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Jacko5000

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Beiträge von Jacko5000

  1. vor 16 Minuten schrieb Empty8sh:

     

     

    ANGEBLICH haben auch alle Staaten bis auf FR und UK ein Halbautomatenverbot abgelehnt. Wieso laufen dann jetzt auf einmal alle Staaten Amok mit den Forderungen zu den technischen Richtlinien?

     

    Sind wir paar Forenhansl und die paar Teilzeitarbeiter von GRA/FU die einzigen, die sich noch in irgendeiner Weise auskennen? Und seit ProLegal im letzten Newspost von einer Entwarnung bei B7 gesprochen hat, scheint der Widerstand plötzlich zusammenzubrechen. War erst kürzlich wieder im Verein und habe gehört "ist doch inzwischen vom Tisch, das B7-Verbot".

     

     

     

    Ich gehe schlicht davon aus dass die Gegner das schon recht gut kalkulieren und nicht locker lassen, ich glaube erst dass es vom Tisch ist wenn der Prozess "Terrorabwehr Waffenrechtsreform" abgeschlossen  ist und da im Text klar ist dass die Sache nicht zur Waffenrechtsverschärfung mißbraucht wurde.

     

    Leider bin ich fest davon Überzeugt hier einen Fall zu haben in dem Vorgeblich nachgegeben wird um dann, wenn die treudoofen Verbände wieder zurück ins Hospiz gedackelt sind, die Änderungen einzupflegen, denn abgerechnet wird zum Schluss.

     

  2. vor 5 Minuten schrieb Schwarzwälder:

    Also die "Übertragung" des obiter dictums auf Sportschützen ist jetzt aber schon extremst weit hergeholt.

    Bei Sportschützen greift das Berner Konventions Gedöns doch gar nicht.

    Außerdem hat das Bundesverwaltungsamt explizit Sportordnungen genehmigt, bei denen Magazinwechsel verlangt sind. Und es hat SpO genehmigt, wonach z.B. auf 20 Schuss blockierte 10er Mags zugelassen sind.

    Auf eine Möglichkeit für Magazine > 10 Schuss hat man keinen Einfluss. Magazine sind frei, jeder kann sich ein langes Mag. mit dem 3D Drucker drucken. Wer hier "regulieren" will, will ein Totalverbot.

    Ein Totalverbot aufgrund eines obiter dictums eines BVerwG in GANZ anderer Sache - wozu brauchen wir dann noch die Legislative??

     

     

    Sei doch nicht so naiv, es gab auf EU Seite schon von Antis den Vorschlag des "wesentlichen Waffenteils" Magazin. Schau dir einige Staaten in den USA an, was da für ein Mist Gesetz ist, trotz NRA und Staaten mit Vollauto-Erlaubnis und "shall issue" auf CCW.

    Sich hier aus der pseudo-Kausalität des Urteils im Bezug zur Berner-Konvention eine "Sicherheit" für Sportschützen abzuleiten ist absurder Leichtsinn und nahezu kindliche Naivität. Es geht um die ganze Wurst, nicht um die Salamischeibe dies und das.

     

    Du kannst grundsätzlich davon ausgehen dass die Jägerschaft mittelfristig die "Bedürfnisgruppe" bleibt mit dem liberalsten Erwerbsbedürfnis außerhalb von "Rot", siehe BJagdG Novelle etc. Wer sich "post-Lipsia" mit jeglichem Bedürfnis in Sicherheit wiegt dem ist auch nicht zu helfen, irgend einen Grund werden die Salamischnibbler schon finden.

  3. Heute Gespräch mit einer Behörde in NRW gehabt im Kontext Wechselsysteme für bestehende Waffen. Da Wechselsysteme ja bedürfnisfrei sind wollte ich noch flugs ein paar unterschiedliche Upper für mein AR-15 holen.

    Behörde: Ja nee, das geht nur wenn Sie dann für diese Waffen die Eigenschaft des nicht wechselbaren Magazins nachweisen analog zum aktuellen Urteil, sonst würden wir für eine Waffe die Sie nach Stand des Urteils gar nicht besitzen dürfen ein WS eintragen, das geht also nicht.

    D.h. mit bisherigen Waffen alles wie gehabt, jedoch für Eintragungsänderungen bzw WS wird eine "Konformitätsprüfung" der Waffe ausgelöst.

  4. Aussage meines SB in NRW:

    HA werden aktuell nicht eingetragen, gilt nur für LW, hat auch direkt einen KW Voreintrag gemacht.

    Altbesitz bleibt unberührt, und darf auf Nachfrage auch wie bisher zur Jagd mit 2 Schuss Magazin genutzt werden.

    Eine Änderung am Altbesitz wurde mit einem "das wäre praktisch nicht machbar für uns" in die Welt des Horrors geschoben, zumindest gehe ich davon aus das diese Behörde hier auch intern entsprechendes Feedback gibt.

  5. hmm

    Du hast eine Waffe, für die Du kein Bedürfnis hast,

    ich denke, wenn Du die mit auf den Stand oder in den Wald nimmst, ist zumindest der Transport unberechtigtes Führen

    einer Waffe...aber mach ma wirst schon Recht haben

    Du solltest nicht von dir auf andere schließen, du hast in dem Kontext eine rechtlich andere Lage, das Urteil war für dich schließlich bindend als Verfahrensteilnehmer.

  6. Das vermute ich sehr stark. "Vollernter" als Schmähbezeichnung für SLB hört man außerhalb der grünen Zunft eigentlich nie.

    EDIT: Er ist Mitglied der Kreisjägerschaft Magdeburg. Sogar deren Obmann für Jagdrecht. So there.

    Er hat wohl schon ewig den Jagdschein, sprich er war auch Jäger "drüben". In der DDR hatten Jäger keine eigenen Waffen, es gab nur die Revierflinte mit FLG, die wurde im Bedarfsfall dann verwendet. Sprich da gibt es eine "ganz andere" Tradition und auch ein anderes Verständnis von Waffenbesitz in "der Generation". Der Arbeiter und Bauernstaat hat seinen Bürgern keine Waffen anvertraut, daher ist der ehemalige Jäger des Arbeiter und Bauernstaates in Teilen nicht unbedingt dem Waffenbesitzern zugeneigt.

    Vor allem dann nicht wenn es etwas ist was aus dem "Westen" kommt wo die ganzen "Wessis" doch den Jägern "drüben" die Reviere wegpachten.

    Ich war übrigens noch vor 2w mit einem Jäger aus Magdeburg zum Schiesskurs, der hatte NVA-Stilecht eine Kaschi dabei, mit mehr als 2 Schuss im Magazin, es ging ja auch nur gegen Papier. Ich vermute auch die Haltung rührt teils da her, eine Kaschi ist weit verbreitet bei den Grünröcken drüben, allerdings nur zum Spass.

  7. Ausgezeichnet:

    Der Gedanke ist - als eine von mehreren denkbaren Alternativen - gut, der ist sogar sehr gut. Ich nehme das mal in einem Entwurf von mir auf.

    "Der Dank des Vaterlandes dafür wird dir ewig nachschleichen und dich nie erreichen."

    (Ich erkenne natürlich auch den Hintergedanke, den du bei dieser Formulierung hast - aber lassen wir das mal, der Regelungsgedanke ist eh' Schrott, da sind auch ums Eck gedachte Hintergedanken zulässig. ;-) )

    Carcano

    Ich würde ja Fangschüsse noch um Nachsuche, jagdlichen Wettkampf sowie Übungsschießen erweitern.

  8. Wenn man das mit Lauf, Patronenlager und Verschluß(-systeme) übersetzt, entspricht das dem bisherigen deutschen Recht.

    Allerdings frage ich mich, ob "frame, body, receiver" in die Kategorie "Verschluß" fallen.

    Ich sehe da schon das aktuelle deutsche Recht ausreichend, bei KW ist ja "Frame/Body" auch wesentliches Waffenteil, bei LW ist das unerheblich.

    Aber die Rechtsverdreher könnten da ja sonstwas draus bauen, d.h. nach dem BVerwG Urteil ist nichts unmöglich.

  9. Ich glaube zwar das dieser Mist noch irgendwie berichtigt wird weil jetzt wohl doch einige in die Gänge kommen dürften.. aber wundern tut mich in der Hinsicht schon lange nix mehr. Man braucht nur so Beispiele anschauen wie "AK-Klon in 7,62x51 gut und das gleich Ding in 7,62x39 böse oder kurze Selbstladeflinte gut und kurze VRF böse" Logisches Denken und Sachkunde ist da nicht zu erkennen.

    Na komm, was ist denn die logische Schlussfolgerung aus dem Urteil? Ganz klar, jetzt muss die Kurzwaffe zur Nachsuche in .300 BLK mit 7.5er Lauf auf AR15 Basis her.

    Und das meine ich weiss Gott nicht ironisch.

  10. Wenn man sich dann noch anschaut, was als wesentliche Teile definiert wird, könnte einem schlecht werden.

    (Es sei denn ich liege total daneben bei der Übersetzung, jedenfalls geht es nicht nur um Lauf und Patronenlager)

    "Essential components should be defined as those components which are necessary for the operation of a firearm. Accessories, such as devices designed or adapted to diminish the sound caused by firing a firearm, should not fall within the definition of an essential component, as the firearm can still be operated without"

    Das ist doch eine Definition wie schon aktuell hier. Es wird ja sogar noch explizit ausgeführt das Magazine nicht dazu gehören.

  11. Mir erscheint das Urteil falsch, und zwar einfach-rechtlich insofern, als das BVerwG die BJagdG-Verwendungsbeschränkung, die ja nur für das eigentlich jagdliche Schießen gilt

    Der Fehler sowohl von dir als auch von dem BVerWG ist die komplette Fehlinterpretation des sachlichen Verbotes BJagdG 19.2.c.

    Da steht konkret "auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen;"

    Auch du leitest schon falsch ab, "jagdliche Schießen", ebenso wie die Richter. Warum? Weil der Begriff "Wild" vom jagdlichen Laien gleichgestellt wird mit "Fauna". Das ist falsch, "Wild" im jagdlichen Konext ist scharf umrissen und klar definiert. Genau im BJagdG §2.

  12. Auf WuH hat jemand endlich die Herleitung gepostet, es bezieht sich auf die sog. "Berner Konvention" -> https://de.wikipedia.org/wiki/Berner_Konvention .

    Im Anhang IV ( https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19790241/index.html#app4 )steht

    Halbautomatische oder automatische Waffen, deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann

    D.h. der Mist "unserer" Verbände hat es sogar in ein internationales Vertragswerk geschafft, je nach Lodenjockeligkeit würde es wahrscheinlich sogar als "Erfolg der Verbreitung der deutschen Waidgerechtigkeit" bewertet.

  13. Ich sehe das differenziert. Eine größere Magazinkapazität als 2 Schuß ist auch jagdlich sinnvoll aber das die Verbände keine Black Guns mit 10er oder noch mehr unterstützen kann ich gut nachvollziehen.

    Das ist nur mit sachfremden Erwägungen nachvollziehbar, und auch der Grund warum "die Gegner" sich so wunderbar auf das Ziel Legalwaffenbesitzer einschießen können.

    Black Rifles machen Spaß und eignen sich daher vorzüglichst zur Nachwuchswerbung. Zusätzlich wirst du kaum eine Waffe finden die so ergonomisch ausgereift gestaltet ist wie ein AR.

  14. Rasche Umsetzung von:

    - Interoperabilität der Datenbanken

    - Zusammenarbeit und Datenaustausch über Grenzen und Ermittlungsteams

    - Überwachung von Kommunikationsanbietern, Backdoors

    - "Bürgern zeigen das wir mehr tun können, zwei Elemente: Informationsaustausch und andere Maßnahmen"

    - Informationsaustausch Europol aka mehr Geld und Datenaustausch von Pol, mit zig Datenbanken die erwähnt werden

    - VORSCHLAG ZU FEUERWAFFEN: muss Annahme erfolgen

  15. Ich habe nochmal die Magazinregistrierung auseinander genommen:

    Der grundsätzliche Fehler seiner Argumentation hätte noch eingebracht werden können:

    Shooting sports will not be destroyed, the only change is that you will have to have the right firearms license for buying magazines which law-abiding sport shooters of course already has.

    Magazine sollen eine Lizenz haben, ganz toll durchdacht ist das alles weil:

    The invited expert on firearms especially highlighted the threat caused by converted and reactivated firearms and the need for high common standards for deactivation within the EU and furthermore pointed out that each essential part of a firearm needs to be marked so that it can be traced if stolen or lost. The expert demonstrated that a general ban on semi-automatic firearms based on the criteria of "resemblance" is problematic and not feasible for Member States to implement

    Also ergibt sich der Anscheind dies sei fachlich Untermauert durch das BKA. Wir in .de wissen das dies nicht so ist, sonst hätten wir hier eine Magazinregistrierpflicht.

    Ein dummes Stück Blech oder Plastik! Wahrscheinlich bald noch mit RFID zur Kopplung an die Waffe damit die Waffe X nur mit korrektem Magazin Y funktioniert. Aber alles natürlich zum Schutz vor Terrorismus.

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