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P22

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Beiträge von P22

  1. vor 48 Minuten schrieb heletz:

    Nein, es ist schriftlich niedergelegt, daß sie schriftliche Beweise gelieefrt haben. Freiwllig.

    Es geht doch darum, was man unter einer Meinung versteht und wie man diese verbreiten darf, ohne Probleme zu bekommen.

    Ob die Aussagen mündlich getätigt, komische Anträge gestellt wurden oder ähnliches ist doch nur eine Frage des "wie" der Meinungsäußerung.

     

    Dass die Betreuung hier Dinge schriftlich geäußert haben, ist doch nicht der Aufhänger. 

     

    vor 48 Minuten schrieb heletz:

    Zum Teil gibt es Taten wie mangelhafte Aufbewahrung, Nichtzahlung von Steuern oder (sehr beliebt) Nichtzahlung von Unterhalt etc.

     

    Daß man nicht wartet bis etwas passiert, finde ich vollkommen verständlich.

    Na das sind doch Taten, wegen denen man zur Rechenschaft gezogen werden kann. Da habe ich primär kein Problem damit, auch wenn einige strafbewehrte Regularien vll. überzogen sind - aber die Personen haben hier wenigstens gegen geschriebenes Recht verstoßen und nicht nur - bspw. schriftliche - komische Ansichten geäußert, welche man keineswegs teilen muss.

  2. vor 23 Minuten schrieb heletz:

    Nein, es geht stets um schriftliche Beweise, die die Reichis selbst ferfertigt haben.

    Ja und jetzt?

    Es ist schriftlich niedergelegt, dass sie dumm gequatscht haben. 

    Ändert das etwas an der Tatsache, dass Taten fehlen? Nein.

     

    Zum Totschlag-Präventiv-Argument hat MarkF bereits ausgeführt.

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  3. vor 40 Minuten schrieb VP70Z:

    Die Mittelstrahlmedien behaupten das leider jedes Jahr von Neuem, gerne zitieren sie den regionalen SB der einschlägigen unteren Verwaltungsbehörde auch noch. Bevorzugt vor Silvester (oder Neujahr für die Foristi ohne Rechtschreibfunktion).

    Da haben sie ja auch nicht ganz unrecht, sofern einem die Straße nicht gehört oder?

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