P22
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vor 3 Minuten schrieb Silberbüchse66:
Wie bgründet man, dass § 14 Nicht anzuwenden ist?
§ 14 beschäftigt sich mit dem Bedürfnis bei Sportschützen und der hierzu geeigneten Waffen.
Die 4mm ist weder sportlich nutzbar noch erfordert ihr Erwerb ein Bedürfnis.
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vor 21 Stunden schrieb Flohbändiger:
Ob das als Bedürfnis nach § 8 WaffG anerkannt wird, dürfte aber ganz stark von der Laune der jeweiligen Waffenbehörde abhängen.
Wie so oft.
Mit der Frage der Rechtmäßigkeit hat das bisweilen wenig zu tun.
Dass § 8 als Grundnorm die nachfolgenden speziellen Bedürfnisregelungen nicht verdrängt, dürfte eigentlich klar sein.
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vor 48 Minuten schrieb heletz:
Nein, es ist schriftlich niedergelegt, daß sie schriftliche Beweise gelieefrt haben. Freiwllig.
Es geht doch darum, was man unter einer Meinung versteht und wie man diese verbreiten darf, ohne Probleme zu bekommen.
Ob die Aussagen mündlich getätigt, komische Anträge gestellt wurden oder ähnliches ist doch nur eine Frage des "wie" der Meinungsäußerung.
Dass die Betreuung hier Dinge schriftlich geäußert haben, ist doch nicht der Aufhänger.
vor 48 Minuten schrieb heletz:Zum Teil gibt es Taten wie mangelhafte Aufbewahrung, Nichtzahlung von Steuern oder (sehr beliebt) Nichtzahlung von Unterhalt etc.
Daß man nicht wartet bis etwas passiert, finde ich vollkommen verständlich.
Na das sind doch Taten, wegen denen man zur Rechenschaft gezogen werden kann. Da habe ich primär kein Problem damit, auch wenn einige strafbewehrte Regularien vll. überzogen sind - aber die Personen haben hier wenigstens gegen geschriebenes Recht verstoßen und nicht nur - bspw. schriftliche - komische Ansichten geäußert, welche man keineswegs teilen muss.
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vor 23 Minuten schrieb heletz:
Nein, es geht stets um schriftliche Beweise, die die Reichis selbst ferfertigt haben.
Ja und jetzt?
Es ist schriftlich niedergelegt, dass sie dumm gequatscht haben.
Ändert das etwas an der Tatsache, dass Taten fehlen? Nein.
Zum Totschlag-Präventiv-Argument hat MarkF bereits ausgeführt.
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vor 2 Stunden schrieb Tante Dörte:
Die haben das EU Zeichen auf ihren Nummernschildern mit Aufklebern mit Reichsadler drauf abgeklebt.
Ja, schon ziemlich verrückt sowas .... Solchen Typen kann man einfach nicht mehr trauen
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vor 2 Stunden schrieb callahan44er:
......oder was sie dafür meinen halten......oder tun auch mehr.......oder oder oder.......
Du kennst doch @VP70Z
Da war kurzzeitig grün aus ?
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vor 2 Stunden schrieb Obermaat:
und ich würde das sehr gerne verhindern.
Da bleibt dir nur Widerspruch/Klage sowie ein Schreiben an den jeweiligen Innenminister mit CC an dein Wahlkreis Abgeordneten.
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Hast du jemals in ein (L)IFG reingeschaut?
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vor 1 Stunde schrieb Tante Dörte:
Weißt du was die Statistik aussagt .
Das wir als Gesellschaft zu blöd sind Menschen mit Migrationshintergrund ordentlich zu integrieren.
Wahnsinn
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vor 1 Stunde schrieb CrassusCaudati:
Es sei denn du drückst der Würstchen Uschi deine Mags in die Hand...
10m daneben ist ein Klo inkl. Waschbecken mit fließend Wasser.
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Das BVerwG hatte darüber zu entscheiden, ob man zuverlässig ist, wenn als Jäger Alkohol getrunken und einen Schuss abgegeben hat. Ergebnis dürfte klar sein.
Kein obiter dictum zum bloßen Transport/Umgang, aber Tendenz dürfte auch hier klar sein.....
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vor 21 Minuten schrieb kulli:
Ne ne !!! Kein Beschiss! Und nur Mitglied in einem Verband!
Und die wäre?
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vor 2 Stunden schrieb Micha176:
Der Richtung "Kreuzje"?
Ist das so geheim, dass man keine genauen Angaben machen darf?
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Am 14.12.2018 um 19:04 schrieb Harry Callahan:
Hmmm..... hat denn dieses Urteil automatisch "Allgemeingültigkeit"? Also kann sich jeder Verein darauf beziehen?
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vor 1 Stunde schrieb Flohbändiger:
Meilen besser bei was?
Disziplinvielfalt ohne gesonderte Landesliste?
Im Übrigen möchten nicht alle für jede Disziplin eine Waffe anschaffen oder können das. Sie möchten mit einer Waffe trotzdem sportlich vielfältig schießen. Nach meinem empfinden ist das beim BDS bisher gut gelöst.
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Die passende Antwort seitens der Finanzverwaltung könnte auch ein Nichtanwendungserlass sein ....
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vor 6 Stunden schrieb karlyman:
Es ist allerdings auch schon etliche Jahre her.
Das mag der Grund sein.
Normal gibts von den Anwesenden direkt einen Hinweis.
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vor 3 Stunden schrieb Sachbearbeiter:
Ist das deutsch ?
Nein, aber der Sachbearbeiter hat sicherlich eine Schule in NRW besucht
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vor 12 Minuten schrieb Wolfgang553:
Aber egal, solange mich das nichts kostet mache ich da mit.
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vor 40 Minuten schrieb VP70Z:
Die Mittelstrahlmedien behaupten das leider jedes Jahr von Neuem, gerne zitieren sie den regionalen SB der einschlägigen unteren Verwaltungsbehörde auch noch. Bevorzugt vor Silvester (oder Neujahr für die Foristi ohne Rechtschreibfunktion).
Da haben sie ja auch nicht ganz unrecht, sofern einem die Straße nicht gehört oder?
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Ja hab ich in anderen Forenteilen auch.
Wenn man übers Handy einmal vor und zurück geht, sind manchmal alle Beiträge im Unterforum gelesen.
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§ 12 I Nr. 3 lit. a WaffG.
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vor 1 Stunde schrieb vorwerk:
Rechne mal eigenhändige Zustellung und Express dazu, sonst ist es nicht gesetzeskonform.
...genau, vorallem Express ist wichtig
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Zählt 4mm R Waffe mit beim Grundkontingent Sportschütze?
in Waffenrecht
Geschrieben
@Sachbearbeiter
Es geht um die Gebühren beim Verband.