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Waffeninstandhaltung

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  1. Habe greade nachgesehen. Die Hammer scheinen aus zu sein. Aber dafür gibt es noch den Eimer für Waidgerechte Jagd. Auch ein Hammer. Oder. Im übertragenen Sinn Oder das Prachtstück.
  2. Hier fliegen hin und wieder Tiger-Kampfhubschrauber 20m über die Dorfdächer. Bislang hat sich noch keiner getraut, so ein Teil runter zu holen. Vermutlich würde das waffenrechtliche Kosequenzen nach sich ziehen. Gleiches könnte auch bei Drohnen sein. Kommste aus dem besten Deutschland aller Zeiten? PS: Ich würde versuchen, mit einem Jammer das Objekt zu isolieren und damit zum Absturz zu bringen.
  3. Bitte. Und es muss genau die mit 140 grs sein. 150 grs ist falsch. Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn du anschließend einen Erfahrungsbericht hier schreibst, so brauche ich mich nicht um das Gemenge, Erbrochene aus aufgeschnappten Binsenweisheiten und Fachausdrücke von Amateurexperten kümmern; Daher aufwändig richtig stellen. Dafür bedanke ich mich bei dir schon im voraus.
  4. Das hier ist die richtige Munition für alte P38 und 08. https://www.frankonia.de/p/sellier-bellot/9-mm-luger-vollmantel-subsonic-9-0g-140grs/65182?lastSelected=f_s_marke&f_s_kaliber=9+mm+Luger&f_s_marke=Sellier+%26+Bellot&navCategoryId=63319
  5. Momentan nur 9x19. Leider. Ich warte selber auf .45 und .40
  6. Am Mittwoch den 19.07.2017 findet in Mittelhessen, ab 16:45 Uhr im Schützenverein Gießen e.V. Am Nordkreuz 1 35396 Gießen - Ein Probeschießen der ZVS Munition 9 mm Luger, 124grs FMJ statt. Zu diesem Zweck habe ich 1000 Schuss beim Großhändler bestellt und heute als Probelauf mit der HK P30 60 Schuss abgegeben. 4 weitere Schützen bekamen für ihre eigenen Waffen jeweils 10 Schuss zur Probe. Keine Beschwerden; Alles gut. Fazit des Testlaufs: Knackig und gleichmäßiges Schussverhalten, kaum Verschmauchung, einige Krümel unverbranntes Pulver auf der Verschlussinnenseite zu finden. Die Präzision ist genau wie bei Magtech, Geco "Germay" und S&B in der gleichen Gewichtsklasse als FMJ. Wenn ich 15 Bestellungen zu je 1000 Schuss zusammen bekomme, bekomme ich beim Großhändler die Konditionen, um die Munition runter gerechnet für 10,- EUR pro 50 er Päckchen euch anbieten zu können. 1000 zu 200,- ohne Versand. Was ist mit zu bringen: - Eigene Waffe - Gehörschutz - Augenschutz - 5,- EUR Standgebühr - 30 Eur Pfennig pro Patrone 900 Schuss sind also noch übrig für kommenden Mittwoch. Wem mein kurzer Testbericht für die Entscheidung für die Munition reicht, kann auch Vorbestellen. Sollte die 15000 Schuss-Bestellung realisierbar sein, kann die Munition am 26.07.2017 auf dem Stand abgeholt werden. Der Versand von Munition ist teuer ! www.waffeninsdtandhaltung.de
  7. Um noch weiter Klarheit wegen dem Eintragen zu schaffen, die Anfrage ans Ordnungsamt Kassel und zurück: Stand: 15.08.2016 Sehr geehrte Damen und Herren, mir wurde berichtet, dass die Stadt Kassel wieder Selbstladelangwaffen auf Jagdschein einträgt. Ist diese Information richtig? Weiter: Wenn ja, werden weiterhin Magazinbeschränkungen in die WBK eingetragen? Im neuen Gesetzestext heist es ja nun: Es ist verboten, mehr als 3 Patronen beim Schuss auf Wild geladen zu haben. (Jagdrecht) Auf eine Magazinbeschränkung wurde verzichtet. Dem zufolge kann man ein Magazin, welchen Fassungsvermögens auch immer, zur Jagd verwenden, darf aber nur max. 3 Patronen laden. Auf dem Schießstand zum Übungsschießen, darf der Jäger dann auch 10 / 20 / 30 Patronen laden. Ist das so richtig ? Mit freundlichen Grüßen Guten Tag Herr Unuversalwaffen, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az.: BVerwG 6 C 60.14) vom 7. März 2016 hat die bisherige Verwaltungspraxis zum Umgang mit halbautomatischen Jagdlangwaffen bei der Jagd in Frage gestellt. Nach dem Urteil würden halbautomatische Jagdlangwaffen dann unter das Verbot des § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. C) BJagdG fallen, wenn diese ein Magazin aufnehmen können, das mehr als zwei Patronen fassen kann. Somit begründe bereits die potentielle Eignung der Waffe, ein größeres Magazin aufnehmen zu können, das Verbot die Waffe zur Jagd zu verwenden. Eine abschließende rechtliche Klärung der Auswirkungen läuft derzeit auf Bundesebene. Das Bundesministerium des Innern hat darauf hingewiesen, dass Jäger aufgrund der Strafbewehrung möglicher Verstöße gegen das Waffengesetz Waffen der betroffenen Bauart weder erwerben, noch führen, noch ohne Rücksprache mit der zuständigen Waffenbehörde an Dritte überlassen sollten. Aufgrund eines Erlasses der obersten Jagdbehörde werden bis zur Klärung von noch offenen Rechtsfragen diesbezüglich erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse zunächst nicht widerrufen oder zurückgenommen, jedoch sind neu gestellte Anträge vorläufig zurückzustellen. In Kassel werden somit bis zur weiteren Rechtsklärung keine Selbstladelangwaffen auf Jagdschein eingetragen. Nicht betroffen sind Selbstladebüchsen mit fest eingebautem Magazin bzw. Selbstladebüchsen mit feststehendem Röhrenmagazin mit einem maximalen Fassungsvermögen von zwei Patronen. Freundliche Grüßen Im Auftrag *********** Stadt Kassel Ordnungsamt - Ordnungs- und Aufsichtsangelegenheiten - 34112 Kassel Tel.: 0561 / 787-3183 Fax: 0561 / 787-3055 E-Mail: *************** oder ordnung-aufsicht@kassel.de
  8. ERA-Tac Blockmontage mit Schnellspannhebeln. 2 Zoll Gekröpft, ohne Vorneigung. 30mm Ringdurchmesser. 22 mm Bauhöhe. Passend zu AR 10, z.B. HK MR 308. 1 Woche alt. Es wurde ein Zielfernrohr montiert. Daher leichte Gebrauchsspuren. War leider eine Fehlbestellung von mir. Es sollte eine mit 3 Zoll sein und habe die oben beschriebene euphorisch schnell montiert. UVP 355,- + Versand Gegen Gebot abzugeben.
  9. So, wie ich das jetzt verstehe, kann man ein 30 er Magazin, mit auf die Jagd nehmen und darf aber nur 3 Schuss rein tun. Jetzt können doch weiterhin, kleinkarierte Mitarbeiter der ausstellenden Behörden, eine Begrenzung in die WBK eintragen. Hierzu brauchen die wieder eine Verwaltungsvorschrift, wie der Gesetzestext anzuwenden ist.
  10. Ich dachte eher so an jagdsportliches Schießen (auf Jagdschein) analog zu Sportschützen mit 10 er Mags., oder (20, 30 wenn die nicht wegen neuer EU-Gesetzgebung zu verbotenen Gegenständen werden.)
  11. Die Frage ist: Wird dann ein Dreischussmagazin zwangsweise eingetragen werden oder entfällt generell die Eintragung einer Magazinbegrenzung bei Jägern. Gegen die Magazinbergrenzung wurde ja geklagt, weswegen jetzt eine gesetzliche Regelung folgt.
  12. Klar. ( 1. Vorsitzender des Keinmidglied-im-FWR-Verein e.v. ) Entfall der Magazinbegrenzung. Man darf aber nur 2 Schuss auf der Jagd rein tun. Oder fest eingebautes Mag, wo sowieso nur 2 rein gehen ?
  13. Du bist Eigentümer der Waffe und hast alle Rechte daran, bis auf des Besitzrecht. Der Besitzer ist der Verein. Wenn Du die Waffe verkaufen willst, kannst du das tun. (Die Kosten für das Austragen der Waffe aus der Vereins-WBK, wirst wahrscheinlich du tragen müssen.) Wenn der Verein die Waffe für dich nicht mehr verwahren will, suche dir einen anderen Verein, der das für dich tut oder veräußer die Waffe an irgend einen anderen Berechtigten. Der Verein ist kein Waffenhalter. Das gibt es nur bei KFZ und Tieren.
  14. Das ist eine sehr interessante Idee. 3 Interessante Waffenrechtsprojekte, für jedes ein Konto, es wird das durchgezogen, für welches in einem bestimmten Zeitraum am meisten gespendet wurde, die Gelder auf den anderen beiden Konten gehen zu Gunsten auf das Konto des Gewinnerprojekts. Seit wann bist du Mod.? Hat ein anderer WO verlassen ? Welcher ?
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