e9754
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Also mir wäre es schon neu, wenn große magazine nur mit Ausnahmegnehmigung verkauft werden dürften.
Mit der Kaffeesatzleserei gebe ich dir recht.
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Grade in einer eGun-Auktion eines nicht unbekannten Händlers gefunden:
Achtung: nach EU Richtlinie, welche Mitte des Jahres in Kraft treten soll/wird, ist der Verkauf von Langwaffenmagazinen mit mehr als 10 Schuß, nur noch mit Ausnahmegnehmigung erlaubt. Ausnahmen sind nur zu erteilen , für Sammler, Museen und Sportschützen, welche nachweislich an Schießen teilnehmen ( im Ausland ) wo größere Magazine erforderlich sind. Sollten sie noch Bedarf haben, kaufen sie vorher ein !!!!
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Hah nun weiß ich auch Bescheid
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vor 2 Stunden schrieb Lanzelot50:
Ich frage mich hier gerade, ob Du jetzt nicht die Hunde geweckt hast....
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Ernsthaft Leute..
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c) Spielzeugwaffen mit einer Mündungsenergie von mehr als 0,5 Joule
[soll man NICHT ankreuzen]
Hier muss meiner Meinung nach auch das F im Fünfeck auf die Waffe. Daher ohne F eine erlaubnispflichtige Waffe.
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