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Penecho

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Beiträge von Penecho

  1. vor 13 Stunden schrieb GermanArmsChannel:

    Weiß jemand ob sich die (verbotenen) Magazine im NWR wiederfinden ?

    Kommt drauf an wie das von deiner Behörde gehandelt wurde. Ich musste nur ein Blatt Papier ausfüllen wo ich draufgeschrieben habe 5x Magpul 30er Magzine in .223. Keine Seriennummer/andere Nummer, keine Bilder, keine Kaufbelege oder sonst was. Sehen wollte die auch keiner.

  2. Mal einige theoretische Fragen für den Sonntag Nachmittag :)

     

    Darf ich mir als Jäger .357 Magnum Muntion holen wenn ich keine Munitionserwerberlaubnis habe, mit der Begründung dass es ja auch aus Langwaffen verschossen wird (Unterhebelrepetierer z.B.)?

     

    Und wie sieht es aus wenn ich einen Voreintrag habe aber noch keine Waffe? Weil ich hab gesehen bei Munitionserwerbserlaubnis bekommt man auch schonmal einen Stempel rein beim Voreintrag... (Falls man die Waffe dann doch nicht holt dürfte man die Munition behalten wenn man Wiederlader ist?)

  3. vor 4 Stunden schrieb HillbillyNRW:

    Beim Verbrenner reicht ein 5l Ersatzkannister und das Fahrzeug läuft wieder von selbst.

    Ganz so ist das auch nicht. Mir ist mal der Diesel (C220 CDI von 2009) so 300m vor der Tanke ausgegangen und die Karre stehen geblieben. Mit Kanister zur Tanke, Diesel geholt, reingekippt, alles genau so gemacht wie im Handbuch beschrieben (glaube waren 60 (oder 30?) Sek. Schlüssel gedreht lassen damit Zündung die ganze Zeit an ist) und das Ding ist nicht mehr angesprungen. Musste mich dann wer ziehen und bei so 20kmh hab ichs dann paar Mal versucht und erst dann ist die Karre angesprungen.

  4. vor einer Stunde schrieb Hoppsi:

    Aber wie sieht es hier mit der Aufsicht aus? Was die Gesetzlichen vorgaben angeht bin ich da absolut noch nicht Firm, aber ist es nicht so, dass immer ein "Platzwart" dabei sein muss?

    Da kannst du einen 1 Tages Kurs absolvieren (Verantwortungsvolle Standaufsicht), meistens macht das jemand im Kreis alle x Monate. Dann muss da niemand anwesend sein wenn du alleine gehst.

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  5. vor 9 Stunden schrieb Hoppsi:

     im ersten Jahr keinesfalls mehr als kk geschossen werden darf und das wäre ja auch überall so

    Das ist halt einfach nur falsch... Die richtige Vereinswahl ist extrem wichtig. Ruhig mal bei mehreren nachfragen. viele haben auch eine interne BDS Gruppe die so nicht so groß auf der Homepage steht weil der Verein selbst nicht im BDS ist. Ich persönlich würde auch fragen wie es nach ein Paar Jahren mit nem Schlüssel aussieht für die Anlage. Dann kann man gehen wann man will und ist nicht auf die offiziellen Schießzeiten angewiesen.

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  6. Gibt ja bei mydealz permanent Angebote (mit allem was man braucht, also auch WR usw.) zu Spottpreisen. Habe selbst seit einiger Zeit (würde mal so auf 1,5 Jahre tippen) ein 600W Bakonkraftwerk. Zusammengesteckt, an die Steckdose gehangen und fertig.

     

    Überwacht wird das ganze (wie der Rest vom Haus) per Homeassistant. Mein Wechselrichter (Hoymiles HM-600) liefert über seinen eigenen Funkstandard (kann man sich bei Aliexpress die benötigten Bauteile für nen 10er bestellen und flashen) so ca. 25 Werte, darunter auch die Erzeugung pro Panel, an jedem Tag und auch seit Installation. Das ganze kann dann in eine DB gspeichert werden und per Grafana schön angezeigt werden (läuft alles auf nem Raspberry per Docker).

  7. vor 2 Stunden schrieb emmi2:

    wieso willst Du überhaupt den OSM übergehen,.....?

    Der weigert sich den Vorderlader Part zu unterschreiben weil das im Verein bei uns nicht möglich ist... Ist Ihm dann auch egal wenn ich als Gastschütze woanders schießen gehe. In dem Gastverein unterschreibt mir auch keiner was, weil ich ja nur Gastschütze bin.

  8. Wollte mal fragen ob Ihr zufällig wisst wer alles berechtigt ist die Bedürfnisbescheinigung zu unterschreiben. Auf dem Vordruck steht: Unterschrift 1. Vorsitzender + Vereinsstempel.

     

    Kann da auch der "Chef" der BDS Gruppe unterschreiben (kein e.V.)? Oder zwingend nur der OSM vom Verein?

  9. Nur als Info, bei Meisterschaften würde ich trotzdem ein 10er Magazin dabeihaben. Kumpel wurde beim BDS Bundespokal letztes Jahr die Teilnahme verweigert mit 25er Magazin für die Tippmann... (vermutlich weil der BKA Bescheid explizit von der Ausführung mit 10er Magazin redet für die Freigabe zum Schießsport)

  10. Wenn du eine Sondergenehmigung vom BKA hast, dann darfst du das auch kaufen/besitzen.

     

    Wenn ich mich recht entsinne musste man Altbestand (gekauft vor Juni/Juli 2017) bis Ende letzten Jahres anmelden? Dann durfte man die behalten aber nicht auf Wettkämüfen oder ähnlichem benutzen.

  11. Doof dass du jetzt beim ersten Mal so schlechte Erfahrungen gemacht hast, aber lass dich da nicht abbringen, das kenne ich so nicht.

     

    Ich habe auch in einen reinen DSB Verein angefangen und war exakt das Gegenteil. Man konnte sich sofort aussuchen mit was man beginnen wollte nach dem Eintritt, also egal ob mit Luftpistole, 9mm oder .357 Magnum. Es gab nicht so Sachen wie man als hört von wegen, erst wenn du mit Luftpistole mindestens xxx Ringe schießt darfst was größeres schießen oder gar Bedürfnis bekommen. Irgendwas groß "kaputt geschossen" hat bei uns auch noch keiner was.

     

    Also kann mich nur den anderen anschließen, schau dir noch ein Paar andere Vereine an, es gibt definitiv auch gute reine DSB Vereine.

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  12. vor 4 Stunden schrieb schall+rauch:

    10, 20, 30... Waffen besitzen

     

    Rein theoretisch könnte man vermutlich argumentieren, dass du dann "gleichgesinnte" bewaffnen könntest :P

     

    Also z.B. deine Meinung ist, nur grüne Äpfel dürfen sich Äpfel nennen. Wenn dann 50 Waffen hast und 49 Kumpels die deine Meinung auch vertreten, könntest da die Apfelrevolution starten :)

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