieb webnotar:

    die Hoffnung geäußert,  dass es möglich sein könnte, eine Erwerbsberechtigung für „Munition aller Art“ zu erhalten

    das wäre z.B. ein Waffenhändler. Idealerweise kennt der Veranstalter einen solchen oder hat selbst eine Lizenz und darf die somit aufbewahren.

     

    MES wird in meinem Kreis nur noch selten erstellt. Und pauschal für alles, falls das mal vorkommt, braucht schon wirklich viel Gutmütigkeit eines SB.

     

    • Gefällt mir 2
  7. vor 23 Stunden schrieb Leveraction:

    Wie sieht das ganze Waffen- und Versicherungsrechtlich aus?

    Kein Problem. das mit der Versicherung wird oft angeführt hat aber fast NULL Relevanz und hier wird auch vieles vermischt (Haftpflicht des Standbetreibers, Verbandshaftpflicht, Privathaftpflicht, Jägerhaftpflicht ....)

     

    vor 23 Stunden schrieb Leveraction:

    Seit dieser Stand fertig gestellt wurde gab es die klare Ansage das es verboten ist für reine DSB Schützen auch mal Mehrdistanz zu schießen. 

    Was Bedeutet "klare Ansage"?

    Entweder sagt die Satzung das alle Vereinsmitglieder alle Einrichtungen des Vereins nutzen dürfen ODER der Verein hat z.B. mit Fertigstellung der neuen Schiessbahn eine zusätzliche Beitragskomponente (Nutzung Mehrdistanz) eingeführt und möchte das logischerweise auch umgesetzt haben.

    Was aber unbestritten ist, Die Standaufsicht muss mindestens BDS sein, sonst wird aus Mehrdistanz schnell Western ;-)

     

    vor 23 Stunden schrieb Leveraction:

    Mittlerweile ist in unseren Verein eine komplette BDS Gruppe eingetreten, selbstverständlich ist es auch jedem gestattet zusätzlich in den BDS einzutreten.

     Das verstehe ich so nicht. Bedeutet das, das der Verein selbst nicht im BDS ist bzw. das der Verein selbst keine eigene BDS Gruppe unterhält? Falls das der Fall ist, solltet Ihr das schleunigst ändern. Evtl. mal beim BDS Landesverband anfragen wie man das am besten macht. Der Verein sollte aber auf alle Fälle irgendwie im BDS bekannt sein, sonst macht das alles keinen Sinn. 

    • Gefällt mir 1
  8. vor 4 Stunden schrieb sealord37:

    @frosch klingt logisch und ich würde es auch so einordnen, nur ist das weder Gesetz noch sonst wo so eindeutig niedergeschrieben.

    Es ist in den Jagdgesetzen der Länder niedergeschrieben. Von Bundesland zu Bundesland gibt es da auch unterschiede.

  9. vor 29 Minuten schrieb Hitman:


    Es muss einen Aushang geben, in welchem genau aufgeführt ist, welcher Zweck verfolgt wird und welches das berechtigte Interesse ist. Ich glaube kaum, dass etwas "unangebrachtes" hier für ausreichend ist.

     

    SV_DSGVO.jpeg

    • Wichtig 3
  10. vor 23 Minuten schrieb sidolin:

    Ich habe die Klare Ansage bekommen: Herr....., erwische ich Sie mit Jagdwaffen sportlich oder umgekehrt, knipse ich Ihnen die Karten.

    Mit anderen Worten, dieser SB verfolgt den Grundsatz, so viele Waffen wie möglich für den Antragsteller zu genehmigen und handelt somit klar entgegen der Verwaltungsvorschrift. Das ist ja mal ein Ding.

    Er hat keinerlei rechtliche Handhabe, solange der eingesetzte Waffentyp nicht für die jeweilige Ausübung verboten ist.

     

    ich würde das eher als „Daddy is watching you“ Phrase einordnen.

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  11. kann denn ein "Insider" mal etwas klarstellen ...

    Nach meiner Info war der Bedürfnisgrund schon immer beim Amt hinterlegt.

    Der einzige Unterschied ist nun, das mit dem NWR II ein Ausdruck für den Kunden angefertigt werden kann.

     

    Auf meiner WBK sind alle die Bedürfnisse kreuz und Quer gemischt und die Bockflinte steht auch in der grünen, da ich keine gelbe habe.

    Es ist absolut gar kein Problem mit der Bockflinte auch sportlich zu schiessen, obwohl Bedürfnis Jagd ist und die in grün steht.

    • Gefällt mir 1
    • Wichtig 1
  12. Der Schütze hat immer ein Recht ein Veto einzulegen.

    Die Entscheidung liegt dann beim CRO / RM.

     

    In Fall 1,

    nach Unterschrift noch 2 miss + 2 procedure würde der RM nicht ohne weiteres zustimmen.

    Entweder das storing bleibt oder es gibt einen re-shoot.

    In der Regel wird der Timer RO dich direkt nach "Range is Clear" auf das procedure hinweisen.

     

    In Fall 2,

    ähnlich, wenn Unterschreiben wird nicht mehr geändert. CRO/RM entscheiden.

    Es ist gute Sitte dem Schützen während der Trefferaufnahme das no-shoot zu zeigen.

     

     

  13. Nochmal zu den Zielmedien (selbstgedruckt, Punkt, Dreiecke, xyDrill). ...

    Wir hatten vor einiger Zeit die Behörde angefragt ob das OK ist, weil es im Verein einige gab die Lautstark meinten es wäre illegal.

     

    Antwort der Behörde, sinngemäß: Wir legen die erlaubten Zielmedien nicht fest, nur die verbotenen. Die Beantwortung liegt nicht im Zuständigkeitsbereich, die Antwort muss vom Verband eingeholt werden. Aber §7 AWaffV  §15a WaffG ist immer zu beachten.

     

    Anfrage beim Verband, Antwort sinngemäß: " Ziele, welche nicht in der Sportordnung aufgeführt sind, können zum trainieren von Fertigkeiten und zur Vorbereitung auf Wettkämpfe genutzt werden. Hierbei ist §15a WaffG zu beachten. Auf Wettkämpfen (inkl. Vereinsmeisterschften) sind nur Ziele nach Sportordnung zugelassen.

    Wir hatten der Anfrage ca. 15 bekannte Drills beigelegt.

     

    Also das war OK.

     

    Büchse und Pistole zur gleichen Zeit am Mann.

    Da das beim Jäger meist so ist und es auch genehmigte Wettbewerbe in dieser Konstellation gibt (3gun Parcours, geladene Waffe im Holster während man Büchse oder Flinte schiesst) spricht da auch nichts dagegen.

     

    Jetzt gibt es zum weiteren Vorgehen mehrere Möglichkeiten:

    A) Diesen WO-Faden ausdrucken und dem Betreiber vorlesen

    B) mit dem Betreiber sprechen ... warum und wie und alles im gesetzlichen Rahmen

    C) das Anliegen von Behörde und Verband absegnen lassen und das dem Betreiber unter die Nase halten

     

    Zielführend für mich ist hier nur B)

     

     

     

     

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  14. richtig verstanden habe ich Deine Frage nicht und auch nicht worauf du hinauswillst.

    vor 2 Stunden schrieb MrCoopa:

    Als Jäger sollten solche Übungen doch somit legal möglich sein, da man dem Kriterium der Sportordnung nicht mehr unterworfen ist, oder?

     

    Was soll das mit Jäger oder nicht zu tun haben?

     

    Auf dem örtlich Wurftaubenstand darf ich z.B. nur mit BDF schiessen, weil es der Verein (Standbetreiber) so festgelegt hat.

    Es ist zwar rechtlich erlaubt auch wurftaube mit Pumpe und Halbautomat zu schiessen (da gibt es sogar Verbände mit Sportordnung). Das bringt mir aber nichts, wenn der Standinhaber das nicht gestattet … egal ob alleine oder Jäger oder sonstwas.

     

    Da es per Gesetz nicht Verboten ist, kann Dir nur Standbetreiber ein OK geben! 

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  15. Gerade eben schrieb sniperd:

    Also einfach sein lassen, man macht sich nur Probleme.

    Ja, es ist besser in der Höhle zu bleiben. Das mit dem Feuer da draußen ist nur gefährlich und bringt Unheil über die Menschen.

     

    Keine Deutschen Meisterschaften, nix mehr mit matches im Ausland, noch nicht mal mehr pinkeln gehen auf der Autobahnraststätte, weil jemand bei WO sagt es ist VERBOTEN ….

     

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  16. Grundsätzlich erstmal kein Problem. Ich sehe da keinen Unterschied zwischen Übernachtung beim Kumpel oder Übernachtung im Hotel.

    Wenn etwas passiert, musst Du dich eh rechtfertigen und aufzeigen was Du gegen Abhandenkommen bzw. Missbrauch unternommen hast.

    Tatsächlich finde ich Übernachtung beim Kumpel sicherer als im Hotel. 

     

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    • Wichtig 2
  17. Die Frage ist eher was sollte NICHT in einem Sachkundezeugnis stehen. 

    Jegliche Einschränkung z.B. "Umgang Kleinkaliber Repetierbüchsen" anstelle von "Umgang mit Langwaffen" kann zu Problemen führen, wenn diese in einem anderen Verband eingereicht werden.

     

    Standaufsicht ist ja nur ein ad-on, meist bei kommerziellen Anbietern, und hat erstmal nichts mit Sachkunde zu tun.   

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    • Wichtig 1
  18. Am 11.1.2023 um 23:16 schrieb chris_3:

    Den Anschein bekomme ich aber - zumindest nach den Kriterien die früher galten - relativ einfach weg. Lochschaft hinten, anderer Vorderschaft vorne, schön aus Holz, kein langes Magazin (eh schon lang Verboten) und kein MFD. Schon würde es passen...

     

    Und wie bekommst Du den Pistolengriff weg?

     

    Zitat aus dem Entwurf (Seite 45), welcher die Anscheinskriterien beschreibt:

     

    "Folgende äußerliche Merkmale einer halbautomatischen Feuerwaffe sind dabei insbeson- dere geeignet, den äußeren Anschein einer Kriegswaffe hervorzurufen: Ein herausstehen- des langes Magazin / Trommelmagazin, Mündungsfeuerdämpfer (bzw. Mündungsbremse / Stabilisator), Kühlrippen oder andere sichtbare, der Kühlung dienende Vorrichtungen am Handlauf, ein pistolenartiger, mit dem Abzug bzw. Vorderschaft kombinierter Griff, eine Auf- stützvorrichtung sowie eine (Teleskop-) Schulter-stütze, die teilweise kipp- oder schiebbar ist."

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